NRW: potentielle Unwetterwarnung für Montag

  • Gleiches bei uns...

    Hier auch nicht.

    Mal gucken, wer zur Notbetreuung verdammt wird.........

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    "The fact that an opinion has been widely held is no evidence whatever that it is not utterly absurd; indeed in view of the silliness of the majority of mankind, a widespread belief is more likely to be foolish than sensible" (Bertrand Russell).

    "Pourquoi suit-on la pluralité? Est-ce qu'elle a plus de raison? Non, mais plus de force" (Blaise Pascal).

  • Schulleitung hat uns gerade auch informiert. Mit dem Hinweis darauf, dass der Unterricht im Distanzunterricht stattfinden muss, eine Aufgabenstellung allein reicht nicht. Ich gehe davon aus, dass wir morgen besonders viele Krankmeldungen reinbekommen.

    Was soll "dass der Unterricht im Distanzunterricht stattfinden muss" bedeuten? Zwang, live Unterricht zu übertragen o.ä., Kamerazwang?

    Wäre (abgesehen vom unbotmäßigen Pauschaleingriff in die pädagogische Freiheit) 'ne rechtswidrige Anweisung, die in eure Rechte am eigenen Bild als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) eimgreift. Verweigern und auch den Lehrerrat beauftragen, dort klare Kante zu zeigen.

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    "The fact that an opinion has been widely held is no evidence whatever that it is not utterly absurd; indeed in view of the silliness of the majority of mankind, a widespread belief is more likely to be foolish than sensible" (Bertrand Russell).

    "Pourquoi suit-on la pluralité? Est-ce qu'elle a plus de raison? Non, mais plus de force" (Blaise Pascal).

  • Das gab's früher nicht, wenn ich mich nicht irre.

    Früher war alles besser ;)^^.

    Kann mich erinnern, dass ich als Jugendliche mal schneefrei hatte. Kam bloß im Radio und alle haben gejubelt. :top:

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • 'ne rechtswidrige Anweisung, die in eure Rechte am eigenen Bild als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) eimgreift. Verweigern und auch den Lehrerrat beauftragen, dort klare Kante zu zeigen.

    Ich finde es jetzt nicht auf die schnelle, aber dazu gab es vor einiger Zeit ein arbeitsrechtliches Urteil, dass das angeordnet werden kann.

    Unabhängig davon gibt es ja viele Möglichkeiten Distanzunterricht zu gestalten.

  • Es war ja doch ein ziemlicher Kraftakt, Distanzunterricht überhaupt zu ermöglichen. Nun bin ich doch sehr froh, dass es auch genutzt wird und wir sogar rechtzeitig Bescheid kriegen. Nachdem jetzt eine NINA-Warnung nach der anderen auf meinem Handy landet, bin ich froh, dass ich nicht morgen früh rumrätseln muss, ob und wie ich zur Schule komme, wer zur Klausur überhaupt da ist etc. Und kann in Ruhe umdisponieren. Wir hatten schon mehrere "Übungs"-Distanztage. Bei uns ist das kein Problem.

  • Ich finde es jetzt nicht auf die schnelle, aber dazu gab es vor einiger Zeit ein arbeitsrechtliches Urteil, dass das angeordnet werden kann.

    Unabhängig davon gibt es ja viele Möglichkeiten Distanzunterricht zu gestalten.

    Das Urteil will ich sehen. ^^

    Ein Verzicht auf ein Grundrecht kann nicht eimfach so angeordnet werden.

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    "The fact that an opinion has been widely held is no evidence whatever that it is not utterly absurd; indeed in view of the silliness of the majority of mankind, a widespread belief is more likely to be foolish than sensible" (Bertrand Russell).

    "Pourquoi suit-on la pluralité? Est-ce qu'elle a plus de raison? Non, mais plus de force" (Blaise Pascal).

  • Mein Stand ist auch: Prinzipiell ist man in NRW als Lehrkraft nach der letzten gesetzlichen Änderung als Reaktion auf die Corona-Zeit explizit dazu verpflichtet, zur Erfüllung des Bildungsauftrag notwendige Videokonferenzen mit Bild und Ton durchzuführen - als Lehrkraft und als Schüler*in.

    Videokamera an – aus?
    Neben den Möglichkeiten, Videokonferenz Plattformen im Unterricht einzusetzen werden im Gesetzesentwurf auch die Grenzen beschrieben: “Zulässig ist der Einsatz von Videokonferenzsystemen nur, wenn dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich ist. Die Erforderlichkeit liegt vor, wenn dies zur Sicherung des konkreten Unterrichtsgeschehens oder aus anderen pädagogisch-didaktischen Gründen gegeben ist.” Werden Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, dem Unterricht zugeschaltet, so dürfte es in der Regel nicht erforderlich sein, dass dabei permanent Ton und/oder Kamera eingeschaltet sind, weder im Klassenraum, noch auf Seiten der Schülerinnen und Schüler. Eine Erforderlichkeit, Kamera und Ton im Klassenraum aus pädagogisch-didaktischen Gründen einzuschalten, ist aber in dem Moment gegeben, in welchem die Lehrkraft oder Schülerinnen und Schüler im Klassenraum etwas vorführen oder ein Unterrichtsgespräch in der Lerngruppe stattfindet.

    Mit dem Satz “Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zum Einsatz von Lehr- und Lernsystemen und Arbeits- und Kommunikationsplattformen und zur Nutzung von Videokonferenzsystemen mit Einschalten von Ton und Bild besteht in dem durch § 8 Absatz 2 gesetzten Rahmen.” der entsprechend auch für Lehrkräfte gilt, wird im Kommentar zum Gesetzesentwurf noch einmal ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Verpflichtung, Ton und Bild einzuschalten, sich in dem durch § 8 Absatz 2 gesetzten Rahmen bewegen muss. Sie ist somit nur möglich, sofern dieses zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages erforderlich ist.

    Wann genau diese Notwendigkeit besteht, ist dann eben die Frage.

  • Mein Gott gönnt den Kindern den freien Tag!

    Stellt irgendwelchen leicht zu erledigen Aufgaben über IServ usw. und gut ist.

    Angeblich planen Fellner und Maurer gerade spontane Hausbesuche bei KuK zur Kontrolle der pflichtgemäßen Durchführung der Anweisung zum Distanzunterricht.

    Wo genau wohnt Fr. Fellner nochmal damit sich Kolleg*innen darauf vorbereiten können, dass es unter Umständen bei Ihnen klingelt?

  • Stellt irgendwelchen leicht zu erledigen Aufgaben über IServ usw. und gut ist.

    Naja, das genau ist wohl nicht zulässig, auch wenn es z.T. Sinn macht, weil die Kollegen, die die Kinder zuhause haben dies eben dann auch so tackten können das jeder vernünftig arbeiten kann. Aber das wäre wohl zu logisch. Wobei ich schon verstehe, dass man z.T. Videokonferenzen haben will, weil das eben manchmal hilfreich ist, wenn auch in manchen Fällen nicht für alle umsetzbar.

  • Pauschaleingriff in die pädagogische Freiheit

    Der Begriff der pädagogischen Freiheit ist juristisch wohl recht inhaltlsleer:

    Um den Inhalt der pädagogischen Freiheit zu beschreiben, müssen wir uns zunächst noch einmal vergegenwärtigen, dass öffentliche Schulen, egal welcher Schulart oder Schulstufe, einen Teil der staatlichen Verwaltung darstellen. Rechtstechnisch sind sie „Anstalten“ und die Lehrkräfte treten während ihrer Dienstverrichtung in der Schule nicht als Privatpersonen, sondern als Vertreterinnen und Vertreter des Staates auf. Als „Amtswalter“ sind sie stets an alle Rechtsvorschriften wie (Schul-)Gesetze, Rechtsverordnungen und Richtlinien, die die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in unseren Schulen prägen, gebunden und müssen von ihnen befolgt werden. Gleiches gilt für Regelungen, die sich die Schulen im Rahmen ihrer Autonomie bzw. Eigenverantwortung in rechtmäßiger Weise gesetzt haben (Beispiel: Konferenzbeschlüsse). Am Ende der Hierarchiepyramide stehen dann natürlich noch die dienstlichen Weisungen, die von den jeweiligen Vorgesetzten der Lehrkräfte ausgesprochen werden und ebenfalls zu befolgen sind.

    Wenn wir uns das alles vergegenwärtigen, bleibt von der möglicherweise durch die Begrifflichkeit suggerierte „Freiheit“ eigentlich nicht mehr viel übrig: Es geht mithin um einen Ermessensspielraum, den die Lehrkräfte so lange und so weit mit Leben füllen können und müssen, wie es keine anderweitigen bindenden Vorgaben gibt. Auch vonseiten der Gerichte wird nahezu einmütig von keinem justiziablen Freiraum zugunsten der Lehrkräfte ausgegangen.

  • Welches Grundrecht hat denn z.B. eine Tafel oder meinst du, weil evtl. deine Stimme mit übertragen wird?!?

    Schüler sind ja nicht anwesend usw. ich verstehe dein Problem nicht wirklich.

    Ich sprach ausdrücklich vom allg. Persönlichkeitsrecht, hier also dem Recht am eigenen Bild und(!) auch Ton.

    Schüler sind bei 'ner Liveübertragung bei dieser nicht anwesend? Die sitzen vor ihren Entgeräten und rezipieren dein Bild, deinen Ton bei 'ner Loveübertraging.

    Edit: Der Tippfehler bleibt.

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    "The fact that an opinion has been widely held is no evidence whatever that it is not utterly absurd; indeed in view of the silliness of the majority of mankind, a widespread belief is more likely to be foolish than sensible" (Bertrand Russell).

    "Pourquoi suit-on la pluralité? Est-ce qu'elle a plus de raison? Non, mais plus de force" (Blaise Pascal).

    Einmal editiert, zuletzt von PaPo (11. Januar 2026 21:46)

  • Schüler sind bei 'ner Liveübertragung bei dieser nicht anwesend? Die sitzen vor ihren Entgeräten und rezipieren dein Bild, deinen Ton bei 'ner Loveübertraging.

    Genau! Das ist die Idee! Ich entgeräte mich und übertrage nur noch Liebe über den Äther :klatsch:

  • Der Begriff der pädagogischen Freiheit ist juristisch wohl recht inhaltlsleer:

    Inhaltsleer ist leider deine Replik, weil sie mit der Anmerkumg meinerseits nichts zu tun hat - gerne mal darüber informieren, wann die Schulleitung wie konkret in deinen Unterricht eingreifen darf... und wann nicht (frag deinen Lehrer- resp. Personalrat). Ungeachtet dessen, dass es eigtl. um Art. 3 GG ging.

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    "The fact that an opinion has been widely held is no evidence whatever that it is not utterly absurd; indeed in view of the silliness of the majority of mankind, a widespread belief is more likely to be foolish than sensible" (Bertrand Russell).

    "Pourquoi suit-on la pluralité? Est-ce qu'elle a plus de raison? Non, mais plus de force" (Blaise Pascal).

    Einmal editiert, zuletzt von PaPo (11. Januar 2026 21:48)

  • Genau! Das ist die Idee! Ich entgeräte mich und übertrage nur noch Liebe über den Äther :klatsch:

    Ist auf jeden Fall persönlichkeitsrechtkonform. ;)

    So mache ich das auch.

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    "The fact that an opinion has been widely held is no evidence whatever that it is not utterly absurd; indeed in view of the silliness of the majority of mankind, a widespread belief is more likely to be foolish than sensible" (Bertrand Russell).

    "Pourquoi suit-on la pluralité? Est-ce qu'elle a plus de raison? Non, mais plus de force" (Blaise Pascal).

  • Kein Wunder, dass Lehrer so einen schlechten Ruf haben, wenn bei einem eintägigen Wechsel in Distanz direkt der Datenschutz aufgerufen wird.

    Ich hab jede Woche Distanzunterricht. Völlig normal. Inwiefern werden denn da meine Rechte verletzt? Filmen kann mich auch jemand im normalen Unterricht.

  • Distanz"unterricht" hat halt keinen Mehrwert. Das dient nur dazu, damit sich die Bildungsministerin auf die Schulter klopfen kann, dass kein Unterricht entfallen wäre. Paar Alibiaufgäbchen schicken (oder auch nicht) wäre einfacher für alle und hätte den gleichen Effekt für die Kinder.

  • Kein Wunder, dass Lehrer so einen schlechten Ruf haben, wenn bei einem eintägigen Wechsel in Distanz direkt der Datenschutz aufgerufen wird.

    Ich hab jede Woche Distanzunterricht. Völlig normal. Inwiefern werden denn da meine Rechte verletzt? Filmen kann mich auch jemand im normalen Unterricht.

    Kein Wunder, dass Lehrer so einen schlechten Ruf haben, wenn ihnen die eigenen Grundrechte derart egal sind (oder schlimmer: sie keine Ahnung davon haben) und sie anderen, denen diese nicht egal sind, beschämen wollen, als bedürfe es für die Grundrechtswahrnehmumg irgendeiner Rechfertigung.

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    "The fact that an opinion has been widely held is no evidence whatever that it is not utterly absurd; indeed in view of the silliness of the majority of mankind, a widespread belief is more likely to be foolish than sensible" (Bertrand Russell).

    "Pourquoi suit-on la pluralité? Est-ce qu'elle a plus de raison? Non, mais plus de force" (Blaise Pascal).

  • Schüler sind bei 'ner Liveübertragung bei dieser nicht anwesend?

    Die sind nicht mit im Bild, nein, wenn du deinen Bildschirm teilst und du bist dann auch nicht zu sehen, wenn du das nicht möchtest.

    Wir reden hier ja nicht von Hybridunterricht, da verstehe ich das Theater, aber beim Rest überhaupt nicht.

  • Distanz"unterricht" hat halt keinen Mehrwert. Das dient nur dazu, damit sich die Bildungsministerin auf die Schulter klopfen kann, dass kein Unterricht entfallen wäre. Paar Alibiaufgäbchen schicken (oder auch nicht) wäre einfacher für alle und hätte den gleichen Effekt für die Kinder.

    So läuft es bei uns auch.

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    "The fact that an opinion has been widely held is no evidence whatever that it is not utterly absurd; indeed in view of the silliness of the majority of mankind, a widespread belief is more likely to be foolish than sensible" (Bertrand Russell).

    "Pourquoi suit-on la pluralité? Est-ce qu'elle a plus de raison? Non, mais plus de force" (Blaise Pascal).

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