Dass dieser hier aber zu so einem Aufruhr führt, verwundert mich jetzt doch. Wenn man sich die Statistiken anschaut sitzt in jeder Klasse mindestens ein Kind, dass se*ualisierter Gewalt ausgesetzt ist. Es wäre sehr blauäugig zu glauben, dass es keine Menschen mit diesen Neigungen auch unter Lehrkräften gibt.
Dass du mit einer derartigen Bemerkung erst recht provozierst, ist dir schon klar. Das kann man so lesen, das du zahlreichen Lehrkräften pädophile Neigungen und sexualisierte Gewalt unterstellst. Gerade hier ist das Beamtenrecht ein sehr scharfes Schwert, das derartige Handlungen - besonders mit der öffentlichen Aufmerksamkeit, der man als Lehrer unterliegt - einen wirksamen Riegel vorschiebt.
Zu meiner Anmerkung bzgl. des Führungszeugnisses des pensionierten Kollegen: Das Beamtenrecht gilt auch im Ruhestand weiter. Wir sind auch im Ruhestand weiterhin beim Staat "angestellt". Daher wird die Pension als "Ruhegehalt" bezeichnet.