Arbeitsmittel und Steuern

  • Ich hoffe, dass sich die künftige Regierung mal zur Aufgabe macht, das Steuerrecht zu vereinfachen, Stichwort Bürokratieabbau. Aktuell läuft vieles über Nachweise (siehe das Beispiel mit dem Fahrtenbuch), was für viele ein Mehraufwand ist, den viele Bürger scheuen und dann am Ende auf viel Geld verzichten. Weniger Bürokratie heißt am Ende mehr Missbrauch möglich, aber einen Kompromiss muss es wohl geben - viel Bürokratie und viel Bürgernähe schließt sich am Ende aus.

    Ich vermute weniger Bürokratie bedeutet höhere Pauschale, dafür darf manches (alles) nicht mehr extra abgerechnet werden. Also kein teures Gerät, sondern Anteil in der Pauschale für alle (zumindest ist es so im Gespräch). Mal schauen, was passiert. Bisher wird zwar immer über weniger Bürokratie gesprochen, aber es gibt mehr.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich hoffe, dass sich die künftige Regierung mal zur Aufgabe macht, das Steuerrecht zu vereinfachen, Stichwort Bürokratieabbau. Aktuell läuft vieles über Nachweise (siehe das Beispiel mit dem Fahrtenbuch), was für viele ein Mehraufwand ist, den viele Bürger scheuen und dann am Ende auf viel Geld verzichten. Weniger Bürokratie heißt am Ende mehr Missbrauch möglich, aber einen Kompromiss muss es wohl geben - viel Bürokratie und viel Bürgernähe schließt sich am Ende aus.

    Hast du jemals eine Steuererklärung gemacht? Das wurde schon stark reduziert und Nachweise müssen generell nur noch auf Nachfrage erbracht werden. Seit Jahren.

  • Danke für eure Beiträge. Ich habe nun Folgendes vorbereitet. Ich hoffe, es geht durch. Vielleicht ist es dem ein oder anderen hier ja eine Blaupause. Werde berichten, ob es geklappt hat.


    "... aus dem Einkommenssteuerbescheid vom 29.04.2025 geht hervor, dass meine beruflichen EDV-Ausgaben nur zu 50% und über 3 Jahre abgesetzt werden. Laut der Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums vom 26.02.2021 ist für Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware "eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt" und daher eine Absetzung im Jahr der Anschaffung zu 100% möglich. Die bisherige Regelung für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ und auch die Abschreibungsdauer von mehreren Jahren wurde im Jahr 2021 somit geändert.

    Anbei weise ich anhand einer exemplarischen Nutzungsdarlegung eines gewöhnlichen Diensttages nach, dass ich das Gerät zu 100% dienstlich verwende. Privat nutze ich ein anderes Gerät (Nachweis siehe Anhang).

    Als Koordinator für Bildung in der digitalen Welt bin ich auf das Arbeitsgerät angewiesen, da ich nur damit die zahlreichen Dienste und Funktionen zur Unterrichtsvorbereitung nutzen kann (Airdrop, um Dateien zu tauschen mit den iPads der Schüler, XCode zum Testen neuer Apps, Facetime zur Kommunikation mit Kollegen und für den first level Support...). Das Pädagogische Landesinstitut hat im Rahmenvertrag über IT-Ausstattung mit dem Land Rheinland-Pfalz flächendeckend in den Schulen auf Apple Hardware gesetzt. Daher ist es leider unabdingbar als Dienstgerät ebenfalls in diesem Ökosystem zu sein, da die o.g. Funktionen unter Windows nicht verfügbar sind.

    Ich bitte daher um Korrektur meines Einkommenssteuerbescheides. Sollte eine schriftliche Bestätigung des Dienstherren über die Notwendigkeit der Anschaffung der Dienstgeräte erforderlich sein, so teilen Sie mir dies bitte zeitnah mit. Ich bin ganztägig unter 0123456789 oder per Mail erreichbar.


    Mit freundlichen Grüßen

    "

  • Ja, habe ich. Ich persönlich musste keine Nachweise erbringen. naddel81 hingegen schon (siehe letzte Seite) und es gab auch ähnliche Fälle schon in meinem Bekanntenkreis. Dass die Behörden aber bei Extremfällen nachfragen müssen, ob sich da nicht jemand mit der Anzahl der Nullen vertan hat, ist auch klar.

  • Ja, habe ich. Ich persönlich musste keine Nachweise erbringen. naddel81 hingegen schon (siehe letzte Seite) und es gab auch ähnliche Fälle schon in meinem Bekanntenkreis. Dass die Behörden aber bei Extremfällen nachfragen müssen, ob sich da nicht jemand mit der Anzahl der Nullen vertan hat, ist auch klar.

    Dann können sie ja fragen. Tun sie aber nicht. Sie haben nach Einsendung meiner Rechnungen einfach willkürlich 50% angesetzt und diese dann über drei Jahre verteilt. Das finde ich frech. Sie hätten ja fragen können, ob ich das Gerät wirklich zu 100% dienstlich nutze und wieso es ein 2800€ teures MacBook sein muss. Hätte ich (wie oben beschrieben) gerne mitgeteilt. Haben aber nicht mal gefragt, sondern einfach eine 3 Jahre Abschreibung draus gemacht und das auch nur zu 50%. Ohne Begründung.

  • So willkürlich finde ich das offen gestanden nicht. Warum man privat ein 2800€ teures Gerät anschafft, was dann angeblich ausschließlich dienstlich genutzt wird, erschließt sich nicht nur dem Finanzamt nicht so recht. Dass ein solcher atypischer Umstand in gewisser Hinsicht auch nachzuweisen ist, leuchtet durchaus ein.

    Wenn das bei dir wirklich so sein sollte, wird ein entsprechender Nachweis sicher auch möglich sein. Dafür dürfte es nicht ausreichen, nur einen fiktiven Nutzungstag darzustellen. Dass hier genauer hingeschaut wird, darf man dann vermutlich nicht persönlich nehmen. Es hilft sich klarzumachen, dass die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit gerade bei so hochpreisigen Geräten durchaus auch missbräuchlich verwendet werden kann und das auch dem Finanzamt klar ist.

  • Es ist bei uns (Lehrern) halt das alte Lied. Dienstherr stellt keine Geräte zu Verfügung, man benötigt sie aber trotzdem. Das Laptop ist leider das günstigste Apple-Laptop auf dem man sich nicht (in meinem Alter) die Augen verdirbt (16 Zoll) und einigermaßen ergonomisch arbeiten kann. Klar wäre es mir auch lieber, wenn es die Dinger für 500€ bei Aldi gäbe. Gibt es aber nicht. Ein iPhone für 250€ ist auch schon lange Geschichte (oder gab es das je zu diesem Preis).

    Ich habe die Preise nicht gemacht. Damit muss das FA einfach klarkommen. Frech finde ich aber, dass sie das Gerät über 3 Jahre abschreiben wollen und das nicht mal der aktuellen Rechtslage entspricht. Die vom FA müssten das ganz genau wissen.

  • So willkürlich finde ich das offen gestanden nicht. Warum man privat ein 2800€ teures Gerät anschafft, was dann angeblich ausschließlich dienstlich genutzt wird, erschließt sich nicht nur dem Finanzamt nicht so recht. Dass ein solcher atypischer Umstand in gewisser Hinsicht auch nachzuweisen ist, leuchtet durchaus ein.

    Wenn das bei dir wirklich so sein sollte, wird ein entsprechender Nachweis sicher auch möglich sein. Dafür dürfte es nicht ausreichen, nur einen fiktiven Nutzungstag darzustellen. Dass hier genauer hingeschaut wird, darf man dann vermutlich nicht persönlich nehmen. Es hilft sich klarzumachen, dass die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit gerade bei so hochpreisigen Geräten durchaus auch missbräuchlich verwendet werden kann und das auch dem Finanzamt klar ist.

    Wenn man nachweist, dass man ein anderes Privatgerät besitzt, wird die Kiste schon mal deutlich nachvollziehbarer. Wieso sollte ich mir dann ein Dienstgerät kaufen, wenn ich es nicht benötige?

  • Es ist bei uns (Lehrern) halt das alte Lied. Dienstherr stellt keine Geräte zu Verfügung, man benötigt sie aber trotzdem. Das Laptop ist leider das günstigste Apple-Laptop auf dem man sich nicht (in meinem Alter) die Augen verdirbt (16 Zoll) und einigermaßen ergonomisch arbeiten kann.

    Fairerweise muss man aber auch sagen, dass zumindest die Dinge, die du benannt hast allesamt kein Gerät für über 2000€ erfordern. Das leistet auch jedes Tablet von Apple, die es deutlich günstiger gibt und an die man einen größeren externen Monitor anhängen kann, wenn man den benötigt/ nutzen möchte.

    Dies geschrieben wäre ich an der Stelle tatsächlich neugierig, wo es aktuell wirklich überhaupt keine Dienstgeräte für Lehrkräfte gibt. Dass es nicht das gibt, was man persönlich bevorzugt/ für sinnvoll erachtet/ als ausreichend erachtet- geschenkt. Aber nicht einmal ein 0815- Tablet ohne Tastatur , Hülle und Stift?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hast du jemals eine Steuererklärung gemacht? Das wurde schon stark reduziert und Nachweise müssen generell nur noch auf Nachfrage erbracht werden. Seit Jahren.

    Das stimmt. Und insbesondere Elster ist - wenn man sich reingearbeitet hat - schon eine recht gute Plattform, die die Arbeit vereinfacht. Kein Vergleich zu früher, als ich alles handschriftlich auf Papier bzw. später in die Felder der pdf-Dokumente eingetragen habe. Nachweise musste ich bei Elster bisher einmal nachreichen, das aber, weil ich explizit darauf verwiesen hatte. Seitdem ich das umformuliert habe in der Erläuterung, ist es nicht mehr passiert.

    Was aber weiter nervt, ist die extreme Kleinteiligkeit und manche Formulierungen, die ich 3x lesen und 2x googeln muss, bevor ich sie verstehe. Bleibt weiterhin ca. eine Woche Arbeit.

    In der Vergangenheit hatten wir aber auch Fälle wie den oben geschilderten (aber nicht in der Preisklasse), wo willkürlich andere Beträge eingesetzt wurden (Fahrtkosten: kommentarlos bei uns beiden 3km bei der Fahrtstrecke reduziert), Ausgaben angezweifelt wurden, die Menge der gekauften Dinge (in dem Fall: Toner) als dienstlich veranlasst bezweifelt etc.

    Was immer geholfen hat (alle(!) Einsprüche wurden am Ende akzeptiert): Klare und fundierte Begründungen bei den Einsprüchen bzw. sogar proaktiv das Liefern der entsprechenden Begründungen direkt im Rahmen der StE. So hat bspw. das gleichzeitige Ansetzen der HO-Pauschale und der Fahrtkosten gar keine Probleme gemacht.

    Und die Formulierungen waren sehr nah an denen von naddel81 dran.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Dies geschrieben wäre ich an der Stelle tatsächlich neugierig, wo es aktuell wirklich überhaupt keine Dienstgeräte für Lehrkräfte gibt. Dass es nicht das gibt, was man persönlich bevorzugt/ für sinnvoll erachtet/ als ausreichend erachtet- geschenkt. Aber nicht einmal ein 0815- Tablet ohne Tastatur , Hülle und Stift?

    Trotz Dienst-IPad wird der Laptop bei der Steuer problemlos anerkannt. Das liegt daran, dass (gut begründbar) mit dem Tablet manche wichtige Dinge überhaupt nicht gehen. Es gibt Software, die gibt es gar nicht dafür. Das lässt sich in diesen Fällen gut begründen.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Das stimmt. Und insbesondere Elster ist - wenn man sich reingearbeitet hat - schon eine recht gute Plattform, die die Arbeit vereinfacht. Kein Vergleich zu früher, als ich alles handschriftlich auf Papier bzw. später in die Felder der pdf-Dokumente eingetragen habe. Nachweise musste ich bei Elster bisher einmal nachreichen, das aber, weil ich explizit darauf verwiesen hatte. Seitdem ich das umformuliert habe in der Erläuterung, ist es nicht mehr passiert.

    Ich finde die diebische Elster von UX her eine Katastrophe. Ich sehe auch keinen Mehrwert mich hier einzuarbeiten. Da nehme ich lieber ein Steurtool und zahle für eine angenehmere Bedienung und Tipps zum Ausfüllen und Absetzen.

  • Trotz Dienst-IPad wird der Laptop bei der Steuer problemlos anerkannt. Das liegt daran, dass (gut begründbar) mit dem Tablet manche wichtige Dinge überhaupt nicht gehen. Es gibt Software, die gibt es gar nicht dafür. Das lässt sich in diesen Fällen gut begründen.

    Das verstehe ich, war aber einerseits nicht die Frage meinerseits, auf die du dich an der Stelle beziehst und andererseits nicht die hier angeführte Argumentation für das Apple- Gerät. Inhaltlich stimme ich dir aber voll zu und würde deshalb persönlich dann auch dementsprechend argumentieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Es gibt durchaus Optionen, die deutlich, DEUTLICH unter 2900€ liegen. Und zuhause sollte man sowieso an einem echten Monitor arbeiten. Gibt es für wenig Geld.

    Ich benötige eine mobile Apple-Lösung für deutlich unter 2900€. Da wird es schon dünn. Sehr dünn! Ein voll ausgestattetes iPad Pro (mit 13 Zoll immer noch sehr klein und entsprechend fummelig) kostet auch schon 2000€ mit Tastatur und allem drum und dran.

    Zuhause hab ich zwei Monitore, an denen ich dann arbeite. Mit Peripherie (Drucker, Bürostuhl, Tisch) sind also so die 5000€ für rein berufliche Einrichtung locker geknackt.

  • Fairerweise muss man aber auch sagen, dass zumindest die Dinge, die du benannt hast allesamt kein Gerät für über 2000€ erfordern. Das leistet auch jedes Tablet von Apple, die es deutlich günstiger gibt und an die man einen größeren externen Monitor anhängen kann, wenn man den benötigt/ nutzen möchte.

    Dies geschrieben wäre ich an der Stelle tatsächlich neugierig, wo es aktuell wirklich überhaupt keine Dienstgeräte für Lehrkräfte gibt. Dass es nicht das gibt, was man persönlich bevorzugt/ für sinnvoll erachtet/ als ausreichend erachtet- geschenkt. Aber nicht einmal ein 0815- Tablet ohne Tastatur , Hülle und Stift?

    Wie gesagt: Mit einem externen Monitor bin ich nicht mobil. Und hast du mal Zeugnisse an einem 10,9 Zoll kleinen iPad getippt? Richtig, das will niemand. Dienstgeräte gibt es nicht. "Digitalpakt" ist vorbei, so der Dienstherr. Aktuell gibt es nur Geld für die Bundeswehr, Bildung ist momentan nicht so wichtig. Traurig, aber wahr.

  • Ich benötige eine mobile Apple-Lösung für deutlich unter 2900€. Da wird es schon dünn. Sehr dünn!

    Wenn Du das benötigst, muss ohnehin Dein Dienstherr aufkommen. Wieso die Allgemeinheit dafür bezahlen soll, erschließt sich mir nicht. Wer die Musik bestellt (also Musik im Sinne von Digitalisierungsdings oder whatever) muss sie auch bezahlen.

    Anbei weise ich anhand einer exemplarischen Nutzungsdarlegung eines gewöhnlichen Diensttages nach, dass ich das Gerät zu 100% dienstlich verwende. Privat nutze ich ein anderes Gerät (Nachweis siehe Anhang).

    Dein gewöhnlicher Diensttag ist erstmal Unterricht. Wenn es zu Abordnungen kommt, muss eben auch der Dienstherr das Arbeitsmittel stellen, schon allein aus Gründen der Datensicherheit.

    Ich hab direkt ein von der BR gestellten Laptop bekommen. Den hatte ich noch vor dem Schul-Laptop.

    Wieso hast Du nicht direkt gesagt, dass Du die Arbeit gern machst, allerdings nur mit adäquater Ausstattung? So wird sich nie was ändern.

  • Wie gesagt: Mit einem externen Monitor bin ich nicht mobil. Und hast du mal Zeugnisse an einem 10,9 Zoll kleinen iPad getippt? Richtig, das will niemand. Dienstgeräte gibt es nicht. "Digitalpakt" ist vorbei, so der Dienstherr.

    Zeugnisse am iPad?? Habt ihr keine Verwaltung-PCs?

    Dienstgerät gibts nicht, dann gibts auch keine Bildung in der digitalen Welt, da die digitale Welt fehlt. Ist eigentlich ganz einfach.

  • Es geht hier um den absurden Preis. Es gibt auch von Apple Laptops die 1/3 der genannten Summe kosten. Für das, was man für die Schule benötigt, reichen die auch. Und von anderen Marken kann man den Preis nochmal weiter drücken.

    Ich arbeite mit einem 800 Euro Laptop von 2018 (aber einem 32 Zoll externen Monitor). Ja, er wird bald mal ersetzt werden müssen, aber nur um das mal in Perspektive zu setzen. 50% Abschreibung bei dieser Summe finde ich eher noch nett. Ein Arbeitsgerät muss ja keinen Luxusgerät sein.

Werbung