Kolleginnenausflug als Lehrerinnenfortbildung

  • Jedes Jahr im Oktober das gleiche Spiel: SchiLF (= schulhausinterne Lehrerfortbildung) zur Lehrerinnengesundheit, aka Kolleginnenausflug. Die Eltern bekommen den offiziellen Bescheid, dass wegen einer Lehrerfortbildung schon nach der 4. Stunde Schulschluss ist, es geht lecker Mittagessen, Spaziergang an der frischen Luft (Lehrergesundheit), manchmal auch eine Kleinstadtführung oder eine Kunsthandwerkstatt, und dann ab in ein Café.


    Einige Kolleginnen finden diese Umetikettierung ganz schlau und kreativ. Warum aber können wir nicht einfach einen jährlichen Kolleginnenausflug machen und deswegen den Unterricht schon nach der 4. Stunde schließen lassen? Die Schulleitung sagt (jedes Jahr aufs Neue), dass das Schulamt das dann nicht genehmigt, früherer Schulschluss wegen Kolleginnenausflugs. Eine Abfahrt nach regulärem Schulschluss um 13 Uhr ist zu spät zum Mittagessen, und es gibt ja diese tolle und kreative Möglichkeit des Etikettenschwindels.


    Das Schulamt nickt es so ab. Die nicht ganz stumpfen Eltern werden sich zwar ihren Teil denken, den meisten der stumpfen wie nichtstumpfen aber wird es egal sein, solange ihre Kinder in der Mittagsbetreuung aufgehoben sind. Und das Schulsystem stärkt einen (äußerst kleinen) Baustein seiner Aufrichtigkeit.

  • Nunja, bei uns heißt es Studientag, aber wenn ich mir die letzte Veranstaltung angucke, wo ich schon bei der Begrüßung mich fragte, was die geraucht hat die Dozentin (weil so esoterisch), ist das auch nicht besser.

    Und ja, ist toll, dass wir dafür eine Fortbildungsbescheinigung für x Stunden erhalten, aber bei uns wären solche Sachen wie ihr sie macht sogar offiziell zur Teambildung erlaubt, bräuchten wir dringend, aber stattdessen kommt so ein Mist.

    Dürfen wir den Eltern auch nicht erzählen, dass wir Armen geübt haben usw. und damit wertvolle Zeit verschwendet haben und sie gucken mussten, wo sie ihre Kinder lassen.


    Achja, immerhin hatten wir ca. 30 Minuten fürs Klassenteam, da kann man dann doch viel besprechen. Und hinterher heißt es wie toll das alle fanden, aber es wäre ständig gequatscht worden oder was anderes gemacht worden und das Feedback wären Sachen gewesen wie "ich habe gelernt, wie ich meine Zeit sinnvoll parallel nutzen kann.

    Da fragt man sich doch dann auch, wo es hakt.

  • Ein "Kollegiumsausflug" hat vollständig außerhalb der Unterrichtszeit statt zu finden oder gar nicht, da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren. Dann braucht man sich auch keine Gedanken über Begrifflichkeit machen.


    Eine Schilf darf (zumindest bei uns) ein mal pro Schuljahr an einem Unterrichtstag stattfinden, dann ist es aber auch eine Schilf und keine Aktion zur Unterstützung der örtlichen Gastronomie.

  • Bei uns würde sowas nicht genehmigt werden. Ein Ausflug geht nur außerhalb der Unterrichtszeit, ein Schulentwicklungstag muss vom Schulamt abgesegnet werden, da ist aber eine konkrete Tagesordnung mit inhaltlichem Thema und möglichst mit Moderator nötig. (2 Tage stehen einem pro Jahr zu, in diesem Jahr im Rahmen einer sog. Experimentierklausel sogar ein dritter Tag, wenn man sich Gedanken macht, wie man unter den verschärften Lehrermangelbedingungen und aufgrund der Ansagen im Rahmenkonzept, dass bitte die basalen Kompetenzen gestärkt werden mögen, da VERA und IGLU katastrophale Ergebnisse bescheinigen, irgendwie Ideen entwickelt, wie sich die Schulleistungen der Kinder verbessern können - das Ganze aber bitte mit konkretem Ergebnis, also Konzeptentwurf etc.)

    Finde ich auch richtig so. Ein Kollegiumsausflug während der Schulzeit - da habe ich kein Verständnis. Dann kann man gleich im Rahmen der Lehrergesundheit einen Tag frei machen, oder? Wäre meiner Gesundheit auch zuträglich, noch öfter unterrichtsfreie Tage zur Erholung einzubauen…

  • Wir machen sonen Ausflug in der Vorbereitungswoche.

    Ansonsten seh ich das ganz pragmatisch...Wenn sowas fürs Team wichtig ist, darf es auch während der Unterrichtszeit stattfinden. Ist es nicht so wichtig, muss ich auch in meiner Freizeit nicht dran teilnehmen.

  • An meiner Schule finden Kollegiumsausflüge alle paar Jahre an unterrichtsfreien Tagen (z. B. am letzten oder vorletzten Tag der Sommerferien oder am Brückentag nach Christi Himmelfahrt) statt. Schulinterne Fortbildungen finden einmal pro Schuljahr als "Fortbildungsnachmittage" oder "pädagogische Nachmittage" - je nach Themenkomplex - mit Workshops nachmittags ab 14 Uhr, also nach Ende der 6. Unterrichtsstunde, statt.


    Ich sehe es aber ansonsten auch so wie MarPhy .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ein "Kollegiumsausflug" hat vollständig außerhalb der Unterrichtszeit statt zu finden oder gar nicht, da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren.

    Sagt weraußer Moebius? Der Begriff "Ausflug" ist interpretierbar. Da gibt es durchaus - wie geschildert - jedes Jahr erneut etwas zu diskutieren.

    Betriebsausflüge (Betrieb geschlossen) gibt es bei vielen Firmen, die etwas fürs Arbeitsklima tun möchten. Warum nicht in Schulen?


    Und es ist natürlich auch für Lehrerkollegien wichtig, oder? Ich fand das bisher (weil gut geplant) überwiegend sinnvoll und immer gut für das Team. Man kann einen "Ausflug" durchaus mit einer "Fortbildung" kombinieren. Wenn diese Teambildungsmaßnahme/Fortbildung dann nur durch eine etwas weitere Anreise möglich ist, dann muss halt Unterricht ausfallen, logisch. Und wenn der Laden dann zu ist, gilt natürlich auch eine Teilnahmepflicht (bzw. eine andere Arbeitsverpflichtung, wenn nötig).

    Und bevor die wahrscheinlich unvermeidliche Diskussion hier entsteht - Ich will das alles nicht und wer trägt die Kosten ;(? :

    Fortbildungsetat (Eintritt, Führung, Moderator*in...) + Erstattungsantrag für Dienstreisen (Anfahrt u.a.);

    Privatkonto: Mittagessen oder Kaffee/Kuchen - was auch immer, ganz individuell.

  • Und es ist natürlich auch für Lehrerkollegien wichtig, oder? Ich fand das bisher (weil gut geplant) überwiegend sinnvoll und immer gut für das Team. Man kann einen "Ausflug" durchaus mit einer "Fortbildung" kombinieren. Wenn diese Teambildungsmaßnahme/Fortbildung dann nur durch eine etwas weitere Anreise möglich ist, dann muss halt Unterricht ausfallen, logisch.

    Es gibt bei Lehrkräften ca. 30 unterrichtsfreie Arbeitstage.


    Die Rechtslage ist in Niedersachsen so wie ich beschrieben habe, das ist ganz klare Vorgabe der übergeordneten Behörde, die diesbezüglich natürlich weisungsbefugt ist. Im nicht angegeben Bundesland des TE ist es offensichtlich genau so.

    Natürlich kann man Hilfskonstruktionen finden, bei denen man den einen zulässigen Schilf-Tag (auch Erlasslage), so nutz, dass er für das Kollegium gleichzeitig den Charakter eines "Events" hat, trotzdem bleibt es dann eine dienstliche Veranstaltung und kein Ausflug mit gemeinsamen Kaffeetrinken.

  • @ O. Meier:

    Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, wer nicht mitgeht müsste allerdings unterrichten, falls er an dem Tag noch die 5. oder 6. Stunde Unterricht hat. Macht natürlich keiner, manche kommen aber nur zum Mittagessen oder gehen schon vor Kaffee und Kuchen. Die allermeisten bis auf wenige, einzelne Teilzeitkolleginnen kommen, das Kollegium ist auch nicht so groß wie an einer weiterführenden Schule. Ziel ist immer in der Umgebung, nicht weiter als eine halbe Stunde Autofahrt von der Schule. Fahrt in Privat-Pkws, zum Teil in Fahrgemeinschaften. Essen, Eintritt o.ä. zahlt jede selbst. Gefühlt ist es eine Mischung aus privat und dienstlich.


    Bundesland ist Bayern.

  • @Moebius Eigentlich habe ich versucht darzulegen, dass ein "Ausflug" durchaus eine dienstliche Veranstaltung sein kann. Und gemeinsames Kaffeetrinken gibt es (fast) immer auch während der "richtigen" Fortbildungen. :)

    Wenn eine Maßnahme zur Teambildung ohne Teilnahmeverpflichtung an unterrichtsfreien Tagen durchgeführt wird, fehlen meistens die Kolleg*innen, für die es besonders wichtig wäre, teilzunehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns kam schon mehrfach die Idee auf, privat und dienstlich zu verbinden. Man wollte eine zweitägige, externe Fortbildung machen. Da der Fortbildungsetat kein Hotel für alle hergibt, sollte das privat bezahlt werden. Das wäre dann der Ausflug, tagsüber wäre dann Dienst.


    Äh, nee.

    Ohne mich.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Bei uns kam schon mehrfach die Idee auf, privat und dienstlich zu verbinden. Man wollte eine zweitägige, externe Fortbildung machen. Da der Fortbildungsetat kein Hotel für alle hergibt, sollte das privat bezahlt werden. Das wäre dann der Ausflug, tagsüber wäre dann Dienst.


    Äh, nee.

    Ein Idee, die sich rechtlich zum Glück nicht durchsetzen lässt, entweder, es ist eine private Veranstaltung, dann kann ich zu Hause bleiben, oder es gibt eine Dienstpflicht, dann habe ich Anspruch auf die Erstattung aller notwendigen Kosten.


    Ist bei uns aber auch schon passiert, hat dann allen ernstes so geendet, das wir in einem Hotel getagt haben, das 15 Minuten Fahrtzeit von der Schule entfernt war, so dass diejenigen, die wollten, zu Hause übernachten konnten.

  • Man könnte die Kosten klein halten und Doppelzimmer buchen.


    In einem früheren Kollegium wurde schon eine Wochenendfahrt durchgeführt, freiwillig und privat, mit Doppel- oder Einzelzimmer. Ungefähr die Hälfte des Kollegiums war dabei (ich nicht), alle waren nachher begeistert, ein schönes, harmonisches Wochenende. Die Planung war dabei Thema auch bei dienstlichen Besprechungen, also doch nicht ganz privat. Ob und, falls ja, welchen Einfluss das auf dienstliche Beurteilungen hatte, kann ich nicht sagen. Die Schulleitung war jedenfalls auch mit dabei.

  • Mir geht es mittlerweile echt auf den Senkel, dass auf Beiträge ständig mit Gelächter reagiert wird.


    Wenn man sich nicht zumindest halbwegs gepflegt artikulieren kann, bleibt wohl nichts anderes über.


    So damit überlasse ich den Pöblerinnen das Feld und bin aus diesem Thread raus.

  • Nicht jedes Gelächter ist negativ gemeint. Ich glaube ich habe über deinen Beitrag mit dem leeren zweiten Bett gelacht - ich fand das einfach sehr treffend und humorvoll geschrieben - eine Nacht mit Kollegen/ Kolleginnen im Zimmer wäre mein Albtraum 🙈

  • Die Grundkritik finde ich aber berechtigt, der Lachen- oder Verwirrt-Smily werden hier gerne genutzt um Dinge ins Lächerliche zu ziehen. Da wäre es ehrlicher, den "Daumen nach unten" wieder ein zu führen, mit dem kann ich ganz sachlich ausdrücken, dass ich etwas inhaltlich nicht gut finde.

  • Anders als Moebius für NDS geschrieben hat, ist ein Kollegiumsausflug auch teilweise in der Unterrichtszeit in NRW möglich (und je nach Team vielleicht auch einmal sinnvoll):

    "Gemeinschaftsveranstaltungen des Lehrerkollegiums (z. B. Betriebsausflüge) sollen weitestgehend außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit stattfinden; sie können einmal im Schuljahr bereits innerhalb dieser Zeit beginnen, soweit dies nach Art und Dauer der Veranstaltung erforderlich ist." (ADO 23 (8))

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