Arbeitszeiterfassung und Präsenzpflicht

  • Immerhin wissen jetzt alle mal wieder, wie die derzeitige Bildungsministerin von NRW heißt.

    🍦 Eis macht Spaß! 🍦
    Schoko, Vanille – ganz egal,
    Hauptsache lecker jedes Mal! 😋

    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Vorschlag

    Der Fokus in Schule liegt oft nicht auf dem Kind, sondern auf administrativen und organisatorischen Zwängen. Erst wenn das Kind gesehen und wertgeschätzt wird, kann es auch ohne Einschränkungen lernen. Lehrkräfte sind oft nur vormittags präsent und verbringen den Nachmittag außerhalb der Schule, was die Zusammenarbeit und die pädagogische Entwicklung behindert. Lehrkräfte sollten nicht nur als Wissensvermittler, sondern als ganzheitliche Begleiter der Schülerinnen und Schüler agieren. Daher sollte eine verpflichtende Arbeitszeit in der Schule von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr eingeführt werden.

    Antwort

    Die Diskussion über die Arbeitszeit von Lehrkräften wird aktuell auf verschiedenen Ebenen sehr intensiv geführt. Die Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeit- bzw. Anwesenheitsfensters für Lehrkräfte von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr hätte einen grundlegenden Umbau des bestehenden Systems zur Folge und ist in jedem Fall kurzfristig angesichts der umfassenden rechtlichen, infrastrukturellen und finanziellen Hürden nicht möglich. Die z. B. zur Umsetzung erforderliche Einrichtung von Arbeitsplätzen und Büros an den Schulen würde erhebliche Kosten bei den Schulträgern auslösen. Aus Sicht der Landesregierung hat sich die eigenverantwortliche und somit auch flexible Einteilung der Arbeitszeit bewährt. Bereits jetzt findet sie ihren Rahmen in den entsprechenden Regelungen der ADO, mit denen Schulleitungen diese Flexibilität z. B. zum Zweck der Schul- und Unterrichtsentwicklung einschränken können.
    Obwohl die Diskussion um die Arbeitszeit bei Lehrkräften und deren Erfassung und Bemessung derzeit allgemein präsent ist, gilt es, die bundesgesetzlichen Vorgaben hierzu abzuwarten. Daher steht der Austausch mit der Bundesregierung und den anderen Ländern in der Bildungsministerkonferenz zu einer Lösung für den Lehrkräftebereich im Vordergrund. Das Ministerium für Schule und Bildung steht hierzu mit den anderen 15 Bundesländern im engen Austausch.

    (Hervorhebungen durch mich)

    Quelle:
    Arbeitszeit verpflichtend | Bildungsportal NRW

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.


  • Wie sind dann eigentlich die Präsenzzeiten bei Lehrer in der Abendschule angemacht? Der bei solchen, die in der Abendschule und im Vormittagsunterricht eingesetzt werden?

    Die werden vergessen, wie sie beim Glatteis vormittags um 7 vergessen wurden :P

  • Vorschlag

    Der Fokus in Schule liegt oft nicht auf dem Kind, sondern auf administrativen und organisatorischen Zwängen. Erst wenn das Kind gesehen und wertgeschätzt wird, kann es auch ohne Einschränkungen lernen. Lehrkräfte sind oft nur vormittags präsent und verbringen den Nachmittag außerhalb der Schule, was die Zusammenarbeit und die pädagogische Entwicklung behindert. Lehrkräfte sollten nicht nur als Wissensvermittler, sondern als ganzheitliche Begleiter der Schülerinnen und Schüler agieren. Daher sollte eine verpflichtende Arbeitszeit in der Schule von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr eingeführt werden.

    Antwort

    Die Diskussion über die Arbeitszeit von Lehrkräften wird aktuell auf verschiedenen Ebenen sehr intensiv geführt. Die Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeit- bzw. Anwesenheitsfensters für Lehrkräfte von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr hätte einen grundlegenden Umbau des bestehenden Systems zur Folge und ist in jedem Fall kurzfristig angesichts der umfassenden rechtlichen, infrastrukturellen und finanziellen Hürden nicht möglich. Die z. B. zur Umsetzung erforderliche Einrichtung von Arbeitsplätzen und Büros an den Schulen würde erhebliche Kosten bei den Schulträgern auslösen. Aus Sicht der Landesregierung hat sich die eigenverantwortliche und somit auch flexible Einteilung der Arbeitszeit bewährt. Bereits jetzt findet sie ihren Rahmen in den entsprechenden Regelungen der ADO, mit denen Schulleitungen diese Flexibilität z. B. zum Zweck der Schul- und Unterrichtsentwicklung einschränken können.
    Obwohl die Diskussion um die Arbeitszeit bei Lehrkräften und deren Erfassung und Bemessung derzeit allgemein präsent ist, gilt es, die bundesgesetzlichen Vorgaben hierzu abzuwarten. Daher steht der Austausch mit der Bundesregierung und den anderen Ländern in der Bildungsministerkonferenz zu einer Lösung für den Lehrkräftebereich im Vordergrund. Das Ministerium für Schule und Bildung steht hierzu mit den anderen 15 Bundesländern im engen Austausch.

    (Hervorhebungen durch mich)

    Quelle:
    Arbeitszeit verpflichtend | Bildungsportal NRW

    Hatte ich auf der ersten Seite bereits verlinkt. ;)

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    "The fact that an opinion has been widely held is no evidence whatever that it is not utterly absurd; indeed in view of the silliness of the majority of mankind, a widespread belief is more likely to be foolish than sensible" (Bertrand Russell).

    "Pourquoi suit-on la pluralité? Est-ce qu'elle a plus de raison? Non, mais plus de force" (Blaise Pascal).

  • Hatte ich auf der ersten Seite bereits verlinkt. ;)

    Jetzt habe ich es auch gesehen. Mir scheint jedoch, dass Links weniger zur Kenntnis genommen werden als die konkreten Aussagen. Daher zitiere ich die relevanten Aussagen gerne direkt.

    Ich kann mich gar nicht über die Frage der Arbeitszeiterfassung und die Präsenzpflicht aufregen, da ich ohnehin fast jeden Tag ca. acht Stunden, teilweise länger, in der Schule bin. In den Sommerferien bin ich zwei Wochen vor Ort, in den Kleinen Ferien ist eine Woche immer für Korrekturen und sonstigen Verwaltungsaufwand verplant. Das sind zwar keine acht Stunden am Tag, aber unter Berücksichtigung des Urlaubsanspruchs feiern wie Lehrkräfte dann eben unsere Überstunden während der Schulzeit ab.
    Man könnte über ein Gleitzeitkonto sprechen - aber dann müssten beide Seiten die Regeln einhalten.
    Das MSB in dem Bereich, dass die echte Arbeitszeit erfasst wird und nicht nach Akkord berechnet wird nach dem Motto eine Englisch-LK-Klausur in der Q2 sei in 20 Minuten zu korrigieren.

    Die Lehrkräfte in dem Bereich, dass sie tatsächlich dann auch ihre 41 Stunden arbeiten - sprich einige müssen mehr arbeiten, einige weniger. Die eigene Wahrnehmung und die objektive Messung passen oft nicht übereinander.

    Und dann ist da noch die Frage der Arbeitsdichte...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich hatte den Artikel bereits vorher gelesen und ganz schelmisch dabei grinsen müssen. Schon vor, aber erst recht nach Corona gibt es so viele Jobs, in denen Home Office mit Zeitabrechnung möglich ist und das soll für LehrerInnen aber nicht möglich sein? Ich halte den Gedanken, dass Arbeitszeiterfassung zeitgleich in Präsenzpflicht münden müsste, für absolut an den Haaren herbeigzogen. Vermutlich sollen dadurch Kollegen und Kolleginnen aufgeschreckt werden und die Forderung nach Durchsetzung der Pflicht zur Zeiterfassung gebremst werden.

    Ich persönlich könnte mit der Präsenzpflicht absolut leben - aber dann auch bitte mit allen Konsequenzen. Ich hätte keine Betreuungsprobleme mehr, denn Konferenzen wären kein Fass ohne Boden. Klassenfahrten würden einfach nicht mehr stattfinden. Wochenenden wären endlich korrekturfrei. Abschlussprüfungen und Abitur werden in den Februar verlegt, damit die Korrekturen und Gutachten vor den Sommerferien fertig sind. Ich bekomme einen Schreibtisch, Hardware und einen Bürostuhl in einem geeigneten Raum gestellt. Die Infos, Anfragen etc., die aktuell über den gesamten Tag verstreut gelesen und bearbeitet werden müssen, würden nur noch bis 16.30 Uhr (bzw. bei mir in TZ wesentlich früher) bearbeitet werden, der Rest halt eben am nächsten Tag.

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