Nur NRW: Wer hat das Recht, an einem Elterngespräch teilzunehmen?

  • Die Positivregel ist der von Bolzbold zitierte §123, Abs. 1, Ziffer 3, der als Einschränkung eine schriftliche Einwilligung verlangt. Diese ist von allen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.


    Sprich: Es ist meines Erachtens nach ein datenschutzrechtlicher Verstoss, ohne schriftliche Einwilligung aller Erziehungsberechtigten den/die Lebensgefährten im Elterngespräch dabei zu haben.

    Das halte ich für einen Fehlschluss. Im zitierten §123 Abs. 1 Satz 3 geht es um den Fall, Dritten explizit Rechte und Pflichten der Eltern im schulischen Kontext zuzugestehen. Dafür benötigt es in der Tat eine schriftliche Einwilligung. Dann können diese auch in Nichtanwesenheit der eigentlichen Eltern entsprechende Aufgaben wahrnehmen. Hier geht es aber gerade darum, dass ein anwesendes Elternteil der Informationsweitergabe an Dritte in seinem Beisein zustimmt, wofür es m.E. weder der Schriftform noch der Freigabe des anderen Elternteils bedarf.

    • Offizieller Beitrag

    Und wieder einmal frage ich mich, seit wann das hier ein Elternberatungsforum ist.

    <Mod-Modus>


    Wenn ein Verstoß gegen die Schreibberechtigung vermutet wird, empfiehlt sich der Meldebutton.

    Im Thread über die Schreibberechtigung zu diskutieren, ist nicht zielführend.


    kl. gr. frosch, Moderator


    P.S.: und jetzt bitte thematisch weiter im Thread der Lehrerin "allesretten".

  • Und wieder einmal frage ich mich, seit wann das hier ein Elternberatungsforum ist.

    Ich finde solche Infos auch als Lehrerin wichtig.


    Meist ist sowas ja kein Problem. Aber wenn sich die Eltern im "Rosenkrieg" befinden, kann das schnell eskalieren.

    Da sind rechtliche Infos hilfreich.

  • Ich denke, dass es grundsätzlich im ersten Momentan unproblematisch ist. Sobald aber das zweite Elternteil explizit sagt, dass er das nicht möchte, würde ich Elternteil A bitte alleine zu kommen oder die Zustimmung von Elternteil B vorzulegen. Ich denke, dass Eltern B durchaus das Recht hat, zu verbieten dass Dritte über das Kind von der Schule informiert werden. Dass Elternteil A dann zu Hause dem LG alles erzählt, steht auf einem anderen Blatt.

  • Darf die Mutter dann auch nicht die Oma, ihre beste Freundin oder einen Psychologen mit zum Gespräch bringen, wenn der Vater das nicht will? Ich kann es mir nicht vorstellen. Finde allerdings auch nach Suche nichts dazu.

  • Darf die Mutter dann auch nicht die Oma, ihre beste Freundin oder einen Psychologen mit zum Gespräch bringen, wenn der Vater das nicht will? Ich kann es mir nicht vorstellen. Finde allerdings auch nach Suche nichts dazu.

    Ich würde erstmal davon ausgehen. Zu mindestens würde ich der Person erstmal nichts erzählen, wenn der andere Elternteil das nicht möchte. Im Zweifel der Rechtsabteilung vorlegen und um Anweisung bitten. Solange die Eltern um Geduld bitten. Mir geht es aber nur darum, wenn ein Teil das explizit verbietet. Solange das nicht der Fall ist, würde ich immer davon ausgehen, dass die Einwilligung vorliegt.

  • Entweder etwas ist erlaubt, oder es ist nicht erlaubt, das entscheidet doch nicht der nicht anwesende Elternteil auf Zuruf.


    Wobei, mir fällt noch eine Konstellation ein: wichtiges Gespräch wie Anhörung, beide Sorgeberechtigten sind anwesend plus einem LAG einer der beiden Eltern...

  • Irgendwann geht das mit der DSGVO soweit, dass grundsätzlich beide Erziehungsberechtigte, wie beim Arzt, eine aktuelle Erklärung ausfüllen müssen, in der dann alle erdenklichen Konstellationen abgefragt werden. Ohne aktuelles Datenblatt kein Elterngespräch 🙈 Viele Eltern verzichten dann vielleicht freiwillig und der Elternsprechtag wird ganz entspannt 🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich würde erstmal davon ausgehen. Zu mindestens würde ich der Person erstmal nichts erzählen, wenn der andere Elternteil das nicht möchte. Im Zweifel der Rechtsabteilung vorlegen und um Anweisung bitten. Solange die Eltern um Geduld bitten. Mir geht es aber nur darum, wenn ein Teil das explizit verbietet. Solange das nicht der Fall ist, würde ich immer davon ausgehen, dass die Einwilligung vorliegt.

    Meines Erachtens kann der andere Elternteil gar nicht ausschließen, dass ein Elternteil auch einen Dritten mitbringt und dabei sein lässt. Genauso wenig kann der andere Elternteil den Umgang seines Kindes mit bestimmten Personen (z.B. den Eltern des EX) ohne weitere Umstände verbieten. In nicht erheblichen Angelegenheiten entscheidet das jeweils betreuende Elternteil eigenständig. Ein einfaches Elterngespräch dürfte gerade keine erhebliche Angelegenheit sein.

  • Das wäre aus meiner Sicht immer die Frage. Was ist, wenn es im Elterngespräch um die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung von Sonderpädagogischen Förderbedarf geht? Was ist wenn über eine Wiederholung gesprochen werden soll? Letztlich kann ich im Vorfeld als Elternteil nie wissen, was am Ende alles besprochen wird.

  • Ehrlicherweise kann der Vater (es könnte auch die Mutter sein, aber einfach hier als Beispiel) nach einem Elternabend auch dem Nachbarn, dem besten Kumpel oder der Fleischereifachverkäuferin des Vertrauens von den Ergebnissen erzählen, was sich wohl kaum vermeiden lässt.

    Einerseits bin ich dafür, dass getrenntlebende Elternteile ein Mitspracherecht hahen, wer alles Informationen über die Kinder erhält, andererseits lässt es sich in der Realität kaum überprüfen.

  • Schmidt, darf ich fragen, was dich an meinem Post verwirrt????

    Sagst Du den Eltern immer vorher, worum es geht? Hast Du es noch nie gehabt, dass im Elterngespräch plötzlich wichtige Aspekte aufgekommen sind?

  • Schmidt, darf ich fragen, was dich an meinem Post verwirrt????

    Sagst Du den Eltern immer vorher, worum es geht? Hast Du es noch nie gehabt, dass im Elterngespräch plötzlich wichtige Aspekte aufgekommen sind?

    Was hat das mit dem Thema zu tun?

    Bei Gesprächen, die aufgrund potentiell zu treffender Entscheidungen die Anwesenheit beider Sorgeberechtigter erfordern, lade ich auch beide Sorgeberechtigten ein bzw. die führe ich so oder so nicht alleine.

    Das ist aber in der Regel bei einfachen Elterngesprächen nicht der Fall.

    Solange nicht beide Sorgeberechtigte erforderlich sind bzw. ein Elternteil alleine sorgeberechtigt ist, sehe ich keinen Grund, Lebensgefährten der Sorgeberechtigten von einem Gespräch auszuschließen.


    Ein Fragezeichen reicht übrigens, um eine Frage auszudrücken.

  • Was hat das mit dem Thema zu tun?

    Bei Gesprächen, die aufgrund potentiell zu treffender Entscheidungen die Anwesenheit beider Sorgeberechtigter erfordern, lade ich auch beide Sorgeberechtigten ein bzw. die führe ich so oder so nicht alleine.

    Und was machst Du wenn dann beide Sorgeberechtigte da sind und der Vater noch seine Freundin dabei haben möchte und die Mutter nicht?

  • Das wäre aus meiner Sicht immer die Frage. Was ist, wenn es im Elterngespräch um die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung von Sonderpädagogischen Förderbedarf geht? Was ist wenn über eine Wiederholung gesprochen werden soll? Letztlich kann ich im Vorfeld als Elternteil nie wissen, was am Ende alles besprochen wird.

    In dem Fall hat die Lehrkraft beide Elternteile einzuladen.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Und was machst Du wenn dann beide Sorgeberechtigte da sind und der Vater noch seine Freundin dabei haben möchte und die Mutter nicht?

    Wenn tatsächlich beide anwesend sind, bitte ich die nicht sorgeberechtigte Person, den Raum zu verlassen.

  • In dem Fall hat die Lehrkraft beide Elternteile einzuladen.

    Es geht doch um die Frage, wenn eine dritte Person auf Wunsch eines Sorgeberechtigten dabei sein soll und der andere dagegen ist. Was ist wenn einer jemanden mitbringt und der andere es nicht will?

  • Wenn tatsächlich beide anwesend sind, bitte ich die nicht sorgeberechtigte Person, den Raum zu verlassen.

    Aber dann wäre es, wenn die zweite Person, dir es im Vorfeld mitteilt doch juristisch das gleiche, oder?

  • Es geht doch um die Frage, wenn eine dritte Person auf Wunsch eines Sorgeberechtigten dabei sein soll und der andere dagegen ist. Was ist wenn einer jemanden mitbringt und der andere es nicht will?

    Das ist das Szenario, das du dir überlegt hast. Das wesentlich häufigere Szenario ist, dass nur ein Elternteil, meistens die Mutter, erscheint und ihren neuen Partner mitbringt.

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