Darf Schule Gespräche mit Fachpersonal verweigern?

  • Nein.

    Dazu gehen die Meinungen hier im Thread ja nun auseinander. Gilt in diesem Fall evtl. das Hausrecht? Ich weiß es nicht.

    selbst wenn, dann tschüs, um das Gespräch hatte die Schule gebeten.

    Nein, das hat sie laut TE nicht:

    Nicht die Schule hat die Eltern gebeten, zu einem Gespräch zu kommen, sondern die Eltern haben mit Nachdruck überhaupt irgendein Gespräch eingefordert. Selbst das macht die Schule nicht freiwillig in dieser Situation.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • "Die Eltern haben diverse Experten für das Krankheitsbild an der Hand, auch die Schulpsychologische Beratung, welche gerne ein Gespräch mit der Schule begleiten möchten um dringend notwendige Maßnahmen zu besprechen. Die Schule lehnt das alles ab."

    Man mag nun über die Motive spekulieren. Ich lese da durchaus "Gefahr im Verzug" heraus, so dass ein erstes Gespräch ohne Fachpersonal aus meiner Sicht nur ein rein informativ-organisatorisches Gespräch sein kann mit der klaren Perspektive, dass sich zeitnah ein weiteres Gespräch mit Experten anschließt.
    Falls die Schule dies verweigern sollte, wäre ein Rückzug auf die Auslegungsmöglichkeiten von § 5 Schulgesetz schon ziemlich armselig.

    Wenn es aus Sicht der Schule überhaupt kein Problem und keine stichhaltigen besprechenswürdigen Vorfälle gibt, finde ich es schwierig, mit "Gefahr im Verzug" zu argumentieren - das trifft auf den schulischen Kontext ja scheibbar gar nicht zu.

  • §14 Absatz 4 VwVfg NRW regelt das Recht einen Beistand mitzubringen. Falls die Schule rechtlich nicht fit ist, reicht das aus. Falls sie rechtlich fit sind und sagen, dass das nur in Bezug auf Verwaltungsakte geht: Das AOSF Verfahren ist ein Verwaltungsakt, d.h. wenn man das als Gesprächsthema benennt ist ein Beistand zugelassen. Falls sie sagen, dass der Beistand gemäß RDG nicht zugelassen ist, nachfragen ob sie sich ernsthaft wünschen, dass du einen Anwalt mitbringst für die folgenden Dienstaufsichtsbeschwerden.

    Das Verhalten der Schule klingt absolut unterirdisch.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich führe die Gespräche mit wem auch immer und rate auch dazu, jemanden mitzubringen.

    Wenn aber schon vorab ein Anwalt einbezogen war, ist die Schule womöglich deshalb vorsichtig, weil sie keinen Anwalt im Gespräch dabei haben möchte.

    Was wäre denn z.B. mit der Einbeziehung einer Schulpsychologin? Die wäre quasi unabhängig, da sie nicht zu Therapeutenteam der Familie noch zur Schule selbst gehört

    Ich finde das bisher Geschriebene eher „klassisch“ und sehe Unkenntnis und Missverständnisse.

    Die Schule muss das Kind anders wahrnehmen, da es sich dort anpasst, die Schwierigkeiten sind erst am Nachmittag, sodass die Schule davon keinen Eindruck haben kann. Im Unwissen um die übliche. Auffälligkeiten bei Autismus kann man zu dem Eindruck kommen, dass alles in Ordnung sei.
    Dagegen hilft Aufklärung mit Fachtexten (seit Jahren wünsche ich mir einen medizinische Dienst der Landesschulbehörde, den man anrufen kann, sobald man Fragen zu irgendeiner Erkrankung/ einem besonderen Bedarf bei Schüler:innen in der Schule hat).

    Ob die Schule sich gegen das AOSF-Verfahren gewendet hat, weil sie ggf. selbst darin eingeschränkt wird, kann man nicht wissen, in NDS ist das alles unendlich schwierig gemacht worden ( von der Landesschulbehörde). Aber da ist es viel einfacher, gemeinsam mit den Eltern gegen die Windmühlen zu kämpfen, als sich selbst neben der Windmühle zu positionieren.

  • Humblebee , im Ausgangspost stand:



    Die Schule möchte gerne mit den Eltern ein Gespräch führen, jedoch dürfen da nicht die Kinder mitgenommen werden.

    Zum Mitnehmen von Vertrauenspersonen: Natürlich darf jemand mitkommen, wenn ein Elternteil einen neuen Partner ohne Sorgerecht hat, setzt man den doch auch nicht vor die Tür.

    Aber wie gesagt, da ist sowieso nichts zu retten, es geht doch offenbar nur um Überbrücken von Zeit.

  • Leider lehnt die Schule auch die offizielle Psychologin der schulpsychologischen Beratungsstelle ab. Diese will jetzt noch einmal selbst an die Schule herantreten.

    Wäre bei uns undenkbar! Man kann doch keine Schulpsychologin, die im Dienste der Schulen arbeitet als Schule ablehnen!

    Als ich eine neue 3. Klasse übernommen habe, in der ein Kind mit speziellen Problemen war, baten die Eltern am Schuljahrsende der 2. Klasse um einen runden Tisch mit Rektor und von ihnen mitgenommenen Experten. Zufällig erfuhr ich davon und bestand darauf, mit am runden Tisch teilzunehmen. Etwas komisch fand ich die Situation schon: Da waren uns unbekannte Experten aus dem therapeutischen und theoretischen Kontext dabei, die ihre spezielle Sicht auf Kind und Unterricht hatten und von den Eltern in ihrem Sinne engagiert wurden. Das Ganze war in Augen der Eltern notwendig, weil sie mit dem Ablauf in 1/2 in einigen Punkten unzufrieden waren.

    Was ich damit sagen will: Man kann durch solche Aktionen schon die Schule vergrätzen. In meinem Fall gelang es allerdings nicht, ich glaube, dass alles gut gelöst wurde ohne dass ich mich von den Experten "vereinnahmen" ließ.

  • Das Verhalten der Schule klingt absolut unterirdisch.

    Das Verhalten der Schule ist überhaupt nicht schlüssig. Das mag am Verhalten der Schule liegen, ich würde aber immer auch die Möglichkeit berücksichtigen, dass es teilweise daran liegt, dass hier ein sehr belastendes Problem über mehrere Zwischenstationen geschildert wird und vermutlich subjektiv gefärbt ist. Und auch das geschilderte Verhalten der Eltern ist für mich nicht konsistent.

    Ich wiederhole mich: Entscheidend muss das Kindswohl sein. Und da macht es wenig Sinn, jetzt mit der Schule Grundsatzkonflikte vom Zaun zu brechen und aufarbeiten zu wollen, wenn gleichzeitig das Ziel ist, dass Kind schnellstmöglich in eine stationäre Therapie und dann in eine andere Schule zu bekommen. Macht euch Gedanken darüber, welche kurzfristigen Maßnehmen mit möglichst geringem Aufwand die Situation für das Kind verbessern können und bietet diese der Schule proaktiv an.

  • Was ist denn eine I-Kraft? Sowas wie eine Schulbegleitung? Zumindest die müsste doch am Gespräch teilnehmen können, ohne dass es da gleich Schnappatmung gibt, und ist im besten Fall auch Vertrauensperson der Eltern. Es sei denn, eine I-Kraft ist etwas anderes, als ich es mir vorstelle.

    Ansonsten möchte ich ein bisschen "pro-Schule" sprechen - nicht, weil ich deren Verhalten gutheiße, aber weil ich mir vorstellen kann, dass das Kind, sofern es in der Schule wirklich funktioniert und erst daheim einbricht, einfach nicht als Förderkind ("besonderes Kind") wahrgenommen wird. Was spricht dagegen, als Elternteil erstmal hinzugehen, die Situation zu schildern, sämtliche Diagnosen und Empfehlungen mitzunehmen, und zu schauen, ob man so schon gemeinsam zu Lösungen kommt? Ich persönlich finde auch, dass das Kind bei so einem Gespräch fehl am Platze ist.

    Ich denke, die Eltern sollten sich vorab informieren, was rechtlich machbar und nötig ist, sei es kürzere Beschulung, Arbeit mit Lärmschutz, keine Teilnehme an Ausflügen, Innenpause statt Hofpause gemeinsam mit einer Schulbegleitung, und das dann beim Gespräch vorstellen. Bestimmt kann der schulpsychologische Dienst das gemeinsam mit den Eltern erarbeiten, sodass sie sich im Gespräch sicher fühlen.

  • Einen Anwalt mitnehmen muss möglich sein.

    Zu einem ganz normalen Elterngespräch auf Wunsch der Eltern?

    Sorry, aber das ist wirklich Unsinn. Wenn Eltern sich bei mir zu einem Gespräch anmelden und dort mit Anwalt aufkreuzen, ist das Gespräch beendet und und die Eltern können diese Art von Gespräch gerne mit der Schulleitung führen, die für die Vertretung der Schule in juristischen Fragen verantwortlich ist.

  • Fachtexten (seit Jahren wünsche ich mir einen medizinische Dienst der Landesschulbehörde, den man anrufen kann, sobald man Fragen zu irgendeiner Erkrankung/ einem besonderen Bedarf bei Schüler:innen in der Schule hat).

    Dafür ist doch das Aosf oder wie das bei euch heißt gedacht?

    Nein. Das ist etwas ganz anderes.

    Das AOSF-Berfahren (NRW) ist in NDS ein sonderpädagogische Gutachten, dieses zu eröffnen hat viele Voraussetzungen. Für manche sonderpädagogische Bereiche gibt es in NDS die Möglichkeit der Beratung, die man (die SL, ob L das können ist immer wieder umstritten) über ein Portal beantragen kann und recht zeitnah Hilfe bekommt. Immerhin.

    Ich würde mir aber wünschen, dass Lehrkräfte über ein Portal oder eine Hotline wichtige Infos zu allen mögliche Auffälligkeiten bekommen können, jeweils aktualisiert zum Stand der Forschung, der Therapien, der schulischen Möglichkeiten (als Baukasten).
    Wenn heute ein Kind an der Schule angemeldet wird mit dem XY-Syndrom (das ist ein Platzhalter für alles, was es an Krankheiten, Einschränkungen, Beeinträchtigungen geben kann), dann muss ich es ab morgen beschulen.
    Ich möchte umgehend Infos zum XY-Syndrom haben und nicht selbst für jedes Syndrom (oder sonst etwas) recherchieren müssen, um dann nach Nachteilsausgleichen, Beratungen, pädagogischen Möglichkeiten etc. suchen zu müssen. Es wäre viel einfacher, wenn es hierzu zentral einen Anlaufpunkt gäbe mit den wichtigsten Infos und ggf. auch eine Anlaufstelle um Nachfragen für spezielle Fälle stellen zu können, weil das XY-Syndrom in diesem Fall mit Krankheit A und Fehlstellung B zusammentrifft.

    Wenn man das weiterdenkt, könnte man aus diesem Beratungssystem dann auch jemanden zu Elterngesprächen dazu schalten, der/die sich gut auskennt und wichtige Fragen stellt, sodass das Gespräch schneller in Richtung Hilfeplanung gelenkt werden könnte.

  • Was ist denn eine I-Kraft? Sowas wie eine Schulbegleitung? Zumindest die müsste doch am Gespräch teilnehmen können, ohne dass es da gleich Schnappatmung gibt,

    Das habe ich schon unterschiedlich erlebt und dafür sind die Systeme nicht gut genug aufeinander abgestimmt. Die I-Kraft (ja, Schulbegleitung) ist zwar in der Schule, bekommt den Auftrag aber von Eltern/JA/Sozialamt. Da scheint es Regeln zu geben, dass die I-Hilfe z.B. nicht unbedingt mit am Tisch sitzt, wenn es um die Verlängerung der Zusage geht, damit sie sich nicht selbst die Aufträge zuschieben kann, sondern es zu einer unabhängigen Prüfung kommt. Gleichzeitig ist die I-Hilfe besonders nah am Kind und kann die Situation gut einschätzen, könnte sie aber auch beeinflussen (das Kind hilflos halten).

    Ich habe den Eindruck, dass sich in diesem Fall die Schule von den Eltern überrannt fühlt und sich selbst ein möglichst objektives Bild machen möchte, um so mehr, als die Eltern massiv auftreten (Anwalt), ein AOSF einklagen und die Schule selbst am Vormittag kaum Auffälligkeiten feststellen kann, weil das Kind in der Zeit maskiert. Auf dieser Grundlage wäre in NDS ein Gutachten sehr erschwert, da man die Fördernotwendigkeit und Benachteiligung in der Schule nur begrenzt darstellen kann.

    Meine Erfahrung ist aber, dass man mit den Eltern spricht und sich um Transparenz bemüht. Ob dies erfolgt ist oder nicht oder nicht glücklich/zielführend verlaufen ist, wissen wir nicht wirklich.

    Dennoch braucht es für das Kind eine schnelle Lösung, um den Schulbesuch auf längere Sicht zu ermöglichen. Da stehe ich auf dem Standpunkt, dass man sich um Hilfe bemüht, diese dann aber laufend anpasst und auch zurücknimmt, um das Kind nicht in Watte zu packen und zu stark zu behüten und davon abhängig zu machen.

  • Hallo, wie ist es denn nun?

    Das wurde schon beantwortet. Offenbar findet das Gespräch auf wiederholten und dringenden Wunsch der Eltern und gegen den Widerstand der Schule statt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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