Anrechnung von Lehrerfort- und Weiterbildung auf die Unterrichtsverpflichtung

  • Bei mir gab es für eine Fortbildung noch nie Minusstunden. Aber mag sein, dass dies bei uns auch mal wieder anders geregelt wird. In der Regel geben wir aber auch Arbeitsaufträge für die ausfallenden Stunden.


    Für Z-Kurse sind ja auch explizit Entlastungsstunden angegeben in den Ausschreibungen soweit ich weiß. (Hab mich selbst bis dato nur mit der für Beratungslehrkräfte beschäftigt und dort ist es angegeben)

  • Für normale Fortbildungen gibt es natürlich keine Minusstunden.


    Die Frage ist, wie das bei einer hypothetischen Fortbildung wäre die Freistellung + Deputatsentlastung beträfe. Rein von der Logik ginge ja eigentlich nur das eine oder das andere, sonst würde man ja doppelt entlastet.

  • Bevor Ihr jetzt alle die neue Kollegin verhaut. Sie ist neu im System und muss sich erstmal mit dem System auseinandersetzen. Sie war von ihrer OBAS Ausbildung gewohnt, dass es für ihre regelmäßige Ausbildung Zsfl einen Erlass von ich glaube fünf Unterrichtsstunden gab. Wahrscheinlich hat sie daher vermutet, das das für alle Fortbildungen gilt. Jetzt haben wir ja zur genüge erklärt, dass dem nicht so ist .

    Friedenspfeife😂

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Gerade wenn man aus der freien Wirtschaft in den Schuldienst wechselt, steht man bei einigen Sachen erst Mal staunend davor😂🤷

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  • Sowie Chemikus08 es geschrieben hat, ich stehe manchmal erstmal staunend vor bestimmten Sachverhalten.

    Die Rückmeldung der ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten war „kommt immer darauf an“. Daher fragte ich mich worauf es wohl ankommt.


    Ein herzliches Dankeschön an die Meldungen hier im Forum. Damit wäre das Anliegen meinerseits beantwortet.

  • Sonja1982

    Ich sag Mal willkommen im Club und es wird nicht bei einer Verwunderung bleiben. Tipp: Such Dir eine Interessensvertretung Deiner Wahl und werde da auf jeden Fall Mitglied. Das ist eine gute Möglichkeit auch Mal über den Tellerrand hinaus zu schauen und im Zweifel gibt's halt auch Beratung und ggf. auch anwaltliche Unterstützung.

    An alle Deutschlehrer:
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  • ALLES - MUSS - ALS - ARBEITSZEIT - ANGERECHNET - WERDEN. So ist es Recht.:thumbup:

    Nur sind Fort- und insbesondere Weiterbildungen nicht immer Arbeitszeit, sondern können auch als nicht vergütete private Tätigkeit angesehen werden. Das gilt natürlich nicht für dienstlich angeordnete Fortbildungen. Insofern ist diese Pauschalaussage falsch.

  • Nur sind Fort- und insbesondere Weiterbildungen nicht immer Arbeitszeit, sondern können auch als nicht vergütete private Tätigkeit angesehen werden. Das gilt natürlich nicht für dienstlich angeordnete Fortbildungen. Insofern ist diese Pauschalaussage falsch.

    dann sind das aber Fortbildungen, die mit Schule nichts zu tun haben.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht Fortbildungen, die man für seine eigene persönliche (professionelle) Entwicklung macht, aber nicht zum aktuellen Schulentwicklungsplan inklusive Fortbildungskonzept passt.

    Natürlich ist es nicht schädlich, wenn Frau Müller sich über BNE im Geografieunterricht der Oberstufe fortbildet. Wenn der aktuelle Plan aber ist, -passend zu den Rückmeldungen der letzten Schulevaluation - sich in durchgängiger Sprachbildung und Differenzierung fortzubilden, dann ist es nett, dafür freigestellt zu werden, es ist aber nicht im primären Interesse der Schule.

  • Gibt es sowas? Was wär denn das z.B.?

    Natürlich. Es gibt so viele Fort- und Weiterbildungsangebote. Ich denke Seph meint aber Fortbildungen für die Schule, welche man privat macht. Wovon ich auch direkt abraten möchte.

  • Guten Abend,

    ich habe vor kurzem meine UPP bestanden (OBAS Ausbildung) und werde ab dem 1.11.23 an einer Realschule 24/28Std in NRW arbeiten. Nun kam die Frage auf, ob ich an einer Fortbildung teilnehmen möchte. Diese Fortbildung findet von Oktober‘23 bis Februar‘24 fünfmal von 9-16h extern statt. Wie errechne ich die Stunden der Fortbildung/ Stundenermässigung auf meinen Stundenplan?

    Im Kollegium hieß es von 1-3 Std sei etwas „möglich“.


    Vielen Dank im Voraus.

    Es gibt keinerlei Anrechnungen für Fortbildungen. An meiner Schule muss man schon dankbar sein, wenn die Fortbildung überhaupt genehmigt und man ausgeplant wird...

  • dann sind das aber Fortbildungen, die mit Schule nichts zu tun haben.

    Nicht unbedingt. Es können auch Fortbildungen im Schulkontext sein, die nicht angeordnet, sondern vorwiegend im Interesse des AN sind. Dass wir an Schulen i.d.R. für Fortbildungen freigestellt werden, ist ein durchaus nettes Entgegenkommen des AG, welches natürlich oft auch dadurch bedingt ist, dass ein gewisses geteiltes Interesse an den Fortbildungsinhalten auch seinerseits besteht. Mein Hinweis, dass das nicht immer so sein muss, war eine explizite Replik auf den Einwurf von Hohlkopf , dass Fortbildungszeiten grundsätzlich als Arbeitszeiten anzurechnen wären, was halt schlicht falsch ist.

  • Davon ist die Fortbildung für die Gleichstellungsbeauftragte (diesen Posten halte ich übrigens für falsch. An den meisten Schulen sollte das wohl einer ein Mann übernehmen bei der stetigen Femininisierung des Lehrerberufs) aber weit entfernt.

  • Dass wir an Schulen i.d.R. für Fortbildungen freigestellt werden, ist ein durchaus nettes Entgegenkommen des AG, welches natürlich oft auch dadurch bedingt ist, dass ein gewisses geteiltes Interesse an den Fortbildungsinhalten auch seinerseits besteht

    Nein das ist überhaupt kein nettes Entgegenkommen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Berufliche Fortbildung ist kein Privatvergnügen.

  • Nicht jede berufliche Fortbildung dient aber primär der Schule, sondern zb auch eher der eigenen persönlichen Zukunft (Profil, bestimmte Aufgaben (noch bevor die Schule nach jemandem sucht oder jdn braucht), Versetzungswunsch…)

    Nur mit Lehrern muss man sowas überhaupt diskutieren. Macht was ihr wollt. Am besten immer schön jede Fortbildung inkl. Reisekosten selbst zahlen.

  • Nein das ist überhaupt kein nettes Entgegenkommen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Berufliche Fortbildung ist kein Privatvergnügen.

    Das stimmt so pauschal schlicht nicht. Es muss klar unterschieden werden zwischen angeordneten Fortbildungen (die natürlich voll als Arbeitszeit anzurechnen sind, was der EuGH 2021 noch einmal deutlich klargestellt hatte) und selbst beantragten, nicht angeordneten Fortbildungen, für die i.d.R. zwar eine Freistellung von anderweitigen Dienstverpflichtungen erfolgt, außerdienstplanmäßige Zeiten hierfür aber gerade nicht als Arbeitszeit anzurechnen sind - es sei denn, es gibt hierzu individuelle anderweitige Absprachen. Das trifft bei uns Lehrkräften z.B. manchmal bei freiwilligen Qualifizierungsmaßnahmen zu, für die mit Entlastungsstunden ein Teilausgleich erfolgen kann.


    Nur mit Lehrern muss man sowas überhaupt diskutieren. Macht was ihr wollt. Am besten immer schön jede Fortbildung inkl. Reisekosten selbst zahlen.

    Das hat hier niemand behauptet und der Versuch, durch Überspitzung des Sachverhalts die grundlegenden Aussagen ins Lächerliche zu ziehen, scheitert. Nimm bitte dennoch zur Kenntnis, dass es verschiedene "Kategorien" von Fortbildungen gibt, die dann auch zu verschiedenen Ansprüchen bzgl. Arbeitszeitanrechnung und Kostenersatz führen.

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