Das ist keine Lösung, sondern ein Hilfskonstrukt, welches auf äußerst wackligen Füßen steht. Inwiefern überhaupt Ersatzleistungen in dieser Form zulässig sind und ob häuslich anzufertigende Arbeiten überhaupt bewertet werden dürfen, wäre mit Angabe des Bundeslandes erst einmal zu prüfen. Für NDS würde ich das verneinen. Aber das ist hier müßig, denn die Fehlzeiten sind regulär entschuldigt.
vielleicht schreiben wir aneinander vorbei: es ist bei uns total üblich, bei SuS, die selektiv (auch entschuldigt) fehlen, bei Wiedererscheinen in der Schule zu überprüfen, ob sie die Unterrichtsinhalte - wie es ihre Pflicht ist - nachgeholt haben. das Nachholen muss ja zu Hause stattfinden, wenn sie nicht in die Schule kommen. ab 25% verpasster Stunden sind wir sogar rechtlich zur Feststellungsprüfung verpflichtet. Was macht Ihr denn, wenn jemand viel fehlt? Die Stunden einfach ignorieren?