Homeoffice-Pauschale 2023 statt Arbeitszimmer

  • Müsstet ihr da etwas nachweisen?

    Wie ist es z.B. wenn der Dienstherr ein I-Pad stellt und genug Telefone in der Schule vorhanden sind?

    Dann kann ich ja nur anteilig meinen Internetvetrag absetzen aber kein Gerät, oder?

    Bisher ohne Probleme. Mit dem iPad kann ich weder arbeiten noch telefonieren.

    Da Home Office anerkannt ist, helfen mir die Telefone in der Schule auch nichts.

  • Wenn Du dem Finanzamt gegenüber nachweisen kannst, dass Du über einen zweiten Mobilfunkanschluss für private Zwecke verfügst, müssen sie Dir die Kosten für den dienstlichen Anschluss vollumfänglich anerkennen mit allen hierbei entstehenden Kosten.

    Danke für die Erläuterung. So werde ich es machen.

  • Update zur Steuererklärung:

    Bescheid kam. Fahrtkosten + Home-Office-Pauschale wurden beide problemlos anerkannt. Bei der HO-Pauschale hatten wir deutlich mehr Tage als die 210 angegeben, die wurden auch nicht in Frage gestellt, aber natürlich nur 2x die maximalen 1260€ dafür angesetzt.

    Ich bin erfreut und überrascht, dass ich keine weitere Klärung bringen musste. :top: :cash:

    Edit/PS: Was mich jetzt besonders erfreut, dass durch die HO-Regelung weiter der gleich Betrag angesetzt werden kann und dass das jetzt weniger Arbeit macht, weil ich die Anteile der Wohnkosten, Abschreibung, Zinsen etc. nicht mehr runterbrechen muss. Außerdem wären wir beim Arbeitszimmer jetzt in der Summe bei einem geringeren Betrag gelandet, da besonders durch die niedrigeren Zinsen nun der maximale Betrag nicht mehr ausgeschöpft werden kann. Im Endeffekt also sogar positiv.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • DAs klingt doch gut, unsere Steuererklärung ist leider weiterhin nicht bearbeitet, im Gegenteil, sie haben zwischendurch noch angemahnt, dass wir sie nicht abgegeben hätten (allerdings unter einer anderen Steuernummer).
    Ich warte also weiter, was das hier für ein Zirkus wird.

  • DAs klingt doch gut, unsere Steuererklärung ist leider weiterhin nicht bearbeitet, im Gegenteil, sie haben zwischendurch noch angemahnt, dass wir sie nicht abgegeben hätten (allerdings unter einer anderen Steuernummer).
    Ich warte also weiter, was das hier für ein Zirkus wird.

    Das ist mir letztes Jahr auch passiert. Ich habe an einem Tag zwei Briefe mit der gleichen Aufforderung erhalten, ich solle doch meine Steuererklärung einreichen. Das hatte ich aber schon 4 Monate zuvor gemacht. Nach einem Anruf, war dann der Steuerbescheid 5 Tage später bei mir :D

  • Bei mir hat das für 2023 auch geklappt, dass mir beides, die Kilometer- und die Home-Office-Pauschale für jeweils den gleichen Tag anerkannt wurden. Für 2024 wurde es plötzlich abgelehnt, obwohl ich sehr ähnliche Angaben gemacht habe (Anzahl der Tage usw.). Aber es hat sich doch nichts geändert, oder habe ich etwas verpasst?

    Ich habe Einspruch eingelegt und es wurde trotzdem abgelehnt (dass ich Lehrerin bin, gebe ich ja bei der Steuererklärung an).

  • Ich habe Einspruch eingelegt und es wurde trotzdem abgelehnt (dass ich Lehrerin bin, gebe ich ja bei der Steuererklärung an).

    Dann würde ich wieder widersprechen! Natürlich geht beides an einem Tag

  • Ich würde da klar noch einmal darauf hinweisen, dass es nach der aktuellen Rechtsprechung für Lehrer möglich ist beides an einem Tag anzusetzen.

    Selbst mein Steuerprogramm weist darauf hin.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Es ist immer wieder mal vom Menschen im Amt abhängig, wie ein Antrag bearbeitet wird. Manche Sachbearbeiter*innen brauchen mehrere Anläufe, um etwas zu bewilligen, was eigentlich rechtlich eindeutig geregelt ist. Bei mir war es jährlich die (fehlende) Anerkennung des externen Arbeitszimmers. Man muss am Ball bleiben.

  • Manche lassen einen so lange Widersprüche schreiben, bis man das korrekte Fachvokabular in einem Satz verwurstet. (Fragt nicht!)

    🍦 Eis macht Spaß! 🍦
    Schoko, Vanille – ganz egal,
    Hauptsache lecker jedes Mal! 😋

    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Manche lassen einen so lange Widersprüche schreiben, bis man das korrekte Fachvokabular in einem Satz verwurstet. (Fragt nicht!)

    Hört nach Hausaufgaben an.

  • Hier nochmal die Quelle direkt vom Ministerium, kann man beim Einspruch auch direkt drauf verweisen (Seite 16, Nr. 31)

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…icationFile&v=2

    (Das Ganze folgt aus § 4 Absatz 5 Nummer 6c Satz 2 EStG: Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.)

    Zitat

    A ist Lehrer und unterrichtet täglich von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr an der Schule und erledigt
    nachmittags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der häuslichen Wohnung die Vor- und Nachbe-
    reitung des Unterrichts und korrigiert Klassenarbeiten. Für die Unterrichtsvor- und -nach-
    bereitung steht A in der Schule kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. A kann neben der
    Entfernungspauschale für die Fahrten zur Schule (erste Tätigkeitsstätte) auch die Tagespau-
    schale für die berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung abziehen.

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