Hoher Stundenlohn, minimaler Aufwand – wie realistisch ist das als Lehrer in Österreich?

  • Ich finde, dass die Schule bzw. der Schulträger grundsätzlich das Trinken und/oder Essen in bestimmten Bereichen verbieten darf. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber durfte der Kaffee auch nicht mit in den Kundenbereich genommen werden. Voraussetzung wäre für mich, dass für die Pausen geeignete Räume zur Verfügung stehen, in denen das Essen und Trinken erlaubt ist.

    Ergänzung: Grundsätzlich heißt, dass es natürlich immer Ausnahmen gibt. Gesundheitliche Gründe oder gerade einen Frosch im Hals oder ...

  • dass für die Pausen geeignete Räume

    Ich korrigiere das mal für Dich: "dass es Pausen und geeignete Räume dafür gibt"

    An den meisten Schulen gibt es weder das eine noch das andere.

  • Ich finde, dass ...

    Na ja, mich interessiert hier eher die tatsächliche rechtliche Lage, wer hier welche Entscheidungen treffen darf.

    Das Recht, im Unterricht Kaffee zu trinken, ist nun wirklich kein Hügel, auf dem ich sterben würde (um einen Anglizismus zu benühen), aber die Frage finde ich in der Theorie trotzdem spannend. Marylins Schulleiter beansprucht das so für sich, jemand hat den Schulträger ins Spiel gebracht und ich hatte auf die Mibestimmungsrechte bei der Hausordnung verwiesen.

    Meine Vermutung, aber halt eben auch nur eine Vermutung, wäre, dass der Schulträger grundsätzliche Verhaltensregeln für alle seine schulischen Liegenschaften formulieren darf. Innerhalb der Grenzen, die diese Regeln setzen, können die schulischen Gremien verbindliche Hausordnungen formulieren. Vermutlich kann der Schulleiter alles, was auf diesen beiden Ebenen nicht festgelegt ist, erstmal anweisen, er ist aber an die Regeln gebunden, die durch Träger und Hausordnung formuliert sind.

    Wenn jetzt der Träger keine Vorgaben gemacht hat oder sich darin keine Aussagen zum Kaffeetrinken in den Klassenräumen findet, müsste es durch die Hausordnung erlaubt werden können. Soweit meine Vermutung.

  • Na ja, mich interessiert hier eher die tatsächliche rechtliche Lage, wer hier welche Entscheidungen treffen darf.

    ... Soweit meine Vermutung.

    Wenn dich das interessiert, ist es nicht wirklich schwierig zu googeln. Dann muss nur noch ggf. ein Gericht entscheiden, ob der Arbeitgeber sachliche Gründe hat.

  • Wir haben 2x 30 Minuten Pause, das reicht - für mich - eigentlich zum Trinken.

    Tee habe ich früher eher aus Gemütlichkeit gerne mit in den Unterricht genommen, aber aktuell finde ich die meisten Kurse eh nicht gemütlich, von daher auch egal.

    Dass dazu was in der Hausordnung steht, würde mich aber arg wundern.

  • Ja, was ich beim Googlen finde, scheint meine Interpretation zu stützen, dass die Hausordnung entscheidend ist, die ja - je nach Bundesland - nicht einfach von der Schulleitung festgelegt ist, sondern durch entsprechende Mitbestimmungsgremien.

  • Ja, was ich beim Googlen finde, scheint meine Interpretation zu stützen, dass die Hausordnung entscheidend ist, die ja - je nach Bundesland - nicht einfach von der Schulleitung festgelegt ist, sondern durch entsprechende Mitbestimmungsgremien.

    Darüber hatte ich noch nicht nachgedacht. Beispielsweise war es für mich unstrittig, dass die SL über das Hausrecht das Essen und Trinken in bestimmten Bereichen wie Chemieräumen oder Computerräumen verbieten kann. Ich denke nicht, dass das grundsätzlich der Hausordnung geregelt sein muss. Allerdings ist es natürlich spannend, ob die Gesamtkonferenz über eine Hausordnung eine übergeordnete Regelung schaffen kann.

    Ich würde jetzt mal vermuten, dass die SL entscheiden kann, solange die Schulordnung nichts Gegenteiliges sagt.

    Spannend wäre dann auch die Frage, ob der Schulträger unabhängig davon Vorgaben machen darf.

  • Es gibt ja keine Pflicht, Klassenlehrer zu sein – glaub in Ö sagt man eher ‚Klassenvorstand‘, oder? Dann fallen ja all die Ausflüge und Elternabende schon mal weg.

    Die Netto-Stundenlohn-Berechnung bezieht sich übrigens nicht auf Klassenlehrer. Soweit ich weiß, gibt’s für solche Zusatzaufgaben noch extra Kohle – in Ö wird das alles oben drauf bezahlt, soweit ich richtig informiert bin. Keine Garantie.

    Ausflüge müssen zu zweit stattfinden. Lehrer, die nicht Klassenvorstand sind, begleiten die Klassenvorstände.

    Bezahlte Zusatzaufgaben gibt es nur im alten Dienstrecht.

    Man hat außerhalb vom Unterricht noch viele weitere Aufgaben.

    Ich halte diese Ansichten des Threaderstellers für Blödsinn.

  • Tom123

    So habe ich das oben vermutet, nur dass es die Schulkonferenz (aka Schulforum / Schulpflegschaft) sein müsste statt der Gesamtkonferenz:

    Meine Vermutung, aber halt eben auch nur eine Vermutung, wäre, dass der Schulträger grundsätzliche Verhaltensregeln für alle seine schulischen Liegenschaften formulieren darf. Innerhalb der Grenzen, die diese Regeln setzen, können die schulischen Gremien verbindliche Hausordnungen formulieren. Vermutlich kann der Schulleiter alles, was auf diesen beiden Ebenen nicht festgelegt ist, erstmal anweisen, er ist aber an die Regeln gebunden, die durch Träger und Hausordnung formuliert sind.

    Wenn jetzt der Träger keine Vorgaben gemacht hat oder sich darin keine Aussagen zum Kaffeetrinken in den Klassenräumen findet, müsste es durch die Hausordnung erlaubt werden können. Soweit meine Vermutung.

  • Nicht nachzuvollziehen. Gab es da Gutachten? Wenn hinter einer Heizung Schimmel entstehen kann, aufgrund einer umgekippten Tasse Kaffee, stimmt mit der Wand oder der Heizung etwas nicht. :skeptisch:

    Ich trinke Kaffee schwarz. Ohne Milch und Zucker (bäh!) dürfte Kaffee doch genauso wenig Schimmel verursachen wie Wasser? Das wäre dann logisch... Oder? Geschichten aus dem Schulwahnsinn. :neenee:

    [An meiner ersten Schule hatte ich sogar eine eigene Kaffeemaschine im Klassenraum. Die schnorchelte gemütlich vor der Pause sich hin, so dass das lebenserhaltende Getränk pünktlich zur Frühstückspause fertig war.]

    Kaffee schimmelt auch ohne Milch, bei reinem Wasser habe ich es noch nie erlebt.

    Noch nie als Erster nach den Sommerferien in der Lehrerzimmerküche gewesen?

    Heizung ist definitiv zu schwach und im Sommer nicht an.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wir haben 2x 30 Minuten Pause, das reicht - für mich - eigentlich zum Trinken.

    Tee habe ich früher eher aus Gemütlichkeit gerne mit in den Unterricht genommen, aber aktuell finde ich die meisten Kurse eh nicht gemütlich, von daher auch egal.

    Dass dazu was in der Hausordnung steht, würde mich aber arg wundern.

    Das ist ja gerade WillGs Idee gewesen. Über die Hausordnung stimmt die Schulkonferenz ab, in der Vertretung von SuS, LK und Eltern sitzen. Wenn man die Hausordnung in der GK überarbeitet, schlägst du vor, dass darin der Passus "das Trinken im Unterricht ist erlaubt" auftaucht. Da dem niemand widersprechen wird, kann dich dein Schulleiter diesbezüglich gern haben.

    Unabhängig davon: Dass niemand früher entlassen werden darf steht aber außer Frage.

  • Darüber hatte ich noch nicht nachgedacht. Beispielsweise war es für mich unstrittig, dass die SL über das Hausrecht das Essen und Trinken in bestimmten Bereichen wie Chemieräumen oder Computerräumen verbieten kann. Ich denke nicht, dass das grundsätzlich der Hausordnung geregelt sein muss. Allerdings ist es natürlich spannend, ob die Gesamtkonferenz über eine Hausordnung eine übergeordnete Regelung schaffen kann.

    Ich würde jetzt mal vermuten, dass die SL entscheiden kann, solange die Schulordnung nichts Gegenteiliges sagt.

    Spannend wäre dann auch die Frage, ob der Schulträger unabhängig davon Vorgaben machen darf.

    Du mischst mehrere Sachen durcheinander. Gesamtkonferenz/ Schulkonferenz/ Hausrecht/ Hausordnung/ Schulordnung... Das ist nicht alles dasselbe.

  • Ich trinke Kaffee schwarz. Ohne Milch und Zucker (bäh!) dürfte Kaffee doch genauso wenig Schimmel verursachen wie Wasser? Das wäre dann logisch... Oder? Geschichten aus dem Schulwahnsinn.

    Schwarzer Kaffee kann wirklich schimmeln, er besteht nicht nur aus Wasser, sondern zig tausend verschiedenen Stoffen. Ich habe es schon öfter gesehen, aber auch im Internet findest du genug Infos und Bilder. Schulwahnsinn? Ja, manche Kaffeetrinker wollen so schnell heim, dass sie ihre Tasse weder leeren noch auswaschen, eine Woche reicht im Sommer, 6 Wochen erzeugen eine wunderschöne Schimmelkultur.

    Mit Milch geht es schneller, aber sie ist nicht notwendig.

    Deine Logik verstehe ich nicht. Kaffee ist nicht Wasser.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Das ist ja gerade WillGs Idee gewesen. Über die Hausordnung stimmt die Schulkonferenz ab, in der Vertretung von SuS, LK und Eltern sitzen. Wenn man die Hausordnung in der GK überarbeitet, schlägst du vor, dass darin der Passus "das Trinken im Unterricht ist erlaubt" auftaucht. Da dem niemand widersprechen wird, kann dich dein Schulleiter diesbezüglich gern haben.

    Ich hoffe sehr, dass das Thema nicht auf der GK auftaucht. Wäre für mich ein Paradebeispiel für den ganzen nichtigen Blödsinn, mit dem häufig Konferenzzeit (und damit letztlich Lebenszeit) verplempert wird.

    Wassertrinken ist ja erlaubt.

  • Ich hoffe, du hast dir nicht die ganze Nacht Gedanken über das Verschimmeln von Kaffee gemacht ( Kris24)...:pfeifen: Die wichtigste Frage wäre für mich: Ist es "logisch", wegen eines umgekippten Kaffeebechers gleich in der ganzen Schule das Kaffeetrinken zu verbieten? Und muss man das als Lehrkraft einfach hinnehmen? Schimmel entsteht auch einfach durch Feuchtigkeit an falschen Stellen, also auch durch Wasser. Wer Lust hat, kann ja weiter darüber diskutieren.

  • Mich würde ja tatsächlich interessieren ob man in Österreich mehr Geld bekommt, wenn man Klassleitung ist. Frechdachs

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

  • Tom123

    So habe ich das oben vermutet, nur dass es die Schulkonferenz (aka Schulforum / Schulpflegschaft) sein müsste statt der Gesamtkonferenz:

    Schulkonferenzen gibt es bei uns nicht. Das müsste bei uns dann die Gesamtkonferenz sein.

    Du mischst mehrere Sachen durcheinander. Gesamtkonferenz/ Schulkonferenz/ Hausrecht/ Hausordnung/ Schulordnung... Das ist nicht alles dasselbe.

    ähm. Nein. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, wer ein Verbot erlassen könnte. Gesamtkonferenz (= bei uns Schulkonferenz (wobei ich den Begriff nie verwendet habe) kann eine Schulordnung (i.R. = Hausordnung) erlassen.

    Alternativ / Konkurrierend könnte die SL von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Grundsätzlich würde das auch dem Schulträger als Eigentümer zustehen. Das kann er als Anweisung machen oder eine Hausordnung erlassen.

    Die Frage ist nun, wer kann es entscheiden und wer hat am Ende des letzte Wort. Meine Vermutung:

    Schulträger kann als Eigentümer Vorgaben machen => Gesamtkonferenz/Schulkonferenz kann über die Schulordnung/Hausordnung Vorgaben machen => SL über das Hausrecht

    Wenn Schulträger und Gesamtkonferenz nichts machen, kann die SL entscheiden.

    Wenn Schulträger oder Gesamtkonferenz etwas vorgeben, muss die SL sich daran halten.

    Spannend wäre dann auch wieder die Frage, in wie weit der Schulträger der Gesamtkonferenz Vorgaben machen darf. Z.B. das übliche "Die Halle darf nur mit hellen Sohlen betreten werden."

  • Also uns wurde auch mal das Kaffeetrinken verboten, auf dem Pausenhof sähe es gelangweilt aus und auf dem Weg könne man sich verbrühen. Kontrollfreaktum war allerdings auch sonst ein Problem... Ist halt die Frage, ob man das Verbot ignoriert oder der/dem Chefin sein oder ihr Pläsierchen lässt...

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