Schulleitung hat uns gerade auch informiert. Mit dem Hinweis darauf, dass der Unterricht im Distanzunterricht stattfinden muss, eine Aufgabenstellung allein reicht nicht. Ich gehe davon aus, dass wir morgen besonders viele Krankmeldungen reinbekommen.
Was soll "dass der Unterricht im Distanzunterricht stattfinden muss" bedeuten? Zwang, live Unterricht zu übertragen o.ä., Kamerazwang?
Wäre (abgesehen vom unbotmäßigen Pauschaleingriff in die pädagogische Freiheit) 'ne rechtswidrige Anweisung, die in eure Rechte am eigenen Bild als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) eimgreift. Verweigern und auch den Lehrerrat beauftragen, dort klare Kante zu zeigen.