Freitagsgebet als Lehrer

  • Hallo zusammen,

    ganz unabhängig vom Religionsunterricht sind wir laut Schulgesetz dazu verpflichtet unsere lieben SuS

    Zitat

    "...in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zur Achtung der Würde und der Überzeugung anderer, zu Leistungswillen und Eigenverantwortung sowie zu sozialer Bewährung zu erziehen und in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Begabung zu fördern..."

    da steht nichts von Allah, Odin oder Zeus! Das Zitat stammt aus dem allerersten Paragraphen, 2. Absatz. Spannend, dass dieser Passus nach wie vor unverändert da drin steht. Also wird dem Christentum auch im Bildungsbereich eine gewisse Wichtigkeit zugeschrieben.

    Liebe Grüße

    J. Kibim

  • Hier ist noch viel Nachholbedarf bis zur vollständigen Säkularisierung. Ich denke aber nicht, dass es dafür Bestrebungen gibt. Man will sich mit den großen Kirchen gut halten, schließlich haben die viel Kapital angehäuft und übernehmen zum Teil Staatsaufgaben.

  • Im SchulG steht"in Verantwortung zu Gott" . Es mangelt hier an hinreichender Bestimmtheit. Keinesfalls steht dort, dass hiermit nur der christliche Gott gemeint ist. Für den Anhänger der griechischen Mythologie kann damit also sehr wohl auch Zeuss gemeint sein. Oder eben Gott als Synonym für die Natur.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hallo zusammen,

    ganz unabhängig vom Religionsunterricht sind wir laut Schulgesetz dazu verpflichtet unsere lieben SuS

    da steht nichts von Allah, Odin oder Zeus! Das Zitat stammt aus dem allerersten Paragraphen, 2. Absatz. Spannend, dass dieser Passus nach wie vor unverändert da drin steht. Also wird dem Christentum auch im Bildungsbereich eine gewisse Wichtigkeit zugeschrieben.

    Liebe Grüße

    J. Kibim

    Ja, das Christentum hat eine gewisse kulturelle Prägung entfaltet hierzulande und wirkt bis in die Schulgesetze der Bundesländer, was aber dennoch ganz unabhängig davon nicht bedeutet, dass der Begriff „Gott“ exklusiv auf den christlichen Glauben verweisen würde rein sprachlich gesehen, sondern natürlich jede Form von Gottesvorstellung mit umfasst, gleich wie diese benannt werden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ja, das Christentum hat eine gewisse kulturelle Prägung entfaltet hierzulande und wirkt bis in die Schulgesetze der Bundesländer, was aber dennoch ganz unabhängig davon nicht bedeutet, dass der Begriff „Gott“ exklusiv auf den christlichen Glauben verweisen würde rein sprachlich gesehen, sondern natürlich jede Form von Gottesvorstellung mit umfasst, gleich wie diese benannt werden.

    Das mag man heute so gerne interpretieren. Als die Formulierung erstellt wurde, war aber der ganz klar der christliche Gott gemeint. Meiner Meinung nach gehört dieser Passus gestrichen.

  • Das mag man heute so gerne interpretieren. Als die Formulierung erstellt wurde, war aber der ganz klar der christliche Gott gemeint. Meiner Meinung nach gehört dieser Passus gestrichen.

    Bitte noch einmal durchlesen, was ich geschrieben habe: Die Schulgesetze sind das Eine. Dazu gehört, wie sie mal oder eben auch aktuell gemeint waren und sind. Das Andere ist grundlegend zu behaupten, dass das Wort „Gott“ exklusiv auf den christlichen Glauben verweisen würde, was schlichtweg falsch ist- völlig unabhängig davon, was in Schulgesetzen steht und wie auch immer intendiert war.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hier ist noch viel Nachholbedarf bis zur vollständigen Säkularisierung. Ich denke aber nicht, dass es dafür Bestrebungen gibt. Man will sich mit den großen Kirchen gut halten, schließlich haben die viel Kapital angehäuft und übernehmen zum Teil Staatsaufgaben.

    Na immerhin werden die Zügel gelockert, beim Amtseid wurde ich zumindest darauf hingewiesen, dass der Schlusssatz "...so wahr mir Gott helfe!" optional ist 😉 Bis vor kurzer Zeit war dieser Schlusssatz als Eidesformel obligatorisch! Wer zur Amtsausübung übernatürliche Unterstützung erbittet, kann das ja weiterhin sagen. Kann zumindest nicht schaden.

    LG

    J. Kibim

  • Na immerhin werden die Zügel gelockert, beim Amtseid wurde ich zumindest darauf hingewiesen, dass der Schlusssatz "...so wahr mir Gott helfe!" optional ist 😉 Bis vor kurzer Zeit war dieser Schlusssatz als Eidesformel obligatorisch! Wer zur Amtsausübung übernatürliche Unterstützung erbittet, kann das ja weiterhin sagen. Kann zumindest nicht schaden.

    LG

    J. Kibim

    Art. 136 Abs. 2 Weimarer Reichsverfassung sollte auch bei euch schon länger gelten.

  • Art. 136 Abs. 2 Weimarer Reichsverfassung sollte auch bei euch schon länger gelten.

    Naja, Weimarer Reichsverfassung - bis vor einiger Zeit war es eben leider nicht ganz egal, welcher Konfession man angehörte und auch nicht welches Parteibuch man in der Tasche hatte. Nach dem Motto: "Einen Protestanten und dann noch in der SPD? Nein, danke!" Laut ausgesprochen wurde das nie, war aber jedem klar. Diese Diskussion führt aber am Thema vorbei, ebenso wie den Gottesbegriff zu erörtern.

    Meine Meinung zum Thema Gebet in Schulen: Freiräume schaffen und Freiheiten gewähren, solange diese niemanden beeinträchtigen oder benachteiligen. Ganz einfach. Ich persönlich hätte zwar auch ganz gerne wieder einen Weihnachtsbaum in der Aula, er wurde jedoch (offiziell aus Brandschutzgründen) abgeschafft. Tja, das Leben geht weiter und ich werde es wohl verkraften.

    LG

    J. Kibim

  • Na immerhin werden die Zügel gelockert, beim Amtseid wurde ich zumindest darauf hingewiesen, dass der Schlusssatz "...so wahr mir Gott helfe!" optional ist 😉 Bis vor kurzer Zeit war dieser Schlusssatz als Eidesformel obligatorisch! Wer zur Amtsausübung übernatürliche Unterstützung erbittet, kann das ja weiterhin sagen. Kann zumindest nicht schaden.

    LG

    J. Kibim

    In welchem Bundesland war es denn „bis vor kurzer Zeit“ noch obligatorisch, den Gottesbezug mitzusprechen? Bayern? Oder alternativ: Was verstehst du unter „kurzer Zeit“?

    Hier in BW ist das meines Wissens seit 10 Jahren nicht mehr obligatorisch, was dann doch mehr ist als nur „kurze Zeit“ - jedenfalls nach meinem Verständnis.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hier in BW ist das meines Wissens seit 10 Jahren nicht mehr obligatorisch, was dann doch mehr ist als nur „kurze Zeit“ - jedenfalls nach meinem Verständnis.

    Bin auch in BW 😃 Naja, betrachtet auf mein Leben und angesichts der Tatsache, dass die von RosaLaune zitierte Weimarer Reichsverfassung im Jahre 1919 gültig wurde, ist das Jahr 2009 noch nicht so lange her! Erst dann wurde nämlich „Gott“ beim Eidsamt im Bundesbeamtengesetz optional! Wurde dann für die Landesbeamten so übernommen.

    LG

    J. Kibim

  • Bin auch in BW 😃 Naja, betrachtet auf mein Leben und angesichts der Tatsache, dass die von RosaLaune zitierte Weimarer Reichsverfassung im Jahre 1919 gültig wurde, ist das Jahr 2009 noch nicht so lange her! Erst dann wurde nämlich „Gott“ beim Eidsamt im Bundesbeamtengesetz optional! Wurde dann für die Landesbeamten so übernommen.

    LG

    J. Kibim

    Die Artikel 139 sowie 141 bis 146 der WRV wurden vor allem durch Artikel 140 GG 1949 wieder gültig.

    Ich habe jetzt mal ins Bundesbeamtengesetz in der Fassung von 1999 geschaut. Da heißt es im § 58:

    Zitat

    (1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
    (2) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

    Edit: Selbst in der Fassung von 1953 steht es so.

  • rein sprachlich gesehen, sondern natürlich jede Form von Gottesvorstellung mit umfasst, gleich wie diese benannt werden.

    Nein. Letztendlich ist es eine leere Worthülse — wie eigentlich alles, was Religionen zu bieten haben. Solange man nicht sagen kann, was es sein soll, erübrigt sich alles weitere.

    Insofern ist sollte man derartige Floskeln in den Schulgesetzen ignorieren, wenn man sich an der Vernuft orientieren will.

    Rein sprachlich schließt die Nennung im Singular ohne Artikel polytheistische Göttinnenbilder mal sicher aus. Nur als Beispiel.

    Natürlich stand die christliche Göttin bei diesen Formulierungen Patin. Das ist das Problem bei Religionen: sie versuchen die eigenen Innenansichten anderen überzustülpen oder sie zum „Normalfall“ zu deklarieren. Einfach mal glauben und andere in Ruhe lassen, können sie in ihrer Verblendung nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier (23. Oktober 2025 13:21)

  • Warst du auf einer katholischen Schule? Eine Freundin von mir ging im thüringischen Eichsfeld, welches ja sowieso stark katholisch geprägt ist, auf ein katholisches Gymnasium und hat mir genau dasselbe erzählt. Konnte ich als Berliner gar nicht glauben

    Ne, auf einer stinknormalen Realschule. Ich bin dann auch deshalb irgendwann aus dem Unterricht ausgetreten. Wir haben mehr gebetet und gesungen als wirklich etwas Substanzielles über Religion gelernt.

  • Hallo zusammen,

    toll finde ich an der ganzen Debatte hier im Forum, dass wir alle auf einen Konsens kommen: In einem aufgeklärten, wissenschaftlichen Lernumfeld steht Got_t (Allah/Odin/Zeus) nicht im Fokus.

    Vergessen dürfen wir jedoch nicht die Lebensrealität unserer SuS! Dort spielt Religion sehr wohl eine Rolle, die sich natürlich auch im Schulalltag zeigt. Unser Kiosk verzichtet beispielsweise auf Schweinefleisch-Produkte, zu Ramadan bricht der Umsatz regelrecht ein.

    LG,

    J. Kibim

  • Die Schulgesetze sind das Eine. Dazu gehört, wie sie mal oder eben auch aktuell gemeint waren und sind. Das Andere ist grundlegend zu behaupten, dass das Wort „Gott“ exklusiv auf den christlichen Glauben verweisen würde, was schlichtweg falsch ist- völlig unabhängig davon, was in Schulgesetzen steht und wie auch immer intendiert war.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Der Singular schließt schon mal Vielgottglauben aus, aber der quasi eigennamentliche Gebrauch in der Norm spricht auch eher für eine sehr konkrete Gottesvorstellung, ebenso, dass danach die christliche Nächstenliebe folgt.

    Ich würde da aber auch nicht sehr viel drauf geben. Es handelt sich wahrscheinlich um totes wenn nicht gar verfassungswidriges Recht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Kinder gegen den eigenen Willen (bei Religionsmündigkeit) oder den Willen der Eltern zur Ehrfurcht vor Gott erziehen kann und darf – das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist hier doch hoffentlich stärker.

  • ...

    Ich würde da aber auch nicht sehr viel drauf geben. Es handelt sich wahrscheinlich um totes wenn nicht gar verfassungswidriges Recht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Kinder gegen den eigenen Willen (bei Religionsmündigkeit) oder den Willen der Eltern zur Ehrfurcht vor Gott erziehen kann und darf – das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist hier doch hoffentlich stärker.

    Gestrichen wurden derlei Passus aber auch nie, nach der Wende in ostdeutsche SchulG übernommen. So egal scheint es den Gesetzgebern also nicht gewesen zu sein.

    Möge eine Nazi-Partei in einer Landesregierung daraus nichts Queerfeindliches oder Rassistisches stricken können.

  • Religionsunterricht ist keine Katechese.

    Religionsunterricht an der öffentlichen Schule gewährt keinen Platz zum Beten, hingegen fordert er eine Auseinandersetzung mit dem Begriff des Betens wie mit seinen Formen und Inhalten.

    Viele Kolleg*innen, auch Fachkolleg*nnen, haben trotz diesbezüglich jahrzehntelanger diesbezüglicher Veränderungen zum RU diese immer noch nicht verinnerlicht und verhalten sich falsch. Auch daher rühren entsprechend bekundete Erfahrungen hier.

    Religionsunterricht ist keine Katechese.

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)

    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Bin auch in BW 😃 Naja, betrachtet auf mein Leben und angesichts der Tatsache, dass die von RosaLaune zitierte Weimarer Reichsverfassung im Jahre 1919 gültig wurde, ist das Jahr 2009 noch nicht so lange her! Erst dann wurde nämlich „Gott“ beim Eidsamt im Bundesbeamtengesetz optional! Wurde dann für die Landesbeamten so übernommen.

    LG

    J. Kibim

    In BW war der Zusatz auch vor 2009 bei der Vereidigung der Referendare und Studienräte schon optional.

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