Homeoffice-Pauschale 2023 statt Arbeitszimmer

    • Offizieller Beitrag

    41-Stundenwoche? Arbeitest du Teilzeit? ;)

    Als Beamter musst du 42 Stunden leisten.

    dasHiggs ist in NRW, wir arbeiten "nur" 41 Stunden.
    Wir sind wohl wesentlich effizienter als die BaWüler*innen. Höheres Deputat, geringere Wochenarbeitszeit.
    Krass, ich dachte, 41 sei schon das Maximal in Deutschland.

  • Sorry - 41 Stunden sind korrekt.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.

  • Das wird kein Problem sein. Die Pendlerpauschale ergibt sich ja aus deinem Wohnort und deiner Dienststelle (Ich gehe mal davon aus, dass du mit "Wegegeld" die Pendlerpauschale meinst, Wegegeld ist nämlich etwas anderes).


    Der Laptop sollte auch kein Problem sein, letztes Jahr ist mein 2000€ MacBook Pro auch ohne Probleme durchgegangen ;)

    Super. Musstest du eine berufliche Nutzung nachweisen oder ging der zu 100% durch ohne Nachfrage?

  • Falls das Arbeitszimmer in den Jahren zuvor anerkannt wurde, darf es kein Problem sein, das weiterhin anzusetzen - es sei denn, man hat dir zwischenzeitlich ein Zimmer in der Schule eingerichtet ;)

    <edit> Falls du jedoch 1260 € Homeoffice ansetzen kannst, ist das auch die Summe, die für ein Arbeitszimmer maximal ansetzbar ist. Doppelt absetzen geht nicht. Da hat das "Kind" nur einen anderen Namen</edit>

    Wie sieht es mit der Nachweispflicht aus? Ich muss also für jedes Wochenende ein "Nachweisheft" führen, in welchem ich Nachweise, welche Korrekturen oder Vorbereitungen ich ausgeführt habe?


    Beziehe mich auf diese Quelle hier: "

    • Aufzeichnungspflicht: Die Kalendertage, an denen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Tagespauschale erfüllt sind, sind vom Steuerpflichtigen aufzuzeichnen und in geeigneter Form glaubhaft zu machen."

    https://www.steuerrat24.de/ste…neuen-regeln-ab-2023.html

  • Super. Musstest du eine berufliche Nutzung nachweisen oder ging der zu 100% durch ohne Nachfrage?

    Ging so durch. Hätten sie gemeckert hätte ich einfach darauf verwiesen, dass auf meinem Dienstgerät (iPad) die Software LiSCrypt für meine Tätigkeit in Soest nicht läuft. Irgendein Programm wirst du im Zweifelsfall auch finden ;)

  • Glück gehabt, weil wohl nur 50% anerkannt werden im Regelfall:


    "Jedoch kann man bei einem Laptop nur den halben Kaufpreis absetzen, da das Finanzamt nur 50% Nutzung des Laptops als beruflich genutzt anerkennt. Wenn der Laptop mehr als 50% für die Arbeit genutzt wird, muss man dies beweisen können und das ist nicht einfach."

  • Geänderte Gesetzgebung im Zuge der Regelungen für das Home-Office. Letztlich ändert sich für LuL nicht wirklich was, außer, dass wir im Gegensatz zu den meisten anderen Arbeitnehmer_innen aufgrund der Arbeitsplatzsituation in den Schulen Arbeitsweg und Home-Office-Pauschale für den gleichen Tag absetzen können.

    Setzt du also bei den 192 Arbeitstagen den Arbeitsweg UND die Home-Office-Pauschale von 6€/Tag an?

  • Setzt du also bei den 192 Arbeitstagen den Arbeitsweg UND die Home-Office-Pauschale von 6€/Tag an?

    Ich setze den Arbeitsweg für jeden Tag an, an dem ich in der Schule war und die Pauschale für so viele Tage, wie ich im Home-Office gearbeitet habe.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • "Jedoch kann man bei einem Laptop nur den halben Kaufpreis absetzen, da das Finanzamt nur 50% Nutzung des Laptops als beruflich genutzt anerkennt. Wenn der Laptop mehr als 50% für die Arbeit genutzt wird, muss man dies beweisen können und das ist nicht einfach."

    Du musst es nicht beweisen, sondern "glaubhaft machen". Das ist ein großer Unterschied.
    Falls in deinem Wohnzimmer noch ein PC in der Ecke steht, der mit dem Internet verbunden ist, ist dies deine "Surf- und Gamestation".
    Aus Gründen des Virenschutzes und dem Schutz deiner Vorbereitungsunterlagen ist es zwingend notwendig, dass du Privates und Schulisches trennst.
    Habe 100% ;)

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.

  • Also ich rechne es für mich so:


    Ich habe 10 Anrechnungsstunden, die ich selbstverständlich von zuhause aus arbeite. 72 mal 10 gibt 720. Durch 8 geteilt, ergibt 90 Arbeitstage, die ich im Home Office verbringe. Dazu kommen die Vor- und Nachbereitungszeit, die ich für meine 15 Schulstunden Unterricht habe und die ich natürlich auch zuhause erledige. 15 mal 36 und dann geteilt durch 8 ergibt 67,5 Homeoffice-Tage. Jetzt die Ferien: Wir haben 14 Wochen Ferien, davon 6 Wochen Urlaub. Bleiben 8 Wochen, 8 mal 6 Werktage, ergibt 48 Tage Home Office. Gesamt: 205,5 Tage Home Office. Ergo werde ich 206 Tage Home Office angeben plus 190 Tage an denen ich in der Schule war (Pendlerpauschale).


    Bei mir ist die Home Office Pauschale übrigens weit mehr als das Arbeitszimmer. Da komme ich nur auf rund 750€.

  • Ich freue mich sehr über diese Regelung. Ich habe in meiner Wohnung zwar durchaus den Platz, die Wohnung ist aber so geschnitten, dass sie offiziell eine Zwei-Zimmer-Wohnung ist und damit gar kein designiertes Arbeitszimmer haben kann, sprich: Ich könnte auch keines absetzen. Da kommt mir die HO-Pauschale durchaus entgegen.

  • Hallo zusammen,

    ich hänge mich mit meiner Frage zur Steuer mal an diesen Thread dran.


    Es ist doch richtig, dass ich maximal 210 Tage für die Homeoffice-Pauschale zur Verfügung habe.

    Wenn ich jetzt, sagen wir mal, 180 Arbeitstage in der Schule habe, kann ich dennoch insgesamt 210 Tage, also 30 Tage mehr, bei der Homeoffice-Pauschale angeben, da ich ja zum Beispiel auch am Wochenende arbeite.

    Stimmt das so?


    Danke und liebe Grüße :)

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