Kauf von Privatgeräten und rechtliche Situation Aus: Arbeitsmittel und Steuern

  • Ein Büroarbeitsplatz hat niemals einen so winzigen Monitor. Mindestens 24", eher 27". Dann auch meistens 2 davon.

    Ich habe 34" 21:9, ist auch in Ordnung.

    Portabel sind die aber nicht. Und in meinem Anwendungsfall auch nicht nutzbar. Danke für die Tipps, aber die Wahl des Endgeräts wurde schon getroffen und steht hier auch eher weniger zur Debatte. Die Frage bleibt: Wenn die schon Bleistifte ablehnen, dürfte ein Laptop erst recht nicht durchgehen. Und falls man den nach x-Jahren dann wegen Neuanschaffung privat nutzt, prüft das FA das?

  • Falsch: Ein Dienstgerät muss her.

    Ich präzisiere mal die Frage von Plattenspieler Dürft ihr wirklich Noten verarbeiten auf Geräten, die privat angeschafft wurden?

    Das ist doch eine rhetorische Frage. Und auch schon beantwortet worden.

    Was angeschafft werden muss, steht hier gar nicht zur Diskussion. Wenn der Dienstherr kein Geld freigibt, klag du das mal ein. LOL!

  • Das ist doch eine rhetorische Frage. Und auch schon beantwortet worden.

    Was angeschafft werden muss, steht hier gar nicht zur Diskussion. Wenn der Dienstherr kein Geld freigibt, klag du das mal ein. LOL!

    Was es da zu lachen gibt, verstehe ich nicht.

    Ich klage nichts ein. Ich schreibe dann einfach keine Zeugnisse. Womit soll ich das machen, wenn ich kein Gerät hab?

  • Das ist doch eine rhetorische Frage. Und auch schon beantwortet worden.

    Was angeschafft werden muss, steht hier gar nicht zur Diskussion. Wenn der Dienstherr kein Geld freigibt, klag du das mal ein. LOL!

    Dann kannst du eben keine Zeugnisse schreiben. Ganz einfach. Das liegt nicht in deiner Verantwortung.

  • Das ist doch eine rhetorische Frage. Und auch schon beantwortet worden.

    Was angeschafft werden muss, steht hier gar nicht zur Diskussion.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Schule ohne Rechner gibt, an denen datenschutzkonform Zeugnisse und andere Dokumente mit personenbezogenen Daten verarbeitet werden können. Im Zweifel muss das dann halt in der Schule erfolgen, wenn es - aus welchen Gründen auch immer - mobilen Geräte dafür gibt.

  • Dann kannst du eben keine Zeugnisse schreiben. Ganz einfach. Das liegt nicht in deiner Verantwortung.

    Lass' es darauf ankommen und berichte uns ;)

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Nun ja, ich bin der IT-Beauftragte der Schule und Koordinator "Bildung in der digitalen Welt". Da brauch ich einfach Geräte mit denen die Infrastruktur funktioniert. Wie soll ich sonst Wissen weitergeben, wenn ich es selbst nicht habe. Aber abgesehen davon: Es gibt bei uns keine Dienstgeräte. Gab es nie und wird es nie. Wir leben schließlich in Deutschland, wo Bildung weniger Wert ist als Straßenbau. Und guck dir unsere Straßen an.

    Und was soll dann die Koordinatorenstelle und das Amt?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Ich möchte solche rechtlich fragwürdigen Dinge nicht einfach unkommentiert stehen lassen.

  • Du bist keine Lehrerin, oder?

    Natürlich nicht. Ich bin nur zum Stänkern hier.

    Ich weiß, es macht keinen Spaß, wenn man darauf hingewiesen wird, dass man womöglich dienstrechtlich fragwürdig handelt. Das macht die Sache nicht besser, dass man dann die anmault, die einen darauf hingewiesen haben.

  • Kurz überlegen, ja, dürfen wir, weil nämlich gar nicht alle Geräte haben.

    Nochmal überlegt. Nein dürft ihr nicht.

    Das Argument zählt nicht und es ist auch nicht dein Problem. Aber du machst ja gerne die Verantwortung des Schulträgers zu deinen eigenen.

  • Dass man ein Dienstgerät hat, führt nicht automatisch dazu, dass man keine Daten mehr auf privat angeschafften Geräten speichern darf.

    (Zum Glück, schon weil die Dienstgeräte oft Tablets sind, die für die Nutzung einer Tabellenkalkulation oder das Schreiben von Gutachten nur schlecht geeignet sind.)

    Für die Speicherung von Daten auf privaten Geräten gib es in Niedersachen eine Regelung, ich gehe davon aus, dass das in allen anderen Ländern auch der Fall ist. (Man benötigt eine Genehmigung und muss bestimmte Sicherheitsaspekte berücksichtigen.)

    Wie genau die steuerlichen Anerkennung gehandhabt wird, ist vom Einzelfall und Finanzamt abhängig. Es gibt weder eine feste Preisobergrenze noch eine feste Nutzungsdauer, trotzdem kann beides zu einer Ablehnung führen.

  • Nochmal überlegt. Nein dürft ihr nicht.

    Das Argument zählt nicht und es ist auch nicht dein Problem. Aber du machst ja gerne die Verantwortung des Schulträgers zu deinen eigenen.

    Klar, wir haben es schriftlich, dass wir solche Daten auf Privatgeräten verarbeiten dürfen, da ist egal, was du sagst.

  • Was es da zu lachen gibt, verstehe ich nicht.

    Ich klage nichts ein. Ich schreibe dann einfach keine Zeugnisse. Womit soll ich das machen, wenn ich kein Gerät hab?

    Du bekommst von der SL sicher die Genehmigung, in diesem Fall die Zeugnisse von Hand zu verfassen und die Noten an 3 Nachmittagen in der Schule an einem Leihgerät in maschinenlesbare Form zu bringen, damit diese ins Schulverwaltungssystem eingepflegt werden können.
    Geht alles. ;)
    Nur "Schreibe keine Zeugnisse" geht nicht. Das ist Dienstpflicht. Oder eben Dienstpflichtverletzung. Viel Freude dabei.
    Vorteil: Du lässt dir die Anweisung von der SL schriftlich geben, dann sind die Fahrten für diese Tätigkeit Dienstreisen. Falls du dafür keine erstattung erhältst, kannst du sie wenigstens von der Steuer absetzen.

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    • Offizieller Beitrag

    Naddel hat ja meines Wissens noch nicht gesagt, aus welchem Bundesland sie kommt.

    Wäre es NRW würde ich sagen:

    a) innerhalb von Logineo darf sie IMHO auch Privatdaten von Schülern (also auch Zeugnisse) nutzen. Sie darf sie nur nicht auf dem Rechner speichern.

    b) wenn sie (wie sie geschrieben hat) kein Dienstgerät hat, darf sie die Zeugnisse auf dem privaten Gerät schreiben. Dann gilt die Ausnahmeregelung von früher weiterhin noch.

    kl. gr. frosch

  • Wolfgang Autenrieth du bist wenig konsequent. Gestern hattest du mich noch auf deiner blockierliste.

    Du bekommst von der SL sicher die Genehmigung, in diesem Fall die Zeugnisse von Hand zu verfassen und die Noten an 3 Nachmittagen in der Schule an einem Leihgerät in maschinenlesbare Form zu bringen, damit diese ins Schulverwaltungssystem eingepflegt werden können.
    Geht alles.

    Genau. Mache ich dann auch so. Dann bleiben andere Dinge liegen. Meine Arbeitszeit beträgt 41 Stunden.

    Da meine SL aber weiß, dass es andere wichtige Dinge gibt, hat sie dementsprechend den Zeugnisdruck so organisiert, dass er problemlos und datenschutzkonform möglich ist. Unsere Noten verlassen daher nicht das Verwaltungsnetz.

    Und dabei möchte ich nochmal betonen, dass eine BK eine Sammlung vieler verschiedener Schulformen ist. Alle mit eigenen Zeugnissen und Vorgaben. Wir alle aus der erweiterten SL kümmern uns darum, dass es am Konferenztag möglichst reibungslos klappt. Und wir werden jedes Jahr besser und schneller. Der Zeugnisdruck ist dann nur noch ein Knopfdruck.

  • Falsch: Ein Dienstgerät muss her.

    Ich präzisiere mal die Frage von Plattenspieler Dürft ihr wirklich Noten verarbeiten auf Geräten, die privat angeschafft wurden?

    Die Dienstgeräte, die wir bekommen haben sind vollkommen nutzlos. Der Dienstherr hat seine Schuldigkeit getan und wir verwenden trotzdem alle unsere Privatgeräte. Meine Lebenszeit ist mir zu wertvoll, um sie mit dem dienstlich gelieferten Elektroschrott zu verschwenden.

  • Ergänzung: Ich nutze allerdings einfach den Rechner, den ich eh daheim habe (und setze Upgrades auch anteilig von der Steuer ab). Auf die Idee, ein MacBook für fast 3000 Euro zu kaufen käme ich nicht.

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