Pausenkiosk mit Schülern eröffnen – Erfahrungen & Tipps?

  • Hallo zusammen,

    ich plane mit meinen Schülern einen Pausenkiosk an unserer Schule zu eröffnen und wollte mich nach euren Erfahrungen erkundigen.

    Dazu hätte ich folgende Fragen:

    • Welche organisatorischen und rechtlichen Aspekte (insbesondere Hygienevorgaben) sind zu beachten?
    • Welche Produkte haben sich in der Praxis bewährt?
    • Wie organisieren Sie konkret Aufgabenverteilung, Verkauf und Abläufe im Schulalltag?

    Liebe Grüße:)

  • Hallo zusammen,

    ich plane mit meinen Schülern einen Pausenkiosk an unserer Schule zu eröffnen und wollte mich nach euren Erfahrungen erkundigen.

    Dazu hätte ich folgende Fragen:

    • Welche organisatorischen und rechtlichen Aspekte (insbesondere Hygienevorgaben) sind zu beachten?
    • Welche Produkte haben sich in der Praxis bewährt?
    • Wie organisieren Sie konkret Aufgabenverteilung, Verkauf und Abläufe im Schulalltag?

    Liebe Grüße:)

    Hallo :)

    super Projekt!

    Kurz aus der Praxis:

    • Recht/Hygiene: Mit Schulleitung + Gesundheitsamt abklären, einfache Hygieneregeln festlegen, Allergene kennzeichnen.
    • Produkte: Belegte Brötchen, Brezeln, Obst, Wasser/Schorle, leber klein starten.
    • Organisation: Feste Teams (Einkauf, Verkauf, Kasse), klare Abläufe und kurzer Verkaufszeitraum.

    Wichtig: Einfach anfangen und dann anpassen – der Rest ergibt sich :) 👍
    VIEL SPAß!!!

  • tanjajohannsen

    "Einfach anfangen und dann anpassen" ist bei der Gründung einer Schülerfirma eher schwierig, gerade wenn es um den Verkauf von Lebensmitteln geht. Dazu sind vorab doch einige - von dir zurecht auch genannten - Aspekte zu beachten.


    spont009 Die Angabe des Bundeslandes wäre wirklich hilfreich. Für NDS gibt es tatsächlich eine Handreichung zum Vorgehen und zu beachtenden Aspekten. Das sieht in anderen Bundesländern vlt. ähnlich aus.

  • Hygienevorschrift No.1:Alle Waren müssen sich hinter einem Spuckschutz befinden. Das kann eine Acrylglasplatte sein.
    Hygienevorschrift No.2: Das Verkaufs"personal" darf Nahrungsmittel nur mit Einmalhandschuhen anfassen, diese dürfen auch keinen Kontakt zum Bargeld bekommen. Seit Corona sind die Regeln da streng und auch nachvollziehbar. Daher teilen sich mindestens zwei Personen die Warenausgabe und Kasse.

    Für alle Verkaufstätigkeiten ist die IHK der zuständige Ansprechpartner. Dort gibt es auch Personen, die Auskunft über die Regelung einer Schülerfirma geben können.

    Zusatzregel 1: Konkurrenzverbot. Eine Schülerfirma darf keine Waren anbieten, die in Konkurrenz zum örtlichen Handel treten. Ein Pausenkiosk gehört jedoch nicht in diese Kategorie - es sei denn (was wohl ausgeschlossen werden kann), dass sich an der Schule eine Filiale einer Bäckerei befände.

    Zusatzregel 2: Die Schülerfirma darf nicht gewerblich tätig werden, der Bildungszweck muss im Vordergrund stehen. Es dürfen keine "Schwarzen Kassen" geführt werden. Hier hilft die Zusammenarbeit mit einem Schulförderverein, der auch bei der Finanzierung der Klassenfahrt sinnvoll ist.

    Ich hatte einige Jahre das Projekt "Schülerfirma" im Rahmen eines Fächer übergreifenden Unterrichts in Wirtschaftslehre, Technik, Kunst und Informatik durchgeführt. Als Klassenlehrer hat man da flexible Möglichkeiten.
    In Wirtschaftslehre haben wir die verschiedenen Bereiche eines Betriebes abgebildet: Betriebsleitung, Einkauf, Warenwirtschaft, Buchführung, Verkauf, Marketing, Lagerhaltung ... Technik war die "Produktionsabteilung" und für die Herstellung des Verkaufsstandes , für die Buchführung war Informatik mit Kalkulation und Bildbearbeitung für Marketing zuständig.
    Infos, Linkhinweise und Erfahrungen findest du hier:
    https://www.autenrieths.de/schuelerfirma.html

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang Autenrieth (26. März 2026 12:41)

  • Dieser Rat ist schlichtweg Quatsch und im Gegenteil sogar kontraproduktiv:

    https://bgn-branchenwissen.de/praxishilfen-v…andschuhe-keine

    Die Schüler tragen die Handschuhe ja nicht den ganzen Tag. Kontraproduktiv ist der Rat sicher nicht.
    Kontrollierst DU, ob deine Schüler, die Dienst am Pausenkiosk haben, sich die Hände gewaschen haben?

    Das Kultusministerium und die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg verlangen in der Regel einen schulspezifischen Hygieneplan. Schüler, die regelmäßig mit Lebensmitteln arbeiten, benötigen eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt. Dort wird gelehrt, dass Handschuhe optional sind, sofern die Handhygiene (Waschen/Desinfektion) strikt eingehalten wird.
    In dem von dir angegebenen Link, der für ganztägige Tätigkeit gilt, steht:

    Zitat

    An Frischetheken ist schon fünf Minuten nach Umgang mit Fleisch, Wurst und Käse auf verschiedenen Oberflächen eine sehr starke Anreicherung von Bakterien feststellbar. Untersuchungen der Arbeit mit und ohne Handschuhe ergaben keinen Unterschied zwischen der Besiedelungsstärke

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  • Wolfgang Autenrieth


    Warum das Tragen von Einweghandschuhen kontraproduktiv sein kann, steht im Link von Karl-Dieter ganz eindeutig drin. Andersherum bringt das Tragen keine messbaren Vorteile, wie du ja selbst korrekt zitiert hast. Folgerichtig findet man z.B. auch im Hygieneleitfaden für die Verpflegung an nds. Schulen bei Personalhygiene lediglich den Hinweis auf Einweghandschuhe im Falle kleinerer Wunden und sonst die klassische Handhygiene. Und ja, die beteiligten Schüler erhalten natürlich eine entsprechende Einweisung und es schadet sicher nicht, dass als verantwortliche Lehrkraft auch mal zu kontrollieren.

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