Hallo in die Runde,
ist es wirklich so, dass man in Bayern mit Ablegen der 2. Staatsprüfung automatisch Sport unterrichten darf, auch wenn man keinerlei Ausbildung in Sport erhalten hat?
Und gilt dies auch, wenn man aus einem anderen Bundesland (in dem man ohne Ausbildung oder Trainerschein keinen Sportunterricht geben darf) nach Bayern gewechselt ist?
Ich finde dazu leider nirgends eindeutige Informationen. Die Schulleitung meint, es sei kein Problem
Danke und LG