• Also um das noch mal klar zu machen:

    Ich denke nicht, dass man das Gerechtigkeitsempfingen aller (Wähler) bedienen muss.

    Aber es müssen Entscheidungen sein, die grundsätzlich nachvollziehbar sind.

    Man kann sicherlich darüber streiten, ob Lehrkräfte Beamte oder Angestellte sein sollen. Für beide Positionen gibt es gute Argumente und beides ist für mich nachvollziehbar.

    Aber die aktuelle Entwicklung führt in eine Richtung, die einfach absurd ist. Aus dem Interesse das Urteil BVfergG sinnvoll und kostengünstig umzusetzen entstehen absurde Situationen:

    Wir haben im ländlichen Bereich zu wenig Lehrkräfte. Alle wollen in die Stadt. In der Stadt werden die Stelle besetzt und auf dem Land bleiben oft Stellen unbesetzt oder es müssen die Lehrkräfte eingestellt werden, die in der Stadt keine Stelle bekommen haben. Und was macht man jetzt? Statt die Stellen auf dem Land attraktiver zu machen, bekommen die Lehrkräfte, die dort Leben, wo alle hin wollen, noch einen Ortszuschlag.

    Ehegattenzuschlag. Wir leben im Jahre 2026. Kann man nicht erwarten, dass eine Ehefrau sich selbst versorgt?

    Kinderzuschläge: Jetzt wird es ganz absurd. Grundsätzlich könnte ich mit mehr Kindergeld für alle gut leben. Besser wären natürlich noch mehr Investitionen in Betreuung und Bildung. Aber was machen die NRW dort mit dem Kinderzuschlag? Da verdiente die neue Lehrkraft mit vielen Kinder auf einmal mehr als die Schulleitung. Das passt doch nicht. Wenn ich mit Menschen spreche, sage ich immer, Lehrkraft lohnt sich besonders dann, wenn Du viele Kinder willst. Je mehr Kinder desto besser der Job. Aber ist das unsere Jobbeschreibung? Natürlich sind wir nicht mit der freien Wirtschaft vergleichbar. Aber ein wenig mehr Leistungsgedanke wäre doch gut. Wir haben an etlichen Grundschulen freie Stellen für Schulleitungen. Diese werden nicht besetzt. Und das liegt auch an der schlechten Bezahlung. Inzwischen gibt es A14 aber vorher gab es Schulleitungen mit A12 Zulage oder A13. Da hat die Förderschullehrkraft mehr als die Schulleitung verdient. Das passt doch nicht. Und bei uns in Nds. kriegen inzwischen SL und Konrektor(in) beide A14. Auch das passt nicht. Wir müssen nicht der freien Wirtschaft hinterherrennen. Aber ein wenig angemessene Bezahlung, damit sich Leistung auch lohnt, würde alle gut tun. Letztlich haben wir einen Interesse daran, dass sich gute Leute auf solche Stellen bewerben.

    Daher aus meiner Sicht: Keine Ehegattenzuschlag, Ortszuschläge nur wenn es für bestimmte Stellen weniger Bewerber als üblich gibt, Kinderzuschläge ja aber begrenzen. Vielleicht 100-200 € pro Kind. Und wenn ich 7 Kinder haben möchte, muss ich mir überlegen, ob ich das finanzieren kann. Dafür höhere Besoldung für besondere Aufgaben (oder noch besser Entlastungsstunden). Mit dem eingesparten Geldern dann bitte mehr Lehrkräfte einstellen.

    Achja und am besten eine Vorgabe, dass verpflichtend zusätzlich 10% des Bruttolohnes vom Dienstherr in eine personengebundene Rücklage für die Pension eingezahlt werden muss.

  • Das dürften dann aber vermutlich besondere Umstände gewesen sein, denn eigentlich gilt:

    (§34 TV-L)

    Das sind die Kündigungsfristen für den Dienstherrn. Die gelte nicht für den Arbeitnehmer. Die kurze Frist zu Beginn gilt für beide, danach sind es immer 6 Wochen zu Quartalsende.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Ehegattenzuschlag. Wir leben im Jahre 2026. Kann man nicht erwarten, dass eine Ehefrau sich selbst versorgt?

    Wir reden von ein paar Euro Fünfzig. Da müssen wir dann überlegen, ob wir vom Prinzip her argumentieren oder auf den tatsächlichen Betrag schauen.

    Zitat

    Kinderzuschläge: Jetzt wird es ganz absurd. Grundsätzlich könnte ich mit mehr Kindergeld für alle gut leben. Besser wären natürlich noch mehr Investitionen in Betreuung und Bildung. Aber was machen die NRW dort mit dem Kinderzuschlag? Da verdiente die neue Lehrkraft mit vielen Kinder auf einmal mehr als die Schulleitung.

    D'accord. Das war eine Krücke, die vermutlich günstiger war als allen Lehrkräften mehr zu bezahlen.

    Achja und am besten eine Vorgabe, dass verpflichtend zusätzlich 10% des Bruttolohnes vom Dienstherr in eine personengebundene Rücklage für die Pension eingezahlt werden muss.

    Gerne. Dann soll das Geld aber auch zweckgebunden angelegt werden und braucht einen landesverfassungsmäßigen Riegel gegen Zweckentfremdung.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Kinderzuschläge ja aber begrenzen. Vielleicht 100-200 € pro Kind. Und wenn ich 7 Kinder haben möchte, muss ich mir überlegen, ob ich das finanzieren kann.

    Falscher Ansatz - die Entwicklung der Geburtenrate ist eindeutig negativ (Quelle). Das Argument sollte nicht "Kinder bekommen, wenn ich es finanzieren kann" sein, sondern "Kinder bekommen und der Staat muss die Grundlagen schaffen, dass ich es finanzieren kann". Der Staat ist in der Bringschuld, weil der langfristige Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und Leistungen unmittelbar hieran geknüpft ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Gymshark (2. Mai 2026 15:58)

  • Das dürften dann aber vermutlich besondere Umstände gewesen sein, denn eigentlich gilt:

    (§34 TV-L)

    Vor 25 Jahren galten noch andere Zeiträume und ich war froh, dass mein letzter Vertrag dank Stundenzahländerung als angestellter Lehrer in NRW noch keine 5 Jahre alt war.

    (Unter 5 Jahren galt damals 6 Wochen bis 31. Juli, über 5 Jahre waren es einige Monate. Ich habe am letzten möglichen Tag gekündigt und am Tag zuvor mein Vorstellungsgespräch gehabt (und von der Stelle habe ich 2 Tage davor erst erfahren).)

    Ich würde auf jeden Fall nicht lügen, als neuer Arbeitgeber würde ich mir zweimal überlegen, ob ich eine Lügnerin einstelle. Wer weiß , ob die neue Lehrerin dies nicht wiederholt.

    Der Zeitraum war damals so knapp, dass ich übrigens das Angebot erhielt, wenn es zeitlich nicht klappen sollte, könnte ich auch ein Jahr später anfangen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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