Hoher Stundenlohn, minimaler Aufwand – wie realistisch ist das als Lehrer in Österreich?

  • Ich bin der Meinung, dass hier das Hausrecht greift, dass Schülern (m/w/d) vorgeschrieben werden darf, was sie essen und trinken dürfen. Wenn regelmäßige Pausen vorgesehen sind, kann die Essens- und Getränkezufuhr auch aus dem Unterricht ausgelagert werden - Ausnahme Sportunterricht oder bei Schüler (m/w/d) mit entsprechenden gesundheitlichen Einschränken. Ich persönlich finde Trinken im Unterricht OK - Essen muss nicht sein, außer es hat jemand Geburtstag und möchte unbedingt seine oder ihre Geburtstagsmuffins mit der Klasse teilen. Dann aber schnell am Anfang der Stunde, sodass der Unterricht zeitnah starten kann. Sollte es gesundheitliche Gründe geben, warum im Unterricht gegessen werden muss (mir wäre zwar kein einschlägiges Krankheitsbild bekannt, aber wer weiß...), dann zu Beginn des Unterrichts eine kurze Info, dann passt das auch.

    Eine klare Flüssigkeit kann Wasser, kann aber auch Wodka sein. Hier fände ich Kontrollen übergriffig, aber klar gilt wie immer bei Regeln: Es geht zweimal gut und beim dritten Mal kommt es sowieso raus.

    Schulpersonal darf außerhalb des Unterrichts essen und trinken, was es möchte - außer Alkohol natürlich. Ob Tee oder Kaffee im Unterricht sein muss... Ansichtssache, würde ich sagen.

  • naja. Teein ist in Schwarztee und Grüntee.

    Erstens: Es ist Koffein. Der Terminus Tein ist schon lange überholt. Das Koffein ist im Tee nur - anders als beim Kaffee - an Gerbstoffe gebunden.

    Zweitens: Koffein ist in jedem echten Tee, also neben Grüntee und Schwarztee auch in weißem, gelbem, Oolong und postfermentiertem (Hei Cha / Pu-Erh) Tee.

  • Ich bin der Meinung, dass hier das Hausrecht greift, dass Schülern (m/w/d) vorgeschrieben werden darf, was sie essen und trinken dürfen. [...]Essen muss nicht sein, außer es hat jemand Geburtstag und möchte unbedingt seine oder ihre Geburtstagsmuffins mit der Klasse teilen.

    Aber dann bitte laktose- und glutenfrei und mit Agavendicksaft statt Zucker. Und überhaupt, vielleicht doch lieber die Gemüseplatte mit Sour Creme Dip und dazu dieser "Brotsaft", den es in 80ern/90ern seltsamerweise in Bäckereien gab - oder gilt das am Geburtstag dann etwas doch nicht, dass das das Hausrecht vorschreiben darf, was gegessen und getrunken wird.

  • Bei der Gesamtkonferenz sind auch Vertreter der Elternschaft, der Schüler (an weiterführenden Schulen) und halt alle Lehrer und die PMs. Ich glaube da sind es aber nur 3.

    Sind die bei euch denn in der Gesamtkonferenz dann auch stimmberechtigt?
    Der Punkt am Schulforum ist, dass alle Anwesenden auch Stimmrecht haben.

    Interessanterweise wird die Hausordnung im BayEUG (- ich habe eben nach langer Zeit wieder nachgelesen, nachdem Humblebee den Link so bequem zur Verfügung gestellt wird -) gar nicht explizit für das Schulforum genannt wird. Das muss ich mir nochmal ansehen. Grundsätzlich ist der "Geist" der Schulforums aber schon so, dass Dinge, die alle Teile der Schulgemeinde betreffen, hier abgestimmt werden sollen, eben damit auch alle Betroffenen Gruppierungen mit Stimmrecht vertreten sind.

  • Sind die bei euch denn in der Gesamtkonferenz dann auch stimmberechtigt?

    Jo!

    § 36 NSchG (Nds. Schulgesetz):

    (1) 1Mitglieder der Gesamtkonferenz sind

    1. 1.

      mit Stimmrecht:

      1. a)

        die Schulleiterin oder der Schulleiter,

      2. b)

        die weiteren hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen Lehrkräfte,

      3. c)

        so viele Vertreterinnen oder Vertreter der anderen Lehrkräfte, wie vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den von den anderen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen,

      4. d)

        die der Schule zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare, Anwärterinnen und Anwärter,

      5. e)

        die hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

      6. f)

        eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land stehen,

      7. g)

        eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Schulträger stehen,

      8. h)

        in Gesamtkonferenzen mit

        • mehr als 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 18,
        • 51 bis 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 14,
        • 31 bis 50 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je zehn,
        • 11 bis 30 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je sechs,
        • bis zu 10 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je vier

        Vertreterinnen oder Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler;

    2. 2.

      beratend:

      1. a)

        die nicht stimmberechtigten Lehrkräfte,

      2. b)

        eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers,

      3. c)

        je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sofern die Schule eine Berufsschule ist oder eine solche umfasst.

    2In Abendgymnasien, Kollegs und Fachschulen gehören der Gesamtkonferenz doppelt so viele Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler als stimmberechtigte Mitglieder an, wie sich aus Satz 1 Nr. 1 Buchst. h ergeben würde.

    (2) Die Gesamtkonferenz kann allgemein beschließen, dass auch die beratenden Mitglieder stimmberechtigt sind.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Erstens: Es ist Koffein. Der Terminus Tein ist schon lange überholt. Das Koffein ist im Tee nur - anders als beim Kaffee - an Gerbstoffe gebunden.

    Zweitens: Koffein ist in jedem echten Tee, also neben Grüntee und Schwarztee auch in weißem, gelbem, Oolong und postfermentiertem (Hei Cha / Pu-Erh) Tee.

    Erstens, du weißt genau, was ich meine, und außerdem bezog ich mich auf Kris24 Beitrag, in dem das stand:

    Zitat

    laut Wikipedia

    "Coffein oder Koffein (auch Tein, Teein oder Thein und Guaranin, früher auch Caffein und Coffeïn) ist ein Purinalkaloid. Es gehört zu den psychotropen Substanzen, ist ein Stimulans und das weltweit am meisten konsumierte Alkaloid.[5]"

    Zweitens: Koffein ist in jedem echten Tee, nicht aber in Kräutertee, Früchtetee und so weiter. Und nun?

  • Aber dann bitte laktose- und glutenfrei und mit Agavendicksaft statt Zucker. Und überhaupt, vielleicht doch lieber die Gemüseplatte mit Sour Creme Dip und dazu dieser "Brotsaft", den es in 80ern/90ern seltsamerweise in Bäckereien gab - oder gilt das am Geburtstag dann etwas doch nicht, dass das das Hausrecht vorschreiben darf, was gegessen und getrunken wird.

    Und ich muss hierzu etwas sagen, obwohl es am Thema vorbeigeht. Aber als Zöliakiekranke geht es mir gegen den Strich, dass "glutenfrei" oft im Zusammenhang mit Dingen wie Agavendicksaft und Gemüseplatte genannt wird.

    Viele machen sich keine Gedanken darüber, aber Zöliakie ist eine lebenslange, ernste Autoimmunerkrankung und jeder kleinste Krümel glutenhaltiges Brot, löst eine Entzündung der Dünndarmschleimhaut aus, was wirklich ernste Folgeerscheinungen (Nährstoffmangel, Gewichtsabnahme, erhöhtes Krebsrisiko, um nur einige zu nennen) haben kann. Das ist kein Trend, das ist keine freiwillige Erscheinung. Im Gegenteil, es ist sehr belastend und teilweise auch sehr nervig. Und teuer. Indem glutenfrei aber oft in Zusammenhang mit übertriebenem Gesundheitswahn gesetzt und belächelt wird, macht man es den Betroffenen unbewusst schwer, ernst genommen zu werden, zum Beispiel wenn sie irgendwo außerhalb Essen bestellen wollen.

    Das nur kurz als Gedankenanstoß für alle.

  • Zweitens: Koffein ist in jedem echten Tee, nicht aber in Kräutertee, Früchtetee und so weiter. Und nun?

    Plattenspieler wird wieder erklären, dass letztere keine Tee, sondern Aufgussgetränke sind. ;)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

Werbung