Ja das macht durchaus Sinn. Ist der TE denn Klassenlehrkraft? Vielleicht habe ich das überlesen.
#20 - das habe ich diesem Beitrag entnommen.
Ja das macht durchaus Sinn. Ist der TE denn Klassenlehrkraft? Vielleicht habe ich das überlesen.
#20 - das habe ich diesem Beitrag entnommen.
Warum zitierst du mich und sprichst von Eskalation?
Ich meine nicht dich, sondern den TE.
Spirelli ein aussagekräftiger Titel, würde Sinn machen.
Hast du den Kollegen denn darauf angesprochen, ob das Vorgehen mit der Schulleitung abgesprochen war?
Das habe ich gerade erledigt. ![]()
Ich stimme dir in fast allem zu, was du geschrieben hast, bis auf das:
Die Klassenleitung sollte m.E. schon informiert sein, gerade um Missverständnisse zu vermeiden. Der/die TE berichtete darüber, dass er/sie KlassenlehrerIn sei.
Es geht in meinen Augen über die Befügnisse einer Klassenlehrkraft hinaus, sie ist ja nicht mit ihrem Unterricht betroffen. Da könnte auch ein anderer Lehrer den Schüler, der sich vermeintlich zu einer ungewöhnlichen Stunde im Schulhaus befindet, ansprechen. Das ist in der Klassenstufe (7. Klasse) normal, dass man Schüler anspricht, wo es einem komisch vorkommt.
Es geht um die Aufklärung, ob sich der Schüler nicht irgendwo herumdrückt. Der TE hat beim Kollegen nachgefragt und die Anwort bekommen. Wenn er damit ein Problem hat, kann er, wie du geschildert hast, sich dezent erkundigen.
Wenn jemand eigenmächtig Schüler in diesem Alter später kommen lässt, finde ich es ungewöhnlich, da würde ich immer davon ausgehen, dass das abgesprochen ist. Bei Unklarheiten bei ähnlich gelagerten Problemen habe ich immer im Vorfeld die Schulleitung gefragt. Damit ist man auf der sicheren Seite. Im Hintergedanken muss man immer haben, dass es versicherungstechnische Probleme geben könnte. Bezgl. Aufsichtspflicht und Versicherung erwarte ich von Schulleitungen, dass sie da Bescheid wissen und wissen, was geht und was nicht.
Aber es ist nicht die Aufgabe des nicht betroffenen Lehrers, da zu intensiv kontrollieren, sondern es ist zu erwarten, dass der agierende Lehrer sich erkundigt hat und weiß, was er tut.
Alles anzeigenIch stimme dir in fast allem zu, was du geschrieben hast, bis auf das:
Es geht in meinen Augen über die Befügnisse einer Klassenlehrkraft hinaus, sie ist ja nicht mit ihrem Unterricht betroffen. Da könnte auch ein anderer Lehrer den Schüler, der sich vermeintlich zu einer ungewöhnlichen Stunde im Schulhaus befindet, ansprechen. Das ist in der Klassenstufe (7. Klasse) normal, dass man Schüler anspricht, wo es einem komisch vorkommt.
Es geht um die Aufklärung, ob sich der Schüler nicht irgendwo herumdrückt. Der TE hat beim Kollegen nachgefragt und die Anwort bekommen. Wenn er damit ein Problem hat, kann er, wie du geschildert hast, sich dezent erkundigen.
Wenn jemand eigenmächtig Schüler in diesem Alter später kommen lässt, finde ich es ungewöhnlich, da würde ich immer davon ausgehen, dass das abgesprochen ist. Bei Unklarheiten bei ähnlich gelagerten Problemen habe ich immer im Vorfeld die Schulleitung gefragt. Damit ist man auf der sicheren Seite. Im Hintergedanken muss man immer haben, dass es versicherungstechnische Probleme geben könnte. Bezgl. Aufsichtspflicht und Versicherung erwarte ich von Schulleitungen, dass sie da Bescheid wissen und wissen, was geht und was nicht.
Aber es ist nicht die Aufgabe des nicht betroffenen Lehrers, da zu intensiv kontrollieren, sondern es ist zu erwarten, dass der agierende Lehrer sich erkundigt hat und weiß, was er tut.
Das sehe ich auch so. Ich wäre auch erstaunt, wenn es ohne vorherige Absprache mit der SL eine solche Regelung gäbe und würde den Kollegen a) bitten, das zu unterlassen und b) mit den unter anderem auch von Dir genannten Argumenten begründen, warum das nicht geht.
Ich zitiere nur den Beitrag, weil es der letzte ist, aber exemplarisch für Alle.
Nein, nicht alle. Ich sehe die Fragen zur Aufsichtspflicht bei einer 7. Klasse wie geschrieben ebenfalls und halte auch absolut nichts von unprofessionellem Wegschauen à la „geht mich nix an“, „der Kollege weiß schon, was er macht“, „ich bin da eh aus der Verantwortung raus“. Es gibt erschreckend viele Lehrkräfte mit erschreckend großen schulrechtlichen Wissenslücken. Die Aufsichtspflicht ist da keine Ausnahme. Darüber hinaus sind das 13jährige, da muss ich als Lehrkraft natürlich reagieren, wenn ich so etwas mitbekomme und klären mit dem Kollegen, was tatsächlich los ist und wie das geregelt ist, sowie ggf. die Schulleitung in Kenntnis setzen, sollte das eine unabgesprochene Entscheidung des Kollegen sein.
Vielleicht ist es aber auch nur übergriffig...
Die Aufsichtspflicht ernstzunehmen ist übergriffig?
Die Aufsichtspflicht ernstzunehmen ist übergriffig?
Wenn ich die Aufsichtspflicht anderer Kollegen erstnehme, dann ja!
Wenn ich die Aufsichtspflicht anderer Kollegen erstnehme, dann ja!
Plädierst du ernsthaft dafür einfach wegzusehen, wenn man weiß, dass KuK die Aufsichtspflicht verletzen? (Unabhängig von dem hier geschilderten Fall.)
Wenn das bei einem deiner Kinder der Fall wäre und dieses verletzt würde, weil niemand sich verantwortlich gefühlt hat von den Lehrkräften der Aufsichtspflicht nachzukommen, dann wäre dir das also egal, wer da alles sehenden Auges die Verletzung deines Kindes billigend in Kauf genommen hat durch das eigene Wegsehen?
Nein, nicht alle. Ich sehe die Fragen zur Aufsichtspflicht bei einer 7. Klasse wie geschrieben ebenfalls und halte auch absolut nichts von unprofessionellem Wegschauen à la „geht mich nix an“, „der Kollege weiß schon, was er macht“, „ich bin da eh aus der Verantwortung raus“. Es gibt erschreckend viele Lehrkräfte mit erschreckend großen schulrechtlichen Wissenslücken. Die Aufsichtspflicht ist da keine Ausnahme. Darüber hinaus sind das 13jährige, da muss ich als Lehrkraft natürlich reagieren, wenn ich so etwas mitbekomme und klären mit dem Kollegen, was tatsächlich los ist und wie das geregelt ist, sowie ggf. die Schulleitung in Kenntnis setzen, sollte das eine unabgesprochene Entscheidung des Kollegen sein.
Ich gehe davon aus, dass man einen legeren Umgang miteinander pflegt. Ich hätte kein Problem damit, den Kollegen salopp zu fragen, ob das eigentlich die Schulleitung weiß. Wenn dieser vermeint, kann man ihm den Rat geben, es lieber mit der Schulleitung abzusprechen, damit der Kollege auf der sicheren Seite ist. (Sollte es Kollegen geben, denen das nicht bewusst ist.) Wenn man den richtigen Ton wählt, könnte der Kollege sogar froh um den Hinweis sein, falls die Sache tatsächlich so wäre.
Jup.
Nur davon auszugehen, dass die Kolleg*innen es formal abgeklärt haben, puh...
Dann hatte ich bisher seltsame Kollegien, wo es immer den einen oder anderen Kollegen gab.
Da erinnere ich alleine an die Diskussionen zu Klassenfahrten und SELBSTVERSTÄNDLICH haben das im Forum immer alles genau abgefragt und hätten NIIIIIE den Fehler der verurteilten Kollegin gemacht, trotzdem gab es diese Kollegin und trotzdem kann ich mehr als eine Handvoll KuK an meiner Schule spontan melden, die mich für verrückt halten, weil ich so ein Terz bei meiner letzten Fahrt gemacht haben.
Nur davon auszugehen, dass die Kolleg*innen es formal abgeklärt haben, puh...
Dann hatte ich bisher seltsame Kollegien, wo es immer den einen oder anderen Kollegen gab.
Ich glaube, dass man viel verhindern kann, wenn man bei Gesamtlehrerkonferenzen bestimmte Sachen anspricht. Wir hatten zwar öfter gestöhnt über die Länge unserer Konferenzen, aber eine ausführliche rechtliche Aufklärung war immer am Anfang des Schuljahrs dabei und bei manchen Schulleitungen bekamen wir das sogar noch einmal schriftlich. Auch wenn es sich von Schuljahr zu Schuljahr wiederholte, aber steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein.
... Ich hab den Kollegen darauf angesprochen und er erklärte mir, dass ...
Weil jetzt schon mindestens 3x gesagt wurde, der/die TE solle den Kollegen ansprechen: das hat er/sie bereits getan.
Es gibt doch einen Mittelweg zwischen "denunzieren" und "Vogel Strauß".
Ich würde einfach mal bei der SL fragen, ob du das Gleiche im Rahmen eines fiktiven Projektes machen kannst wie der Kollege und ob du da irgendwas beachten musst, z.B. welcher Eintrag im Klassenbuch erfolgen soll. Dabei nennst du nicht den Namen, sondern sagst, du hättest das so von ein, zwei Kollegen so ansatzweise an der Kaffeetheke mal gehört.
Weil jetzt schon mindestens 3x gesagt wurde, der/die TE solle den Kollegen ansprechen: das hat er/sie bereits getan.
Den Kollegen drauf ansprechen, ob er es mit der SL abgesprochen hat, nicht, was er den Schülern erzählt hat.
...
Ich finde den Weg, nachzufragen, ob man es selbst so machen kann, gut. Oder vielleicht in einer DB darüber sprechen, welche Lösungen gut wären. (zum Beispiel, welche Unterschriften von Eltern dafür notwendig wären).
...
Dann aber lieber der SL direkt Bescheid geben. Wieso sollte man nachfragen, ob man selbst was tun darf, was du doch offensichtlich für eine massive Aufsichtspflichtverletzung hältst?
Ich sehe darin eine Verletzung der Aufsichtspflicht und auch eine Benachteiligung bzw. Bevorzugung einiger SuS.... Rechtfertigt es nicht mein Bedenken???
Dann kümmere dich doch. Oder müssen erst alle dir nicht bekannte Menschen in diesem Forum zustimmen?
In der Konferenz fragen, ob man selbst so vorgehen soll, würde ich allerdings nicht empfehlen, wenn ich der Meinung bin, dass eine massive Aufsichtspflichtverletzung vorliegt.
es wäre doch keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn die Schule ein Konzept hat, dass mit Unterschrift der Eltern und rechtzeitigem Informieren Teilgruppen aus dem Unterricht befreit sind.
So haben wir das bei unseren Lernzeiten geregelt. Wenn die Eltern zugestimmt haben und alle Stricke der Vertretungsbereitschaft reißen, werden Teilgruppen aufgelöst und einige SuS dürfen nach Hause.
Aber wenn sowas an einer Schule praktiziert wird, will ich mal hoffen, dass es allseits bekannt ist und jedem möglich ist.
Ich sage es mal so: Ich hätte auch nichts dagegen, nur einen Teil meiner Gruppe zum Üben der mündlichen Prüfungen zu haben und nächste Woche den anderen Teil.
Ich würde halt einfach naiv nachfragen wie das geregelt ist. Weiß nicht, was daran so schwierig ist.
Ich würde halt einfach naiv nachfragen wie das geregelt ist. Weiß nicht, was daran so schwierig ist.
Was soll denn das bringen? Dass der Chef in der Konferenz sagt "also das geht ja mal gar nicht!"? Abgesehen davon, dass der Kollege natürlich dann weiß, dass er gemeint ist mit der komischen unkollegialen Art, bedeutet das noch nicht, dass es sein Verhalten ändert. Und zum zweiten wollte ich auch nicht, dass der Chef mich für naiv hält.
Dann eher so, wie Chili beschreibt, sinnvolles Konzept, von dem alle was haben.
Edit: oder einfach zum Chef und Bescheid geben, soll er sich kümmern.
Der Titel wurde ja inzwischen geändert, der ließ zusätzlich vermuten, dass ein Elternteil sich beklagt und kein Kollege. Man legt doch keine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, wenn man ein Problem bei der SL anspricht.
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