Ich breche (sehr sicher) das Referandariat ab.

  • Seit wann müssen angestellte Lehrkräfte vor Einstellung zum Amtsarzt?


    Amtsarzt ist nur relevant für angehende Beamte. Und wenn da einer auftaucht mit BMI 30 aufwärts wird es halt dann schon kritisch. Wenn dann noch weitere Faktoren kommen dann ist die Verbeamtung halt ausgeschlossen..

  • Seit wann müssen angestellte Lehrkräfte vor Einstellung zum Amtsarzt?


    Amtsarzt ist nur relevant für angehende Beamte. Und wenn da einer auftaucht mit BMI 30 aufwärts wird es halt dann schon kritisch. Wenn dann noch weitere Faktoren kommen dann ist die Verbeamtung halt ausgeschlossen..

    Das ist nicht ganz richtig. Ich war 2 mal im ÖD eingestellt und jedes Mal beim Amtsarzt.

  • Seit wann müssen angestellte Lehrkräfte vor Einstellung zum Amtsarzt?


    Amtsarzt ist nur relevant für angehende Beamte. Und wenn da einer auftaucht mit BMI 30 aufwärts wird es halt dann schon kritisch. Wenn dann noch weitere Faktoren kommen dann ist die Verbeamtung halt ausgeschlossen..

    Dir ist bewusst, dass hier in BW ALLE angehenden Anwärter: innen zum Amtsarzt müssen, selbst wenn sie im Anschluss bereits im Ref nicht verbeamtet werden sollten bzw. im Anschluss altersbedingt nicht auf Probe verbeamtet werden können, sondern im Angestelltenverhältnis eingestellt werden? (Ja, den Fall gab es in meinem Kurs.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • als Angestellte

    Ist das dann nicht ein Aussortieren? Zu krank für eine Verbeamtung aber noch gut genug um als angestellte Person zweiter Klasse zu dienen...

    symmetra Es ist nachvollziehbar, wenn jemand aufbauende Worte bräuchte aber so wie es hier geschildert wurde darf man durchaus auch kritische Töne anbringen.

    Leider geschieht das in dem System viel zu selten bzw. viel zu spät. Es gibt weder Einstellungstests im Studium noch irgendeine praktische NENNENSWERTE Phase im Studium. Da werden Menschen durchgewunken, die man auf keinen Fall im Schuldienst haben möchte und die einzige Stelle im gesamten System ist das Referendariat, diese Personen noch zu stoppen und selbst das ist äußerst schwierig.

    Das heißt nicht dass das was im Referendariat in manchen Seminaren abgeht noch tolerierbar wäre aber ich kann zumindest Schulleitungen verstehen, die ungemütlich werden wenn sie mit jemanden arbeiten müssen, die für den Job evtl. ungeeignet ist.

    Auch in meiner Schule gibts die faulen Eier (glücklicherweise nur vereinzelt) die man besser hätte im Ref stoppen sollen, egal wie. Leider wurden diese durchgewunken, teilweise mit 4.0 und jetzt sitzen sie mit einer Verbeamtung auf Lebenszeit in der Bude und zerstören auf Generationen Schüler und vergiften jede Atmosphäre. In unserem System ist es auch vollkommen asymmetrisch was man dann noch tun könnte.

    Der Querulant ist unkündbar, nicht zu versetzen (bei Mangelfach) und die SL kann höchstens eine ungemütliche Klasse zuweisen. Umgekehrt kann die Lehrkraft den ganzen Laden sprengen und wer mit solchen Personen zu tun haben durfte weiß, dass der Ton dann irgendwann rauer wird, auch gegen Referendare wenn man das Gefühl hat, es könnte genauso ein Kaliber sein.

    Empathie ja, sollte man haben aber versetz dich auch mal in die andere Lage.

  • Ist das dann nicht ein Aussortieren? Zu krank für eine Verbeamtung aber noch gut genug um als angestellte Person zweiter Klasse zu dienen...

    1. Sind Angestellte nicht zweite Klasse sondern lediglich in einer anderen Form beschäftigt und 2. geht es bei der Frage der Verbeamtung lediglich um die Frage, ob den weitreichenderen Versorgungsansprüchen und Pflichten des Beschäftigten auch eine entsprechende Wahrscheinlichkeit gegenübersteht, diese zu erfüllen.

    Faktisch sind auch Angestellte im öffentlichen Dienst zu 99% unkündbar.

  • [...] im Studium noch irgendeine praktische NENNENSWERTE Phase im Studium. [...]

    Also zumindest für NRW stimmt das seit mindestens 20 Jahren nicht mehr. Praxisphasen gibt es mehrere im Studium und da wird man auch beraten. Das Problem ist halt, dass nicht jeder wirklich hinhört, was ihm/ihr geraten wird.

    Du hast insofern Recht, dass das Ref bzw. der Vorbereitungsdienst die einzige Phase ist, wo man hart gestoppt wird, wenn man völlig ungeeignet ist.

  • Praxisphasen gibt es mehrere im Studium

    In meinem BL zwar auch aber in diesen Phasen kann man faktisch nicht durchfallen solange man physisch anwesend ist. Selbst wenn wir bei offensichtlichen Totalausfällen vehement dazu raten, sich etwas anderes zu suchen wird diese Beratung einfach ignoriert und durchstudiert.

    Danach kommen diese Personen in das Referendariat und wenn sie dort auch keiner stoppt sind sie faktisch im Laden, egal welche Charakterlichen/Fachlichen Eigenschaften diese so mitbringen. Eine Bezirksregierung kann auch nur eine Verbeamtung verzögern aber kaum verhindern, vor allem dann nicht wenn der Aspirant mit Informatik/Mathematik um die Ecke biegt.

    Theoretisch ist es zwar möglich in der Probezeit der Planstelle noch zu fliegen aber wie oft habt ihr das wirklich erlebt? Ich nicht ein einziges Mal. Dann heißt es nur "wir können dem armen kerl/frau doch nicht 5 Jahre Studium + Ref + Probezeit zunichte machen indem wir ihn/sie jetzt noch rauswerfen. Vllt. kommt sie nur an unserer Schule nicht zurecht oder muss sich erst noch einfinden...".

    Faktisch sind auch Angestellte im öffentlichen Dienst zu 99% unkündbar.

    Nur wenn sie in die Sonderregelung des TV-L/TVöD fallen. Ich habe an meiner Schule wirklich Kaliber, die wären als angestellte schon 3x entlassen worden aber als Beamte passiert rein gar nichts. Da wird vor einem Disziplinarverfahren zurückgeschreckt als wäre es Zyankali.

    Sind Angestellte nicht zweite Klasse sondern lediglich in einer anderen Form beschäftigt

    Sehe ich nicht so (was hier nicht herabwürdigend gemeint ist). Wenn die Regel eine Verbeamtung ist, man dann aber auf dem letzten Meter aufgrund von irgendeiner Krankheit abgelehnt und stattdessen ein Angestelltenvertrag angeboten bekommt, ist das zweite Klasse. Das kann man auch nicht schönreden. Die Analogie vom Flugzeug und erste Klasse vs Holzklasse passt da ganz gut. Beide dürfen fliegen aber der Komfort und die Rahmenbedingung sind doch deutlich unterschiedlich.

    Ich selbst bin absolut gegen diese Zweiklassengesellschaft aber gerade in den späteren Erfahrungsstufen und Zulagen sind schnell über 1.000 Euro netto Unterschied monatlich auf dem Konto zuzüglich der äußerst üppigen Pension im vgl. zur Rente. Wollte man als angestellte Person alleine die Rentenlücke im vgl. zur Pension schließen müsste man einen sehr hohen Betrag monatlich zur Seite legen. Das vergrößert faktisch den Unterschied noch mehr.

    Wenn ich mich irgendwo bewerbe und mir die einstellende Person sagt, dass ich gesundheitlich/alterstechnisch ungeeignet bin, man mich aber doch gerne hätte aber dafür 12.000€/jahr (netto) weniger bezahlt und alle anderen Benefits streicht, kann man nur noch von einer Ungleichbehandlung/zwei Klassengesellschaft reden.

  • Nur wenn sie in die Sonderregelung des TV-L/TVöD fallen. Ich habe an meiner Schule wirklich Kaliber, die wären als angestellte schon 3x entlassen worden aber als Beamte passiert rein gar nichts.

    Ich hab genau das Gegenteil erlebt. Wer weiß wie es geht, ist als Angestellter noch schwerer zu packen als jeder Beamte.

  • Wenn ich mich irgendwo bewerbe und mir die einstellende Person sagt, dass ich gesundheitlich/alterstechnisch ungeeignet bin, man mich aber doch gerne hätte aber dafür 12.000€/jahr (netto) weniger bezahlt und alle anderen Benefits streicht, kann man nur noch von einer Ungleichbehandlung/zwei Klassengesellschaft reden.

    Es wird aber nicht weniger bezahlt, vergleichbar sind erst einmal nur die Brutto-Bezüge. Auf die 1000€ Unterschied kommt man übrigens nicht einmal dann, wenn man die PKV komplett vernachlässigt. Das kann man sich leicht klarmachen, wenn man mal E13 und A13 jeweils auf gleichen Dienstaltersstufen nebeneinanderstellt (Achtung: die höchste im TVL wird bereits nach weniger Zeit erreicht als die höchste in der A-Besoldung). Dann bleiben netto (!) noch ohne PKV knapp 700€ Differenz, mit PKV sind es noch einmal erheblich weniger. Gerade in diesen Erfahrungsstufen und entsprechenden Lebensaltern ist die PKV nicht einfach mal wegdiskutierbar, sondern senkt diese Differenz zwischen Besoldung und Bezahlung massiv ab.

  • Nur wenn sie in die Sonderregelung des TV-L/TVöD fallen. Ich habe an meiner Schule wirklich Kaliber, die wären als angestellte schon 3x entlassen worden aber als Beamte passiert rein gar nichts. Da wird vor einem Disziplinarverfahren zurückgeschreckt als wäre es Zyankali.

    Welche Sonderregelung soll das denn sein? Selbst in der Probezeit ist eine Kündigung fast ausgeschlossen.

  • Ich kenne einen einzigen Fall einer Lehrkraft, die aus dem Staatsdienst entlassen wurde, eine Beamtin in Folge einer strafrechtlichen Verurteilung. Ich bin mir sicher, dass man deutschlandweit die jährlichen Fälle sowohl bei Angestellten als auch bei Beamten an wenigen Händen abzählen kann. Die reelle Gefahr einer Entlassung wegen schlechter Dienstausübung gibt es praktisch nicht. (Bei großen Firmen übrigens genau ähnlich wenig, wenn man einmal die Probezeit überstanden hat, dort kann es nur passieren, dass aus wirtschaftlichen Gründen Stellen abgebaut werden.) Wegen schlechter Arbeit gefeuert werden Leute fast nur in kleinen Firmen.

  • Welche Sonderregelung soll das denn sein?

    Das müsste die 15 Jahresregelung sein, nach der eine angestellte Person im TvÖD nicht mehr ordentlich gekündigt werden kann.

    Dann bleiben netto (!) noch ohne PKV knapp 700€ Differenz, mit PKV sind es noch einmal erheblich weniger.

    Nehmen wir doch einfach mal ein konkretes Beispiel:
    A15, 3 Kinder, verheiratet, SK3, Ef 6 (nichtmal max), Hessen (netto): 7136€ abzüglich 620€ pkv (beamter + 3 Kinder) = 6515€
    E15, 3 Kinder, verheiratet, SK3, Ef 6 (max), Hessen (netto): 5270€ (und hier gewährt Hessen Kinderzulagen, die es soweit ich weiß im normalen TV-L nicht gibt).

    6515 - 5270 =1.245 Euro netto pro Monat.

    Und hier ist der Beamte privat versichert (großes Plus) und bekommt eine Pension (noch größeres Plus).

    Es gab vor Jahren mal eine Rechnung, dass man, je nach Einstiegszeitpunkt und Marktlage um die 500€ monatlich in breit gestreute ETFs investieren müsste, auf 30 Jahre um später mit der Pension gleichziehen zu können.

    Dann sind wir sogar bei 1745 Euro netto Differenz pro Monat.

    Zahlen kann man gerne auf: https://oeffentlicher-dienst.info nachvollziehen.

    q.e.d.

    Für die, die jetzt maulen wollen das A15 und 3 Kinder ein absurder Grenzfall sind, hier ein weiteres aus einem x beliebigen anderen Bundesland (RLP)

    A13, 2 Kinder, verheiratet, SK4, Ef8 (netto): 4778 - 550€ PKV = 4228€ pro Monat
    E13, 2 Kinder, verheiratet, SK4, Ef6 (max): 3819€ pro Monat

    Hier wären es "nur" 400€ Differenz pro Monat aber in diesem Beispiel hat der Beamte seine End-Erfahrungsstufe noch lange nicht erreicht. Die Differenz steigt also noch deutlich an und selbst zu diesem Zeitpunkt sind es bereits 4800€ im Jahr. Rechnet man die Pensionsdifferenz drauf, sind wir bei 900€ +-.

    also Seph wo liegt hier bitte mein Denkfehler?

  • A13, 2 Kinder, verheiratet, SK4, Ef8 (netto): 4778 - 550€ PKV = 4228€ pro Monat
    E13, 2 Kinder, verheiratet, SK4, Ef6 (max): 3819€ pro Monat

    Ich zahle 800€ für die PKV mit zwei Kindern. Dann ist es sogar gleich.

    Der Unterschied bei deinem Beispiel ist auch nicht besonders groß. Was wolltest du beweisen?

  • Genau das meine ich: GKV für A13 ohne pauschale Beihilfe.

    In Hessen:

    A13, Stufe 3, 2 Kinder, verheiratet, Lohnsteuerklasse IV

    4.637,65 € netto - 1.174,16 € KV = 3.463,49 €

    A13, Stufe 6, 2 Kinder, verheiratet, Lohnsteuerklasse IV

    4.966,13 € netto - 1.174,15 € KV = 3.791,98 €

    A13, Stufe 8 (Endstufe), 2 Kinder, verheiratet, Lohnsteuerklasse IV

    5.150,30 € netto - 1.174,15 € KV = 3.976,15 €


    E13, Stufe 3, 2 Kinder, verheiratet, Lohnsteuerklasse IV

    3.243,76 €

    E13, Stufe 6 (Endstufe), 2 Kinder, verheiratet, Lohnsteuerklasse IV

    3.963,56 €


    Unterschied in Stufe 3 : 219,73 € pro Monat / 2.636,76 € pro Jahr

    Unterschied in Stufe 6: -171,58 € pro Monat / -2.058,96 € pro Jahr

    Unterschied in Endstufe: 12,59 € pro Monat / 151,08 € pro Jahr


    Pension vs. Rente sowie mögliche Beförderungen sind nicht berücksichtigt.

  • Was wolltest du beweisen?

    Ich wollte lediglich meine Aussage untermauern, dass es eine faktische 2. Klassengesellschaft ist. Das wurde von Seph in Frage gestellt und daher habe ich es auf Grundlage der öffentlichen Bezugstabellen mit zwei Beispielen nachgewiesen.

    Die Höhe der PKV habe ich von meiner eigenen abgeleitet und ich weiß durch einige Gespräche im Lehrerzimmer, dass ich nicht den günstigsten, aber auch nicht den teuersten Tarif habe. Kinder spielen hier eine untergeordnete Rolle, da der Beitrag bei allen PKVen bei denen ich nachgesehen habe nahezu identisch war.

    Mein erstes Beispiel ist natürlich deutlich extremer als das zweite aber selbst bei dem zweiten reden wir von 400€ Cash im Monat und das ist eine ganze Stange Geld die eben fehlt. Nimmt man die Rentenlücke mit dazu, summiert sich der Beitrag auf mindestens 900€ Cash im Monat. Das heißt, selbst in meinem "ungünstigeren" Fall hat der Beamte ganz nüchtern betrachtet mindestens 900€ mehr im Monat zur Verfügung und jetzt kann ich sich jeder selbst Gedanken darüber machen, was man mit 10.000€/Jahr alles schönes kaufen könnte. Das kann den eigenen Lebensstil schon deutlich ändern!!!

    Außerdem sei angemerkt, dass die GKV des angestellten heftigst gegen die Beihilfe+PKV abstinken wird und ich rede hier nicht nur von Terminvergabe beim Facharzt. Bspw. zahlt die Beihilfe meines Bundeslandes LASIK (Augenlaser) OPs und sogar kieferchirurgische Eingriffe, die in die zehntausende gehen bei denen die GKV keinen Cent zahlen würde. Hier könnte ich noch seitenweise Beispiele anbringen.

    Wie ich im anderen Post bereits geschrieben habe ist das Problem systembedingt. Einen beamten bekommst du niemals wieder los und daher kann ich Seminarleitungen und Schulleitungen verstehen, wenn diese unangenehm werden sollten sie der Meinung sein die Person ist fachlich/menschlich fehl am Platz. Natürlich spielt hier Subjektivität mit rein (vor allem bei dem menschlichen Aspekt) aber leider haben wir in dem System keine andere Möglichkeit mehr jemanden zu stoppen. Sitzt der Beamte einmal auf der Planstelle ist es faktisch vorbei. Den angestellten könnte man (theoretisch) wesentlich einfacher kegeln sofern er nicht unter die 15 Jahre Sonderregelung fällt.

    In meiner Schule bspw. gibt es Kollegen die reihenweise Dienstpflichtverletzungen begehen und die SL sich wegduckt weil Verfahren jahrelang dauern und zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen würden außer weiterer Eskalation. Wäre betreffender Kollege (betreffende Kollegen) hingegen angestellt tätig, wären diese definitiv schon geflogen. Das ist der Punkt der das ganze Beamtentum für mich so abstrus werden lässt.

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