Bewerbungsfrist

  • Wo finde ich für NRW genaue Vorgaben dazu, wie die Bewerbungsfrist definiert ist? Die Post hat leider vier Tage gebraucht, um das Einschreiben mit meinen Bewerbungsunterlagen zuzustellen, weshalb mir jetzt mitgeteilt wurde, dass meine Bewerbung nicht berücksichtigt wird, weil sie außerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen ist. Gilt nicht der Poststempel als Nachweis?

  • Ich kenne es zumindest bei Universitätsbewerbungen ausschließlich so, dass der tatsächliche Posteingang relevant ist, nicht der Poststempel.


    Wie knapp vor Fristende hast du denn deine Bewerbung verschickt, sprich wie viele Tage hätte die Post brauchen dürfen, damit deine Bewerbung noch rechtzeitig eingeht? Möglicherweise lässt sich- wenn du frühzeitig genug abgeschickt hast- mit einer ungewöhnlich langen Postlaufzeit argumentieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Im universitären Kontext läuft ja schon seit Jahren eigentlich alles nur noch digital. Dann ist es ja eh unproblematisch. Aber wer rechnet damit, dass ein Einschreiben vier Tage braucht.

  • Zitat

    (2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das
    Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn,
    dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat
    die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe
    zur Post ist in den Akten zu vermerken.


    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=522322

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Wann es zugestellt wurde (definitiv nach Bewerbungsschluss), kann ich in der App genau nachvollziehen. Ich hatte nur die Hoffnung, dass ich die Frist mit dem Poststempel bei Einwurf wahre.

  • Im universitären Kontext läuft ja schon seit Jahren eigentlich alles nur noch digital. Dann ist es ja eh unproblematisch. Aber wer rechnet damit, dass ein Einschreiben vier Tage braucht.

    Wenn man nicht extra dafür zahlt, dass das Einschreiben am nächsten Tag zugestellt wird, dann ist das heutzutage leider keine unübliche Laufzeit mehr. Ich habe es in den letzten zwei Jahren auch schon erlebt, dass Einschreiben nicht zugestellt wurden, weil sie angeblich nicht abgeholt wurden, wobei die Empfängerin gar nicht erst benachrichtigt wurde (kam an mich zurück) oder schlicht verloren gegangen sind (der Suchauftrag danach beförderte vier weitere Briefe in meinen Briefkasten, die teilweise schon sechs Monate Laufzeit hinter sich hatten, das verlorene Einschreiben kommt dann vielleicht mit einem künftigen Suchauftrag mal zurück zu mir).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Umso mehr sollte der Poststempel das Kriterium sein. Oder noch besser endlich digitale Bewerbungen ermöglichen. Ich bewerbe mich gerade aus einer Abordnung an der Uni heraus. Hatte 6 Jahre also kaum Schulpraxiskontakt und war wirklich geschockt, dass eine Bewerbung in Papierform erwartet wurde.

  • Wo finde ich für NRW genaue Vorgaben dazu, wie die Bewerbungsfrist definiert ist? Die Post hat leider vier Tage gebraucht, um das Einschreiben mit meinen Bewerbungsunterlagen zuzustellen, weshalb mir jetzt mitgeteilt wurde, dass meine Bewerbung nicht berücksichtigt wird, weil sie außerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen ist. Gilt nicht der Poststempel als Nachweis?

    Bei so knappen Fristen würde ich mich gar nicht auf die Post verlassen, sondern selbst abgeben/vor Ort einwerfen.


    Aber ja, genauso wie an der Uni (Abgabe von Bachelor-Thesis zum Beispiel) gilt der Posteingang bei der Behörde.

  • Bei so knappen Fristen würde ich mich gar nicht auf die Post verlassen, sondern selbst abgeben/vor Ort einwerfen.


    Aber ja, genauso wie an der Uni (Abgabe von Bachelor-Thesis zum Beispiel) gilt der Posteingang bei der Behörde.

    Zum Nachreichen meiner Anerkennung des Staatsexamens bin ich bei der Bezirksregierung selbst vorstellig geworden und habe am Empfang solange genervt, bis ich die Unterlagen der Sachbearbeiterin persönlich in die Hand drücken konnte :D

  • Der Poststempel kann kein Kriterium sein, weil dies jedes "Wegerisiko" eines Briefes auf den Empfänger verlagern würde.

    Bei uns werden am Tag nach Bewerbungsende die ersten Bewerber eingeladen, wenn möglich für den Folgetag. Es kann sein, dass eine Stelle 48 Stunden nach Bewerbungsschluss bereits besetzt ist. Das müssen wir so machen, weil sich Bewerber bei einer Vielzahl von Schulen bewerben und ganz schnell vom Markt sein können.

    Wenn man dann rechtlich gezwungen wäre Bewerbungen zu berücksichtigen, die 3 Tage nach Bewerbungsschluss eingehen, weil die Post so lange gebraucht hat, wäre das ganze Bewerbungsverfahren juristisch angreifbar.

    Die Bewerbungsfristen sind nicht so knapp, eine Bewerbung sollte man nicht 2 Tage vor Fristende versenden.

  • Zum Nachreichen meiner Anerkennung des Staatsexamens bin ich bei der Bezirksregierung selbst vorstellig geworden und habe am Empfang solange genervt, bis ich die Unterlagen der Sachbearbeiterin persönlich in die Hand drücken konnte :D

    Ich wollte es einmal nur beim Pförtner abgeben, der hat mich direkt ans richtige Büro weitergeleitet und meinte, da könnte die Kollegin gleich schauen ob alles so passt. Fand ich irgendwie auch nett. War dann auch gut zu wissen, dass alles passte.

  • Zum Nachreichen meiner Anerkennung des Staatsexamens bin ich bei der Bezirksregierung selbst vorstellig geworden und habe am Empfang solange genervt, bis ich die Unterlagen der Sachbearbeiterin persönlich in die Hand drücken konnte :D

    ich auch - nachdem meine Unterlagen in der BezReg. verloren gegangen waren. Sie haben es trotzdem geschafft, die Unterlagen nochmal zu verlieren. war dann ein Drittes mal da..

  • ich auch - nachdem meine Unterlagen in der BezReg. verloren gegangen waren. Sie haben es trotzdem geschafft, die Unterlagen nochmal zu verlieren. war dann ein Drittes mal da..

    Wusste nicht ob ich lachen oder weinen sollte

  • Ich bin also nicht allein, bei mir war es allerdings die 1. Staatsexamensarbeit und überraschender Streik der Post.


    Ich hatte sie gerade in dreifacher Ausfertigung wie gewünscht zur Post gebracht, als ich auf dem Heimweg vom Streik erfuhr. Kurz überlegt, dann noch dreimal kopiert, binden lassen (war damals verlangt), ein Auto ausgeliehen, weil ich mit ÖPNV damals nicht hingekommen wäre und insgesamt knapp 300 km gefahren, um es persönlich abzugeben. War gut, mein Paket war über eine Woche unterwegs und mir und meinen Studienkollegen war klar, dass nicht der Poststempel ausreicht. Ein Mitreferendar hat später berichtet, dass er seine Staatsexamensarbeit noch einmal schreiben musste, weil er ein paar Stunden zu spät dran war.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ein Mitreferendar hat später berichtet, dass er seine Staatsexamensarbeit noch einmal schreiben musste, weil er ein paar Stunden zu spät dran war.

    Das ist einerseits bitter, scheint mir andererseits aber letztlich unnötiger Aufwand gewesen zu sein, nachdem die Arbeit schließlich nie bewertet wurde. Gleiches Thema erneut anmelden, bereits erstellte Arbeit dieses Mal rechtzeitig abgegeben und bewerten lassen, fertig. Oder maximal, wenn man exakt dasselbe Thema nicht mehr anmelden dürfte, einen kleinen Twist bei der Themenwahl, der inhaltlich letztlich nur wenig ändert, so dass der Grpoßteil der Arbeit einfach weiterverwertet werden kann.


    Ich habe bei meiner Abschlussarbeit im Studium, um mir solchen Ärger mit Fristen zu sparen, einfach meine Anmeldung in der Sprechstunde des Dozenten, den ich um Bewertung gebeten hatte erst unterzeichnen lassen, um diesem sodann direkt meine fertige Arbeit in die Hand zu drücken. Der war zwar etwas perplex, meinte noch etwas davon, dass ich aber ein Recht auf Beratung hätte durch ihn, hat nach meinem expliziten Verzicht auf diese Beratung aber meine Arbeit gerne akzeptiert. So war sie garantiert rechtzeitig da und ich musste während des Schreibens und der Auswertung der ganzen Interviewbögen nicht noch nach Freiburg fahren für die Anmeldung oder gar eine Beratung, sondern konnte mich einfach im Keller meiner Eltern einigeln zum Schreiben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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    • Offizieller Beitrag

    das Traurig ist, ich hab nicht den Eindruck, dass ich mit diesem Beitrag jetzt für die heimlich mitlesende Bezirksregierung eindeutig zu identifizieren bin +g

    Die BR und das LBV haben die Zettel drei Mal (!!!) verbaselt, die ich zur Berechnung von ALG1 brauchte.

    Einmal die BR, einmal die ‚Scanstrasse‘ im LBV und einmal ‚keine Ahnung, schicken Sie es noch mal. Nein, im Original‘


    Erster Antrag in Januar für April, Auszahlung Ende August innerhalb von einer Woche nach Nachreichen dieses einen Doks.

  • Die BR und das LBV haben die Zettel drei Mal (!!!) verbaselt, die ich zur Berechnung von ALG1 brauchte.

    Einmal die BR, einmal die ‚Scanstrasse‘ im LBV und einmal ‚keine Ahnung, schicken Sie es noch mal. Nein, im Original‘

    Das

    Erster Antrag in Januar für April, Auszahlung Ende August innerhalb von einer Woche nach Nachreichen dieses einen Doks.

    Dafür fragt mein aktuelles RP bzw. Schulamt alle paar Jahre mal nach irgendwelchen Unterlagen, die sie offenbar bis heute nicht aus dem RP Freiburg und meiner dortigen Dienstalte erhalten haben. Zum Antritt der Planstelle wollten sie mich deshalb direkt noch ein zweites Mal zum Amtsarzt schicken, nur weil sie die Akte nicht hatten aus der hervorging, dass das nicht erforderlich war.

    Zwischenzeitlich haben sie dann aber auch noch mal meine Staatsexamenszeugnisse nachgefordert, weil sie diese angeblich niemals bekommen hätten. Die hatte ich zwar schon vor dem Ref eingereicht und vor dem Antritt der Planstelle noch einmal nachgeschickt, weil meine Akte fehlte, aber das kann ja schon mal verloren gehen auch innerhalb desselben RPs und wer weiß, womöglich war ich still und heimlich fünf Jahre verbeamtet im Schuldienst ohne überhaupt ein erstes Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen zu haben, geschweige denn ein zweites… Meinen Lebenslauf mit sämtlichen Arbeitsvorerfahrungen durfte ich letztes Jahr auch noch einmal nachreichen, weil man das gerne für die Rentenberechnung Pensionsberechnung wollte und die Abteilung dafür mit den anderen Abteilungen des RPs offenbar nicht direkt kommunizieren möchte, sondern lieber bereits vorhandene Unterlagen erneut anfordert.


    Es bleibt also auch weiterhin spannend, wer wann welche Unterlagen von mir möchte, die ich schon vor fast sechs Jahren eingereicht habe oder erneut vor fast vier Jahren oder erneut im vorletzten oder auch letzten Jahr. Stay tuned für diese unendliche Geschichte aus dem Ländle. :zahnluecke:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe bei meiner Abschlussarbeit im Studium, um mir solchen Ärger mit Fristen zu sparen, einfach meine Anmeldung in der Sprechstunde des Dozenten, den ich um Bewertung gebeten hatte erst unterzeichnen lassen, um diesem sodann direkt meine fertige Arbeit in die Hand zu drücken. Der war zwar etwas perplex, meinte noch etwas davon, dass ich aber ein Recht auf Beratung hätte durch ihn, hat nach meinem expliziten Verzicht auf diese Beratung aber meine Arbeit gerne akzeptiert. So war sie garantiert rechtzeitig da und ich musste während des Schreibens und der Auswertung der ganzen Interviewbögen nicht noch nach Freiburg fahren für die Anmeldung oder gar eine Beratung, sondern konnte mich einfach im Keller meiner Eltern einigeln zum Schreiben.

    Das war bei mir (und Mitreferendar) nicht möglich, weil wir einen Laborplatz in Chemie bzw. Physik benötigten. Zumindest bei mir kam dazu, dass ich zuerst die Prüfungen (für das 1. Staatsexamen) ablegen musste und dann nach Ende innerhalb von 2 Wochen mit der Staatsexamensarbeit beginnen musste. Ich konnte also höchstens 2 Wochen heraus schinden (und da ich nach den Prüfungen auch erst einmal durchschnaufen wollte, blieb es bei 3 Tagen (?)).


    Gleiches Thema noch einmal anmelden ging nicht. (Zusätzlich problematisch war, dass er erst ein Jahr später mit dem Referendariat beginnen durfte.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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    Es bleibt also auch weiterhin spannend, wer wann welche Unterlagen von mir möchte, die ich schon vor fast sechs Jahren eingereicht habe oder erneut vor fast vier Jahren oder erneut im vorletzten oder auch letzten Jahr. Stay tuned für diese unendliche Geschichte aus dem Ländle. :zahnluecke:

    Ach, das kann auch NRW.
    Ich war vor dem Ref ein paar Jahre Vertretungslehrerin. An unterschiedlichen Schulen aber fast allen im selben Kreis, auf jeden Fall selbe Bezirksregierung und obwohl die Sachbearbeiter*innen sich die Orte und Schulen aufgeteilt haben, zufälligerweise alle bei der selben Person.
    Bei einem Schulwechsel musste ich alles neu einreichen.
    Nach dem Ref (Rückkehr in besagten Kreis) musste ich ebenfalls alles neu einreichen, bekam eine neue Personalnummer (Beamte haben andere Nummer), und meine Zeugnisse wurden vermutlich verbrannt, keine Ahnung. (und ich will nicht geizig spielen, aber ich habe im Prinzip 4 verschiedene Examenszeugnisse (1., 2., 2 Erweiterungsfächer) plus eine (einstellungsrelevante?) Zusatzquali, das Abitur noch dazu, dann die Anerkennungsurkunde der Prüfungen in einem anderen Bundesland, alles einzeln beglaubigen lassen, es geht nicht erst beim dritten Mal ins Geld..

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