Beförderungsstellen NRW 2026

  • Hat jemand Neuigkeiten zur Anhebung der oben genannten Ämter?

    Werden Beförderungsstellen in der SEK 1 noch ausgeschrieben? Also, ich habe bei Stella ein paar für die Realschulen gesehen. Aber die anderen fehlen irgendwie alle. Werden die abgeschafft?
    Würde sich darauf noch jemand bewerben?

  • Es gibt keine Neuigkeiten, was mit den Beförderungsstellen A13 nach der Angleichung passiert.

    Meine Bezirksregierung schreibt jetzt keine A13-Beförderungsstellen mehr aus, weil das Verfahren so lange dauert, dass sie dann zeitgleich mit der A12/A13-Umstellung aktiv würden.

    Wir bekamen weiterhin die Aussagen, dass Beförderungs-A13-Stellen und die neu auf A13 umgestellten Alt-A12er bei Bewerbungen um Aufstiegsstellen in Zukunft gleichrangig sind. Einziger Unterschied ist, dass für die Alt-A12er die einjährige Sperrfrist natürlich mit der Umstellung beginnt.

    Alles bisher sehr unerfreulich für die Kollegen, die für ihre A13-Beförderungsstelle einiges tun mussten und dafür auch durchaus umfangreiche Aufgaben übernommen haben.

    Das politische Grundproblem ist, neben der Knausrigkeit im Bildungsbereich, die nötig ist um andernorts das Geld mit vollen Händen aus dem Fenster zu werfen zu können, dass nicht das Bildungsministerium zuständig ist, sondern das Finanzministerium.

  • Vielen Dank für die Informationen.

    Das wird auch noch interessant.

    Wie sollen die Personen noch motiviert werden Zusatzaufgaben zu behalten?

    Ich weiß, die Landesregierung schreibt dann immer, jeder ist verpflichtet delegierte Aufgaben zu übernehmen.
    Aber wir wissen doch wie das dann in der Praxis wird. 😏

  • Von einer einjährigen Beförderungssperre ist nicht auszugehen, da es sich um eine Hochstufung von Gesetzes wegen handelt, und nicht um eine Beförderung. Konkret hat uns unser Personaldezernat gesagt, dass wir uns ab dem 01.08. auf A14-Stellen bewerben dürften.

    Was zurückgesetzt wird, ist der Zähler der „Erfahrungsstufen“, glücklich sind also die, die vor August die nächste Erfahrungstufe erreichen.


    Zum restlichen Thema hatte ich schon in einem anderen Thread etwas geschrieben:


    Zum Thema äußert sich nun das MSB NRW im Rahmen der Rückmeldungen auf die eingegangenen Vorschläge zum Bürokratieabbau (https://www.schulministerium.nrw/presse/pressem…alen-12-11-2025:(

    Aus der Anfrage „Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte“

    Dort heißt es im Abschluss des Statements „Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.“

    Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung wurde Mai 2023 erlassen. Wann kann man wohl denn mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen? (Nur bedingt ernte Frage)“


    Zu der Frage nach der Motivation, Zusatzaufgaben zu übernehmen, äußert sich das Ministerium dort ebenfalls recht pragmatisch: diese zu erledigen sind Dienstpflicht, auch ohne Beförderung. Problem gelöst. 🤷‍♂️


  • Zu der Frage nach der Motivation, Zusatzaufgaben zu übernehmen, äußert sich das Ministerium dort ebenfalls recht pragmatisch: diese zu erledigen sind Dienstpflicht, auch ohne Beförderung. Problem gelöst. 🤷‍♂️

    Womit die Attraktivität unseres Berufsstandes weiter verringert wird.

  • Dass weniger Menschen Lehramt studieren, ist das eine. Wenn aber infolge dessen noch weniger von "den Besten eines Jahrgangs" (wie vor einiger Zeit einmal medienwirksam gefordert) Lehramt studieren und stattdessen eben noch mehr Menschen, denen Arbeitsplatzsicherheit und Beamtenprivilegien wichtig sind, in den Beruf gehen, hat das in meinen Augen noch viel erheblichere Konsequenzen.

    Dann sind wir irgendwann an dem Punkt, wo das untere Mittelmaß aus Angst, in der freien Wirtschaft nicht bestehen zu können, in der Breite in den öffentlichen Dienst strebt - falls das nicht ohnehin bereits der Fall ist. Die Auswirkungen sind teils jetzt bereits erkennbar.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Von einer einjährigen Beförderungssperre ist nicht auszugehen, da es sich um eine Hochstufung von Gesetzes wegen handelt, und nicht um eine Beförderung. Konkret hat uns unser Personaldezernat gesagt, dass wir uns ab dem 01.08. auf A14-Stellen bewerben dürften.

    Guck, das hat uns unsere Dezernentin von 1,5 Wochen anders gesagt. Die sagte ganz klar, 1 Jahr Wartezeit. Wird also spannend.

    Die Auskunft unserer Dezernentin passt zumindest zum Vorgehen, wie es damals bei der A14-Hochstufung der GS-Schulleitungen war. Da liefen dann auch erst die üblichen Fristen an ..von wegen Pensionswirksamkeit etc.

  • Da zeigt sich, dass das Besoldungsgefüge jahrzehntelang gewachsen ist und eine Veränderung an nur einer Stelle zu massiven Problemen führt.
    (bevor jetzt wieder alle A12 jetzt auf den Baum klettern und schreien - erst lesen und Argument verstehen)

    Karlsruhe wird das irgendwann entscheiden.

  • Ich habe mich Ende November noch auf eine A13 Stelle (NRW) beworben und befinde mich somit gerade im Verfahren. Zeitgleich habe ich an einem SL Seminar zur Orientierung teilgenommen. Es wurde auch hier nochmal ganz klar gesagt, dass jemand, der/ die das erste Beförderungsamt inne hat, immer besser dasteht als jemand, der/ die dies noch nicht hat (bei sonst gleichen Voraussetzungen/ Beurteilungen). Insofern ist dies auch weiterhin ein Vorteil. Man sollte sich aber ggf. eben nur drauf bewerben, wenn man noch "mehr" vorhat und z.B. Richtung SL gehen möchte. Ein rein finanzieller Anreiz besteht aktuell zumindest ja nun nicht.

    Ebenfalls sollte man bedenken, dass die Angleichung an A13 nur mehr Geld bedeutet. Keine Veränderung der Amtsbezeichnung.

    (Die Sek II Lehrkräfte starten mit A13Z.)

  • Diese vermeintlichen Vorteile dürften sich aber schnell ausschleichen, da ja erst einmal keine Beförderungsstellen mehr ausgeschrieben werden, da es de facto ab dem 01.08.2026 kein 1. Beförderungsamt in Laufbahngruppe 2.1 mehr gibt. Und auch hinsichtlich SL-Plänen dürften sich diese Vorteile schnell marginalisieren, wenn man die Quote derer mit 1. Beförderungsamt bedenkt (G: 5%, HS: 10%, lediglich die 40% an RS könnten noch ein bisschen davon zehren).

    Die Meinung meiner SL und unserer Dezernentin dazu von letztem Jahr: Die ausgeschriebenen A13-Stellen taugen nur noch zur „schnelleren Versetzung“ 🤷‍♂️

  • Ich habe mich Ende November noch auf eine A13 Stelle (NRW) beworben und befinde mich somit gerade im Verfahren. Zeitgleich habe ich an einem SL Seminar zur Orientierung teilgenommen. Es wurde auch hier nochmal ganz klar gesagt, dass jemand, der/ die das erste Beförderungsamt inne hat, immer besser dasteht als jemand, der/ die dies noch nicht hat (bei sonst gleichen Voraussetzungen/ Beurteilungen). Insofern ist dies auch weiterhin ein Vorteil. Man sollte sich aber ggf. eben nur drauf bewerben, wenn man noch "mehr" vorhat und z.B. Richtung SL gehen möchte. Ein rein finanzieller Anreiz besteht aktuell zumindest ja nun nicht.

    Ebenfalls sollte man bedenken, dass die Angleichung an A13 nur mehr Geld bedeutet. Keine Veränderung der Amtsbezeichnung.

    (Die Sek II Lehrkräfte starten mit A13Z.)

    Das mag so sein.
    Was aber ist mit den nach A13 überführten KollegInnen, die zumindest auf der Basis des effektiv unfertigen Gesetzes mit Ausnahme der Leitungsämter gar nicht ein erstes Beförderungsamt bekleiden können, weil es das künftig erst einmal nicht geben wird?
    Das ist ein von ihnen nicht verursachter struktureller Nachteil, worin ich - ausgehend von einer unveränderten Gesetzeslage - einiges an Klagepotenzial sehe.
    Gleichzeitig dürften sich ja alle Beförderten fragen, wieso sie ihre Zusatzaufgabe noch machen sollen, wenn die anderen KollegInnen dasselbe Geld bekommen. Eine Rückstufung dürfte dann ja formal folgenlos sein...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • […]
    Gleichzeitig dürften sich ja alle Beförderten fragen, wieso sie ihre Zusatzaufgabe noch machen sollen, wenn die anderen KollegInnen dasselbe Geld bekommen. Eine Rückstufung dürfte dann ja formal folgenlos sein...

    Aber das hat das MSB im Rahmen seiner Statements zum Bürokratieabbau längst zufriedenstellend erläutert: Die bei Beförderung übernommenen Aufgaben sind ohnehin Teil des Dienstgeschäftes und müssen auch so übernommen werden. Problem gelöst, Schulterklopfen und Beförderung im MSB verdient 🤷‍♂️


  • Gleichzeitig dürften sich ja alle Beförderten fragen, wieso sie ihre Zusatzaufgabe noch machen sollen, wenn die anderen KollegInnen dasselbe Geld bekommen. Eine Rückstufung dürfte dann ja formal folgenlos sein...

    Es wird leider genug KuK geben die es klaglos für umsonst weiter ausüben. Das Ministerium setzt hier (leider zurecht) auf die Gutmütigkeit und Konfliktscheue vieler von uns.
    Ich würde am ersten Tag nach der erfolgten "A13 für Alle"-Angleichung bei meiner SL stehen und sie fragen, was sie an Entlastung für meine Aufgabe bieten kann. Gibt es da erwartbar nichts, würde ich die Zusatzaufgabe dann liebend gerne anderen KuK überlassen.

  • ... und dann kann man auch gleichzeitig mal nachfragen, wie es mit der Anpassung für Konrektoren und Schulleiter in der Grundschule aussieht.


    Okay - ich bin ja schon ruhig. ;)

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Das wäre doch einmal eine Anfrage bei MSB wert.

    Wäre es, aber die Haltung dort ist doch klar (s.o.): Die Aufgaben sind trotzdem zu erledigen, unabhängig von einer Beförderung.

    Mit dieser Haltung/Aussage gibt man doch den SL alles an die Hand, um die Aufgabe dennoch weiter anzuordnen.

    Eine um Hausfrieden bemühte Schulleitung wird hier vielleicht noch versuchen, gegenzusteuern bzw. entgegenzukommen. Denn ich sehe das komplett so wie Feldscher schreibt: Was habe ich denn davon, die Aufgabe jetzt noch zu machen?

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