Ausschluss von Schülern von Abschlussfahrt

  • Liebes Forum,


    hat jemand (im besten Fall aus Bayern) Ahnung, wie es rechtlich geregelt ist, Schüler:innen von der Abschlussfahrt auszuschließen, wenn diese vorab bereits die Breitseite an Ordnungsmaßnahmen abbekommen haben?


    Mein Schulleiter sagt, es sei vorab nicht möglich. Man müsse erst darauf warten, dass etwas auf der Abschlussfahrt passiert, um diese Schüler:innen heimzuschicken/abholen zu lassen. (Sieht https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV241576/true)

    Wir sind momentan etwas verzweifelt. Natürlich würden wir gerne auf Abschlussfahrt fahren, da wir wirklich viele tolle SuS haben. Wir wissen aber auch, dass uns bestimmte SuS nur Probleme bereiten werden.

    Ich wäre um euer Wissen sehr dankbar.

  • Hier in BW ist das möglich, wenn infolge entsprechender früherer Vorfälle (dokumentiert, nachweislich) beispielsweise die Aufsichtspflicht nicht gewährleistet werden kann, da ein Schüler oder eine Schülerin sich wiederholt und schwerwiegend als nicht absprachefähig gezeigt hat oder Selbst- und/ oder fremdgefährdendes Verhalten zeigt oder immer wieder Sachbeschädigungen vornimmt,… Wir hatten vor drei Jahren so einen Fall. Trotz anwaltlicher Unterstützung sind die Eltern da unmissverständlich gescheitert in ihrem Anliegen, das nicht absprachewillige Töchterchen doch noch mit auf die Abschlussfahrt zu bekommen.

    Die Aufsichtspflicht sollte in jedem Bundesland ein möglicher Grund sein, um SuS, bei denen diese nicht gewährleistet werden kann von Fahrten ausschließen zu können. Andernfalls können solche Fahrten nämlich schlicht gar nicht stattfinden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das kann ich so nicht aus dem einschlägigen Artikel 86 Abs. 2 des BayEUG herauslesen. Dieser ermöglicht den Ausschluss von schulischen Veranstaltungen, schränkt dies aber nicht auf einen Ausschluss während einer Fahrt ein. Wenn anzunehmen ist, dass ein Schüler sich dort daneben benehmen wird und gerade erst wieder etwas vorgefallen ist, dann ist der Ausschluss von der Abschlussfahrt eine mögliche logische Konsequenz.

    Wenn es da keine interne Weisung aus der Schulaufsicht gegeben hat, würde ich darauf tippen, dass die Schulleitung keine Lust auf entsprechende Auseinandersetzungen hat.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich kenne den Ausschluss von einer Fahrt auch nur über eine Ordnungsmaßnahme. Kann mir nicht vorstellen, dass es in Bayern anders ist.


    Bolzbold hat die Norm schon genannt, also muss die Schulleitung ein entsprechendes Verfahren einleiten.

  • mMn hat das auch etwas damit zu tun, weshalb vorher Ordnungsmaßnahmen verhängt wurden. Geht es dabei um Fehlverhalten, das auch auf einer Klassenfahrt auftreten und zu erheblichen Problemen führen kann?
    An meiner Schule wird allerdings auch im Vorfeld nicht ausgeschlossen.

  • Rechtlich müssen für Bayern andere helfen. Für mich gilt das, was CDL für BW geschrieben hat.


    Aber wenn du dich nicht in der Lage siehst, die Verantwortung für die Schüler, die im Laufe des Schuljahres bereits auffällig waren, zu übernehmen, würde ich das der Schulleitung so kommunizieren und einer gegenteiligen Dienstanweisung mit einer Remonstration entgegnen. Wenn die Schulleitung selbst die Verantwortung übernehmen muss, ändert sich vielleicht ihre Einstellung.

  • Rechtlich müssen für Bayern andere helfen. Für mich gilt das, was CDL für BW geschrieben hat.

    Ja, ich kenne eine Grundschule, die erst kürzlich einen Schüler ausgeschlossen hat. Wird in der Zeit in der Parallelklasse unterrichtet.

  • Ja, ich kenne eine Grundschule, die erst kürzlich einen Schüler ausgeschlossen hat. Wird in der Zeit in der Parallelklasse unterrichtet.

    Oder, falls die gesamte Klassenstufe fährt, in der nächstniederen Klasse. Wir hatten diesen Fall schon des öfteren. Meist war der/die Schülerin während der Zeit der Klassenfahrt dann krank gemeldet. ;)
    Im Vertrag, den jede/r Schülerin/Schüler unterzeichnen muss - und die Eltern ebenfalls - ist geregelt, dass die Eltern bei Verstößen während der Klassenfahrt die Heimreise auf eigene Kosten organisieren oder die entstehenden Kosten für eine Abholung übernehmen müssen. Oft hilft bereits dieses Damoklesschwert, damit die Fahrt halbwegs störungsfrei über die Bühne geht.

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  • Mein Schulleiter sagt, es sei vorab nicht möglich. Man müsse erst darauf warten, dass etwas auf der Abschlussfahrt passiert, um diese Schüler:innen heimzuschicken/abholen zu lassen. (Sieht https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV241576/true)

    Das ist - mit Verlaub - natürlich Quatsch. Auch in Bayern ist als Ordnungsmaßnahme der Ausschluss von sonstigen Schulveranstaltungen bereits vorab möglich (vgl. §86 Abs. 2 Satz 4b BayEUG). Dafür muss auch nicht erst die gesamte Palette rangniedrigerer Ordnungsmaßnahmen durchlaufen werden, wenn die Art und Weise der Verstöße eine "höhere" Maßnahme direkt rechtfertigen. Hier scheint aber ohnehin bereits einiges an Ordnungsmaßnahmen gelaufen zu sein, sodass man da wirklich keine Hemmung haben muss.


    Und nein, einen Schüler, der sich erkennbar nicht an Regeln halten kann, würde ich auch nicht mit auf Fahrt nehmen.

  • PS: Die verlinkten Durchführungshinweise zu Schülerfahrten regeln darüber hinaus (!) die Möglichkeit des Ausschlusses von Schülern an der weiteren Teilnahme der Fahrt während der laufenden Fahrt auch ohne durchzuführende Konferenz.


    Das schließt aber natürlich nicht die Möglichkeit zum vorherigen Ausschluss durch Ordnungsmaßnahme aus. Das kann man sich bereits in der Normenhierarchie daran klar machen, dass Durchführungshinweise nicht die Regelungen eines Gesetzes außer Kraft setzen können, sondern diese lediglich ergänzen können.

  • Ich unterrichte ebenfalls an einer bayerischen Mittelschule und habe, wie auch meine Kollegen, schon mehrfach problematische Schüler nicht mit auf Klassen- / Abschlussfahrt genommen. Das habe ich im Vorfeld bei Vorkommnissen immer schon Schülern und Eltern gegenüber als möglich angekündigt und auch in Verweisen als mögliche Konsequenz vermerkt. Auch befreundete Lehrer an anderen Schulen handhaben es so.

    Schwierig wird es allerdings, wenn die Schulleitung nicht hinter dir steht. Das kommt leider immer wieder vor und ich würde dann lieber nicht fahren, als das Risiko einzugehen, dass auf der Fahrt was passiert.

  • Schwierig wird es allerdings, wenn die Schulleitung nicht hinter dir steht. Das kommt leider immer wieder vor und ich würde dann lieber nicht fahren, als das Risiko einzugehen, dass auf der Fahrt was passiert.

    Das sehe ich auch so. Und das kann man einer halbwegs klar denkenden Schulleitung auch vorab verdeutlichen. Die Schulleitung möchte ich sehen, die auf diesen (notfalls schriftlichen) Hinweis hin, man können für einen ständig regelbrüchigen Schüler auf Fahrt nicht hinreichend sicherstellen, dass sich ausgerechnet in einem solchen Setting an die notwendigen Regeln gehalten wird, dennoch eine solche Fahrt und die Mitfahrt der beteiligten Lehrkräfte anordnet....und dafür ggf. selbst die Verantwortung übernimmt.

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