Kinderärzte wollen keine Atteste mehr ausstellen, Ferienverlängerung

  • 14.6.2 Die Schule ist verpflichtet, in jedem Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, für Schülerinnen und Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben, einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen.

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann unter Berücksichtigung individueller Belastungen Nachschreibtermine als Ausnahme am Nachmittag zulassen.

    Daraus kann man aber doch nicht ableiten, dass es nur einen Nachschreibtermin geben muss.

  • Daraus kann man aber doch nicht ableiten, dass es nur einen Nachschreibtermin geben muss.

    Wieso nicht? Da steht doch, dass es für jede Klausur einen Nachtermin gibt, den die Schüler wahrnehmen müssen.

    VV14.6 zu Absatz 6:

    14.6.2 Die Schule ist verpflichtet, in jedem Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, für Schülerinnen und Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben, einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen.

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann unter Berücksichtigung individueller Belastungen Nachschreibtermine als Ausnahme am Nachmittag zulassen.

    Mich verwundert aber der zweite Teil mit dem Nachmittag. Wann soll man diesen Nachtermin denn ansetzen, wenn nicht am Nachmittag? Vormittags haben die Schüler doch schon anderen Unterricht. Und in den eigenen Stunden geht es ja nur mit einzelnen Schülern, die man alleine und ohne Handy(s) in einen Nebenraum setzen kann. Es kann ja nicht sein, dass die übrigen Schüler nur Stillarbeit machen dürfen, weil manche Nachschreiben wollen. Natürlich kann man auch Schüler aus anderem Unterricht herausholen, aber doch nicht in den Massen, von denen hier einige sprechen.

    LG DFU

    Einmal editiert, zuletzt von DFU () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Ich habe heute zwei Schülerinnen zum Nachschreiben abgeholt. Während die schon ihre Sachen zusammenkramten, fragt eine Mitschülerin, ob man jetzt noch nachschreiben könne. Es sei doch Notenschluss. Das hätten die anderem Lehrerinnen gesagt.


    Naja, bis heute sollen wir unsere Noten eingetragen haben, damit die nächste Woche auf den Konferenzen vorliegen. „Notenschluss“ ist so ein Unsinns-Begriff, der seit ein paar Jahren durch die Reihen geistert.


    Wenn ich morgen eintrage, reicht es auch noch. Und Freitag ginge noch, und Montag ....

  • Ist inzw. in NRW auch so, habe ich selber in diesem Schuljahr mehrfach durchexerzieren dürfen. Weißt wie frustrierend das ist, wenn du dann die dritte oder vierte Nachschreiberrunde hast, weil natürlich bei den Nachschreibterminen immer wieder welche fehlen, und die Schüler leere Zettel abgeben, weil sie eh keinen Bock haben. :daumenrunter:

    Mich nervt exakt das auch gerade sehr. Vor allem, wenn bis Notenschluss gar nicht mehr nachgeschrieben werden kann, weil derjenige an allen Tagen bereits mit anderen Klausuren verplant ist.


    Man sollte es wie an der Uni machen: es gibt EINEN Nachschreibtermin für eine Klausur und wer da nicht kommt, hat halt Pech.



    edit: Okay, ich hab verpennt, dass die Diskussion längst viel weiter ist^^

  • Guckt euch erstmal an wie es in solchen Klassen zugeht. Ich glaube niemand hier möchte einem chronisch erkrankten Schüler eine 6 reindrücken.

    Letzteres glaube ich dir, dass es dir darum nicht geht. Platty hat aber bereits eingangs im Thread eine Pauschallösung gefordert, die individuelle Gründe komplett ignoriert und gerade im Umgang mit tatsächlich Erkrankten bereits in der Vergangenheit in seinen Ausführungen lieber den harten Hund markiert, als Empathie erkennen zu lassen. Meine Replik bezog sich also nur auf ihn und seine KuK, die solche Pauschallösungen seinen Angaben nach für erstrebenswert erachten, nicht etwa pauschal auf sämtliche Lehrkräfte an BBSen. Also bitte schreib mir nicht etwas zu, was ich so tatsächlich nicht geschrieben bzw. gemeint habe. Ich versuche umgekehrt das nächste Mal, wenn ich mich über Platty ärgere noch klarer erkennbar zu machen, was ich tatsächlich verallgemeinere und was sich nur auf Platty Gedöns bezieht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Jeden 10 min mündlich prüfen.

    Und das ersetzt dann beispielsweise angemessen eine dreistündige LK-Klausur?


    Es gibt ja durchaus Kandidaten, die es darauf anlegen, lieber in eine Feststellungsprüfung zu gehen als eine Klausur schreiben zu müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Und das ersetzt dann beispielsweise angemessen eine dreistündige LK-Klausur?


    Es gibt ja durchaus Kandidaten, die es darauf anlegen, lieber in eine Feststellungsprüfung zu gehen als eine Klausur schreiben zu müssen.

    Das Format der Leistungsfeststellung durch Prüfung ist nicht vorgegeben. Eine Beschränkung auf 10 Minuten ist nirgendwo kodifiziert. (Zum Vergleich: Eine mündliche Abiturprüfung dauert maximal 30 Minuten - setze das in Relation zu einer viereinhalbstündigen schriftlichen Abiturprüfung...)


    Was die Leute angeht, die es darauf anlegen: Dann ist das so. Die Prüfungsordnungen sind nicht darauf ausgelegt jedwede Form von Missbrauch, Unterlaufen oder Ausnutzen von Regelungen vollständig zu unterbinden. Das ist auch nicht ihr Sinn und Zweck.

  • Die Zeugniskonferenzen waren heute Nachmittag, so daß ich die Klassenarbeiten gar nicht mehr nachschreiben lassen konnte.


    So, wie handhabt man sowas jetzt rechtlich, wenn es um die dritte 5 und damit um die Versetzung/Nicht-Versetzung geht?

    Also, es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: entweder kannst du die Leistung auch ohne die letzte Klausur beurteilen. Oft geht das. Dann machst du das.


    Oder das geht in der jeweiligen Konstellation nicht, weil z. B. noch andere Teilleistungen fehlen. Dann dokumentierst du eben das.


    Catch 21 — so oder so, die werden nicht versetzt. Autsch.


    Die Forderung nach einer 1 wegen der fehlenden Nachschreibearbeit, hätte mich dazu veranlasst, mal mit den Damen bei der Schulleiterin vorbeizuschauen. In dem Gespräch hätte sie dann meinen Verdacht widerlegen können, dass sie mit dem Ziel das Nachschreiben absichtlich verschlaubüdelt haben.


    Oder sie könnten den Verdacht nicht ausräumen, dann müssten wir Ordnungsmaßnahmen prüfen.


    Ich lasse mir übrigens weder Entschuldigung noch Attest zeigen, wenn ich nachschreiben lasse. Wozu? Attest kann man eh nicht verlangen und die Entschuldigung schreiben sie halt dann noch. Oder später oder irgendetwas. Auf jeden Fall mit Diskussion. ’Abe isch keine Zeit für. Wenn ich ’ne Note habe, habe ich die.


    Lieber ’ne volle Windel wegwerfen als eine frische.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Nochmal zurück zur Ferienverlängerung:

    Wir sehen auf jeden Fall schon vermehrt Probleme auf uns im Brennpunkt zukommen, da einige Familien aus "Südosteuropa" bereits in den letzten Jahren häufig für sie günstigere Reisezeiten nutzen wollten bzw. gebucht haben. Nun wird es durch noch weniger Handhabe gegen diese Art von Absentismus schwieriger, dem vorzubeugen. [Mal ganz davon abgesehen, dass Bußgeldverfahren größtenteils nicht durchgesetzt werden, da die Behörden damit überfordert sind und die meisten der Familien eh nicht zahlen können.]

  • Bringt auch nichts! Ich habe es mal versucht. Wenn die Schüler da waren, habe ich ihnen in der 1. Stunde gesagt, daß sie gleich in der 3. Stunde nachschreiben werden. In der 3. Stunde waren sie dann mit Attest krank. Noch Fragen?

    Ja, kenne ich, mache ich nicht mehr so. Wenn ich in der ersten Stunde auf die Schülerinnen treffe, schreiben sie dann nach.


    Immer direkt abgreifen. Die, die vorbereitet und echt krank waren, können dann ohne weitere Verzögerung ihre Leistung zeigen. Die Schlumpfienen kannste damit kalt erwischen.

  • Daraus kann man aber doch nicht ableiten, dass es nur einen Nachschreibtermin geben muss.


    Man nicht. Aber die entscheidenden Stellen schon. Das ist die Auslegung der Schulaufsicht - und die ist dieses Mal tatsächlich lehrerInnenfreundlich.

    Die Frage ist ja, ob das "einen" in "einen Nachschreibtermin" unbestimmter Artikel oder Kardinalzahl ist. In letzterem Fall hätte Bolzbold Recht. Da aber die obere Schulaufsicht ansonsten - zumindest gefühlt - eher nicht lehrkräftefreundlich argumentiert, hätte ich schon gern einen entsprechenden schriftlichen Hinweis. Man hat nämlich zu häufig Aussagen wie "Hat mal ein Dezernent irgendwo gesagt." als Quelle.

  • Mich nervt exakt das auch gerade sehr. Vor allem, wenn bis Notenschluss gar nicht mehr nachgeschrieben werden kann, weil derjenige an allen Tagen bereits mit anderen Klausuren verplant ist.

    Wir nennen den Nachschreibtermin einfach „schriftliche Leistungsfeststellung“ und davon dürfen auch mehrere an einem Tag erfolgen. Also wenn einer der Querulanten wieder da ist, kann es durchaus passieren, daß am ersten Tag gleich mehrere jeweils 90 minütige Leistungsnachweise auf ihn warten.

    Man sollte es wie an der Uni machen: es gibt EINEN Nachschreibtermin für eine Klausur und wer da nicht kommt, hat halt Pech.

    Und da die Schüler/Azubis/Eltern eh die Entschuldigungen selber schreiben, kann man sich das ganze Theater auch gleich sparen. Es gibt zwei Prüfungstermine, die sich die Schüler frei aussuchen können. Wenn sie beide Termine versäumen, ist die Note eine 6. Entsprechend wird jedem geraten den ersten Termin zu wählen, um den zweiten Termin für etwaige Krankheitsfälle in Reserve zu haben. Aber es steht ihm natürlich frei gleich den zweiten Termin zu wählen und das Risiko einzugehen.


    Auf den Zeugnissen sollten dann auch nur noch die Fehlstunden in Summe ausgewiesen und nicht nach entschuldigt/unentschuldigt unterschieden werden. Die Entscheidungen sind zumeist ja eh an den Haaren herbeigezogen.

  • Selbst bei sofortigen Beginn der Klausur ist es möglich, dass der Schüler direkt sagt er sei krank und geht. Vielleicht seltener der Fall, aber möglich. Hatte den Fall mal bei einer Klausur, der Schüler hatte offenbar vergessen, dass am dem Tag Klausur geschrieben wurde. Dumm gelaufen, nichts zu machen.

  • Ja, kenne ich, mache ich nicht mehr so. Wenn ich in der ersten Stunde auf die Schülerinnen treffe, schreiben sie dann nach.

    Ich sehe meine Aufgabe aber vornehmlich darin die Unterrichtsversorgung für die leistungswilligen Schüler sicherzustellen. Da habe ich nicht die Zeit jeden Morgen in der 1. und 2. Stunde durch zwei Schulgebäude zu laufen, um festzustellen, ob jemand der ca. 60 Nachschreibkandidaten aus einem Dutzend Klassen heute da ist oder nicht.

  • Selbst bei sofortigen Beginn der Klausur ist es möglich, dass der Schüler direkt sagt er sei krank und geht. Vielleicht seltener der Fall, aber möglich. Hatte den Fall mal bei einer Klausur, der Schüler hatte offenbar vergessen, dass am dem Tag Klausur geschrieben wurde. Dumm gelaufen, nichts zu machen.

    Hatte ich auch schon öfters. Meist führte der anberaumte Nachschreibtermin abends um 18 Uhr bzw. samstags um 8 Uhr zur Spontanheilung in solchen Fällen.

  • jemand der ca. 60 Nachschreibkandidaten aus einem Dutzend Klassen heute da ist oder nicht.

    So viele habe ich nicht. Es versuchen sich nicht so viele bei uns zu drücken.


    In der Regel muss ich denen auch nicht hinterherlaufen. Die jeweilige Kollegin schickt sie. Nachgeschriebenen wird im Zweifelsfall auf dem Flur.


    Wenn ich selbst in einer Klasse mit säumigen Unterricht habe, stehen da schon mal Tisch und Stuhl vorbereitet draußen. Ich muss nur noch die Aufgaben drauf legen.

  • Das Format der Leistungsfeststellung durch Prüfung ist nicht vorgegeben. Eine Beschränkung auf 10 Minuten ist nirgendwo kodifiziert. (Zum Vergleich: Eine mündliche Abiturprüfung dauert maximal 30 Minuten - setze das in Relation zu einer viereinhalbstündigen schriftlichen Abiturprüfung...)


    Was die Leute angeht, die es darauf anlegen: Dann ist das so. Die Prüfungsordnungen sind nicht darauf ausgelegt jedwede Form von Missbrauch, Unterlaufen oder Ausnutzen von Regelungen vollständig zu unterbinden. Das ist auch nicht ihr Sinn und Zweck.

    Es fühlt sich für mich halt nicht gleichwertig an. Wenn es mal alle Jubeljahre ein Ausnahmefall aus guten Gründen wäre, könnte man vielleicht darüber wegsehen, aber ab einem gewissen Ausmaß, gerät gefühlt systemisch etwas in Schieflage.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist ja, ob das "einen" in "einen Nachschreibtermin" unbestimmter Artikel oder Kardinalzahl ist. In letzterem Fall hätte Bolzbold Recht. Da aber die obere Schulaufsicht ansonsten - zumindest gefühlt - eher nicht lehrkräftefreundlich argumentiert, hätte ich schon gern einen entsprechenden schriftlichen Hinweis. Man hat nämlich zu häufig Aussagen wie "Hat mal ein Dezernent irgendwo gesagt." als Quelle.

    Ich kann hier meine Quellen leider nicht preisgeben. (Und nein, das hat nicht nur ein Dezernent irgendwo so gesagt. In diesen Fällen dürften es mehrere ganz bestimmte DezernentInnen so gesagt haben - und dann kannst Du Dir überlegen, wo die das ihrerseits herhaben...)

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