Arbeitszeiterfassung und Präsenzpflicht

  • Nochmal. Was passiert dann mit den Kollegen, die ein Vielfaches der vorgesehenen Zeit für jede einzelne Unterrichtsstunde planen? So lange an einer einzelnen Klausur rumhantieren wie andere an einem ganzen Stapel?

    Klare Anweisung vom Chef. Das wird denen schwer fallen, aber da müssen die Schulleiter und Ministerialbeamten wohl durch.

  • Nochmal. Was passiert dann mit den Kollegen, die ein Vielfaches der vorgesehenen Zeit für jede einzelne Unterrichtsstunde planen? So lange an einer einzelnen Klausur rumhantieren wie andere an einem ganzen Stapel?

    Unfähigkeit ist kein Dienstvergehen.

    Klare Anweisung vom Chef. Das wird denen schwer fallen, aber da müssen die Schulleiter und Ministerialbeamten wohl durch.

    Welche Anweisung? Zeitvorgaben für die Korrektur und die Vorbereitung? Wer prüft das?

    Wenn sowas kommt driftet das sicherlich an viele Stellen ins Micromanagement ab. Viel Arbeit für die Personalvertretung.

  • Klare Anweisung vom Chef. Das wird denen schwer fallen, aber da müssen die Schulleiter und Ministerialbeamten wohl durch.

    Wenn ich so sehe, wie manche es schaffen, sich durch das Leben als Lehrkraft durchzumogeln, ohne dass ihnen Vorgesetzte ernsthaft an den Karren fahren können, dann zweifle ich daran, dass man notorischen Trödlern bei einer Zeiterfassung so leicht beikommen könnte.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Wenn ich so sehe, wie manche es schaffen, sich durch das Leben als Lehrkraft durchzumogeln, ohne dass ihnen Vorgesetzte ernsthaft an den Karren fahren können, dann zweifle ich daran, dass man notorischen Trödlern bei einer Zeiterfassung so leicht beikommen könnte.

    Das geht nirgends mit einer Zeiterfassung. Weder in der Schule, noch sonst wo.

  • Nochmal. Was passiert dann mit den Kollegen, die ein Vielfaches der vorgesehenen Zeit für jede einzelne Unterrichtsstunde planen? So lange an einer einzelnen Klausur rumhantieren wie andere an einem ganzen Stapel?

    Was passiert denn mit der (angestellten) Buchhalterin, die einzelne Rechnung noch 10x in alle Himmelsrichtung prüft, ehe sie diese schlussendlich bezahlt? Sie macht kurzfristig Überstunden, die sie je nach Unternehmenskultur entweder abfeiert oder ausgezahlt bekommt.

    Langfristig wird sie von der Personalabteilung gefragt werden, warum ausgerechnet sie immer Überstunden machen muss und wenn sie dann ihr Vorgehen beschreibt, wird die Personalabteilung die Führungskraft der Buchhalterin bitten, entweder die Notwendigkeit der regelmäßigen Überstunden zu bestätigen (was den Bedarf einer weiteren Stelle begründet und damit im nächsten Schritt zu einer Stellenausschreibung führt) oder die Buchhalterin anzuhalten, ihre aufgewandte Arbeitszeit effizienter zu nutzen.

    Auf die Lehrkraft umgemünzt: Die Person, die für die Prüfung der Arbeitszeiterfassung zuständig ist, wird vermutlich irgendwann skeptisch und dann muss sich die Lehrkraft erklären. Und daraus ergeben sich dann wie bei der Buchhalterin Folgeschritte. Natürlich wird nicht direkt mit dem Disziplinarrecht gedroht, aber sollte sich die Lehrkraft über einen längeren Zeitraum diversen Anweisungen seitens Behörden und Schulleitung verweigern, kann irgendwann hierzu gegriffen werden.

    Ein Unterschied zur Buchhalterin wäre sicher noch, dass die Lehrkraft (mit hoher Wahrscheinlichkeit) Überstunden nicht abfeiern wird (da das die Strukturen des Schulsystems nicht wirklich vorsehen), sondern eher ausgezahlt bekommt.

  • Nochmal. Was passiert dann mit den Kollegen, die ein Vielfaches der vorgesehenen Zeit für jede einzelne Unterrichtsstunde planen? So lange an einer einzelnen Klausur rumhantieren wie andere an einem ganzen Stapel?

    Das Problem erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht so ganz. Was passiert denn im Finanzamt mit Kollegen, die für einen Vorgang 10x so lange brauchen wie andere? Da muss halt der Dienstvorgesetzte ein Auge darauf haben und - im Rahmen seiner Möglichkeiten - gegenwirken. Die Möglichkeiten sind nun im Beamtentum gering, aber das ist nun wirklich kein lehrerspezifisches Problem, das eine Arbeitszeiterfassung unmöglich oder nutzlos macht.

    Zu den Überlastungsanzeigen: Das Problem ist, dass viele Kollegen sich nicht mit dem Dienstrecht beschäftigen und dann formale Fehler machen, die es dem Dienstherrn ermöglichen, sich wegzuducken. Sie haben dann auch falsche Erwartungen.
    Das Konzept der Überlastungsanzeige geht auf §16 ArbSchG zurück. Da geht es darum, konkrete Situationen anzuzeigen, die zu einer Gefährdung werden können. Das Ziel ist dann vor allem, so wie es Chemikus08 beschreibt, durch diese Anzeige keine Verantwortung für mögliche Verstöße oder für Schäden zu tragen. Die Überlastungsanzeige ist explizit NICHT dazu geeignet, sich über grundsätzliche systemische Bedingungen, die per Gesetz und Verordnung festgelegt - und nicht höchstrichterlich in Frage gestellt - sind, anzuprangern.

    Mit anderen Worten: Wenn ich eine Überlastungsanzeige stelle, in der ich mich beklage, dass Klassen grundsätzlich zu groß, das allgemeine Stundendeputat zu hoch und die Lehrpläne pauschal zu voll sind, kann der Dienstherr sagen, dass das ja keine Überlastunganzeige ist. Hier muss man politisch ran, denn Verordnungen können nur über den Weg der Gesetzgebung geändert werden.

    Wenn ich aber anzeige, dass ich aufgrund der Prüfungstermine im Abitur, der daraus resultierenden Korrekturzeiten verbunden mit der Kursgröße im aktuellen LK nicht gewährleisten kann, dass die Bewertung der Abiturklausuren valide, objektiv und reliabel geschieht, ist das eine echte Überlastungsanzeige. Der Dienstherr kann dann entweder Abhilfe schaffen, wie er das macht, ist seine Sache, oder auch nicht, dann bin ich aber nicht mehr dafür verantwortlich, wenn ich die Korrektur in der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht mit der notwendigen Sorgfalt erledigen kann.

    Natürlich gibt es hier Überschneidungen und Grauzonen. Wenn sage, dass ich mit meinen 23 Stunden Deputat fünf Oberstufenkurse und eine Mittelstufenklasse habe, alle bis zum Anschlag gefüllt, dann ist das schon wieder eher Grund für eine Überlastungsanzeige - solange ich die konkrete Gefahr für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit benennen kann. Idealerweise Gefahr für andere (invalide Bewertung; kein Erreichen der Lernziele etc.), nicht so sehr für mich (Erschöpfung etc.), wobei Gesunderhaltung durchaus auch ein passender Grund ist.

  • Was passiert dann mit den Kollegen, die ein Vielfaches der vorgesehenen Zeit für jede einzelne Unterrichtsstunde planen? So lange an einer einzelnen Klausur rumhantieren wie andere an einem ganzen Stapel?

    Das selbe was mit dem Sachbearbeiter passiert, der 10x solange braucht für einen Vorgang wie andere. Nichts wirklich, denn wenn man ihn dazu befragen würde, könnte er das sicherlich gut erklären.

  • Kurzfristig kommst du damit (auch außerhalb des Lehrberufs) immer durch, aber eben nicht langfristig.

    Bist du echt Lehrer? Natürlich kommt man damit langfristig durch. Was soll denn passieren?

  • Nochmal. Was passiert dann mit den Kollegen, die ein Vielfaches der vorgesehenen Zeit für jede einzelne Unterrichtsstunde planen? So lange an einer einzelnen Klausur rumhantieren wie andere an einem ganzen Stapel?

    Da fängts ja schon an. Was ist denn die vorgesehene Zeit? Und unterscheidet die sich je nach Fach?

    Ich sehe das Problem ebenfalls nicht ganz. Die Zeit wird erfasst und bei massiven Überschreitungen muss es Gespräche und Gegensteuern geben, zur Not mittels Entlastung bei sonstigen Aufgaben. Letztlich wird man auch hier, wie in jedem anderen Bereich und Beruf auch, damit klar kommen müssen, dass manche Leute mehr und andere weniger in ihrer Arbeitszeit schaffen.

  • Ich sehe schon die Schulen voller REFA-Fachkräfte, die Durchlaufzeiten nehmen und dann werden ganz viele Lean-Manager angestellt um die Prozess zu optimieren.

  • Nochmal. Was passiert dann mit den Kollegen, die ein Vielfaches der vorgesehenen Zeit für jede einzelne Unterrichtsstunde planen? So lange an einer einzelnen Klausur rumhantieren wie andere an einem ganzen Stapel?

    Sie werden dann auffallen ubd dann wieder es Gespräche geben. So wie in jedem anderen Beruf auch.


    Wieviele von denen kennst du?

  • Bist du echt Lehrer? Natürlich kommt man damit langfristig durch. Was soll denn passieren?

    Das klingt als ob es gar kein Disziplinarrecht gäbe. Dann könnte man ja derzeit auf Pausenaufsichten, Konferenzen oder Klassenfahrten verzichten - kann einrm ja eh nichts passieren.

    Schwerwiegende Fälle können zu Zwangsversetzungen oder zur Entfernung aus dem Beamtendienst führen. Dass das nicht bei einmaligem Vertrödeln der Arbeitszeit passiert, ist klar.

    Ich habe in meinem Umfeld, das muss ich dazu erwähnen, weder mitbekommen, dass jemand aus dem Beamtendienst entfernt wurde noch dass jemand über einen längeren Zeitraum in einem derartigem Maße gegen dienstliche Anweisungen verstieß, dass diese Option im Raum stand.

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