Radius bei Abordnung

  • 6.) Hört auf Euch an jeder Schule neu erfinden zu müssen. Als Elter möchte ich, dass mein Kind, wenn es von einer Realschule in Düsseldorf auf einmal an eine Realschule in Erkelenz muss, dass idealerweise mein Kind nahtlos anknüpfen kann und sich nicht schon wieder auf ein neues Regelwerk einstellen muss

    Das kann man nicht dick genug unterstreichen und gibt es so auch mal wieder nur bei Lehrers.

    Wenn ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Duisburg-Mitte einreiche, möchte ich nicht nur, sondern habe ein Recht darauf, dass diese genauso bearbeitet wird wie beim Finanzamt Stuttgart-West.

  • Na prima. Wenn das Ministerium jetzt glaubt, dass solche Berichte junge Menschen motivieren den Lehrerberuf zu ergreifen, dann liegt es falsch Die Rahmenbedingungen müssen verbessert werden und zwar gerade in der jetzigen Mangelsituation.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Von heute: Ein kurzer Bericht auf WDR.de zum Thema Abordnungen in NRW.

    Ach schau, jetzt greift es doch um sich.. da sagt die Kollegin, dass ihr 1,5h nicht zumutbar seien. Als ich vor mehreren Monaten über meine Zwangsabordnung vom WBK zu den Flüchtlingsklassen geklagt habe, die mit mindestens ähnlicher Fahrzeit einhergeht und von der Tätigkeit noch ätzender ist als einfach an eine andere Grundschule zu gehen wurde mir Faulheit und falsche Einstellung zum Job vorgeworfen.

    Da hilft ein Blick in die TrennungsEntschädigungsVO NRW

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ext?anw_nr=2&bes_id=48968

    Obwohl Angestellte LK hier hicht explizit genannt werden, gilt die TEVO durch eine entsprechende Bestimmung im Tarfvertrag auch für Angestellte.

    Ich hatte mehrfach versucht, das bei der Bezirksregierung zu beantragen. Das Personaldezernat prüfte erstmal 2 Wochen lang (!) ob mir das überhaupt zusteht.. dann wurde ich an ein anderes Dezernat verwiesen (das für Haushalt, Vergabe etc.). Ein Anruf bei der Dezernentin ergab, dass sie sich da auch unsicher war und mir erstmal das o.g. Dokument schickte. Ich möge einen Mitarbeiter XX im Haus kontaktieren unter Beifügung der Abordnungsverfügung. Leider sei der aktuell erkrankt.. ich habe seit über einer Woche wieder nichts gehört.

    Es ist so unverschämt wie man behandelt wird.. ohne Rückfrage abgeordnet, in Schrottklassen gesteckt und wenn man am Ende zumindest das Geld für die "Trennung" haben will, läuft man sich tot.

    Warum? Läuft doch so für den Dienstherrn. Immer schön Arschbacken zusammenkneifen und ja nicht meckern, sonst gibt's flugs die Abordnung. Super System. Und das wird dann noch unterstützt von einzelnen KuK. Sorry kleiner gruener frosch, aber eine Schulleitung wie dich möchte ich nicht haben und auch du beutest dich letztendlich mit so einer Einstellung nur selbst aus.

    Tja... wie die Personen ausgewählt werden bleibt auch völlig undurchsichtig. Bei uns habe ich das Gefühl nach wie vor, dass die Schulleitung die Abordnungen als willkommene Gelegenheit sah, unliebsame Kollegen loszuwerden. Sei es, weil sie oft krank waren, es Beschwerden/Widersprüche über Unterricht und Noten gab oder sie der Schulleitung oft Widerworte gaben. Die Begründung wurde dann drum herum gestrickt, warum es ausgerechnet diese Kollegen sein mussten und keine anderen.

  • Da hilft ein Blick in die TrennungsEntschädigungsVO NRW

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ext?anw_nr=2&bes_id=48968

    Obwohl Angestellte LK hier hicht explizit genannt werden, gilt die TEVO durch eine entsprechende Bestimmung im Tarfvertrag auch für Angestellte.

    Was mir immer noch nicht klar ist: sind diese 25 Cent/km für die Strecke Wohnort-Abordnungsschule oder Stammschule-Abordnungsschule zu sehen? Bei mehr als 8h Abwesenheit von daheim zzgl. 4 Euro/Tag, was ja wohl meistens hinkommen wird.

    Für beide Strecken oder nur einfach?


    Ich meine, wenn jemand nun z.B. nur 50km von daheim aus fahren muss wären es bei 5 Arbeitstagen in der Woche schon 500km, also theoretisch 2000km im Monat (kommt ja nie ganz hin wegen Brückentagen, Ferien etc.), das wären dann schon gedeckten 500 Euro im Monat, das Fressgeld von 4 Euro am Tag würde dann unter den Tisch fallen. Richtig?


    Wird das dem Einkommen zugeschlagen und muss versteuert werden oder gibt es das bar ausgezahlt?


    Wie gesagt, trotz mehrfacher Nachfrage konnte mir das bei der Bezirksregierung bislang keiner sagen.

  • Aviator

    Das wundert mich nicht. Nicht immer sind die Mitarbeiter da auf dem Laufenden. Die Verfügung hat jahrelang in der Ecke gelegen, weil es kaum zwangsweise Versetzungen und Abordnungen gegeben hat. Daher muss man die Kollegen häufig erst Mal wieder schlau machen. Wir wollen bei uns ein Personalratsinfo nach den Ferien dazu raus geben

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ach schau, jetzt greift es doch um sich.. da sagt die Kollegin, dass ihr 1,5h nicht zumutbar seien. Als ich vor mehreren Monaten über meine Zwangsabordnung vom WBK zu den Flüchtlingsklassen geklagt habe, die mit mindestens ähnlicher Fahrzeit einhergeht und von der Tätigkeit noch ätzender ist als einfach an eine andere Grundschule zu gehen wurde mir Faulheit und falsche Einstellung zum Job vorgeworfen.

    Vielleicht liest du in deinen Beiträgen und den Antworten nochmal nach: Um die Fahrtzeit ging es bei den Vorwürfen, die dir von einigen User*innen gemacht wurden, zu keinem Zeitpunkt. Es ging um deine Einstellungen zur Schulform, an die du abgeordnet wurdest, und den dortigen Schüler*innen.

    Leider scheint sich an deiner Einstellung letzteren gegenüber 0,0 geändert zu haben, da du immer noch die "Flüchtlingsklassen" als "Schrottklassen" bezeichnest (was ich weiterhin eine Frechheit finde, sich als Lehrkraft bzgl. SuS so zu äußern!) :( .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    2 Mal editiert, zuletzt von Humblebee ()

  • Die Wegstreckenentschädigung soll mittlerweile sogar bei 35 Cent liegen. Aber das muss ich noch prüfen.es wird sowohl Hin- und Rückweg erstattet.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Zur Pünktlichkeit zum Dienst bei unpünktlichem ÖPNV: Die Lehrkraft ist verpflichtet, pünktlich zum Dienst zu erscheinen. Da ich auch häufiger Bahn fahre, fahre ich zwei Takte vor meinem Arbeitsbeginn (also ab 5.00 Uhr), da mit der Unpünktlichkeit der Bahn zu rechnen ist

  • In meinem Beritt hatten wir noch keine Fälle von bezirksübergreifenden Abordnungen. Aus Eurem Bereich, wenn den Nomen Omen ist, habe ich allerdings sogar schon von Kaskadenversetzungen gehört, um Grundschulen in Gelsenkrichen zu bestücken. Einfach mal in Google Schule Kaskadenversetzung eingeben, dann sollten die ersten Zeitungsberichte aufploppen. Das hat natürlich zur Folge, dass in den abordnenden Schulen auch Löcher gerissen werden, mit dem Ziel das ganz große Loch in Gelsenkirchen zu stopfen.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Westfale599

    Wenn die zwei Takte im Normalfall reichen, dann funktioniert der Nahverkehr bei Euch ja hervorragend.

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  • Ich sehe übrigens gerade, dass ich Euch zwar den rechtlichen Link geschickt habe. Da Ihr aber so gerne Euch mit Gesetzestexten befasst:autsch:, habe ich noch was gefunden vom Personalrat Förderschule aus Münster, denn die haben wohl auch viel mit Abordnungen zu tun:


    Reisekostenerstattung-bei-Abordnung.pdf

  • Ein Kollege bei uns ist 100 Kilometer entfernt abgeordnet.


    Zweitwohnung oder Fahrtkosten kann er bei der Steuer angeben. Alternative ist ein Umzug. Der Kollege (Frau, 2 Kinder) hat sich für die Zweitwohnung entschieden.


    Als Landesbeamter kann man innerhalb des Bundeslandes überallhin abgeordnet werden. So hieß es 2000 in meiner Schulrechtsvorlesung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das geändert hat.

  • Zweitwohnung oder Fahrtkosten kann er bei der Steuer angeben. Alternative ist ein Umzug. Der Kollege (Frau, 2 Kinder) hat sich für die Zweitwohnung entschieden.

    Also mir würde das „bei der Steuer angeben“ nicht reichen, weil man da nur einen Bruchteil der zusätzlichen Kosten irgendwann zurückbekommt.

    Ich würde die komplette Wohnungsmiete für den Zweitwohnsitz zzgl. Zweitwohnsitzsteuer beim Landesamt einfordern.

  • Das hat sich leider nicht geändert. Rechtstheoretisch gilt dies auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Allerdings legt die Rechtsprechung hier dem Arbeitgeber doch noch etwas mehr Ketten an, was den Abwägungsprozess anbelangt. Die Arbeitsgerichte sind da etwas Arbeitnehmerfreundlicher.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Zur Pünktlichkeit zum Dienst bei unpünktlichem ÖPNV: Die Lehrkraft ist verpflichtet, pünktlich zum Dienst zu erscheinen. Da ich auch häufiger Bahn fahre, fahre ich zwei Takte vor meinem Arbeitsbeginn (also ab 5.00 Uhr), da mit der Unpünktlichkeit der Bahn zu rechnen ist

    Würde ich normalerweise auch so machen. Bei Zwangsabordnung nicht.


    edit: also die zwei Verbindungen früher würde ich machen. Losfahren um 5 sicherlich nicht. Wann steht man da auf, um 4? Wie lebt man auf Dauer so??

  • edit: also die zwei Verbindungen früher würde ich machen. Losfahren um 5 sicherlich nicht. Wann steht man da auf, um 4? Wie lebt man auf Dauer so??

    Also ich kann da meinem Körper dankbar sein (hab ich in der Reha gelernt so zu denken, "Was will ihnen die Panikattacke sagen) Spätestens nach der dritten Woche melden sich die Panikattacken und dann bin ich erst mal vier Wochen raus.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Würde ich normalerweise auch so machen. Bei Zwangsabordnung nicht.

    Genau so!

    Ich habe meine Wohnung so gewählt, dass ich meine Schule mit dem ÖPNV gut erreichen kann. Wenn nun eine Zwangsabordnung in die andere Richtung kommt oder weiter entfernt, dann kann ich das mit dem ÖPNV vielleicht nur noch bedingt gut erreichen.

    Zwang zum Auto kann es nicht geben, auf welcher Grundlage?


    Ist die Frage wie flexibel die aufnehmende Schule ist (zum Beispiel nicht zur 1. Stunde kommen müssen).


    Bei uns aktuell noch nicht so Thema, aber es nimmt zu, da wir in einzelnen Fächern Überhang haben und die Schülerzahlen sich sehr unterschiedlich entwickeln.

  • Würde ich normalerweise auch so machen. Bei Zwangsabordnung nicht.


    edit: also die zwei Verbindungen früher würde ich machen. Losfahren um 5 sicherlich nicht. Wann steht man da auf, um 4? Wie lebt man auf Dauer so??

    Wenn man um 5 Uhr aufstehen müsste, um püntklich zur Arbeit zu kommen (und dann ggf. auch erst spät nach Hause kommt), sind auf Dauer Überlastungssymptome (z.B. Panikattacken wie bei Chemikus, Burn-Out-Symptome oder andere Stresssymtome) nicht weit entfernt (wäre bei mir im Zweifel auch so), die mich dann leider zwingen würden, eben für einige Zeit raus zu sein (während ich mich an meiner Stammschule vielleicht noch zusammenreißen würde, da ich nicht ausfallen möchte. Bei solchen Überlastungssymptomen schreibt einen auch jeder Arzt - vor allem bei einer entsprechenden gesundheitliche Vorgeschichte - erst mal krank.


    Und wenn ich bei einer Zwangsabordnung dann zu spät kommen würde, wäre das eben so!

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