Keine Zulassung zum Examen

  • Hallo zusammen,


    könnte jemand von euch mir die Frage beantworten, ob es möglich ist, trotz Nicht-Zulassung zur Examensprüfung; und das zum zweiten Mal, als Lehrer an einer Öffentlichen Schule arbeiten zu können?


    Würde mich über eine Antwort sehr freuen!


    Viele Grüße


    Mitsch

  • Welche Examensprüfung meinst du denn?


    Nichtzulassung zum 2. Staatsexamen bedeutet in der Regel, dass sie als nicht bestanden gilt. Beim 2. Mal dann endgültig. Dann kannst du in NRW nicht mehr als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule eingestellt werden. Was natürlich noch geht, ist Arbeit bei einem Ganztagsträger als Nichtlehrer.

  • Hi Kodi,


    Ja, ich meinte das 2. Staatsexamen, also die Zulassung zur UPP.

    Aber für viele Fächer ist es doch sogar möglich, auch ohne Referendariat als Quereinsteiger zu unterrichten.

    Ist es dann vielleicht doch möglich, als Vertretungslehrkraft eine Stelle zu bekommen? Vorstellen könnte ich mir, dass statt der üblichen E13 Besoldung für SEK 2 Lehrer, nur noch E11 rausspringen. Was meint ihr, jemand Erfahrung?


    Danke und LG Mitsch

  • Wer einen Master im Lehramt hat, der bekommt angestellt E13. Eine Verbeamtung oder auch nur eine unbefristete Stelle ist aber ohne bestandenes Referendariat nicht möglich.

  • Ich würde eher empfehlen sich beraten zu lassen, welche Alternativen es außerhalb des Schuldienstes gibt. Nach meiner persönlichen Erfahrung wird niemand ohne triftige Gründe zweimal nicht zur UPP zugelassen.

    Lehrkräftemangel hin oder her.

  • Was war der Grund für die Nichtzulassung? Durftest Du den Bedarfsdeckenden Unterricht (BdU) machen oder hat bereits zu Beginn des Referendariats die Schulleitung den BdU verweigert, so daß Du in Folge wegen nicht abgeleistetem BdU nicht zur UPP zugelassen wurdest?

  • Was war der Grund für die Nichtzulassung? Durftest Du den Bedarfsdeckenden Unterricht (BdU) machen oder hat bereits zu Beginn des Referendariats die Schulleitung den BdU verweigert, so daß Du in Folge wegen nicht abgeleistetem BdU nicht zur UPP zugelassen wurdest?

    Das geht? Was macht die LiV denn wenn sie nicht unterrichten darf?


    Es geht nicht um mich. Was genau der Grund war, weiß ich leider nicht.

    Also geht es um eine andere Person?



    Ich denke du wirst es sehr schwer haben irgendwo was zu finden. Die meisten Bundesländer (wenn nicht alle) stelle jemanden, der endgültig durch die 2. Staatsprüfung gefallen ist, nicht ein. Egal in welcher Form.

  • Ganz ehrlich: das ist doch eine Message, wenn man zweimal nicht zum Examen zugelassen wird.

    Dann scheint es doch erhebliche Mängel zu geben - und statt zu kämpfen, trotzdem in diesem Beruf zu arbeiten, würde ich anraten, das einfach zu lassen, die Schlappe einzustecken und anderweitig weiter zu machen. Ist zwar blöd, wei viel Zeit draufgegangen ist - aber vielleicht braucht es noch etwas Zeit, bis der Person selbst klar wird, dass sie vielleicht einfach falsch in dem Job ist und sich selbst da keinen Gefallen tut, wenn sie es weiter versucht.


    Nicht jeder kann Lehrkraft sein.

    Wir haben einen Referendaren bei uns, bei dem alle BETEN, dass er es nicht schafft, weil er für die SuS eine richtiggehende Qual ist.

    Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

  • Beim jeweiligen Bildungsministerium erkundigen.


    Ich finde es übrigens sehr schade das immer davon ausgegangen wird, dass immer eine Unfähigkeit der Grund für ein Nichtbestehen ist.

    Ich habe mittlerweile einige Fälle erlebt, wo es ganz objektiv (als Mitglied des Lehrerrat/Gewerkschaft bei der UPP dabei gewesen) eben nicht an der Unfähigkeit lag sondern an Animositäten gegenüber dem Anwärter oder gegen die anderen Prüfer bzw. weil die Quote erfüllt werden muss.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Beim jeweiligen Bildungsministerium erkundigen.


    Ich finde es übrigens sehr schade das immer davon ausgegangen wird, dass immer eine Unfähigkeit der Grund für ein Nichtbestehen ist.

    Ich habe mittlerweile einige Fälle erlebt, wo es ganz objektiv (als Mitglied des Lehrerrat/Gewerkschaft bei der UPP dabei gewesen) eben nicht an der Unfähigkeit lag sondern an Animositäten gegenüber dem Anwärter oder gegen die anderen Prüfer bzw. weil die Quote erfüllt werden muss.

    Hier kam es aber zweimal erst gar nicht zur UPP...

  • Bzw. weil die Quote erfüllt werden muss.

    Also die Existenz dieser ominösen Quote ist doch der größte Humbug. Ich glaube, einzelne BL haben Quoten für die besonders guten Notenstufen im Rahmen von Beförderungsbeurteilungen, aber doch nicht fürs Nichtbestehen des Examens. Das wäre doch glatter Rechtsverstoß.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • .

    Nicht jeder kann Lehrkraft sein.

    Wir haben einen Referendaren bei uns, bei dem alle BETEN, dass er es nicht schafft, weil er für die SuS eine richtiggehende Qual ist.

    Volle Zustimmung zu deinem ganzen Beitrag. Ich hoffe aber, ihr belasst es nicht nur beim Beten, denn viel zu oft habe ich den Eindruck, dass niemand das nötige unangenehme Gespräch führen möchte (müssen in meinen Augen die Ausbildungsbetreuer:innen oder dir SL) und jemand so im Examen aus allen Wolken fällt oder es sogar schafft, weil alle freundlich mitgeholfen haben. Das führt dann wahrscheinlich zu unglücklichen Lehrkräften und Schüler:innen für viele Jahre...

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Hier kam es aber zweimal erst gar nicht zur UPP...

    Wobei ich gerade das sehr komisch finde. Meiner Meinung nach muß jeder Referendar das Recht haben von externen Prüfern bewertet zu werden, eben damit es genau zu solchen Animositäten nicht kommt. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, kann z.B. die Schulleitung der Ausbildungsschule den Referendar in NRW rauskicken, indem sie ihn nicht zum Bedarfsdeckenden Unterricht (BdU) zuläßt. Die Zulassung zum BdU hängt ausschließlich von der Schulleitung ab. Ohne abgeleisteten BdU kann der Referendar nicht in die UPP, weil der BdU eine Zulassungsvorraussetzung ist.


    Ich gucke aber gerne noch einmal im Gesetz nach, ob auch heute noch die Zulassung zur UPP an den BdU geknüpft ist.

  • Hier kam es aber zweimal erst gar nicht zur UPP...

    Was aber auch an sowas wie Kappa sagte liegt. Ich habe echt hinterlistige Persönlichkeiten im Seminar kennengelernt. Das war echt anstrengend, denen nicht zu sagen was man denkt. Da kann man es sich schnell verscheißen. Weil der ganze Prozess nur sehr eingeschränkt objektiv ist, kann sowas sehr einfach gemacht werden.

  • Also die Existenz dieser ominösen Quote ist doch der größte Humbug. Ich glaube, einzelne BL haben Quoten für die besonders guten Notenstufen im Rahmen von Beförderungsbeurteilungen, aber doch nicht fürs Nichtbestehen des Examens. Das wäre doch glatter Rechtsverstoß.

    Wenn ich mir persönlich eine Quote ausdenke und sie nirgends aufschreibe, dann kann es diese Quote praktisch doch geben. Wer will mir denn Nachweisen, dass ich ein ne quote habe? Weiß nicht was daran Humbug sein soll.

  • Ich habe das, was ihr hier beschreibt so nicht erlebt und auch bei anderen bis dato nicht mitbekommen. Personen die bei Fachleitern ggf. nicht gut ankamen, kamen dies tatsächlich auch sonst nicht und sind auch entsprechend im Seminar aufgefallen. Wenn die Personen sich in der Schule genauso verhalten haben...

    Sollte eine Schulleitung einem den BdU verwehren, sollte man sich an das Seminar wenden und versuchen darüber Wege zu finden.

    Habe in der Zeit in Schule und auch im alten Job mit entsprechender Schulnähe, tatsächlich keinen Fall erlebt wo jemand ungerechtfertigt endgültig nicht bestanden hat.


    Aber mag sein, dass ich damit falsch liege. Will ich nicht ausschließen.

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