Es wurde schon erhoben. Es wurde auch schon verglichen. Es ist längst nachgewiesen, dass die außerunterrichtlichen Aufgaben erheblich erweitert wurden, das Deputat aber nicht verringert wurde.
https://kooperationsstelle.uni-goettingen.de/fileadmin/user…16_12_17-20.pdf
Die Erhebung durch die Uni Göttingen für Niedersachsen war zu Beginn der Umsetzung der Inklusion, die erst in 2 Klassenstufen verbindlich war. Zu dem Zeitpunkt waren schon etliche Aufgaben in die Schulen gegeben worden, die Inklusion kam hinzu, ebenso wie weitere Aufgaben und Herausforderungen.
Es wird sich gar nichts ändern, bis die Länder wirklich verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen. Und ja, vermutlich muss man auch dann damit rechnen, dass wieder geklagt werden muss, weil der eigene Arbeitgeber die selbst aufgetragenen Aufgaben dann gar nicht so gemeint haben will oder weil einmal mehr die Schulleitungen den Mangel verwalten sollen, den sie selbst nicht zu verantworten haben und durch Einstellungen verändern könnten.
Für die Lehrkräfte, die seit 15 Jahren den Lehrkräftemangel auffangen, die Flüchtlinge alphabetisiert und Corona ausgeglichen haben, wird sich nichts ändern, vielleicht für die Junglehrkräfte, die in den letzten Jahren eingestellt wurden.