Hoher Stundenlohn, minimaler Aufwand – wie realistisch ist das als Lehrer in Österreich?

  • Ich bin der Meinung, dass hier das Hausrecht greift, dass Schülern (m/w/d) vorgeschrieben werden darf, was sie essen und trinken dürfen. Wenn regelmäßige Pausen vorgesehen sind, kann die Essens- und Getränkezufuhr auch aus dem Unterricht ausgelagert werden - Ausnahme Sportunterricht oder bei Schüler (m/w/d) mit entsprechenden gesundheitlichen Einschränken. Ich persönlich finde Trinken im Unterricht OK - Essen muss nicht sein, außer es hat jemand Geburtstag und möchte unbedingt seine oder ihre Geburtstagsmuffins mit der Klasse teilen. Dann aber schnell am Anfang der Stunde, sodass der Unterricht zeitnah starten kann. Sollte es gesundheitliche Gründe geben, warum im Unterricht gegessen werden muss (mir wäre zwar kein einschlägiges Krankheitsbild bekannt, aber wer weiß...), dann zu Beginn des Unterrichts eine kurze Info, dann passt das auch.

    Eine klare Flüssigkeit kann Wasser, kann aber auch Wodka sein. Hier fände ich Kontrollen übergriffig, aber klar gilt wie immer bei Regeln: Es geht zweimal gut und beim dritten Mal kommt es sowieso raus.

    Schulpersonal darf außerhalb des Unterrichts essen und trinken, was es möchte - außer Alkohol natürlich. Ob Tee oder Kaffee im Unterricht sein muss... Ansichtssache, würde ich sagen.

  • naja. Teein ist in Schwarztee und Grüntee.

    Erstens: Es ist Koffein. Der Terminus Tein ist schon lange überholt. Das Koffein ist im Tee nur - anders als beim Kaffee - an Gerbstoffe gebunden.

    Zweitens: Koffein ist in jedem echten Tee, also neben Grüntee und Schwarztee auch in weißem, gelbem, Oolong und postfermentiertem (Hei Cha / Pu-Erh) Tee.

  • Ich bin der Meinung, dass hier das Hausrecht greift, dass Schülern (m/w/d) vorgeschrieben werden darf, was sie essen und trinken dürfen. [...]Essen muss nicht sein, außer es hat jemand Geburtstag und möchte unbedingt seine oder ihre Geburtstagsmuffins mit der Klasse teilen.

    Aber dann bitte laktosefrei und mit Agavendicksaft statt Zucker. Und überhaupt, vielleicht doch lieber die Gemüseplatte mit Sour Creme Dip und dazu dieser "Brotsaft", den es in 80ern/90ern seltsamerweise in Bäckereien gab - oder gilt das am Geburtstag dann etwas doch nicht, dass das das Hausrecht vorschreiben darf, was gegessen und getrunken wird.


    EDIT: Nach berechtigtem Hinweis editiert. Ein Zitat weiter unten zeigt noch den Originaltext.

    2 Mal editiert, zuletzt von WillG (30. März 2026 19:12)

  • Bei der Gesamtkonferenz sind auch Vertreter der Elternschaft, der Schüler (an weiterführenden Schulen) und halt alle Lehrer und die PMs. Ich glaube da sind es aber nur 3.

    Sind die bei euch denn in der Gesamtkonferenz dann auch stimmberechtigt?
    Der Punkt am Schulforum ist, dass alle Anwesenden auch Stimmrecht haben.

    Interessanterweise wird die Hausordnung im BayEUG (- ich habe eben nach langer Zeit wieder nachgelesen, nachdem Humblebee den Link so bequem zur Verfügung gestellt wird -) gar nicht explizit für das Schulforum genannt wird. Das muss ich mir nochmal ansehen. Grundsätzlich ist der "Geist" der Schulforums aber schon so, dass Dinge, die alle Teile der Schulgemeinde betreffen, hier abgestimmt werden sollen, eben damit auch alle Betroffenen Gruppierungen mit Stimmrecht vertreten sind.

  • WillG : Bei besonderen Anlässen (Geburtstag o.ä.) kann das Hausrecht Ausnahmen vorsehen - dann jedoch außerhalb der Fachräume/Sporthalle.

  • Sind die bei euch denn in der Gesamtkonferenz dann auch stimmberechtigt?

    Jo!

    § 36 NSchG (Nds. Schulgesetz):

    (1) 1Mitglieder der Gesamtkonferenz sind

    1. 1.

      mit Stimmrecht:

      1. a)

        die Schulleiterin oder der Schulleiter,

      2. b)

        die weiteren hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen Lehrkräfte,

      3. c)

        so viele Vertreterinnen oder Vertreter der anderen Lehrkräfte, wie vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den von den anderen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen,

      4. d)

        die der Schule zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare, Anwärterinnen und Anwärter,

      5. e)

        die hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

      6. f)

        eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land stehen,

      7. g)

        eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Schulträger stehen,

      8. h)

        in Gesamtkonferenzen mit

        • mehr als 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 18,
        • 51 bis 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 14,
        • 31 bis 50 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je zehn,
        • 11 bis 30 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je sechs,
        • bis zu 10 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je vier

        Vertreterinnen oder Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler;

    2. 2.

      beratend:

      1. a)

        die nicht stimmberechtigten Lehrkräfte,

      2. b)

        eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers,

      3. c)

        je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sofern die Schule eine Berufsschule ist oder eine solche umfasst.

    2In Abendgymnasien, Kollegs und Fachschulen gehören der Gesamtkonferenz doppelt so viele Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler als stimmberechtigte Mitglieder an, wie sich aus Satz 1 Nr. 1 Buchst. h ergeben würde.

    (2) Die Gesamtkonferenz kann allgemein beschließen, dass auch die beratenden Mitglieder stimmberechtigt sind.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Erstens: Es ist Koffein. Der Terminus Tein ist schon lange überholt. Das Koffein ist im Tee nur - anders als beim Kaffee - an Gerbstoffe gebunden.

    Zweitens: Koffein ist in jedem echten Tee, also neben Grüntee und Schwarztee auch in weißem, gelbem, Oolong und postfermentiertem (Hei Cha / Pu-Erh) Tee.

    Erstens, du weißt genau, was ich meine, und außerdem bezog ich mich auf Kris24 Beitrag, in dem das stand:

    Zitat

    laut Wikipedia

    "Coffein oder Koffein (auch Tein, Teein oder Thein und Guaranin, früher auch Caffein und Coffeïn) ist ein Purinalkaloid. Es gehört zu den psychotropen Substanzen, ist ein Stimulans und das weltweit am meisten konsumierte Alkaloid.[5]"

    Zweitens: Koffein ist in jedem echten Tee, nicht aber in Kräutertee, Früchtetee und so weiter. Und nun?

  • Aber dann bitte laktose- und glutenfrei und mit Agavendicksaft statt Zucker. Und überhaupt, vielleicht doch lieber die Gemüseplatte mit Sour Creme Dip und dazu dieser "Brotsaft", den es in 80ern/90ern seltsamerweise in Bäckereien gab - oder gilt das am Geburtstag dann etwas doch nicht, dass das das Hausrecht vorschreiben darf, was gegessen und getrunken wird.

    Und ich muss hierzu etwas sagen, obwohl es am Thema vorbeigeht. Aber als Zöliakiekranke geht es mir gegen den Strich, dass "glutenfrei" oft im Zusammenhang mit Dingen wie Agavendicksaft und Gemüseplatte genannt wird.

    Viele machen sich keine Gedanken darüber, aber Zöliakie ist eine lebenslange, ernste Autoimmunerkrankung und jeder kleinste Krümel glutenhaltiges Brot, löst eine Entzündung der Dünndarmschleimhaut aus, was wirklich ernste Folgeerscheinungen (Nährstoffmangel, Gewichtsabnahme, erhöhtes Krebsrisiko, um nur einige zu nennen) haben kann. Das ist kein Trend, das ist keine freiwillige Erscheinung. Im Gegenteil, es ist sehr belastend und teilweise auch sehr nervig. Und teuer. Indem glutenfrei aber oft in Zusammenhang mit übertriebenem Gesundheitswahn gesetzt und belächelt wird, macht man es den Betroffenen unbewusst schwer, ernst genommen zu werden, zum Beispiel wenn sie irgendwo außerhalb Essen bestellen wollen.

    Das nur kurz als Gedankenanstoß für alle.

  • Zweitens: Koffein ist in jedem echten Tee, nicht aber in Kräutertee, Früchtetee und so weiter. Und nun?

    Plattenspieler wird wieder erklären, dass letztere keine Tee, sondern Aufgussgetränke sind. ;)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wie bei vielen Dingen im Leben gibt es auch bei Unverträglichkeiten ein Spektrum zwischen "verträgt größere Mengen nicht" und "bekommt bereits bei "kann Spuren enthalten von" gesundheitliche Probleme". Betroffene müssen möglichst früh (durch Eltern und medizinische Fachkräfte) aufgeklärt werden, um zu wissen, woraus sie genau achten müssen, um eigenverantwortlich ihren Lebensmittelkonsum gestalten und gesundheitliche Gefahren abwehren zu können.

    Keine/r kann erwarten, dass beim Beispiel "Geburtstagsmuffins" sämtliche Ernährungsgewohnheiten Berücksichtigung finden - das ist bei 20+ Schülern (m/w/d) nicht leistbar. Wer etwas nicht mag oder nicht essen darf, lehnt dankend (!) ab und reicht das Tablett weiter - und alles ist gut.

  • Keine/r kann erwarten, dass beim Beispiel "Geburtstagsmuffins" sämtliche Ernährungsgewohnheiten Berücksichtigung finden - das ist bei 20+ Schülern (m/w/d) nicht leistbar. Wer etwas nicht mag oder nicht essen darf, lehnt dankend (!) ab und reicht das Tablett weiter - und alles ist gut.

    Ganz so einfach ist das inzwischen nicht mehr. Wir hatten ein Kind, wo bereits kleinste Mengen von Erdnüssen massive gesundheitliche Einschränkungen bedeuten konnten. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wurde dann der Verzehr von erdnusshaltigen Lebensmitteln im Klassenraum verboten.

  • Keine/r kann erwarten, dass beim Beispiel "Geburtstagsmuffins" sämtliche Ernährungsgewohnheiten Berücksichtigung finden

    Das hat Kathie so auch nicht gefordert.
    Sie hat moniert, dass ich "glutenfrei" im Rahmen der ironisierten Überspitzung mit dem stereotypen Agavendicksaft in einem Atemzug genannt habe. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es Betroffene nicht übermäßig witzig finden, wenn sich über gesundheitliche Einschränkungen in der gleichen Weise lustig gemacht wird wie über lifestyle Entscheidungen. Ich hatte darüber noch nicht nachgedacht, bin für den Hinweis dankbar und werde die Aussage entsprechend editieren.

  • außer es hat jemand Geburtstag und möchte unbedingt seine oder ihre Geburtstagsmuffins mit der Klasse teilen. Dann aber schnell am Anfang der Stunde

    Lieber am Ende der Stunde, damit die Klasse nicht laufend damit beschäftigt ist sich mit Krümeln oder knisternd verpackten Süßigkeiten (statt Selbstgebackenem scheinen mir zunehmend Potpourri-Tüten zum Standard zu werden) zu bewerfen und außerdem den Zuckerschub in der Pause austoben kann.

  • Das verstehe ich. Ich habe ja oben geschrieben, dass es extreme Fälle von Lebensmittelunverträglichkeiten gibt. Dennoch wird das Kind irgendwann älter und kann nicht davon ausgehen, dass auf alle Zeit das Umfeld präventiv erdnusshaltige Lebensmittel von ihm fernhält. Daher muss es so früh wir möglich in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich handeln zu können:

    1. Worauf muss ich bei der eigenen Zubereitung von Getränken und Speisen achten?
    2. Welche Besonderheiten gibt es bei bereits verarbeiteten Lebensmitteln zu beachten?
    3. Was muss ich im Restaurant, bzw. wenn mir jemand Getränke oder Speisen anbietet, beachten?
    4. Was muss ich bei Auslandsaufenthalten oder (Outdoor-)Ausflügen beachten?
    5. Was muss ich tun, wenn ich versehentlich doch für mich gesundheitsschädliche Lebensmittel zu mir nehme?

    Wir sprechen doch immer von Kompetenzerwerb und das sind Kompetenzen, die ein Kind mit schwerer Unverträglichkeit unbedingt schon im Grundschulalter erwerben muss.

  • Wie bei vielen Dingen im Leben gibt es auch bei Unverträglichkeiten ein Spektrum zwischen "verträgt größere Mengen nicht" und "bekommt bereits bei "kann Spuren enthalten von" gesundheitliche Probleme". Betroffene müssen möglichst früh (durch Eltern und medizinische Fachkräfte) aufgeklärt werden, um zu wissen, woraus sie genau achten müssen, um eigenverantwortlich ihren Lebensmittelkonsum gestalten und gesundheitliche Gefahren abwehren zu können.

    Keine/r kann erwarten, dass beim Beispiel "Geburtstagsmuffins" sämtliche Ernährungsgewohnheiten Berücksichtigung finden - das ist bei 20+ Schülern (m/w/d) nicht leistbar. Wer etwas nicht mag oder nicht essen darf, lehnt dankend (!) ab und reicht das Tablett weiter - und alles ist gut.

    Dein Beitrag geht an meinem Punkt komplett vorbei. Aber ich greife ihn dennoch auf, um weiter aufzuklären. Zöliakie ist keine Unverträglichkeit. Deshalb gibt es da auch absolut kein Spektrum. Wer Zöliakie hat, verträgt kleinste Mengen nicht und Punkt, diese Mengen schaden dem Körper enorm. Es ist nicht gleichzusetzen mit einer Glutenunverträglichkeit (die gibt es auch) oder einer Laktoseunverträglichkeit. Bei denen zerstört der Körper sich nicht quasi selbst, wenn man etwas Falsches isst, um es einfach auszudrücken.

    Keiner kann erwarten, dass bei Geburtstagsmuffins alle Ernährungsgewohnheiten berücksichtigt werden - wobei Zöliakie eine Krankheit und keine Gewohnheit ist - und das habe ich auch nicht gefordert.

    Ich möchte lediglich sensibilisieren dafür, dass Scherze zum Thema glutenfrei vielleicht nicht so angebracht sind. Und ich danke dir, WilliG, dafür, dass du meine Intention verstehst.

    Wobei ich nochmal zu den Geburtstagsmuffins zurückkomme. Als jemand, der im Lehrerzimmer ständig dankend das Tablett ablehnen muss, und zwar aus Gründen, die nicht in meiner Macht liegen, freue ich mich unfassbar darüber, wenn das Geburtstagskind mir eine Packung glutenfreie Kekse besorgt. Das kommt extrem selten vor. Ich erwarte das auch nicht. Aber wenns mal passiert, ist es ein Highlight. Wie es ist, jahrelang von gemeinsamen Essen ausgeschlossen zu sein und jeden Bissen vorab überdenken zu müssen, kann man sich erst vorstellen, wenn man es erlebt. Und gerade deshalb besorge ich für "meinen" laktoseintoleranten Schüler Gummibärchen, die er sich dann nehmen darf, wenn es wieder mal Kuchen gibt, von dem er nichts essen kann.

  • Wenn du die Position vertrittst, dass "Unverträglichkeit" in Bezug auf Zöliakie der falsche Begriff ist, legitimer Einwand, welchen passenderen Überbegriff würdest du für alle negativen körperlichen Erscheinungen als Reaktion auf Lebensmittelkonsum wählen?

    Klar freut sich jeder und jede, wenn auf Vorlieben sowie gesundheitliche Aspekte geachtet wird. Innerhalb der Familie und gegenüber engen Freunden (m/w/d) sollte das auch Berücksichtigung finden. In anderen sozialen Kontexten ist das schlichtweg unverhältnismäßig. Bevor jemand eine glutenfreie, eine laktosefreie, eine vegane, eine omnivore, eine soja- oder erdnussfreie, eine besonders proteinhaltige, eine zucker- oder salzarme und eine halal oder koschere Option anbietet, um möglichst alle Ernährungsformen (inklusive negativer körperlicher Erscheinungen als Reaktion auf Lebensmittelkonsum), die in sehr heterogenen Konstellationen durchaus vorkommen können, zu beachten, wäre die Konsequenz eher, dass die Person gar nichts mitbringt, weil sie diesen Aufwand nicht betreiben möchte. Davon wiederum hätte am Ende auch keiner was, auch wenn dann zumindest alle gleichermaßen verzichten müssen, was wohl auch eine Form von Chancengleichheit wäre.

    Daher mein Vorschlag, dass jeder und jede eigenverantwortlich entscheidet, ob er oder sie zugreift, und wenn jemand nicht möchte oder darf, ist das auch OK.

Werbung