das ist das Problem.
Ich bin nicht komplett sicher, dass unsere Arbeitszeit das Ganze hergibt, wenn man in einer Ganztagsschule mit Betreuungsgarantie, vielen Aufsichten und auch noch hohen Ausfallzeiten. Dann noch die passende Fächerkombination, eine Klassenleitung und/oder eine Klassenfahrt im Jahr, das wird eng.
Trotzdem meine Pflicht als Beamtin. Und die Klassenfahrt, die Aufsichten und die Klassenleitung kann ich nicht kürzen, sondern effizienter Unterricht vorbereiten und korrigieren.
Lehrer im ersten Beförderungsamt/ Amtszulage / A13 für alle
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Ich kenne genug Lehrkräfte deren Auffassung von Vorschrift eben weit unter der Vorschrift bleibt.
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Wir alle kennen Menschen, deren Interpretation von Gesetz, Regeln, Moral, Anstand ... weit unten dem jeweiligen Standard ist.
Lasst uns aber nicht der Spirale nach unten nacheifern. -
Dienst nach Vorschrift deckt unter Einhaltung der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit das notwendige Minimum ab. Inwiefern das beamtenrechtlich verwerflich sein soll, müsste man genauer erklären.
Genau das meine ich mit "relativieren". Wir alle wissen, dass der Begriff "Dienst nach Vorschrift" gerade nicht meint, dass jemand seine Arbeitszeit sinnvoll ausnutzt und dabei vlt. nur unterdurchschnittliche Ergebnisse schafft, sondern dass es beim dem häufig hier im Forum geäußerten "Grmml, dann halt nur noch Dienst nach Vorschrift" schon kontextbezogen um eine bewusste Reduktion der Leistung geht.
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"Grmml, dann halt nur noch Dienst nach Vorschrift" schon kontextbezogen um eine bewusste Reduktion der Leistung geht.
Ich verstehe was du meinst. Aber so pauschal kann ich das nicht stehen lassen.
Eine bewusste Reduktion der Leistung führt nicht zwangläufig zu einer Minderleistung. Noch schwieriger, die Leistung kann auch nur sehr schwierig überhaupt gemessen werden.
im Sinne der absichtlichen Herabsetzung der eigenen Arbeitsleistung auch im Beamtenrecht als streikähnliche Aktion verboten, insbesondere wenn er koordiniert eingesetzt wird.
Hier genauso. Das impliziert, dass wenn man gerade sehr viel Arbeitsleistung reinsteckt, diese dann nicht mehr wieder senken könnte, selbst wenn man trotzdem seine Dienstpflichten erfüllt.
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Wir alle wissen, dass der Begriff "Dienst nach Vorschrift" gerade nicht meint, dass jemand seine Arbeitszeit sinnvoll ausnutzt und dabei vlt. nur unterdurchschnittliche Ergebnisse schafft, sondern dass es beim dem häufig hier im Forum geäußerten "Grmml, dann halt nur noch Dienst nach Vorschrift" schon kontextbezogen um eine bewusste Reduktion der Leistung geht.
Das ist mir zu einseitig.
Jemand, der seine Arbeitszeit misst und reguliert und sich als Hochleister bezeichnet, weil er oder sie auch zusätzliche Aufgaben in der gesetzten Arbeitszeit unterbringt und anderes delegiert, müsste dann in die Normal- oder Minderleistung gehen.
Jemand, der die Arbeitszeit erhebt und generell weit drüber ist, weil die vielen zusätzlichen Aufgaben nicht angemessen reduziert werden können, was die Arbeitszeitstudien für viele Lehrkräfte belegen, wird bei „Dienst nach Vorschrift“ auf die reguläre Arbeitszeit gehen und nach dem Unterricht die vielen außerunterrichtlichen Aufgaben erheblich reduzieren, sodass sie wegfallen und dies sichtbar ist.
Ich erinnere an die ausgesetzten Klassenfahrten am Gym, nachdem das Deputat in NDS für das Gym raufgesetzt wurde. Am Ende ist dies gerichtlich geklärt worden, aber die Reduktion der außerunterrichtlichen Aufgaben kam in der Breite an. -
Ach Leute, ganz ehrlich: Wir können gerne auch weiter so tun, als sei der Aufruf zur "Dienst nach Vorschrift" lediglich der korrekte Hinweis, die eigene durchschnittliche Arbeitszeit nicht zu überschreiten und als sei dieser Begriff genau für diese Szenarien bestimmt. Damit lügen wir uns zwar selbst in die Tasche, aber nun gut.
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Dienst nach Vorschrift.
Ich habe mal die interessante Interpretation gelesen, dass "Dienst nach Vorschrift" bedeute, dass man alle Vorschriften haargenau und wortwörtlich einhalte. Da es im Öffentlichen Dienst nicht selten vorkomme, dass unterschiedliche Vorschriften sich gegenseitig widersprächen, führe das automatisch zu einem absoluten Stillstand.
Ob diese Etymologie korrekt ist, kann ich nicht beurteilen. Aber es ist ein interessanter Gedankengang, vor allem wenn man ihn mit exakter Erfassung der Arbeitszeit verbindet und die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften mit einbezieht.
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Ach Leute, ganz ehrlich: Wir können gerne auch weiter so tun, als sei der Aufruf zur "Dienst nach Vorschrift" lediglich der korrekte Hinweis, die eigene durchschnittliche Arbeitszeit nicht zu überschreiten und als sei dieser Begriff genau für diese Szenarien bestimmt. Damit lügen wir uns zwar selbst in die Tasche, aber nun gut.
Meine Wahrnehmung ist eine andere,
wenn in den örtlichen Grundschulen alle ihre Arbeitszeit auf das arbeitsrechtliche Maß setzen, ist die derzeitige Beschulung und Betreuung und alles drum und dran nicht mehr zu halten, es ist ja so schon jeden Tag schwierig, die Betreuung überhaupt zu stemmen.
Und ja, es wäre gut, wenn das viel öffentlicher wäre, damit sich in der Versorgung etwas ändert, auch hinsichtlich der Anerkennung außerunterrichtlicher Aufgaben. -
Bei manchen Kollegen wäre ich froh, wenn sie Dienst nach Vorschrift machen würden.
EDIT: Kam dann danach noch ein paar Mal, hab ich erst später gelesen
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MMV18-4841.pdf https://share.google/C6p3txvU9fFNR9vUG
Hier eine aktuelle Stellungnahme von Ministerin Feller.
Die Entscheidung fällt im Herbst!!
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MMV18-4841.pdf https://share.google/C6p3txvU9fFNR9vUG
Hier eine aktuelle Stellungnahme von Ministerin Feller.
Die Entscheidung fällt im Herbst!!
Danke, aber das ist hier bereits mehrfach verlinkt worden.
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Es gibt Neuigkeiten, vorweg es wird nichts geben. De facto wird das 1. Beförderungsamt in der SEK I damit abgeschafft.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok…/MMV18-5478.pdf
Seite 54 :
IV. LehrkräftebesoldungNeben der Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Amts-angemessenheit der Alimentation wird mit diesem Gesetz ein zweites Maßnahmenpaket für den Schulbereich umgesetzt.
Mit dem Gesetz zur Anhebung der Besoldung von Lehrkräften sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. Mai 2023 (GV. NRW. S. 317) wurde die Einstiegsbe-soldung der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I zunächst stufen-weise angehoben. Zum 1. August 2026 wurden die entsprechenden Lehrkräfte schließlich in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet. Die Landesregierung hat im damaligen Gesetzge-bungsverfahren angekündigt, zu prüfen, welche Anpassungsbedarfe bei Beförderungs-, Funk-tions- und Leitungsämtern im Schulbereich sowie bei der Besoldung der Fachleitungen auf-grund der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I notwendig sind. Ein zwingender besoldungsrechtlicher Änderungsbedarf ergab sich lediglich hinsichtlich des Amtes ,,Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordi-natorin oder Koordinator –", da nach der Anhebung der Einstiegsbesoldung auf Besoldungs-gruppe A 13 andernfalls nicht mehr der erforderliche Abstand zwischen den betreffenden Äm-tern bestanden hätte. Aus diesem Grund wurde zwischenzeitlich mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S.474) eine Amtszulage ausgebracht, damit sich das funktionsbezogene Beförderungsamt auch weiterhin vom Einstiegsamt abhebt. Weiterer besoldungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht infolge der Anhebung der Einstiegsbesoldung im Schulbereich nicht. -
Es ist kein Geld da - also besteht natürlich kein Handlungsbedarf.
Das war im Grunde schon ab der bewussten Gestaltung dieser "Lücke" bekannt und hätte etwas an Mut und Aufrichtigkeit bedurft, das von Anfang an klarzustellen.
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War ja leider abzusehen. Für die Leute im ersten Beförderungsamt wird sich das wie ein Arschtritt anfühlen und ihnen zeigen, dass Leistung seitens der Politik nicht honoriert wird. In meiner Schulform sitzen in den 1. Beförderungsämtern die Leistungsträger. Ziemlich dumm, so mit denen umzugehen.
Ich finde es ist auch mehr als feige und nicht gerade von Führungsstärke zeugend, dass sich da jahrelang um eine klare Antwort gedrückt wurde und die nun in einem lapidaren Schlusssatz halb verschleiert erfolgt.
Unsere Ministerin macht ja vieles richtig, aber an der Stelle muss ich ein klares Versagen konstatieren.
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Wenn das nächste Mal gefordert wird, dass sich Leistung wieder lohnen müsse, sollte man auf die fehlenden Beförderungsämter und dich nicht eingesetzte Arbeitszeiterfassung verweisen.
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