Erfahrung mit Untätigkeitsklagen gegen Bez-Reg

  • Guten Abend zusammen,


    ich erwäge, eine Untätigkeitsklage gegen die Bez-Reg Köln einzureichen. Grund dafür ist, dass ich seit August nicht korrekt in die mir zustehende Erfahrungsstufe eingruppiert bin. Mir ist klar, dass dann "iRgEnDwAnN aLleS nAcHgeZaHlT wird", aber ganz ehrlich? Nö. Ich verrichte seit Tag 1 meinen Dienst zu 100%, wodurch mir auch die richtige Besoldung zusteht. Auf meinen Antrag von Ende August kam ein Anruf, in dem die Dame meinte, dass es wohl erst Dezember werden würde, bis dass das bearbeitet ist. Seitdem habe ich nichts mehr von der zuständigen Sachbearbeiterin gehört und auf E-Mails kommen nur generische Nachrichten à la "Wir bitten von weiteren Anfragen abzusehen" etc. . Telefonisch geht keiner ran.


    Meinen Recherchen zufolge dürfte ich damit sogar Erfolg haben, da schon mehr als 3 Monate seit meiner Antragstellung vergangen sind. Nun weiß ich aber nicht, ob ich mir dazu einen Anwalt suchen sollte oder das auch selbst durchziehen kann. Lust hätte ich, diese Behörde geht mir massiv auf den Keks. Hat jemand von euch diesen Weg schon mal beschritten und weiß, worauf es dabei ankommt bzw. worauf man achten sollte?

  • Hört sich nach einer erfolglosen Unternehmung an.

    Hat jemand von euch diesen Weg schon mal beschritten und weiß, worauf es dabei ankommt bzw. worauf man achten sollte?

    Unbedingt den Dienstweg einhalten.


    Kleiner Tip noch, je mehr Terror du machst desto weniger großzügig werden dir Erfahrungen anerkannt. Bei mir hat es 6 Monate gedauert, bei anderen sogar 1 Jahr. Wird nachgezahlt und gut ist.

    • Offizieller Beitrag

    zumal - wenn ich es richtig im Kopf habe - deine Erfahrungen nicht alle aus NRW und auch nicht alle in deiner Zielschulform sind. Das heißt: die Erfahrungen müssen NICHT anerkannt werden, sondern KÖNNEN.
    Jetzt kannst du dir ausmalen, wie großzügig und gönnerhaft ein Mitarbeiter sein könnte, dem du eine Klage (stellvertretend: der BR) an den Hals wirfst. (Es geht NICHT darum, dass jemand aus Bosheit dir was wegnehmen würde, sondern dass er an dem Tag nicht unbedingt großzügig alles anerkennt, was du vorher gemacht hast.
    und ob der Gehaltsunterschied zwischen Stufe 1 und Stufe 2 sooo hoch ist, bevor du bald verbeamtet bist... Freue dich auf die Nachzahlung und halte die Leute nicht auf, die danach deine Verbeamtung auf dem Schreibtisch haben.

  • Die reflexartigen Aufrufe zur Demut kann ich nicht nachvollziehen, natürlich hat jeder Beschäftigte ohne unangemessene Verzögerung Anspruch auf die ihm zustehende Bezahlung. Dass das zuständige Amt das regelmäßig nicht hin bekommt ist kein Entschuldigung und auch kein Angriff gegen die dort arbeitenden Menschen sondern schuldhaftes Versagen des Arbeitgebers.


    Nur: ich sehe nicht, dass der Rechtsweg dir hier realistisch einen Vorteil bringt, dort sind die Verfahrenszeiten auch nicht so kurz, dass das in wenigen Wochen erledigt ist.

  • Ich würde Moebius beipflichten. Es gibt gute Gründe dafür, von der angedachten Untätigkeitsklage abzusehen, ohne Dir Dein Recht auf Deinen empfundenen Ärger oder auf korrekte Auszahlungen abzusprechen.


    Ich habe auch häufiger mit der BezReg Köln zu tun, von der es heißt, dass dort grundsätzlich freitags nicht ans Telefon gegangen wird. Das liegt sicher nicht am Unwillen, sondern dürfte Ergebnis einer auch in den Schulen beobachtbaren personellen Unterausstattung sein.


    Die Kölner Behörde ist ein Moloch, irgendwelche Rachegelüste aufgrund einer Klage halte ich für Quatsch.


    Dennoch sehe ich keine Beschleunigung in der Sache durch eine Klage, die ja auch Dich Nerven, Zeit und ggf. Geld kostet. Das Ganze mit ungewissem Ausgang. Tue Dir das selber nicht an.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Ich wundere mich sehr stark über diesen von Moebius schon angesprochenen Untertanenreflex! In JEDEM anderen Beruf würde es schon massive Beschwerden, Klagen und wasweißichnicht was hageln, wenn nicht pünktlich und korrekt bezahlt würde. Warum sind wir hier im Lehrerberuf so gnädig mit unserer Behörde? Das erinnert ganz stark an Kaiser Wilhelms Zeiten.


    Es geht nicht im Rache, es geht um das mir zustehende Geld, d.h. Durchsetzung geltenden Rechts. Dass die das nicht hinbekommen, ist nicht mein Problem.


    chilipaprika : Alle Zeiten sind aus NRW und definitiv zu berücksichtigen. Das habe ich prüfen lassen vom Justiziar meiner Gewerkschaft. Und nur, weil Sachbearbeiterin Ute sich wegen meiner Email am Kaffee verschluckt und ganz ganz böse drauf ist, darf sie sich nicht gegen geltendes Recht stellen.


    s3g4 : Ich werde meinen Schulleiter mit ins Boot holen. Der soll da mal vorstellig werden.

  • Zitat

    Wie hier schon mehrfach geschrieben: wenn die von "Dezember" sprachen ...

    a) ist es entweder für den Klageweg zu spät. Dann sind die Unterlagen inzwischen fertig und alles ist auf dem Weg zum LBV. Dann läuft ab Ende Januar alles richtig.

    b) solltest du am 3. Januar dort noch einmal anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen.

    Und, wie geschrieben, hak doch beim LBV nach. Wenn du schon Geld bekommst, bist du da gemeldet. Das lbv in NRW ist recht flexibel und kulant, was großzügige Abschläge angeht. Die sind immer nah dran am Originalgehalt.

    P.S.: das hat übrigens nichts mit "Untertanreflex" zu tun. Deine Beleidigungen kannst du dir gerne sparen. Danke.



    Das LBV verweist auf die Bez-Reg als Dienststelle. Ich erhalte keinen Abschlag, sondern die Besoldung nach der inkorrekten (niedrigen) Stufe. Am 3. Januar frage ich natürlich nochmal nach. Aber derzeit ist zumindest beim LBV noch nichts eingegangen.


    Von welchen Beleidigungen sprichst du in meinen Beiträgen genau? Wenn es „Untertanreflex“ sein soll: Wie würdest du das Verhalten sonst beschreiben? Zumal ich offenbar ja nicht alleine mit der Ansicht bin…

  • Während ich alles grundsätzlich wie Moebius sehe (vor allem aber den Teil, dass der Rechtsweg dir hier in der Sache wohl kaum was bringen wird), musst du dich doch echt fragen, ob hier Aufwand und Ertrag irgendwie in Relation stehen. Du würdest also Kosten und Zeit investieren, um das Geld vielleicht (!) am Ende 1-2 Monate schneller zu bekommen? Kann ich nicht nachvollziehen.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Wie auch immer du das bezeichnen würdest, "Untertan-Reflex" ist definitiv die falsche Bezeichnung.


    Aber vergiss es - da ist mir die Zeit zu schade für.

    Dann sind wir ja jetzt alle schlauer.


    Offenbar hast du dann doch genug Zeit, deine Beiträge in meinem Thread zu löschen 😄


    Danke an elCaputo, s3g4 und Moebius. Bei euch liest man noch Empathie für die Rechte der Beschäftigen heraus. Ich werde abwarten und ab und an mal nachhören. Mehr kann man bei dieser dysfunktionalen Karikatur einer Behörde aus Köln wohl nicht erwarten. Traurig.


    Schiri bei einer erfolgreichen Klage zahlt die Behörde. Bis auf einen gewissen Eigenanteil, falls man einen Anwalt nimmt. Das Geld wäre es mir wert. Konservativ angelegt sind das mit Zinsen bald 3,8% der ausstehenden monatlichen Differenz zu meinen jetzigen Bezügen, die mir durch die Lappen gehen.

    • Offizieller Beitrag

    Lese ich es aus deinen Beiträgen (hier zum Beispiel) richtig, dass dir die 240 Euro brutto im Monat für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten, weil du danach eh in Stufe 2 wechseln würdest bzw. in deinem Fall verbeamtet wirst, den "ich hab's dir gezeigt" wert sind?
    Was sagt dir denn der Justiziar deiner Gewerkschaft, rät er auch zur Klage und unterstützt diese sogar?

  • Lese ich es aus deinen Beiträgen (hier zum Beispiel) richtig, dass dir die 240 Euro brutto im Monat für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten, weil du danach eh in Stufe 2 wechseln würdest bzw. in deinem Fall verbeamtet wirst, den "ich hab's dir gezeigt" wert sind?
    Was sagt dir denn der Justiziar deiner Gewerkschaft, rät er auch zur Klage und unterstützt diese sogar?

    Och lass FrozenYoghurt doch, wenn er meint, dass es für ihn der richtige Weg ist und es ihm das Geld wert ist.

    Mir, dir und anderen User:innen scheint es nicht der richtige Weg zu sein, aber wenn der TE meint ... vielleicht bringt es ja den erhofften Erfolg, vielleicht auch nicht, wenn die Beamtin/ der Beamte bei der BezReg auch GoodWill beweisen kann (oder eben auch nicht).


    Und wenn die BezReg Köln dann entschieden hat, braucht das LBV auch eine gewisse Zeit bis es dann die Zahlung vornimmt. Das kann länger dauern oder auch kürzer dauern, jenachdem wie die Personallage ist.

  • Lese ich es aus deinen Beiträgen (hier zum Beispiel) richtig, dass dir die 240 Euro brutto im Monat für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten, weil du danach eh in Stufe 2 wechseln würdest bzw. in deinem Fall verbeamtet wirst, den "ich hab's dir gezeigt" wert sind?
    Was sagt dir denn der Justiziar deiner Gewerkschaft, rät er auch zur Klage und unterstützt diese sogar?

    Ich gebe es ja ganz offen zu, dass ich einfach nur sauer bin und deshalb sehr wahrscheinlich nicht sehr rational auf die Sache draufschaue… genau der Punkt hält mich (noch) vom Klageweg ab, nämlich, dass es dann vielleicht kurioserweise doch länger dauert, bis die Urkunde ankommt (obwohl für diesen Vorgang eine andere Sachbearbeiterin zuständig ist). Wer weiß denn schon, was da so für Dinge passieren. Nein, natürlich ist es das nicht wert. Aber ständig die Faust in der Tasche ballen zu müssen, frustriert einfach. Gott sei Dank bin ich auf die Differenz nicht angewiesen. Mir geht es tatsächlich ums Prinzip. Aber was, wenn es einen Familienvater treffen würde oder eine Alleinerziehende?

    Der Justiziar riet mir, noch etwas zu warten. Wie lange, wollte er sich nicht festlegen.

  • zumal - wenn ich es richtig im Kopf habe - deine Erfahrungen nicht alle aus NRW und auch nicht alle in deiner Zielschulform sind. Das heißt: die Erfahrungen müssen NICHT anerkannt werden, sondern KÖNNEN.

    Das ist auch ein Problem. Wenn man dann schon Speck gemacht hat, dann kann man halt komischerweise nicht mehr. Das tut aus lange Sicht deutlich mehr weh, als die paar Euro, die jetzt monatlich fehlen. Die werden ja doch eh nachgezahlt.

    Die reflexartigen Aufrufe zur Demut kann ich nicht nachvollziehen, natürlich hat jeder Beschäftigte ohne unangemessene Verzögerung Anspruch auf die ihm zustehende Bezahlung. Dass das zuständige Amt das regelmäßig nicht hin bekommt ist kein Entschuldigung und auch kein Angriff gegen die dort arbeitenden Menschen sondern schuldhaftes Versagen des Arbeitgebers.

    Das hat doch niemand gesagt. Ich würde es mir aber auch nicht direkt am Anfang mit zuständigen Aufsichtsbehörde verscherzen.

    s3g4 : Ich werde meinen Schulleiter mit ins Boot holen. Der soll da mal vorstellig werden.

    Mach das auf jeden Fall. Ob die SL da was machen kann hängt von dem Netzwerk ab.


    Aber was, wenn es einen Familienvater treffen würde oder eine Alleinerziehende?

    So traf es mich ja, ich bin Alleinverdiener. Soviel machen die Erfahrungsstufen aber nun auch nicht aus. Ich bin schon Stufe 1 durch die Erfahrungen dann auch auf kurz vor Ende Stufe 3 gesprungen. Jetzt Stufe 4. Die Nachzahlung war gut.

  • Ich wundere mich sehr stark über diesen von Moebius schon angesprochenen Untertanenreflex!

    Das hat nichts mit Untertanenreflex zu tun, sondern mit einer schlichten Risiko-Nutzen-Abwägung.

    Der Nutzen bei einer Klage wäre, dass du eventuell die Zahlung schneller bekommst als jetzt, wobei auch das (inzwischen) zweifelhaft ist.

    Das Risiko ist, dass du genau deinen rechtlichen Anspruch bekommst und der Ermessensspielraum zu deinen Gunsten bei der Anerkennung nicht genutzt wird.

  • Der Standpunkt "Bloß die Behörde nicht provozieren, sonst kriege ich an anderer Stelle vielleicht Schwierigkeiten" ist Fantasie, die sich eigentlich jeder aus dem Kopf schlagen müsste, nachdem er ein paar Jahre im realen Staatsdienst gearbeitet hat.

    Entschuldigung, aber die Vorstellung, dass man sich möglichst bescheiden und zurückhaltend gegenüber der Behörde verhalten sollte und dann damit rechnen kann, dass einem das an derer Stelle zum Vorteil angerechnet wird, ist für mich als jemanden, der regelmäßig mit solchen Verfahren zu tun hat, geradezu lachhaft. Das Gegenteil ist der Fall. Die Realität ist, dass man durch "unbequemes" Verhalten keine Nachteile hat, sondern Vorteile.

  • Der Standpunkt "Bloß die Behörde nicht provozieren, sonst kriege ich an anderer Stelle vielleicht Schwierigkeiten" ist Fantasie, die sich eigentlich jeder aus dem Kopf schlagen müsste, nachdem er ein paar Jahre im realen Staatsdienst gearbeitet hat.

    Das hat doch niemand gesagt. Bei Dingen, die im Ermessen der Behörde liegen, sollte man halt eher den Ball flach halten.

    Das Gegenteil ist der Fall. Die Realität ist, dass man durch "unbequemes" Verhalten keine Nachteile hat, sondern Vorteile.

    Was genau ist denn unbequem? Bei Angelegenheiten nachfassen ist völlig in Ordnung, aber mit Klage drohen ist Kontraproduktiv, selbst wenn die Klage erfolgreich ist. Mal abgesehen davon, dass sich die Stufenfestlegung damit sicher bis ans Ende des Gerichtsverfahren zieht. Verzinst wird das sicherlich auch nicht.

  • Das hat doch niemand gesagt. Bei Dingen, die im Ermessen der Behörde liegen, sollte man halt eher den Ball flach halten.

    Was genau ist denn unbequem? Bei Angelegenheiten nachfassen ist völlig in Ordnung, aber mit Klage drohen ist Kontraproduktiv, selbst wenn die Klage erfolgreich ist. Mal abgesehen davon, dass sich die Stufenfestlegung damit sicher bis ans Ende des Gerichtsverfahren zieht. Verzinst wird das sicherlich auch nicht.

    Nochmal: Es ist keinerlei Ermessen nötig, die für die Höherstufung notwendigen Paragraphen sprechen eine ganz eindeutige Sprache. Die Erfahrung ist mir bei einer vorherigen Vertretungstätigkeit sogar angerechnet worden, sodass ich schon mal eine Stufe höher war. Blöderweise ist die Behörde nicht fähig, dass direkt bei der "Neueinstellung" auf eine Planstelle zu berücksichtigen. Das heißt, dass ich in diesem Fall von keinerlei Ermessenspielraum abhängig bin.



    Dennoch habe ich die Befürchtung (basierend auf der bisherigen Erfahrung mit dieser unsäglichen Behörde), dass ich dann an anderer Stelle benachteiligt werde, z.B., wenn meine Urkunde auf dem Tisch von der brüskierten Ute liegt und da unnötig lange rumschimmelt. Denn das ist der deutlich wichtigere Verwaltungsakt, der mich pro Monat Verzug abzüglich PKV knapp 600€ kostet.

  • An der Stelle möchte ich auch mal eine Lanze für die BR Köln brechen. Ich kenne persönlich MA von dort, die ich schätze und die halt einfach viel zu tun haben. Anders als bei unserem Job bleiben Dinge dann eben auch mal länger liegen.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

Werbung