Mehrarbeit Begleitung zu Ausflug

  • Nein. Du bist dafür verantwortlich, dass deine Arbeitszeit die reguläre Arbeitszeit trotz Ausflug nicht überschreitet. Mehrarbeit kann ausschließlich für Unterricht abgerechnet werden. Das Gleiche gilt auch übrigens für den Klassenlehrer.

  • D. h. also, dass du der Zeit entsprechend, die der Ausflug in Anspruch nimmt, etwas anderes liegen lassen musst.


    Wer hat denn gesagt, dass du auf den Ausflug sollst?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wer hat denn gesagt, dass du auf den Ausflug sollst?

    Das ist der entscheidende Punkt in NRW.

    Ist es ein angeordneter Unterrichtsgang? Dann kann es abgerechnet werden.


    Ist es ein nicht angeordneter Unterrichtsgang (z.B. Lehrer entscheidet eigenständig es wäre mal toll mit der Klasse ins Museum zu fahren, weil es gerade gut zum Thema passt), dann wird es in der Regel nicht abgerechnet.

    Ist es nur ein Ausflug und kein Unterricht, dann kann es nicht abgerechnet werden.


    PS:

    Ergänze bitte für zukünftige Fragen dein Bundesland im Profil. Wenn man das erst aus deinen alten Posts rekonstruieren muss, senkt es die Bereitschaft zu antworten und vieles unterscheidet sich auch je nach Bundesland.

  • Ist es ein angeordneter Unterrichtsgang? Dann kann es abgerechnet werden.

    Was heißt denn konkret "angeordneter Unterrichtsgang"? Also den dreistündigen Besuch einer Bäckerei beispielsweise, wo eine zweite Aufsichtsperson benötigt wird, das wäre für mich ein Unterrichtsgang.


    Den ganztägigen Besuch des Römermuseums in Xanten nicht. Aber ich bin mir da selber nicht sicher, wo ist die Trennung?



    2.2.3 Vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:


    • Teilnahme an Schulveranstaltungen im Rahmen der Richtlinien für Schulfahrten,
    • Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen (z.B. Schulfeste),



    Diese Richtlinie spricht selber von Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen - im Folgenden Schulfahrten - sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen.

  • Ein Ausflug, egal ob angeordnet oder nicht, ist keine Mehrarbeit, sondern gehört zu den außerunterrichtlichen Tätigkeiten, zu denen du verpflichtet bist. Deine Arbeitszeit bemisst sich ausschließlich in Unterrichtsstunden und Mehrarbeit kannst du nur durch erteilte Unterrichtsstunden aufbauen. Ob der Umfang außerunterrichtlicher Tätigkeiten an einer Schule unter Umständen zu hoch ist, muss man mit Schulleitung und Personalrat klären.

  • Eliza100

    Ja und nein. Für eine einzelnen Wandertag ist das richtig. In der Gesamtschau ist allerdings darauf zu achten, dass halbe Stelle auch halbe Stelle bedeutet. So ist einem halbtags beschäftigten angestellten Kollegen, der eine Woche auf Klassenfahrt war, ein finanzieller Ausgleich in Form bezahlter Mehrarbeit durch das Arbeitsgericht gebilligt worden.

    Es empfiehlt sich also entweder in der Gewerkschaft zu sein oder eine Arbeits Rechtsschutz abzuschließen.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Eliza100

    Ja und nein. Für eine einzelnen Wandertag ist das richtig. In der Gesamtschau ist allerdings darauf zu achten, dass halbe Stelle auch halbe Stelle bedeutet. So ist einem halbtags beschäftigten angestellten Kollegen, der eine Woche auf Klassenfahrt war, ein finanzieller Ausgleich in Form bezahlter Mehrarbeit durch das Arbeitsgericht gebilligt worden.

    Es empfiehlt sich also entweder in der Gewerkschaft zu sein oder eine Arbeits Rechtsschutz abzuschließen.🤷

    Gilt aber, wie auch Chemikus schreibt, nicht für Beamte.

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