Schulausfall, Minusstunden, kein Distanzunterricht NDS

  • Moin,

    gibt es bezüglich Minusstunden bei Schulausfall eine gesetzliche Regelung?
    Hier reibt sich der Schulleiter immer die Hände und ordnet keinen Distanzunterricht an um schön die Minusstunden einzusammeln.
    Das wir aber an den Tagen des Ausfalls am Schreibtisch sitzen und nicht frei haben, interessiert natürlich niemanden.

  • chilipaprika 11. Januar 2026 15:10

    Hat den Titel des Themas von „Schulausfall, Minusstunden, kein Distanzunterricht“ zu „Schulausfall, Minusstunden, kein Distanzunterricht NDS“ geändert.
  • Moin,

    gibt es bezüglich Minusstunden bei Schulausfall eine gesetzliche Regelung?
    Hier reibt sich der Schulleiter immer die Hände und ordnet keinen Distanzunterricht an um schön die Minusstunden einzusammeln.
    Das wir aber an den Tagen des Ausfalls am Schreibtisch sitzen und nicht frei haben, interessiert natürlich niemanden.

    Man kann das auch einfach nüchtern sehen: das ist mal eine der wenigen Möglichkeiten im Schuldienst, Überstunden auch wirklich abzubauen. Und nein, wenn bei mir x Stunden Unterricht entfallen, dann bereite ich genau diese x Stunden weder vor und nach noch halte ich diese. Diese Arbeit entfällt also tatsächlich. Dass ich in der Zeit möglicherweise andere Aufgaben wahrnehme, die ich sonst zu einem anderen Zeitpunkt hätte machen müssen, steht dazu nicht im Widerspruch.

  • Hier reibt sich der Schulleiter immer die Hände und ordnet keinen Distanzunterricht an um schön die Minusstunden einzusammeln.
    Das wir aber an den Tagen des Ausfalls am Schreibtisch sitzen und nicht frei haben, interessiert natürlich niemanden.

    Was konkret machst du denn am Schreibtisch? Unterrichtsvorbereitung die du eh machen würdest? Dann wird das natürlich nicht gegengerechnet. Oder versorgst du die Schüler, die du eigentlich zu dem Zeitpunkt im Unterricht hättest, mit Material? Dann ist das was anderes. Aber scheinbar machst du das freiwillig, da du ja sagst, es wurde kein Distanzunterricht angeordnet.


    In NRW wäre das okay so und ist auch explizit im Mehrarbeitserlass genannt:


    "4.5 Nicht anrechenbare Ausfallstunden liegen vor bei Pflichtstundenausfall wegen Abwesenheit der Schüler, z.B. in folgenden Fällen:

    - bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall (Schulfrei wegen Hitze oder Glatteis u.a.),"


    (Nicht anrechenbar = Minus)

  • Man kann das auch einfach nüchtern sehen: das ist mal eine der wenigen Möglichkeiten im Schuldienst, Überstunden auch wirklich abzubauen. Und nein, wenn bei mir x Stunden Unterricht entfallen, dann bereite ich genau diese x Stunden weder vor und nach noch halte ich diese. Diese Arbeit entfällt also tatsächlich. Dass ich in der Zeit möglicherweise andere Aufgaben wahrnehme, die ich sonst zu einem anderen Zeitpunkt hätte machen müssen, steht dazu nicht im Widerspruch.

    Wenn die Schule geschlossen ist, dann ist nicht das Verschulden der Lehrkräfte, also kann es auch keine Minusstunden geben deswegen.

    Also Verbandsvertreter würde ich da deutlich gegen sturmlaufen.

  • Wenn die Schule geschlossen ist, dann ist nicht das Verschulden der Lehrkräfte, also kann es auch keine Minusstunden geben deswegen.

    Also Verbandsvertreter würde ich da deutlich gegen sturmlaufen.

    Es ist in Niedersachsen wohl anders geregelt. Ich hatte da letzte Woche eine Diskussion auf Reddit gesehen und war auch irritiert über die Regelung. https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisat…ungsbedingungen

  • Eine ziemlich freche Regelung, wie ich finde.

    Was sagen denn die Gewerkschaften und Verbände dazu?

  • Wenn die Schule geschlossen ist, dann ist nicht das Verschulden der Lehrkräfte, also kann es auch keine Minusstunden geben deswegen.

    Also Verbandsvertreter würde ich da deutlich gegen sturmlaufen.

    Doch, in NDS ist es so geregelt; siehe Link von Palim .

    An meiner Schule und den allermeisten BBSn in NDS findet zum Glück Distanzunterricht statt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wenn die Schule geschlossen ist, dann ist nicht das Verschulden der Lehrkräfte, also kann es auch keine Minusstunden geben deswegen.

    Also Verbandsvertreter würde ich da deutlich gegen sturmlaufen.

    Der Schuldbegriff ist hier völlig daneben. Es handelt sich de facto um angeordneten Überstundenabbau. An unserer Schule werden andersherum immer wieder auch Lehrkräfte gesucht, die die Notbetreuung dann vor Ort gewährleisten. Diese erhalten natürlich auch keine Minderstunden, da sie auf Weisung der SL anderweitig tätig sind. Es steht den Kolleginnen und Kollegen frei, sich dafür zu melden.

  • wollte ich auch schreiben.
    An meiner NDS-Refschule wurde an einem Sturmtag nicht nur denjenigen, die für die Notbetreuung notwendig gewesen wären (null), sondern auch anderen, die den Tag zum Aufräumen der Sammlung genutzt haben, weil keine Kinder da waren, keine Minusstunden aufgeschrieben.

  • wollte ich auch schreiben.
    An meiner NDS-Refschule wurde an einem Sturmtag nicht nur denjenigen, die für die Notbetreuung notwendig gewesen wären (null), sondern auch anderen, die den Tag zum Aufräumen der Sammlung genutzt haben, weil keine Kinder da waren, keine Minusstunden aufgeschrieben.

    Genauso. Und damit kommt dann wieder die grundsätzliche Pflicht zur Anwesenheit von Arbeitnehmern auch bei extremen Witterungsbedingungen zusammen mit dem Entfall von Unterricht aus Sicherheitsgründen: Wer anwesend ist und etwas sinnvolles arbeitet, bekommt seine reguläre Arbeitszeit auch angerechnet. Wer sich dafür entscheidet, lieber zu Hause zu bleiben und Überstunden abzubummeln, kann das an einem solchen Tag guten Gewissens tun.

  • Wer eine Aufgabe angewiesen bekommt, die er oder sie zu Hause erledigen kann, bleibt wegen extremer Wetterbedingungen sicher zu Hause, gefährdet sich und andere nicht, ist denen, die unbedingt draußen sein müssen, aus dem Weg ...

    ... und erhält keine Minusstunden.

    Da steht nämlich nicht, dass die Anwesenheit für eine angewiesene Aufgabe zwingend erforderlich ist.

  • Wer sich dafür entscheidet, lieber zu Hause zu bleiben und Überstunden abzubummeln, kann das an einem solchen Tag guten Gewissens tun.

    Man kann auch von zuhause viele sinnvolle Dinge tun, die man nicht unbedingt direkt in der Schule machen muss und dazu gehört sowohl Distanzunterricht als auch andere Aufgaben.

  • Ich habe das BL (NDS) ergänzt. In NRW haben wir Distanzunterricht, Punkt. Ich hoffe sehr, dass keine SL auf eine andere Idee kommt.

    Der Gipfel ist übrigens, dass wir natürlich seit Corona funktionierende Konzepte und auch die notwendige technische Ausstattung für Distanzunterricht haben und den seitdem auch immer durchgeführt haben, so dass kein Minusstunden angefallen sind - bis zum letzten Jahr, im letzten Sommer wurde Schulen im Sekundarbereich ausdrücklich und ohne irgendeine Erklärung der Distanzunterricht bei witterungsbedingtem Schulausfall untersagt.

    Unterricht entfällt, alle kriegen Minusstunden, Ende der Durchsage.

  • "Ich habe zuhause genug zu tun" oder "Ich kann mal die Sammlung aufräumen" interessiert übrigens nicht, keine Minusstunden gibt es nur, wenn man für den Tag eine individuelle Aufgabe von der Schulleitung übertragen bekommt, die außerhalb der allgemeinen dienstlichen Aufgaben jeder Lehrkraft liegt, also eine Zusatzaufgabe.
    Ich habe am letzten Freitag 6 Minusstunden bekommen, obwohl ich in der Schule war und den Vormittag zum Aufräumen der Sammlung genutzt habe.

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