• Also um das noch mal klar zu machen:

    Ich denke nicht, dass man das Gerechtigkeitsempfingen aller (Wähler) bedienen muss.

    Aber es müssen Entscheidungen sein, die grundsätzlich nachvollziehbar sind.

    Man kann sicherlich darüber streiten, ob Lehrkräfte Beamte oder Angestellte sein sollen. Für beide Positionen gibt es gute Argumente und beides ist für mich nachvollziehbar.

    Aber die aktuelle Entwicklung führt in eine Richtung, die einfach absurd ist. Aus dem Interesse das Urteil BVfergG sinnvoll und kostengünstig umzusetzen entstehen absurde Situationen:

    Wir haben im ländlichen Bereich zu wenig Lehrkräfte. Alle wollen in die Stadt. In der Stadt werden die Stelle besetzt und auf dem Land bleiben oft Stellen unbesetzt oder es müssen die Lehrkräfte eingestellt werden, die in der Stadt keine Stelle bekommen haben. Und was macht man jetzt? Statt die Stellen auf dem Land attraktiver zu machen, bekommen die Lehrkräfte, die dort Leben, wo alle hin wollen, noch einen Ortszuschlag.

    Ehegattenzuschlag. Wir leben im Jahre 2026. Kann man nicht erwarten, dass eine Ehefrau sich selbst versorgt?

    Kinderzuschläge: Jetzt wird es ganz absurd. Grundsätzlich könnte ich mit mehr Kindergeld für alle gut leben. Besser wären natürlich noch mehr Investitionen in Betreuung und Bildung. Aber was machen die NRW dort mit dem Kinderzuschlag? Da verdiente die neue Lehrkraft mit vielen Kinder auf einmal mehr als die Schulleitung. Das passt doch nicht. Wenn ich mit Menschen spreche, sage ich immer, Lehrkraft lohnt sich besonders dann, wenn Du viele Kinder willst. Je mehr Kinder desto besser der Job. Aber ist das unsere Jobbeschreibung? Natürlich sind wir nicht mit der freien Wirtschaft vergleichbar. Aber ein wenig mehr Leistungsgedanke wäre doch gut. Wir haben an etlichen Grundschulen freie Stellen für Schulleitungen. Diese werden nicht besetzt. Und das liegt auch an der schlechten Bezahlung. Inzwischen gibt es A14 aber vorher gab es Schulleitungen mit A12 Zulage oder A13. Da hat die Förderschullehrkraft mehr als die Schulleitung verdient. Das passt doch nicht. Und bei uns in Nds. kriegen inzwischen SL und Konrektor(in) beide A14. Auch das passt nicht. Wir müssen nicht der freien Wirtschaft hinterherrennen. Aber ein wenig angemessene Bezahlung, damit sich Leistung auch lohnt, würde alle gut tun. Letztlich haben wir einen Interesse daran, dass sich gute Leute auf solche Stellen bewerben.

    Daher aus meiner Sicht: Keine Ehegattenzuschlag, Ortszuschläge nur wenn es für bestimmte Stellen weniger Bewerber als üblich gibt, Kinderzuschläge ja aber begrenzen. Vielleicht 100-200 € pro Kind. Und wenn ich 7 Kinder haben möchte, muss ich mir überlegen, ob ich das finanzieren kann. Dafür höhere Besoldung für besondere Aufgaben (oder noch besser Entlastungsstunden). Mit dem eingesparten Geldern dann bitte mehr Lehrkräfte einstellen.

    Achja und am besten eine Vorgabe, dass verpflichtend zusätzlich 10% des Bruttolohnes vom Dienstherr in eine personengebundene Rücklage für die Pension eingezahlt werden muss.

  • Das dürften dann aber vermutlich besondere Umstände gewesen sein, denn eigentlich gilt:

    (§34 TV-L)

    Das sind die Kündigungsfristen für den Dienstherrn. Die gelte nicht für den Arbeitnehmer. Die kurze Frist zu Beginn gilt für beide, danach sind es immer 6 Wochen zu Quartalsende.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Ehegattenzuschlag. Wir leben im Jahre 2026. Kann man nicht erwarten, dass eine Ehefrau sich selbst versorgt?

    Wir reden von ein paar Euro Fünfzig. Da müssen wir dann überlegen, ob wir vom Prinzip her argumentieren oder auf den tatsächlichen Betrag schauen.

    Zitat

    Kinderzuschläge: Jetzt wird es ganz absurd. Grundsätzlich könnte ich mit mehr Kindergeld für alle gut leben. Besser wären natürlich noch mehr Investitionen in Betreuung und Bildung. Aber was machen die NRW dort mit dem Kinderzuschlag? Da verdiente die neue Lehrkraft mit vielen Kinder auf einmal mehr als die Schulleitung.

    D'accord. Das war eine Krücke, die vermutlich günstiger war als allen Lehrkräften mehr zu bezahlen.

    Achja und am besten eine Vorgabe, dass verpflichtend zusätzlich 10% des Bruttolohnes vom Dienstherr in eine personengebundene Rücklage für die Pension eingezahlt werden muss.

    Gerne. Dann soll das Geld aber auch zweckgebunden angelegt werden und braucht einen landesverfassungsmäßigen Riegel gegen Zweckentfremdung.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Kinderzuschläge ja aber begrenzen. Vielleicht 100-200 € pro Kind. Und wenn ich 7 Kinder haben möchte, muss ich mir überlegen, ob ich das finanzieren kann.

    Falscher Ansatz - die Entwicklung der Geburtenrate ist eindeutig negativ (Quelle). Das Argument sollte nicht "Kinder bekommen, wenn ich es finanzieren kann" sein, sondern "Kinder bekommen und der Staat muss die Grundlagen schaffen, dass ich es finanzieren kann". Der Staat ist in der Bringschuld, weil der langfristige Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und Leistungen unmittelbar hieran geknüpft ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Gymshark (2. Mai 2026 15:58)

  • Das dürften dann aber vermutlich besondere Umstände gewesen sein, denn eigentlich gilt:

    (§34 TV-L)

    Vor 25 Jahren galten noch andere Zeiträume und ich war froh, dass mein letzter Vertrag dank Stundenzahländerung als angestellter Lehrer in NRW noch keine 5 Jahre alt war.

    (Unter 5 Jahren galt damals 6 Wochen bis 31. Juli, über 5 Jahre waren es einige Monate. Ich habe am letzten möglichen Tag gekündigt und am Tag zuvor mein Vorstellungsgespräch gehabt (und von der Stelle habe ich 2 Tage davor erst erfahren).)

    Ich würde auf jeden Fall nicht lügen, als neuer Arbeitgeber würde ich mir zweimal überlegen, ob ich eine Lügnerin einstelle. Wer weiß , ob die neue Lehrerin dies nicht wiederholt.

    Der Zeitraum war damals so knapp, dass ich übrigens das Angebot erhielt, wenn es zeitlich nicht klappen sollte, könnte ich auch ein Jahr später anfangen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ein zentrales Argument gegen die Abschaffung des Beamtentums bei Lehrkräften war ja das Streikrecht. Ich sehe da ein viel gravierenderes Problem. Wenn Lehrkräfte künftig wie "normale" Angestellte ihre Jobs an ihren Schulen im Extremfall mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen können und dann an einer anderen Schule anheuern können, dann haben insbesondere Brennpunktschulen künftig ein ganz erhebliches Problem - oder die Stellen dort müssten besser bezahlt werden, was aber aufgrund des öffentlichen Arbeitgebers nicht passieren wird.

    Das Beamtentum bietet die einzigartige Möglichkeit, Schulen in unattraktiven Lagen ohne Mehrkosten gegen den Willen der Beschäftigten mit Personal zu versorgen. Gleichzeitig hätten wir da pädagogisches Kontinuitätsproblem und die Schulen können auch nicht mehr über ein Halbjahr hinaus mit Personal planen.

    Das sehe ich auch so, "da draußen" sieht es aber niemand. Und wenn ich als Politiker Wählerstimmen priorisieren würde, wäre das für mich ein we'll-cross-that-bridge-when-we-get-there-Punkt.

    Realistisch betrachtet wird der Privatschulsektor ohnehin immer stärker und der Anteil an Beamten im Schulsystem damit wahrscheinlich langfristig rückläufig sein.

  • Wir reden von ein paar Euro Fünfzig. Da müssen wir dann überlegen, ob wir vom Prinzip her argumentieren oder auf den tatsächlichen Betrag schauen.

    Spaßhalber geguckt, bei mir wären es 168,76€.

    Sorry, aber für wen das "paar Euro Fünfzig" sind, der lebt auch etwas entrückt von der Realität sehr vieler Menschen.

  • 2% mehr brutto, da gibt es ja mehr Gehaltserhöhung

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Spaßhalber geguckt, bei mir wären es 168,76€.

    Sorry, aber für wen das "paar Euro Fünfzig" sind, der lebt auch etwas entrückt von der Realität sehr vieler Menschen.

    Es geht vor allem darum, dass vernünftig zu begründen. Dass der Beamte 170 € braucht um seine Frau zu versorgen, passt einfach nicht mehr.

  • Falscher Ansatz - die Entwicklung der Geburtenrate ist eindeutig negativ (Quelle). Das Argument sollte nicht "Kinder bekommen, wenn ich es finanzieren kann" sein, sondern "Kinder bekommen und der Staat muss die Grundlagen schaffen, dass ich es finanzieren kann". Der Staat ist in der Bringschuld, weil der langfristige Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und Leistungen unmittelbar hieran geknüpft ist.

    Aber der Ansatz ist es doch nicht, dass wir die Leute Beamten um die Geburtenrate hoch bekommen. Der Staat muss allgemein Maßnahmen ergreifen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Bessere Kinderbetreuung und bessere Bildung. Mehr Kindergeld von mir aus. Aber doch bitte für alle und nicht für Beamte.

    Nebenbei: Ein Problem ist auch, dass eher bildungsferne Familien viele Kinder bekommen und andere weniger. Dadurch steigt auch der Anteil der Kinder mit Defiziten. Auch das zeigt, dass die Vereinbarkeit von Kinder und Beruf ein Problem ist. Und auch dieses Problem lösen wir nicht, indem wir nur Lehrkräften gute Bedingungen einräumen.

  • Der Staat muss allgemein Maßnahmen ergreifen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Bessere Kinderbetreuung und bessere Bildung. Mehr Kindergeld von mir aus. Aber doch bitte für alle und nicht für Beamte.

    Man fragt sich, wieso Länder wie die USA, die das alles nicht haben, eine höhere Geburtenrate haben, als wir.

    Oder anders ausgedrückt: ich halte das ja alles für zum Fenster rausgeschmissenes Geld. Aber OT.

  • Es geht vor allem darum, dass vernünftig zu begründen. Dass der Beamte 170 € braucht um seine Frau zu versorgen, passt einfach nicht mehr.

    Alimentationsprizip. Ich weiß ein alter Hut, den du nicht verstehen magst.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Das sind die Kündigungsfristen für den Dienstherrn. Die gelte nicht für den Arbeitnehmer. Die kurze Frist zu Beginn gilt für beide, danach sind es immer 6 Wochen zu Quartalsende.

    Woraus ergibt sich das? Der Arbeitsvertrag verweist üblicherweise auf den TV-L, und in dem wird dabei ja nicht zwischen AN und AG unterschieden. Somit dürfte doch §622 IV BGB greifen?

  • Man fragt sich, wieso Länder wie die USA, die das alles nicht haben, eine höhere Geburtenrate haben, als wir.

    Oder anders ausgedrückt: ich halte das ja alles für zum Fenster rausgeschmissenes Geld. Aber OT.

    Kurz gesagt:
    In den USA ist das Umfeld stärker darauf ausgerichtet, Kinder trotz Unsicherheiten zu bekommen, während in Deutschland oft erst stabile Rahmenbedingungen geschaffen werden – was die Geburtenrate drückt.

    Quelle: ChatGPT

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Woraus ergibt sich das? Der Arbeitsvertrag verweist üblicherweise auf den TV-L, und in dem wird dabei ja nicht zwischen AN und AG unterschieden. Somit dürfte doch §622 IV BGB greifen?

    Ja du hast recht. Ich habe den TV-L falsch gelesen. Andere Tarifverträge regeln das arbeitnehmerfreundlicher.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Der Zuschlag für Ehepartner ergibt doch vor allem aus der Pflicht diesen in der privaten Krankenkasse zu versichern.

    Nochmal zu Forderung nach höherem Kindergeld. Das was du willst, hieß in der Ampel Kindergrundsicherung. Wurde aber aufgrund der Kosten von damals (ich meine) 20 Mrd. € von CDU und FDP zu Tode torpediert.

    Und auch In der freien Wirtschaft erhalten Familien diverse Leistungen für Familien, deren Arbeitseinkommen nicht ausreichend, um ein auskömmliches Leben zu führen. Auch bei Lidl an der Kasse wird die Person die 3 Kinder hat auf ein deutlich höheres Einkommen kommen als die Person ohne Kinder.

    Und zuletzt täte es einigen hier gut ihre A13 Brille abzusetzen und sich mal vor Augen zu führen wie bitter nötig die Familienzuschläge für Beamte in den unteren Gruppen sind.
    Ob der Stammtisch die Alternative eine deutliche Erhöhung der Grundbesoldung goutiert, darf doch stark bezweifelt werden.

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