Privatleben lohnt sich mehr als Einsatz an der Schule?!

  • Ich dachte, die Smileys seien dazu da, dass nicht jeder alles verbal kommentieren muss?

    Du kommentierst nur selten überhaupt irgendetwas. Es ist irritierend, wenn man nicht nachvollziehen kann, warum du verwirrt bist und sonst niemand. Dann würde ich mir von dir wünschen, dass du dich beteiligst und deine Gedanken verbal äußerst. Dadurch, dass du oft der Einzige bist, der sich an einzelnen Aussagen stört, habe ich nicht den Eindruck, dass andere vor dir schon alles gesagt haben und du nur noch ein Emoji daruntersetzen musst. Es wirkt wie eine unnötige Provokation.

  • Gehört das mittlerweile zum guten Ton hier, dass Beiträge aus dem Zusammenhang gerissen und dann kommentiert werden? Es ist nicht das erste Mal, dass mir das auffällt. Tut mir leid, dass du nun dran glauben musst.

    Ich finde nicht, dass hier etwas aus dem Zusammenhang gerissen wurde, sorry, wenn du das so empfindest.

    Aber wenn ich eigentlich gar nicht gehen möchte, verabschiede ich mich auch nicht frühzeitig, um mir später "Rosinen" an gleicher Stelle rauszupicken. Da sehe ich den Widerspruch (im Verhalten der Person). Und um diesen Zusammenhang ging es doch.

  • Also wenn ich mich wiederum nicht täusche, dann ging es darum, dass es sich für Menschen, die früher bereits in die Rentenkasse eingezahlt haben unter Umständen finanziell, in Bezug auf die Pension, nicht lohnt bis 67 zu arbeiten, da der Höchstsatz bereits vorher erreicht worden ist. Wenn man also aus den Gründen freiwillig früher ausscheidet, aber eigentlich nich Spaß am Unterrichten hat, kann man dies dann dennoch tun. Ja, vielleicht wäre es für die Allgemeinheit sozialer, wenn man dennoch bis 67 arbeiten würde. Wobei in dem System soviel unfair ist, dass das nun wirklich keinen großen Unterschied mehr macht.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Beitrag von ISD ()

    Dieser Beitrag wurde von kleiner gruener frosch aus folgendem Grund gelöscht: Nach Meldung entfernt. ().
  • [...]

    Was soll denn so ein Kommentar? Darum geht es hier doch in keiner Weise....um beamtenrechtliche Fragestellungen hingegen schon.


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    Edit by Mod: Zitat entfernt, da ich den Beitrag gelöscht habe. Sorry fürs Bearbeiten. Kl.gr. Frosch, Moderator

  • Vielleicht habe ich in der Jugendhilfe so Einiges erlebt... Es sind bei weitem keine Einzelfälle, dass sich Menschen mit gewissen Neigungen (darf man das hier so schreiben?) in beruflichen Bereichen tummeln, wo Kinder anzutreffen sind. Nicht umsonst ist es im SGB VIII geregelt, dass Menschen die mit Kindern arbeiten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen. Vielleicht mag mir jemand erklären, inwiefern dieses Vorgehen aufgrund beamtenrechtlicher Vorgaben im Schulwesen nicht durchführbar wäre. Was an meinen Kommentar so schlimm gewesen sein soll, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Auch da kann man mich gerne aufklären. Ich dachte, man bekommt eine pn vom Admin. Dies ist hier nicht geschehen.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Zumindest bei Beamtinnen und Beamten werden Verurteilungen immer dienstlich relevant und insofern automatisch weitergeleitet. Auch das ist bei uns mit eingepreist. Nachfragen muss insofern niemand mehr, weil das direkt weitergemeldet wird auf dem dienstlichen Weg, um direkt prüfen zu können, ob auch ein zu ahndendes Dienstvergehen vorliegt, das einen auch schon bei deutlich weniger schwerwiegenden Vergehen die Verbeamtung kosten könnte.

    Genau so isses. Als Beamte müssen wir zu Beginn der Laufbahn das Führungszeugnis vorlegen. Sobald ein Beamter straf- oder zivilrechtlich verurteilt wird (und nur solche Vorfälle kommen auch ins polizeiliche Führungszeugnis) bekommt er auch dienstrechtlich einen zusätzlichen Schlag ins Genick, weil er dem Ansehen des Beamtentums Schaden zugefügt hat. Das kann von einer Rüge über Gehaltskürzung und Strafversetzung bis zur Entfernung aus dem Dienst und Verlust der Altersversorgung gehen.
    Alle Jahre lang ein Führungszeugnis vorlegen zu müssen ist dagegen Pillepalle.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Was soll denn so ein Kommentar? Darum geht es hier doch in keiner Weise....um beamtenrechtliche Fragestellungen hingegen schon.


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    Edit by Mod: Zitat entfernt, da ich den Beitrag gelöscht habe. Sorry fürs Bearbeiten. Kl.gr. Frosch, Moderator

    Ich hatte mich zu der Empörung von Wolfgang Autenrieth, dass ein langjähriger Lehrer ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen musste, geäußert. Darin habe ich sachlich dargelegt, dass ich es in der Arbeit mit Kindern immer als erforderlich erachte so ein Zeugnis in regelmäßigen Abständen vorzulegen. Darufhin kam kein sachliches Argument in der Hinsicht, sondern nur die Feststellung, ich habe mich nicht genügend mit dem Beamtenrecht beschäftigt. Das streite ich auch nicht ab. Allerdings leuchtet mir nicht ein, warum Beamte kein solches Zeugnis vorlegen müssen. Schließlich schützt der Beamtenstatus nicht vor gewissen Neigungen. Daher kam dann mein, zugegebenermaßen, etwas emotionaler Kommentar. Dass dieser hier aber zu so einem Aufruhr führt, verwundert mich jetzt doch. Wenn man sich die Statistiken anschaut sitzt in jeder Klasse mindestens ein Kind, dass se*ualisierter Gewalt ausgesetzt ist. Es wäre sehr blauäugig zu glauben, dass es keine Menschen mit diesen Neigungen auch unter Lehrkräften gibt.

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    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Darufhin kam kein sachliches Argument in der Hinsicht, sondern nur die Feststellung, ich habe mich nicht genügend mit dem Beamtenrecht beschäftigt.

    10 Stunden vor dem gemeldeten und gelöschten Beitrag gab es schon eine sachliche Erklärung von CDL.

  • Ok, vergesst meine letzten Kommentare. Ich habe irgendwie CDL s Beitrag nicht gelesen. Seit dem Update verschwinden bei mir immer wieder Beiträge und tauchen irgandwann wieder auf... keine Ahnung warum.

    Danke CDL für deine Erläuterungen, das leuchtet ein. 💡

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  • Beitrag von CDL ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Hat sich durch die folgenden Beiträge erledigt. ().
  • Du sprichst selbst die Zahlen an. Wenn du sie kennst, sollte dir auch bewusst sein, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass es auch hier Betroffene von solcher Gewalt gibt.

    In sofern fand ich deinen Kommentar mehr als unangebracht.

    Selbst als Angestellte Lehrkraft hat man gewisse Pflichten gegenüber dem Gesetz und muss bei Nichteinhaltung mit entsprechenden Konsequenzen leben.

  • Du sprichst selbst die Zahlen an. Wenn du sie kennst, sollte dir auch bewusst sein, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass es auch hier Betroffene von solcher Gewalt gibt.

    In sofern fand ich deinen Kommentar mehr als unangebracht.

    So böse das nun klingt: Das muss jede* Betroffene für sich aufarbeiten. Das Thema aus (falscher) Rücksichtnahme aus jeglicher Diskussion auszuklammern, finde ich nicht richtig.

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  • Beitrag von Dr. Rakete ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Inhaltliche Dopplung daher irrelevant ().
  • Beitrag von Humblebee ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Hat sich erledigt, da der Beitrag, auf den ich mich bezog, wegen Doppelung gelöscht wurde. ().
  • Beitrag von Wolfgang Autenrieth ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Darf ich mal nachfragen, warum in diesem Forum nach spätestens 10 Beiträgen Diskussionen abgleiten in Bereiche, die aber auch garnichtsmehr mit dem eigentlichen Thema zu tun haben?

    Wo ist der Zusammenhang zwischen fehlgestalteter Besoldung und sexualisierter Gewalt?

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Rakete () aus folgendem Grund: Fehlerteufel erschossen

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