Alkohol auf Studienfahrten

  • Aber warum sollteein Schüler eher zu dir kommen, wenn ein Mitschüler durch Vodka im alkoholischen Koma liegt, wenn Bier in Maßen erlaubt war als nicht?!

    (Sorry, ich war nie dumm und jung und kann es also ehrlich nicht nachvollziehen und will es wirklich verstehen)

  • Mir wäre es auch lieber ich müsste mir keine Gedanken machen und es wird einfach eine Woche nichts getrunken und fertig.

    Aber so sieht die Realität eines 16/17 Jähringen auf einer Klassenfahrt nun mal nicht aus…und etwas zu verbieten, was laut Gesetz legal ist, ist an der Realität eines Jugendlichen vorbei regiert; und das funktioniert nicht…

    Dieser Job hat für mich viel mit Vertrauen zu tun, und wenn ich ihnen was zutraue, dann schenken sie mir allermeistens auch Vertrauen zurück!

    Und ja: Wir stehen bei Klassenfahrten immer mit halbem Fuß im Grab, aber ich finde, das ist es wert, weil es für Schüler*innen meistens eine sehr coole Zeit ist, an die sie sich gerne zurückerinnern…und dafür bin ich bereit auch ein bisschen Risiko einzugehen


  • und jetzt BaWü-schulrechtliche Frage: Darf dann der Lehrer auch abends ein Glas Wein und /oder ein Bier trinken? (ich meine im Beisein der SuS, die Diskussion über seine angebliche Freizeit führe ich jetzt nicht).

    Jein. Das ist tatsächlich schulrechtlich umstritten. Mal ausnahmsweise ein Glas wird meist als unproblematisch erachtet. Sobald es aber regelmäßig bis täglich geschieht oder auch nur einmal zu viel ist, wirft es sofort sowohl Aufsichtspflichtfragen auf, als auch - angesichts der gelebten Normalisierung regelmäßigen Alkoholkonsums - Fragen zur Wohlverhaltenspflicht von Beamtinnen und Beamten. Insofern sollte man das tatsächlich besser vermeiden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aber warum sollteein Schüler eher zu dir kommen, wenn ein Mitschüler durch Vodka im alkoholischen Koma liegt, wenn Bier in Maßen erlaubt war als nicht?!

    (Sorry, ich war nie dumm und jung und kann es also ehrlich nicht nachvollziehen und will es wirklich verstehen)

    Weil er im besten Fall versteht und weiß, dass ich bei Alkoholkonsum nicht völlig überreagiere und sauer werde, sondern mir zutraut, dass ich mich um Hilfe kümmere!

    Ich erhoffe mir durch die Erlaubins des Bier und Wein Trinkens, dass sie den Schritt, den ich damit auf sie zugehe sehen und wahrnehmen, sodass sie sich dann bemühen, nicht völlig über die Stränge zu schlagen! Und wenn es passiert, dann aber sich trotzdem noch trauen zu kommen!

  • Ich finde das absolut in Ordnung.
    Meine Güte, die sollen ja auch ein bisschen Spaß haben.😊

    Aber ich würde vielleicht einfach sagen, es sei nicht erlaubt und dann vielleicht nicht so genau hinschauen. Dann bist du nicht so angreifbar. Bei uns an der Hauptschule in NRW sind in der 10. Klasse eigentlich schon alle mindestens 16 Jahre alt, meist älter. Aber es trinkt kein Schüler und keine Schülerin Alkohol. Sowas gibt es bei uns nicht mehr.

  • Wir stehen bei Klassenfahrten immer mit halbem Fuß im Grab, aber ich finde, das ist es wert, weil es für Schüler*innen meistens eine sehr coole Zeit ist, an die sie sich gerne zurückerinnern…und dafür bin ich bereit auch ein bisschen Risiko einzugehen

    Das Risiko, dass du nach eigenen Worten eingehst („Grab“), ist mehr als ein Bisschen. Du schreibst hier, dass du bereit bist, dein eigenes Leben für eine „coole Zeit“ der Schülerinnen zu opfern. Das mag eine Übertreibung sein, trotzdem erscheint mir hier eine Verschiebung von Maßstäben vorzuliegen, die mir nicht zusagt.

    Ich möchte dir da nicht reinreden. Mach, wie es deinem Stil entspricht. Ich wollte nur nicht unerwähnt lassen, dass man das noch anders handhaben kann. Angefangen damit, gar nicht zu fahren (that's what I do), bis zur Fahrtausgestaltung die andere Werte als eine coole Zeit in den Mittelpunkt stellt.

    Als ich noch fuhr, kam ich nie auf die Idee, Alkohol zu erlauben. Bei aller Übung darin, Verantwortung zu übernehmen, die ihnen sicher zusteht, darf man den jungen Menschen gegenüber auch mal ein Verbot durchsetzen. Es gibt immer irgendwo Grenzen, die ihre Bedeutung haben.

    Die Gruppe, die du beschreibst, wird vermutlich ohnehin regelmäßig (an den Wochenenden) konsumieren. Vielleicht wäre eine Woche „ohne“ zwar nicht „cool“, aber aus andere Sichtweise ein hilfreiches Erlebnis.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier (14. September 2025 14:05)

  • Wir dürfen auch mit den Schülern ein Bier trinken…ich muss lediglich handlungsfähig und entscheidungsfähig bleiben…wenn was passiert, wenn ich Alkohol getrunken habe, müsste man wohl erst mal nachweisen, dass das nicht passiert wäre, wenn ich keinen getrunken habe…

    Ganz so einfach ist das nicht, sondern, wie von mir bereits geschrieben, schulrechtlich durchaus umstritten und in jedem Fall etwas, was sehr ernsthafte Fragen zur Aufsichtspflicht aufwirft, sobald etwas passiert.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Und ja: Wir stehen bei Klassenfahrten immer mit halbem Fuß im Grab, aber ich finde, das ist es wert, weil es für Schüler*innen meistens eine sehr coole Zeit ist, an die sie sich gerne zurückerinnern…und dafür bin ich bereit auch ein bisschen Risiko einzugehen

    Hmm, wenn deine Klassenfahrten tatsächlich dazu führen sollten, dass du und deine Klasse dabei „immer mit halbem Fuß im Grab“ stehen, dann würde ich sagen, dass es bei deinen Klassenfahrten grundlegende Aufsichtsfragen zu klären gibt, denn dann läuft da generell etwas schief bei dir.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich finde das absolut in Ordnung.
    Meine Güte, die sollen ja auch ein bisschen Spaß haben.😊

    Aber ich würde vielleicht einfach sagen, es sei nicht erlaubt und dann vielleicht nicht so genau hinschauen. Dann bist du nicht so angreifbar.

    Falls das ernst gemeint sein sollte, solltest du dich noch einmal SEHR umfassend mit Fragen der Aufsichtspflicht beschäftigen. Bewusst wegzuschauen bedeutet, dass du Alkoholvergiftungen billigend in Kauf nimmst, womit das nicht nur grob fahrlässig wäre im Zweifelsfall.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Was ein dämlicher Vergleich…

    Ziemlich große Klappe für jemanden, dessen Beiträge hier überwiegend ein "wünsch dir was" ohne eigene Kenntnis der Rechtslage sind.

    Wir dürfen auch mit den Schülern ein Bier trinken…ich muss lediglich handlungsfähig und entscheidungsfähig bleiben…wenn was passiert, wenn ich Alkohol getrunken habe, müsste man wohl erst mal nachweisen, dass das nicht passiert wäre, wenn ich keinen getrunken habe…

    Wenn du bei deiner Dienstausübung angetrunken bist, muss den Schülern gar nichts passieren, damit dir dienstrechtliche Konsequenzen drohen, geschweige denn, dass da irgendwelche Kausalketten nachgewiesen werden müssen. Ich erinnere an die beiden Kollegen, die angetrunken auf einer Klassenfahrt die Treppe runter gefallen sind.

  • wenn was passiert, wenn ich Alkohol getrunken habe, müsste man wohl erst mal nachweisen, dass das nicht passiert wäre, wenn ich keinen getrunken habe…

    Ziemlich naiv. Die Argumentation, dass der Alkoholkonsum grob fahrlässig war, ist einfach zu führen. Der Rest ergibt sich. Das kann dich erheblich in den Arsch kneifen.

    Klassenfahrt ist Dienst. Im Dienst nüchtern. Immer.

  • Ich finde das absolut in Ordnung.
    Meine Güte, die sollen ja auch ein bisschen Spaß haben.😊

    Aber ich würde vielleicht einfach sagen, es sei nicht erlaubt und dann vielleicht nicht so genau hinschauen. Dann bist du nicht so angreifbar. Bei uns an der Hauptschule in NRW sind in der 10. Klasse eigentlich schon alle mindestens 16 Jahre alt, meist älter. Aber es trinkt kein Schüler und keine Schülerin Alkohol. Sowas gibt es bei uns nicht mehr.

    Das mit dem "offiziell verbieten", aber dann nicht so genau hinschauen, finde ich sehr schwierig und sendet meiner Meinung nach die Botschaft: "Die Lehrer jucken die Regeln nicht."

  • Falls das ernst gemeint sein sollte, solltest du dich noch einmal SEHR umfassend mit Fragen der Aufsichtspflicht beschäftigen. Bewusst wegzuschauen bedeutet, dass du Alkoholvergiftungen billigend in Kauf nimmst, womit das nicht nur grob fahrlässig wäre im Zweifelsfall.

    Ich schaue doch nicht weg. Bei mir gibt es keine Jugendlichen, die Alkohol trinken. Ich hatte mal einen Schüler, der auf einer Klassenfahrt schon 18 Jahre alt war. Der hat mich gefragt, ob er ein Bier trinken darf. Das habe ich ihm nicht erlaubt. Aber er wird mit Sicherheit irgendwo heimlich trotzdem ein oder zwei Bier getrunken haben. Da schaue ich doch nicht bewusst weg. Und ich habe auch keine Alkoholvergiftung billigend in Kauf genommen. 😂 Wie machst du das denn? 24 Stunden begleiten und zusammen schlafen? Oder jede 20 Minuten alle Koffer kontrollieren. Sie werden immer irgendwelche Schlupflöcher finden. Das haben wir früher auch gemacht. Das vergessen oft viele.

  • Das mit dem "offiziell verbieten", aber dann nicht so genau hinschauen, finde ich sehr schwierig und sendet meiner Meinung nach die Botschaft: "Die Lehrer jucken die Regeln nicht."

    Damit kann ich leben. Und ich kann deine Meinung auch nachvollziehen.
    Aber völlig an der Realität vorbei auf einer Klassischen alles zu kontrollieren, finde ich eher bedenklich.

  • Aber warum sollteein Schüler eher zu dir kommen, wenn ein Mitschüler durch Vodka im alkoholischen Koma liegt, wenn Bier in Maßen erlaubt war als nicht?!

    (Sorry, ich war nie dumm und jung und kann es also ehrlich nicht nachvollziehen und will es wirklich verstehen)

    Weil der Mitschüler vielleicht nur wenig getrunken hat, aber doch etwas und Sorge hat, selbst Konsequenzen erleiden zu müssen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Weil er im besten Fall versteht und weiß, dass ich bei Alkoholkonsum nicht völlig überreagiere und sauer werde, sondern mir zutraut, dass ich mich um Hilfe kümmere!

    Wenn die Frage, ob SuS mir vertrauen, dass ich nicht "überreagiere" (wie sähe denn eine Überreaktion im Kontext des Alkoholkomas aus?) und dass ich mich um Hilfe kümmere, davon abhängt, dass ich ihnen Alkohol erlaube, dann ist bei der Beziehungsarbeit mit der Klasse vorher irgendetwas falsch gelaufen. Und das lässt sich dann auch nicht durch eine Alkoholerlaubnis "reparieren".

  • Ich finde das absolut in Ordnung.
    Meine Güte, die sollen ja auch ein bisschen Spaß haben.😊

    Aber ich würde vielleicht einfach sagen, es sei nicht erlaubt und dann vielleicht nicht so genau hinschauen. Dann bist du nicht so angreifbar. Bei uns an der Hauptschule in NRW sind in der 10. Klasse eigentlich schon alle mindestens 16 Jahre alt, meist älter. Aber es trinkt kein Schüler und keine Schülerin Alkohol. Sowas gibt es bei uns nicht mehr.

    Bis Klasse 10 wird es nicht erlaubt, weil ein "Fleckenteppich" entsteht und der Lehrer jedes Geburtsdatum auswendig wissen müsste. Diese Diskussion beenden wir an all meinen Schulen schnell.

    Und Alkohol in Sek. II oder nicht ist wieder mal Bundesländersache, manche sind streng, andere weniger.

    Das Problem ist, wenig Alkohol trinken fast alle bei uns, ich müsste also fast alle heimschicken, wenn ich sie erwische (oder bin nicht konsequent, was meiner Meinung nach überhaupt nicht geht), betrunken dagegen ist selten. Selbst auf meiner eigenen Studienfahrt (als Mitschüler kriegt man ja eher mehr mit) war es niemand. Das liegt vielleicht daran, dass bei uns nur Bier und Wein oder Gemischtes mit ähnlich Prozenten getrunken wird, härtere Sachen kaum.

    Mir wäre kein Alkohol auch lieber, das war aber an allen von mir bekannten Gymnasien nicht üblich. Das lässt sich nicht durchsetzen, ich halte mich da wie sonst auch an das Schulrecht und meine SL.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wenn die Frage, ob SuS mir vertrauen, dass ich nicht "überreagiere" (wie sähe denn eine Überreaktion im Kontext des Alkoholkomas aus?) und dass ich mich um Hilfe kümmere, davon abhängt, dass ich ihnen Alkohol erlaube, dann ist bei der Beziehungsarbeit mit der Klasse vorher irgendetwas falsch gelaufen. Und das lässt sich dann auch nicht durch eine Alkoholerlaubnis "reparieren".

    Das muss doch gar nicht die "Beziehungsarbeit" zwischen Lehrkraft und SuS sein.

    Das kann auch ein falsches Verständnis von Konsequenzen sein, die das System Schule angeblich vorhalten könnte, wenn man gegen eine so strenge Regel wie Alkoholverbot verstößt. Manch ein Schüler befürchtet da vielleicht einen "Rausschmiss" von der Schule kurz vor dem Schulabschluss. Die Zeitdauer, die verstreicht, bis da dann doch ein angetrunkener Schüler Hilfe holt für seine Mitschüler, könnte deutlich länger sein.

  • Mit einer Klasse von 16- bis 17-Jährigen kann man das doch ganz transparent besprechen. So hab ich das mit meinen Schülern immer gehandhabt.

    "Es ist eine Schulveranstaltung, also ist der Konsum von Alkohol und Drogen laut Schulordnung nicht erlaubt. Eure Eltern und ihr habt dafür unterschrieben, dass ihr euch an diese Regel halten werdet. Herr X und ich gehen mit euch gerne auf diese Fahrt, unter der Voraussetzung, dass ihr euch ebenso an die weiteren vereinbarten Regeln haltet. Regelverstöße können Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der Fahrt haben, bis hin zum Abbruch der Fahrt."

    Es geht nicht darum, dass du der "Spielverderber" bist oder die Jugendlichen nicht verstehst oder so. Es geht darum, dass DU im Zweifel auf der sicheren Seite bist, falls doch etwas passiert. Und wenn wirklich was passiert, hat es sich in der Regel mit "zu dir kommen" sowieso erledigt, weil du dann in der Regel auch nicht helfen kannst. Du darfst dann den Schüler von der nächsten Polizeiwache abholen oder im Krankenhaus besuchen gehen.

    Und hey, wir beraten dich hier nur. Was du daraus machst, ist dein Ding. Mach gerne deine eigenen Erfahrungen.

Werbung