Gewalt Vorfälle

  • Bei Gefahr im Verzug, im Notfall und bei Straftaten darf das jeder. Da gibt es keinen Dienstweg. Dass man die Schulleitung informiert, versteht sich von selbst, damit diese adäquat reagieren kann.
    BTW: Bei Straftaten, Sachbeschädigung und unbefugtem Betreten etcpp. üben die Lehrer in Vertretung der Schulleitung und des Schulträgers das Hausrecht aus. Ich hab' schon einige "Besucher", Ehemalige, Eltern und Schüler vom Schulgelände verwiesen.
    Einmal hat mir ein Vater Schläge angedroht. Auf meinen Satz: "Das Schmerzensgeld wird mein Urlaubsgeld!" hat er sich getrollt. ;)

    😁😁😁Du bist genial, wenn das jetzt so schreiben darf 👍

  • Nachfrage: Wann passieren denn diese Vorfälle? Während der Pause oder vor oder nach dem Unterricht?


    Falls während der Pause: Warum bekommt eigentlich der Schüler nicht umgehend ein Pausenverbot, wenn ein Schulausschluss zu lange dauert? Selbst an der Grundschule bis Klasse 4 erhalten an meiner Schule solche Schüler Pausenverbot und verbringen währenddessen die Pause unter Aufsicht des Sozialarbeiters. Es erfolgen einige Gespräche.

    Die Schule müsste sich umgehend Maßnahmen für Akutfälle (dringend notwendiger Pausenausschluss - wer führt Aufsicht?) überlegen.

  • Nachfrage: Wann passieren denn diese Vorfälle? Während der Pause oder vor oder nach dem Unterricht?


    Falls während der Pause: Warum bekommt eigentlich der Schüler nicht umgehend ein Pausenverbot, wenn ein Schulausschluss zu lange dauert? Selbst an der Grundschule bis Klasse 4 erhalten an meiner Schule solche Schüler Pausenverbot und verbringen währenddessen die Pause unter Aufsicht des Sozialarbeiters. Es erfolgen einige Gespräche.

    Die Schule müsste sich umgehend Maßnahmen für Akutfälle (dringend notwendiger Pausenausschluss - wer führt Aufsicht?) überlegen.

    eben das


    Die Polizei rufen wir, wenn ein Messer oder Schlagringe auftauchen aber nicht wegen Sandwerfen.

  • Nachfrage: Wann passieren denn diese Vorfälle? Während der Pause oder vor oder nach dem Unterricht?


    Falls während der Pause: Warum bekommt eigentlich der Schüler nicht umgehend ein Pausenverbot, wenn ein Schulausschluss zu lange dauert? Selbst an der Grundschule bis Klasse 4 erhalten an meiner Schule solche Schüler Pausenverbot und verbringen währenddessen die Pause unter Aufsicht des Sozialarbeiters. Es erfolgen einige Gespräche.

    Die Schule müsste sich umgehend Maßnahmen für Akutfälle (dringend notwendiger Pausenausschluss - wer führt Aufsicht?) überlegen.

    Ich bin nicht die Klassenlehrerin. Alles habe den KollegInnen mitgeteilt. Und ich hoffe, es wird etwas unternommen.

  • Die Messer wurden nicht eingesetzt, ganz so schlimm ist es nun auch nicht. Aber wenn du selbst das Verhalten schlimm findest, was es meiner Meinung nach durchaus ist, dann unternimm etwas. Oder sprich den Kollegen an, der sich bei auch auf dem Schulhof durchsetzen kann.

  • Die Messer wurden nicht eingesetzt, ganz so schlimm ist es nun auch nicht. Aber wenn du selbst das Verhalten schlimm findest, was es meiner Meinung nach durchaus ist, dann unternimm etwas. Oder sprich den Kollegen an, der sich bei auch auf dem Schulhof durchsetzen kann.

    Ich unternehme sehr oft nicht etwas, sondern Konkretes, und bis jetzt war ich erfolgreich. Aber das muss nicht nur ich machen. Ich habe nach dem Rat und konkreten Vorschlägen gefragt. "Unternimmt etwas" ist kein Vorschlag. "Ruf die Polizei, nur wenn Messer rausgezogen wird" finde ich zu spät.

    Zivil Klage, Schmerzensgeld, Pausenhofverbot das sind die Maßnahmen, die mir gut gefallen.

    Tut mir leid, aber deine Vorschläge kann ich leider nicht als nützlich einstufen. Trotzdem merci.

  • Zivil Klage, Schmerzensgeld, Pausenhofverbot das sind die Maßnahmen, die mir gut gefallen.

    Klagen müssten die betroffenen Kinder bzw. deren Eltern. Das wird bei Menschen, die kein Deutsch sprechen wohl nicht passieren. Ob dabei am Ende überhaupt etwas herauskäme, kann im Vorfeld auch niemand sagen.

    Zitat

    Tut mir leid, aber deine Vorschläge kann ich leider nicht als nützlich einstufen. Trotzdem merci.

    Die Vorschläge sind realistisch.

    Wenn die Übergriffe in der Schule passieren ist zunächst ist die Aufsicht dafür zuständig, das Verhalten zu unterbinden. Zur Abschreckung kann es helfen, wenn die Polizei mal vorbeikommt. Ansonsten gibt es Ordnungsmaßnahmen durch die Schule. Darin erschöpfen sich die Möglichkeiten.

  • Bin ich der einzige mit Zweifeln an der Schreibberechtigung der TE?

    Nicht per se. Es gibt eine große Anzahl "stiller" Mitleser*innen, die sich irgendwann dafür entscheiden, selbst eine Frage zu stellen.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Zur Abschreckung kann es helfen, wenn die Polizei mal vorbeikommt. Ansonsten gibt es Ordnungsmaßnahmen durch die Schule. Darin erschöpfen sich die Möglichkeiten.

    Die Liste möglicher Maßnahmen und Eskalationsstufen ist länger, als mancher denkt. Ab und an sollte man das kommunizieren - oder demonstrieren.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Zivil Klage, Schmerzensgeld, Pausenhofverbot das sind die Maßnahmen, die mir gut gefallen.

    Es geht ja nicht darum, was dir gefällt, sondern was möglich ist.

    "Erzieherische Maßnahmen"/ Erziehungsmaßnahmen sind jedenfalls nicht allein Gespräche.


    An sich sollen die Maßnahmen ausgeschöpft werden,

    bei derart gefährlichem Verhalten ist es aber möglich, das Kind direkt zu suspendieren.

    Dabei bist du aber auf die Schulleitung angewiesen.


    Wenn du bisher nicht die Klassenlehrerin bist, gibt es hoffentlich jemanden, der diese Funktion hat.

    Hast du mit ihr das Gespräch gesucht und dich über bisherige und anstehende Maßnahmen informiert?

    Hast du deine Beobachtungen notiert und ihr mitgeteilt?


    Für den Ausschluss und andere Ordnungsmaßnahmen gibt es in allen Bundesländern klare Vorgaben.

    Die sollten dir als Lehrkraft bekannt sein.

  • Ich kann sehr gut Tacheles reden und eingreifen auch, nun sind die Methoden nicht erwünscht. Die "Erziehung" sberechrigten wollen die Schule verklagen. Soll ich dem "Kind" eine scheuern? Oder was meinst du mit eingreifen? Leider kann ich nur sagen, er soll den Hof verlassen und das tat er nicht! Daher muss die Klassenleitung oder die Schulleitung was machen.

    Welche Methoden sind nicht erwünscht, die du bereits angewendet hast? Natürlich darfst und sollst du keinem deiner SuS gegenüber gewalttätig werden, um diese zu stoppen. Zwischen Tacheles reden und jemandem eine scheuern gibt es aber durchaus noch ein paar Mittel und Wege mehr, um aggressive Grundschülerinnen und Grundschüler zur Räson zu bringen, wie dir klar sein sollte. Was machst du denn ganz konkret, wenn es zu solchen Übergriffen kommt? Wie geht ihr aktuell ganz konkret dagegen vor? Welche Komzeote gibt es an deiner Schule zum Umgang mit Gewalt? Wenn es diesbezüglich nicht gibt: Was hält dich davon ab, das Thema bei eurer nächsten Konferenz anzusprechen zusammen mit konkreten Vorschläge, was du dir an gemeinsamen (realistischen und schulrechtlich zulässigen) Maßnahmen wünschen würdest.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • sind Kinder ab dem 7.Jahr für den Schaden verantwortlich - bzw. deren Eltern - den sie verursachen

    Das Unterstrichene: Nein. Außer bei Verletzung der Aufsichtspflicht, und die greift nicht während der Schulzeit.

  • Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass sich Lehrkräfte gesammelt so von einem Sechstklässer tyrannisieren lassen. In Berlin.

    Ich bin wirklich sehr sicher, dass ich (ohne den Schüler zu kennen) eine Handlung beenden könnte, bei der er einem*r anderen Schüler*in schadet. Vermutlich sogar ohne jegliche Berührung.

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • sind Kinder ab dem 7.Jahr für den Schaden verantwortlich - bzw. deren Eltern - den sie verursachen
    _______________________________________________

    Das Unterstrichene: Nein. Außer bei Verletzung der Aufsichtspflicht, und die greift nicht während der Schulzeit.

    Deshalb das "bzw.".

    BTW:
    Ein ganz schlauer Siebtklässler - körperlich schon gut entwickelt und Kraftsportler, geistig nicht ganz so helle - meinte mal, er müsse mir Schläge androhen, weil ich ihn aus dem Zimmer verweisen wollte.
    Ich hab' dann kurz auf Gemeinschaftsunterricht umgeschwenkt, er durfte sich wieder setzen.

    ------------------------- Unterrichtssequenz ---------------------------------
    Wir haben 3 Rechtsbereiche mit eigenen Gerichten: Strafrecht - Zivilrecht und Verwaltungsrecht (Tafelanschrieb)

    Falls dir meine Entscheidung nicht passt, darfst du (bzw. deine Eltern) gerne vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen - auch gegen den Eintrag, den du nun wegen deiner Drohung bekommst.
    Falls du mich schlägst, schlage ich schmerzhaft zurück - jedoch nicht körperlich, sondern vor Gericht, durch eine Klage auf Schmerzensgeld. Dass du kein Geld hast, ist kein Problem. Auch deine Eltern müssen nicht bezahlen. Bei Gericht würde ich einen Rechtstitel eintragen lassen.

    Ein Rechtstitel bedeutet, dass ich dieses Schmerzensgeld irgendwann bekomme, sobald du Geld verdienst. Das wäre mir sogar lieber - weil es dann
    a) mehr wäre und
    b) von dir und nicht deinen Eltern bezahlt wird

    Dann kam der nahtlose Wechsel zu Mathematik. Nehmen wir an, ich bekomme 1000 € Schmerzensgeld zugesprochen.
    Du zahlst nicht. Ich habe Anspruch auf 6% Zinsen pro Jahr. Wenn du in Klasse 8 bist, bekomme ich mit Zinsen also 1060 € von dir.

    Nun kommen Zinseszinsen hinzu - das heißt: In Klasse 9 bekomme ich 1060 € plus 6% Zinsen davon, also 1060 € plus 63,50 € Zinsen, macht 1123,60 €.
    Im Jahr danach sind es 1123,60 * 1,06 = 1191,02 €, im 5. Jahr 1191,02* 1,06 = 1262,48 €, im 6.Jahr 1262,48*1,06 = 1338,23 € ...

    wer mag, kann den Zinseszins ausrechnen, indem er diese Reihe bis 20 Jahre weiter rechnet. Eine Formel, mit der das schneller geht, lernt ihr in Klasse 9

    ... und irgendwann verdienst du Geld - und der Gerichtsvollzieher holt das Schmerzensgeld ab - je später, desto lieber, weil mehr - oder deine Eltern zahlen das vorher für dich.

    Auch wenn ihr noch strafunmündig seid - ihr kommt nicht ungestraft davon. Also benehmt euch.

    Große Augen - und Friede. ;)

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang Autenrieth ()

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