Blockierte Rückgabe der KA durch Fachobfrau

  • Hallo ihr Lieben,

    da ich noch neu verbeamtet im Schuldienst in Niedersachsen bin, kann ich den folgenden Sachverhalt nicht richtig einschätzen.


    Meine Fachobfrau hat mir untersagt, die Klassenarbeiten an die Schüler:innen zurückzugeben, bevor sie überprüft hat, ob ich alle Korrekturzeichen (es geht um 100 % richtige Anwendung) korrekt verwendet habe. Es handelt sich um den Fremdsprachenunterricht in der Sek. I.

    Meine Frage: Wenn ich ihrer Anweisung nicht nachkomme, den gesamten Klassensatz erneut durchzusehen und ihr vorzulegen, verletze ich damit meine Dienstpflicht?

    Vielen Dank schon im Voraus für eure Einschätzung!

    Liebe Grüße
    Superlehrerin

  • Was ich gerade nicht verstehe, erst schreibst du, dass sie alle durchsehen will und später, dass du ihn durchsehen musst. Wer muss ihn denn jetzt noch einmal bearbeiten?

    Zu Niedersachsen kann ich leider nichts rechtliches sagen.

    Welchen Grund gibt denn deine Fachobfrau für ihre Entscheidung an? Welchen Status hast du? Bist du noch im Ref oder schon fertig? Du warst ja schon 2020 in Niedersachsen im Schuldienst.

  • Sie hat sich üblicherweise drei Arbeiten angesehen. Mit der Benotung und der Fehlerfindung ist sie einverstanden, mit der Anwendung des Zeichens „S-“ (Sprache) jedoch nicht in allen Fällen. Deshalb verlangt sie, dass ich alle Arbeiten noch einmal durchgehe, nachkorrigiere (soweit logisch) und ihr dann den gesamten Satz erneut vorlege. Erst wenn sie mit allen „S-“-Zeichen einverstanden ist, darf ich die Arbeiten zurückgeben.

    Das Problem ist: Im schlimmsten Fall – wenn ich hoffnungslos doof bin und den Unterschied zwischen „W-“ und „S-“ nie zu 100 % begren werde – werden meine Schüler:innen ihre Arbeiten niemals zurückbekommen.

  • Das Problem ist: Im schlimmsten Fall – wenn ich hoffnungslos doof bin und den Unterschied zwischen „W-“ und „S-“ nie zu 100 % begren werde – werden meine Schüler:innen ihre Arbeiten niemals zurückbekommen.

    Dir ist klar, dass das nicht das Ergebnis sein wird, also zurück um Wesentlichen: Was steht in eurem Schulgesetz zu dieser Frage bzw. was hast du im Ref in den Schulrechtsseminaren dazu gelernt?

    Humblebee , Moebius oder auch Seph : Ist das die übliche Vorgehensweise in NDS?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Humblebee , Moebius oder auch Seph : Ist das die übliche Vorgehensweise in NDS?

    Nein, mit Sicherheit nicht. Das ist einerseits unnötiges Mikromanagement und andererseits schlicht übergriffig. Eine Durchsicht und Stellungnahme - dann aber im Sinne der stützenden Fürsorge für die Kollegen - kann dann sinnvoll sein, wenn es um die Genehmigung einer Arbeit durch den SL bei zuvielen "Unterschreitungen" geht.

    Meine Fachobfrau hat mir untersagt, die Klassenarbeiten an die Schüler:innen zurückzugeben, bevor sie überprüft hat, ob ich alle Korrekturzeichen (es geht um 100 % richtige Anwendung) korrekt verwendet habe. Es handelt sich um den Fremdsprachenunterricht in der Sek. I.

    Meine Frage: Wenn ich ihrer Anweisung nicht nachkomme, den gesamten Klassensatz erneut durchzusehen und ihr vorzulegen, verletze ich damit meine Dienstpflicht?

    Damit überschreitet sie ihre Kompetenzen bei weitem. Die Klassenarbeit braucht nicht erst die Freigabe einer anderen Lehrkraft (übrigens: nicht einmal die des Schulleiters), um von dir korrigiert, bewertet und zurückgegeben zu werden. Ich persönlich würde der Kollegin vermutlich noch sehr deutlich mitteilen, was ich von dieser Idee halte. Ich sehe darin eine Art Machtspiel gegenüber einer "frischen" Lehrkraft, welchem bestimmt entgegengetreten werden sollte.

  • Ich kenne es nur für Bayern: Fachbetreuer (oder wie sie in anderen Bundesländern auch immer heißen mögen) sind gar nicht weisungsbefugt. In Bayern können sie höchstens dem Schulleiter für die Beurteilung petzen, dass man unkooperativ ist.

  • Schulleiter dürfen sich im Rahmen ihrer Qualitätskontrolle Klassenarbeiten vorlegen lassen. Sie dürfen das auch delegieren (hat die Fachfrau einen Auftrag der Schulleitung dazu?), dann dürfte die Fachfrau dem TE auch eine Rückmeldung zu der Korrektur geben, ihm aber sicher nicht kleinteilig vorschreiben, wie er zu korrigieren hat. Wenn sie der Meinung ist, dass der seine Arbeit nicht richtig macht, hat sie das an den Schulleiter abzugeben.

    Üblicherweise gibt es in Niedersachsen je einen zuständigen Koordinator für Fachbereich A, B und C, der lässt sich dann manchmal drei Klassenarbeiten pro Satz vorlegen (gut, mittel schlecht) und sagt auch schon mal was dazu. Das es mit der Rückgabe ein grundsätzliches Problem gab hab ich in 20 Jahren 2 mal erlebt, da ging es aber um wesentlich gravierendere Dinge als Korrekturzeichen.

  • Sie hat sich üblicherweise drei Arbeiten angesehen. Mit der Benotung und der Fehlerfindung ist sie einverstanden, mit der Anwendung des Zeichens „S-“ (Sprache) jedoch nicht in allen Fällen. Deshalb verlangt sie, dass ich alle Arbeiten noch einmal durchgehe, nachkorrigiere (soweit logisch) und ihr dann den gesamten Satz erneut vorlege. Erst wenn sie mit allen „S-“-Zeichen einverstanden ist, darf ich die Arbeiten zurückgeben.

    Das Problem ist: Im schlimmsten Fall – wenn ich hoffnungslos doof bin und den Unterschied zwischen „W-“ und „S-“ nie zu 100 % begren werde – werden meine Schüler:innen ihre Arbeiten niemals zurückbekommen.

    Ich würde mit dem Unsinn/Zeitverschwendung zur nächst höheren Stelle gehen, spricht Zweigleitung/Abteilungsleitung/wie auch immer ihr das nennt. Was soll dieser Quatsch? Dass die Obfrau sich überhaupt irgendwelche Korrekturen anschaut ist schon ziemlich schräg und sollte von der SL unterbunden werden.

  • Ich würde als aller erstes mal die Grundsatzfrage klären, ob dass Ganze grundsätzlich eine Prozedere ist, das von der Schulleitung so gewollt oder sogar vorgegeben ist, von der Antwort hängt ab, wie man mit der Situation umgehen sollte.

  • Auch wenn das alles richtig ist, überlege in Ruhe wie du vorgehen willst. Man muss vielleicht auch nicht gleich zur Schulleitung "petzen" gehen, es soll ja nicht unbedingt die nächsten 25 Dienstjahre gereizte Funkstille herrschen...

    Na und. Entweder man lässt sich so eine Stuss bieten oder man zeigt klare Kante.

    Oder man sagt der Tante, dass man dem SL darauf hinweisen wird, dass er bei Schulrecht in Zukunft auch den Hinweis geben soll, dass man die Rückgabe der Klausur immer mit der Fachobfrau/-mann abklären muss.
    Nicht dass die neuen Kollegen im kommenden Jahr das nicht beachten.

    Mal sehen was sie sagt :musik:

  • Danke sehr für Ihre und eure Antworten, die mich heute sehr ermutigt haben.

    Ich wollte dem Konflikt zunächst aus dem Weg gehen und habe die Frau gefragt, ob es sich um eine Bitte oder um eine Weisung handelt. Ohne darauf eine Antwort zu bekommen, erhielt ich dann eine Mail vom V-SL. Er gehe davon aus, dass alle KuK mit den Erlassen gewissenhaft umgehen; eine weitere Vorlage der Arbeiten bei der Fachobfrau sei nicht nötig. Happy End: Ich kann jetzt mit freiem Kopf ins lange Wochenende starten.

    Außerdem habe ich heute noch folgende Antwort von der PHVN bekommen:

    Dazu habe ich heute noch folgende Antwort von PHVN bekommen: "Grundsätzlich ist die Fachobfrau Ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Dies ist nur die/der Dienstvorgesetzte (SL). Dienstlichen Anweisungen müssen Sie Folge leisten, sollte eine solche durch den SL/ der SL erfolgen oder durch dessen Vertreter (bei Abwesenheit des SL).

    Natürlich kann er/sie (SL) Aufgaben auch delegieren. Üblich ist es Klausuren/ Klassenarbeiten dem SL zwecks Qualitätssicherung vorzulegen."

  • Gut, dass sich das flott geklärt hat. Vor allem wenn es dann an sowas wie W oder S als Korrekturzeichen hapert. Das ist am Ende auch hochgradig subjektiv, weil die Korrekturzeichen kein geschlossenes System bilden, sondern in seltsamen Überordnungsverhältnissen stehen.

  • Danke sehr für Ihre und eure Antworten, die mich heute sehr ermutigt haben.

    Ich wollte dem Konflikt zunächst aus dem Weg gehen und habe die Frau gefragt, ob es sich um eine Bitte oder um eine Weisung handelt. Ohne darauf eine Antwort zu bekommen, erhielt ich dann eine Mail vom V-SL. Er gehe davon aus, dass alle KuK mit den Erlassen gewissenhaft umgehen; eine weitere Vorlage der Arbeiten bei der Fachobfrau sei nicht nötig. Happy End: Ich kann jetzt mit freiem Kopf ins lange Wochenende starten.

    Außerdem habe ich heute noch folgende Antwort von der PHVN bekommen:

    Dazu habe ich heute noch folgende Antwort von PHVN bekommen: "Grundsätzlich ist die Fachobfrau Ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Dies ist nur die/der Dienstvorgesetzte (SL). Dienstlichen Anweisungen müssen Sie Folge leisten, sollte eine solche durch den SL/ der SL erfolgen oder durch dessen Vertreter (bei Abwesenheit des SL).

    Natürlich kann er/sie (SL) Aufgaben auch delegieren. Üblich ist es Klausuren/ Klassenarbeiten dem SL zwecks Qualitätssicherung vorzulegen."

    Ich finde, das hast du sehr gut gelöst, ohne in der Sache nachzugeben. Auch deine stellvertretende SL hat das meines Erachtens durchaus sprachlich elegant verpackt, was sie an Kritik äußern wollte.
    Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie anstrengend es sein kann, mit KuK umzugehen, die das Schulrecht eher selektiv kennen und dabei einseitig kreativ interpretieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • ..., und die Lehrerforen haben wieder einmal gezeigt, dass sie eine sachliche und sachdienliche Hilfe sein können. :top:

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)

    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Unglaublich, was es in anderen Bundesländern gibt. Ist die Fachobfrau so etwas wie bei uns am BK ein Abteilungsleiter?

    Wäre schon ein Witz, wenn ein anderer in meinen Korrekturen rumpfuschen möchte. Dann darf er gleich die ganze Arbeit korrigieren, wenn er alles besser weiß.

  • Fachobleute sind in der Regel A14er, sie haben die Aufgabe die Arbeit in ihrem Fach zu organisieren. Dazu gehört schon, dass man besonders neue KuK über gefasst Beschlüsse der Fachgruppen informiert, zB was die Leistungsbewertung betrifft und sie sollten die Zusammenarbeit im Fach auch so gestalten, dass alle KuK so arbeiten, dass die Inhalte und Leistungsanforderungen vergleichbar sind. Falls es da Probleme gibt, würde ich auf den betroffenen Kollegen auch erst mal beratend zugehen (was der vielleicht auch in den falschen Hals bekommen kann), dann endet die Kompetenz aber auch. Sobald eine personalrechtliche Weisung notwendig wäre, ist das Aufgabe der Schulleitung.

    Die Arbeiten von KuK kriegt der Fachobmann bei uns nur dann in die Hand, wenn Eltern mit Beschwerden darüber bei der Schulleitung stehen, dann lässt sich der Schulleiter idR vom Fachobmann beraten, ob Arbeit und Bewertung für das Fach angemessen sind.

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