Es gibt die Möglichkeit, das Kind nicht in den Schulkindergarten (an Schule angegliedert), sondern in eine KiTa (möglichst mit Profil für Integration) zurückzustellen, aber dann ist es keine Schulpflicht.
Hier gibt es nur die Möglichkeit Rückstellung und dann noch ein Jahr Kita, aber wenn die Plätze knapp sind, muss die Kita den Platz auch nicht anbieten und damit muss eingeschult werden.