Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte – Erfahrungen und rechtliche Schritte?

  • Jetzt muss ich nur noch daran denken.

    Man kann aber in der Smartphone-Variante nacharbeiten: Wenn man morgens vergessen hat, den Start zu drücken, kann man das nachträglich eingeben, oder wenn verschiedene Tätigkeitsarten sich abgewechselt haben und man hat vergessen, den entsprechenden Knopf zu drücken. Im Sinne der Ehrlichkeit vor sich selbst sollte man natürlich nicht realistische Zeiten eingeben.

  • Wie handhabt ihr das denn mit den Zeiten zwischen Unterrichtsende und Konferenzbeginn?

    Oder den Wartezeiten zwischen Konferenzen? Beispielsweise: Ihr seid in der 7a, danach kommt die 7b, in der ihr nicht unterrichtetet, aber zur 7c müsst ihr wieder.

    Irgendwie fände ich nur Pause doof, denn ich möchte nicht gezwungen werden, mehr als 30 Minuten Pause am Tag zu machen (das wären ja teilweise mehrere Stunden Pause, in denen ich weder nach Hause fahren kann, noch zum Sport etc. noch mich richtig ausruhen kann). Meist arbeite ich ja auch dabei, nur durch fehlenden Arbeitsplatz und fehlende Ruhe nicht sehr effektiv und/oder ich führe dienstliche Gespräche mit Kollegen.

  • Wie handhabt ihr das denn mit den Zeiten zwischen Unterrichtsende und Konferenzbeginn?

    Oder den Wartezeiten zwischen Konferenzen? Beispielsweise: Ihr seid in der 7a, danach kommt die 7b, in der ihr nicht unterrichtetet, aber zur 7c müsst ihr wieder.

    Meist arbeite ich ja auch dabei, nur durch fehlenden Arbeitsplatz und fehlende Ruhe nicht sehr effektiv und/oder ich führe dienstliche Gespräche mit Kollegen.

    Dazu gibt es unterschiedliche Sichtweisen.

    In der Studie, die in Berlin letztes Jahr lief, war es so, dass Zeit, in der gearbeitet wurde, als Arbeitszeit getrackt wurde, also auch die, die ineffizient ist, da kein guter Arbeitsplatz vorhanden ist. Auch dienstliche Gespräche zählen natürlich zur Arbeitszeit.

    Wenn diese Konferenz aufgetreten wäre, hätte ich das folgendermaßen getrackt:

    Variante 1: Ich bleibe auf der Konferenz, wenn die 7b besprochen wird = Arbeitszeit

    Variante 2: Ich gehe raus und arbeite woanders, auch dienstliche Gespräche = Arbeitszeit

    Variante 3: Ich mache Pause = keine Arbeitszeit.

    🍦 Eis macht Spaß! 🍦
    Schoko, Vanille – ganz egal,
    Hauptsache lecker jedes Mal! 😋

    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Wie handhabt ihr das denn mit den Zeiten zwischen Unterrichtsende und Konferenzbeginn?

    Oder den Wartezeiten zwischen Konferenzen? Beispielsweise: Ihr seid in der 7a, danach kommt die 7b, in der ihr nicht unterrichtetet, aber zur 7c müsst ihr wieder.

    Irgendwie fände ich nur Pause doof, denn ich möchte nicht gezwungen werden, mehr als 30 Minuten Pause am Tag zu machen (das wären ja teilweise mehrere Stunden Pause, in denen ich weder nach Hause fahren kann, noch zum Sport etc. noch mich richtig ausruhen kann). Meist arbeite ich ja auch dabei, nur durch fehlenden Arbeitsplatz und fehlende Ruhe nicht sehr effektiv und/oder ich führe dienstliche Gespräche mit Kollegen.

    dienstliche Gespräche sind natürlich Dienst, nicht so effektive Arbeit gibt es sicher auch bei anderen Arbeitnehmer. Nur wenn ich nur Kaffee trinken würde, würde ich es nicht aufzeichnen (aber in vielen anderen Jobs wird während der Arbeitszeit auch mal Kaffee getrunken).

    Ergänzung, ich habe während des Studiums bei Migros in der Schweiz gejobbt. Dort waren 2,5 Stunden Pause pro Tag Pflicht (und es gab Ärger, wenn ich weniger Pause gemacht habe).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich habe noch nie erlebt, dass ich in dieser Zeit dazu komme Pause zu machen. Also irgendwer will immer was, irgendwas ist noch zu machen oder oder oder.

    Ich hätte heute auch ca. 60 Minuten frei gehabt und wollte laminieren.

    Selbst das hat nicht geklappt, die Team-Sitzung ging schon mal 10 Minuten länger, dann noch schnell etwas mit dem IT-Experten besprochen, dann wenigstens noch die Sachen über den Kopierer geschoben (Laminiergerät lohnte sich schon nicht mehr anzumachen, bräuchte zu lange zum Warm werden, was dann übrigens auch Arbeitszeit ist, wenn ich darauf warte) und dann schon wieder zum nächsten Termin geflitzt und das unter Zeitdruck, weil ich unterwegs noch auf andere Kollegen getroffen bin, die dann auch noch schnell eine Frage hatten usw.

    Nicht mal aufs Klo habe ich es geschafft :sterne:

  • Wie handhabt ihr das denn mit den Zeiten zwischen Unterrichtsende und Konferenzbeginn?

    Wie ich das im Büro auch handhaben würde. Schule betreten Zeit läuft, Schule verlassen aus stempeln. Lediglich im Vorhinein feststehende Pausenzeiten in denen ich nichts im Zusammenhang mit Schule mache werden davon abgezogen. Die Zeit zwischen Unterrichtsende und Konferenz dient der internen Kommunikation, also Arbeitszeit.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich war in meinem früheren Leben ja auch in Berufen unterwegs, wo Arbeitszeit notiert wurde. Und da ist es genauso wie oben von mir genannt. Und Büroschwätzchen inklusive, da wird nicht für ausgestempelt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Update:
    Ich habe am 1. Mai mit der Arbeitszeiterfassung begonnen und erfasse auch den Juni noch.
    In keiner Woche lag meine Arbeitszeit unter 45 Stunden.

    Eigentlich müsste ich dies nun der Schulleitung mitteilen. Die zuständige Beraterin der Gewerkschaft konnte mir bislang dazu jedoch keinen konkreten Hinweis geben.
    Wie wird so etwas üblicherweise kommuniziert? Hat jemand damit Erfahrung?

  • 45 Stunden finde ich jetzt innerhalb der Unterrichtszeit noch nicht so ungewöhnlich und lässt sich in der unterrichtsfreien Zeit oft so ausgleichen, dass man im Mittel dann bei den 40-41 Stunden pro Woche liegt, die je nach Bundesland als durchschnittliche Arbeitszeit vorgesehen sind.


    Wenn du den Eindruck hast, dass ein solcher Ausgleich nicht hinreichend erfolgen kann, wäre ansonsten der nächste Schritt aus der eigenen Arbeitszeiterfassung auch die eigenverantwortliche Reduzierung des Umfangs bestimmter Tätigkeiten während der ungebundenen Arbeitszeit. Das kann eine Verkürzung der Unterrichtsvorbereitung sein, der Verzicht auf das mehrfache Lesen von Klausuren bei der Korrektur o.ä. Sollten auch diese Maßnahmen nicht ausreichen, ist natürliche Rücksprache mit der Schulleitung sinnvoll, die dabei beraten kann (und dies auch soll), welche Tätigkeiten weiter reduziert werden können.

  • Update:
    Ich habe am 1. Mai mit der Arbeitszeiterfassung begonnen und erfasse auch den Juni noch.
    In keiner Woche lag meine Arbeitszeit unter 45 Stunden.

    Eigentlich müsste ich dies nun der Schulleitung mitteilen. Die zuständige Beraterin der Gewerkschaft konnte mir bislang dazu jedoch keinen konkreten Hinweis geben.
    Wie wird so etwas üblicherweise kommuniziert? Hat jemand damit Erfahrung?

    Arbeitest du in den Ferien genauso lange oder arbeitest du nur Teilzeit?

    Bei Vollzeit und keine Arbeit in Ferien sind es sonst gut 46 Stunden pro Woche (bzw. 1804 Stunden pro Jahr).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Arbeitest du in den Ferien genauso lange oder arbeitest du nur Teilzeit?

    Bei Vollzeit und keine Arbeit in Ferien sind es sonst gut 46 Stunden pro Woche (bzw. 1804 Stunden pro Jahr).

    Ich arbeite in den Ferien in Teilzeit. Die Arbeitszeiterfassung in diesem Monat dient dem Vergleich mit dem Folgemonat, in dem die Klassenfahrt stattfindet. Ziel ist es, die durch die Fahrt entstehende Mehrarbeit bzw. die Nichteinhaltung gesetzlicher Ruhezeiten nachvollziehbar zu dokumentieren.

  • Ich arbeite in den Ferien in Teilzeit. Die Arbeitszeiterfassung in diesem Monat dient dem Vergleich mit dem Folgemonat, in dem die Klassenfahrt stattfindet. Ziel ist es, die durch die Fahrt entstehende Mehrarbeit bzw. die Nichteinhaltung gesetzlicher Ruhezeiten nachvollziehbar zu dokumentieren.

    Bist du beamtet? Wenn ja, dann gilt Arbeitszeitgesetz für dich gar nicht.

  • Ich arbeite in den Ferien in Teilzeit. Die Arbeitszeiterfassung in diesem Monat dient dem Vergleich mit dem Folgemonat, in dem die Klassenfahrt stattfindet. Ziel ist es, die durch die Fahrt entstehende Mehrarbeit bzw. die Nichteinhaltung gesetzlicher Ruhezeiten nachvollziehbar zu dokumentieren.

    Auch hier wäre bereits vorab der entscheidende Schritt, Maßnahmen gegen eine mögliche Überschreitung der Arbeitszeit zu treffen und dafür zu sorgen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden können. Das bedeutet dann eben, dass man nicht mit den Kollegen die ganze Zeit unterwegs sein kann, sondern sich bewusst die notwendigen Betreuungszeiten in Schichten einteilt. Und das am besten bereits vor der Fahrt, sodass in Absprache mit der SL auch ein geeigneter Betreuungsschlüssel gewährleistet werden kann.

  • Bist du beamtet? Wenn ja, dann gilt Arbeitszeitgesetz für dich gar nicht.

    Die EU-Arbeitszeitrichtlinie gilt allerdings auch für uns Beamte. Da weder die Bundesrepublik noch die einzelnen Länder diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben und die Zeit für die Umsetzung schon lange abgelaufen ist, gilt die Arbeitszeitrichtlinie direkt.

    --> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:32003L0088

    Ich wundere mich derweil warum weder GEW noch VLW/VLBS die Richtlinie an einem Musterfall mal wirklich notfalls bis zum Verfassungsgericht in Karlsruhe und zum EU-GH durchklagen. :(

  • Update:
    Ich habe am 1. Mai mit der Arbeitszeiterfassung begonnen und erfasse auch den Juni noch.
    In keiner Woche lag meine Arbeitszeit unter 45 Stunden.

    Eigentlich müsste ich dies nun der Schulleitung mitteilen. Die zuständige Beraterin der Gewerkschaft konnte mir bislang dazu jedoch keinen konkreten Hinweis geben.
    Wie wird so etwas üblicherweise kommuniziert? Hat jemand damit Erfahrung?

    45 Stunden pro Woche sind eine gut vertretbare Wochenarbeitszeit. Was genau willst du an wen und warum melden?

  • Auch hier wäre bereits vorab der entscheidende Schritt, Maßnahmen gegen eine mögliche Überschreitung der Arbeitszeit zu treffen und dafür zu sorgen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden können. Das bedeutet dann eben, dass man nicht mit den Kollegen die ganze Zeit unterwegs sein kann, sondern sich bewusst die notwendigen Betreuungszeiten in Schichten einteilt. Und das am besten bereits vor der Fahrt, sodass in Absprache mit der SL auch ein geeigneter Betreuungsschlüssel gewährleistet werden kann.

    Die Schulleitung wurde informiert, hat die Anfrage ans Schulamt weitergeleitet. Die Antwort blieb inhaltlich unklar. Ich forderte eine schriftliche Anweisung, erhielt jedoch nur den Hinweis auf mögliche Abmahnung und Entgeltkürzung bei Nichtteilnahme. An der Planung war ich nicht beteiligt, da ich die Klasse erst zum Halbjahr übernommen habe.

    Die EU-Arbeitszeitrichtlinie gilt allerdings auch für uns Beamte. Da weder die Bundesrepublik noch die einzelnen Länder diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben und die Zeit für die Umsetzung schon lange abgelaufen ist, gilt die Arbeitszeitrichtlinie direkt.

    --> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:32003L0088

    Ich wundere mich derweil warum weder GEW noch VLW/VLBS die Richtlinie an einem Musterfall mal wirklich notfalls bis zum Verfassungsgericht in Karlsruhe und zum EU-GH durchklagen. :(


    Gewerkschaften sind oft deeskalierend und dadurch ein Dämpfer von Protest und radikaler Veränderung.
    Mir ist so vieles nicht klar... besonders wenn es um Angestellte Lehrkräfte geht.

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