Mit Funktionsstelle mit auf Klassenfahrt?

  • Zu qualifiziert für die Pausenaufsicht?

    Das habe ich doch garnicht geschrieben!

    Magst du mir bitte keine Aussagen in den Mund legen, die von mir weder getätigt wurden noch intendendiert waren!

    Es geht darum anzuerkennen, dass diejenigen die eine Schle leiten dafür besser qualifiziert (Qualifikation ist natürlich erworben und nicht angeboren) sind als du & ich

  • Wenn wir einmal das Personal in Kindergärten, in der OGS oder anderen Betreuungseinrichtungen als Vergleichsmaßstab nähmen, dann wären alle Lehrkräfte überqualifiziert für profane Aufsichten. Das kann ungeachtet jeder Ausbildung jede ungelernte Kraft, die man im Vorfeld instruiert hat.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Es geht darum anzuerkennen, dass diejenigen die eine Schle leiten dafür besser qualifiziert (Qualifikation ist natürlich erworben und nicht angeboren) sind als du & ich

    Es geht aber nicht darum, wer besser eine Schule leiten kann, sondern wer Pausenaufsichten führt oder nicht. Dass die Schulleitung die Schule besser leitet als das Kollegium ist nicht die Frage.

  • Es geht aber nicht darum, wer besser eine Schule leiten kann, sondern wer Pausenaufsichten führt oder nicht. Dass die Schulleitung die Schule besser leitet als das Kollegium ist nicht die Frage.

    Pausenaufsichten kann grundsätzlich jeder führen und Hand aufs Herz: dafür ist jede einzelne Lehrkraft überqualifiziert. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen würde für diese Form von Tätigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine gut bezahlten Akademiker einsetzen, sondern auf anderes Personal zurückgreifen.

    Aber auch darum ging es hier nie.

  • Pausenaufsichten kann grundsätzlich jeder führen und Hand aufs Herz: dafür ist jede einzelne Lehrkraft überqualifiziert. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen würde für diese Form von Tätigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine gut bezahlten Akademiker einsetzen, sondern auf anderes Personal zurückgreifen.

    Aber auch darum ging es hier nie.

    Darum geht es eben doch! Der Betrieb würde für manche Tätigkeiten weniger Qualifizierte einstellen, weil es billiger wäre. Lehrkräfte machen diese Aufgaben aber in ihrer Arbeitszeit, es würde den Staat mehr kosten, zusätzliche Erzieherinnen einzustellen.

    Die gemeine Lehrkraft kann die Aufsicht nicht durch weniger Unterrichtsvorbereitung oder gekürzte Elterngespräche kompensieren, der sich drückende Kollege kompensiert aber seine anderweitigen Tätigkeiten damit, dass er weniger Aufsichten macht. Das ist doch absurd.

  • Die gemeine Lehrkraft kann die Aufsicht nicht durch weniger Unterrichtsvorbereitung oder gekürzte Elterngespräche kompensieren, der sich drückende Kollege kompensiert aber seine anderweitigen Tätigkeiten damit, dass er weniger Aufsichten macht. Das ist doch absurd.

    Und da ist dieses unsägliche Wording bereits wieder. Nur weil nicht alle an Schule tätigen Personen exakt die gleichen der vielen anfallenden Aufgaben erfüllen, kann nicht davon ausgegangen werden, jemand drücke sich vor Arbeit. Oft ist vielen in einem Kollegium gar nicht klar, was die anderen so alles an Aufgaben ausfüllen...und das ganz unabhängig von irgendwelchen Besoldungsstufen. Der reine Blick auf Einsatzpläne mag dann diesen sehr vereinfachenden Eindruck vermitteln.

  • Ich hatte im Forum hier gelesen / gelernt, dass Aufsichten vor/nach Experimentalfächern eben aus diesen Gründen verboten / nicht empfohlen (?) seien.

    Ja das ist für NRW in der RiSU (etwas differenzierter) geregelt.

    Zitat

    Lehrkräfte sollen nur zu solchen Zeiten zur Pausenaufsicht eingesetzt werden, die nicht vor und nach Unterrichtsstunden liegen, in denen sie regelmäßig Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, damit Gefahrstoffe bereitgestellt und vorschriftsgerecht zurückgestellt werden können.

    "soll" heißt rechtlich übrigens "muss, wenn kann".

    Das deckt den von Kris24 beschriebenen problematischen Fall ab. Sollte das in den Sicherheitsrichtlinien anderer Bundesländer fehlen, solltet ihr dringend auf eine entsprechende Ergänzung hinarbeiten.

  • Ich finde, es ist jetzt auch mal wieder genug diskutiert. Vielleicht reicht es ja, wenn man mal die Gedanken beider Seiten gelesen hat, ändern lässt sich sowieso nichts, obwohl das ein explosives Thema ist. Bei mir an der Schule wird inzwischen genau ausgerechnet, wer wie lange aufgrund seiner prozentualen Teilzeit bzw. Vollzeit Aufsichten führen muss.

  • Seph , sorry, aber das ist Unsinn. An Grund- und Förderschulen gibt es praktisch keine Beförderungsämter, alle machen alles. Ich weiß also zumindest für meine Schulart recht genau, welche Aufgaben es gibt.

    Davon abgesehen gehören Aufsichten zu den originären Aufgaben einer jeden Lehrkraft, wie Klassenfahrten übrigens, die du ja selbst für jeden machbar und notwendig hältst:

    ...

    PS: Natürlich fahren auch Lehrkräfte im Beförderungsamt auf Fahrten mit. Das gilt nicht nur für A14er, sondern durchaus auch für die "noch höheren" Ebenen.

    Aufsichten sind keine besonderen Aufgaben, die man automatisch mit Beförderung los wird, ich verstehe deine Argumentation überhaupt nicht.

  • Es muss trotzdem jeder Schule selbst klären.
    An meiner Schule bin ich die einzige Person in der Schulleitung von 50 Personen.
    Klar könnte ich mehr Aufgaben abgeben und auch Aufsichten übernehmen.
    Habe ich aber nicht so geregelt und das ist auch nicht verboten.
    Als Konrektor bin ich fast jedes Jahr mit auf Klassenfahrt gefahren, nur momentan möchte ich ungern fahren. Aber nicht, weil ich Klassenfahrten ablehne.

  • Seph hat doch nun mehrfach dargelegt, dass er eine geteilte Aufgabenverteilung für sinnvoll hält Quitte, während du sagst, alle sollten die Aufgabe Aufsicht führen übernehmen.

    Es muss folglich eine uns nicht bekannte Gewichtung der Wertigkeit oder Eignung der Aufgabe in Relation zur Funktion Lehrkraft/ SL/ Hausmeister, also Qualifikation für diese Aufgabe, geben.

    Ein Beispiel nannte Seph bereits - kollegiale Beratung in Pause ist eine originär von der SL geeignet ausführbare Aufgabe ob ihr Weisungsfunktion während die Aufsicht hier nicht ganz so geeignet scheint, da die qualifizierte Pausenberatung nicht durch den Hausmeister übernommen werden kann.


    Transparent ist dann natürlich nicht, ob jede Pause Bedarf besteht bzw. ob die Wichtung der potentiellen Ansprechbarkeit so hoch ist wie die der Aufsicht …darüber streitet ihr noch…


    Seph an welcher Schulform/ BL bist du?

  • ...

    Es muss folglich eine uns nicht bekannte Gewichtung der Wertigkeit oder Eignung der Aufgabe in Relation zur Funktion Lehrkraft/ SL/ Hausmeister, also Qualifikation für diese Aufgabe, geben.

    Ein Beispiel nannte Seph bereits - kollegiale Beratung in Pause ist eine originär von der SL geeignet ausführbare Aufgabe ob ihr Weisungsfunktion während die Aufsicht hier nicht ganz so geeignet scheint, da die qualifizierte Pausenberatung nicht durch den Hausmeister übernommen werden kann.

    Und das ist der Denkfehler. Ich bin keine Hausmeisterin aber der Schulleiter ist Lehrer. Und die Beratung kann Dienstag, 5. Stunde stattfinden, da hat der Schulleiter nämlich keinen Unterricht, damit er Beratung durchführen kann.

  • Ein Beispiel nannte Seph bereits - kollegiale Beratung in Pause ist eine originär von der SL geeignet ausführbare Aufgabe ob ihr Weisungsfunktion während die Aufsicht hier nicht ganz so geeignet scheint, da die qualifizierte Pausenberatung nicht durch den Hausmeister übernommen werden kann.

    In NRW zählen Pausenaufsichten zu den so genannten "vorrangigen Dienstgeschäften". Dass eine kollegiale Beratung somit auch wann anders stattfinden kann/muss, wurde ja in der ersten Erwiderung auf diese Argumentation festgestellt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wenn wir einmal das Personal in Kindergärten, in der OGS oder anderen Betreuungseinrichtungen als Vergleichsmaßstab nähmen, dann wären alle Lehrkräfte überqualifiziert für profane Aufsichten. Das kann ungeachtet jeder Ausbildung jede ungelernte Kraft, die man im Vorfeld instruiert hat.

    In der Theorie sollten Aufsichten von pädagogischem Assistenzpersonal oder Erziehern durchgeführt werden. In der Praxis hängt dies in der Tat an Lehrkräften, obwohl diese überqualifiziert und ehrlicherweise auch mit ihrer Fachkompetenz an ganz anderer Stelle benötigt werden.

  • In der Theorie sollten Aufsichten von pädagogischem Assistenzpersonal oder Erziehern durchgeführt werden. In der Praxis hängt dies in der Tat an Lehrkräften, obwohl diese überqualifiziert und ehrlicherweise auch mit ihrer Fachkompetenz an ganz anderer Stelle benötigt werden.

    In der Theorie wie in der Praxis ist das im Schulwesen in NRW gar nicht vorgesehen - § 10 Abs. 2 ADO NRW ist da ziemlich eindeutig.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Aus rechtlicher Sicht bin ich da völlig bei dir. Ich bin dennoch der Meinung, dass die Entscheidungsträger mal darüber nachdenken sollten, ob dieser Absatz so noch zeitgemäß ist. Im Bildungssystem werden aktuell vorhandene (personelle) Ressourcen zunehmend ineffizient eingesetzt.

  • In NRW zählen Pausenaufsichten zu den so genannten "vorrangigen Dienstgeschäften". Dass eine kollegiale Beratung somit auch wann anders stattfinden kann/muss, wurde ja in der ersten Erwiderung auf diese Argumentation festgestellt.

    Wir müssen da sprachlich vlt. etwas schärfer sein. Die Pausenaufsicht als unaufschiebbares Dienstgeschäft ist insofern vorrangig, dass diese bei Einteilung von Person A auch von dieser vorrangig vor anderen Aufgaben zur gleichen Zeit wahrzunehmen ist. Person A kann also nicht einfach für sich entscheiden, heute mal keine Aufsicht zu machen, weil man lieber mit Person B reden möchte.

    Die Pausenaufsicht ist aber nicht "vorrangig" bezüglich der Frage, ob diese grundsätzlich prioritär im Aufgabenkatalog jeder beliebigen Lehrkraft aufzutauchen hat. Es kann also durchaus sein, dass eine Person C nicht zur Aufsicht eingeteilt wird, um Zeiträume für Gespräche zu dieser Zeit frei zu haben und diese dann auch führen zu können.

  • PS: Und genau an dieser Stelle schließt sich der Kreis letztlich. Natürlich können SL-Mitglieder auch Aufsichten durchführen (und müssen dies bei Einteilung zu diesen auch). Das ist ok, davon crasht auch das System Schule nicht und wird in der Praxis quasi überall auch vorkommen, wie hier immer wieder auch eingeräumt wurde.

    Aber es ist auch Tatsache, dass gerade aufgrund des Status von Aufsichten als vorrangigem Dienstgeschäft diese nicht ad hoc entfallen können. Und das bedeutet dann eben auch, dass Person A bei Übernahme einer Aufsicht nicht spontan auf unvorhergesehene Vorkommnisse außerhalb der Aufsicht reagieren kann, was Mitglieder der SL-Runde durchaus sehr häufig betrifft. Das bekommt man als "normale" Lehrkraft nur ansatzweise mit und hat das möglicherweise nicht umfassend vor Augen. Im Zweifelsfall sind dann also die entscheidenden Personen zunächst mal nicht greifbar.

    Und damit sind wir wieder bei der schon anfangs hier eingebrachten Situation: Innerhalb des Kollegiums an den einzelnen Schulen muss halt überlegt werden, was dort wichtiger erscheint: möchte man jederzeit Zugriff auf alle SL-Mitglieder in Pausen auch für unvorhersehbare Ereignisse haben oder ist es wichtiger, dass diese auch in Aufsichten eingeplant werden und dann immer noch oft, aber eben nicht immer greifbar sind? Das meine ich gar nicht wertend, beide Ansätze sind möglich und haben ihre Vor- und Nachteile.

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