Umgang mit unerlaubtem KI-Gebrauch in Klausuren und Klassenarbeiten

  • Der Beweis des ersten Anscheins funktioniert gerade so, dass er durch hinreichend konkrete Darstellung des Zustandekommens eines atypischen Verlaufs erschüttert werden kann. Daraus zu folgern, dass er überhaupt nicht eingesetzt werden kann, ist aber weder sinnvoll noch sachlich richtig.

    Verstehe ich nicht. Das Problem liegt doch woanders.

  • ? Die wollen bessere Noten und kriegen sie auch.

    Es geht zweimal gut und beim dritten Mal fällt es auf und dann wird es eklig - nicht für uns; für diejenigen, die schummeln. So intelligent sind sie dann doch nicht, dass sie auf Dauer damit durchkommen.

  • Verstehe ich nicht. Das Problem liegt doch woanders.

    Das Problem scheint darin zu liegen, dass sich viele am Mythos des "auf der frischen Tat zu ertappen" festhalten. Der Beweis des ersten Anscheins ist ein rechtssicheres Beweisverfahren und daran ändert auch das Hörensagen über Schulleitungen, die sich damit nicht auseinandersetzen wollen, erst einmal nichts. Und nur weil er vlt. mal in einem Fall "einkassiert" wurde, bedeutet es gerade nicht, dass er nicht verwendet werden kann und vor Verwaltungsgerichten nicht zu halten wäre.

  • Es geht zweimal gut und beim dritten Mal fällt es auf und dann wird es eklig - nicht für uns; für diejenigen, die schummeln. So intelligent sind sie dann doch nicht, dass sie auf Dauer damit durchkommen.

    Wir hatten den Fall, dass eine Schülerin so ihr Abitur bestanden hat. Da die drei Abitur-Klausuren, in denen sie KI verwendet hat, sehr dicht beieinander geschrieben wurden und der Betrug erst hinterher auffiel, kam sie damit durch. Sie brauchte in der mündlichen Prüfung nur noch einen Punkt ... Andere S*S waren ehrlich und sind durchgefallen.

    Weil hier einige auf geltendes Recht verwiesen haben, in diesem Fall wurden natürlich höhere Instanzen angerufen. Aber die haben die Schülerin "durchgewunken".

    Das Ministerium schwafelt immer von anderen Prüfungsformaten, aber Tatsache ist, dass die da oben verantwortlich sind. Wenn die Vorgaben lauten, dass wir die S*S auf die Abitur-Prüfungsformate und -Bedingungen vorbereiten sollen, dann hilft es uns gar nicht, wenn wir andere Leistungskontrollformate anwenden.

  • Das Problem scheint darin zu liegen, dass sich viele am Mythos des "auf der frischen Tat zu ertappen" festhalten. Der Beweis des ersten Anscheins ist ein rechtssicheres Beweisverfahren und daran ändert auch das Hörensagen über Schulleitungen, die sich damit nicht auseinandersetzen wollen, erst einmal nichts. Und nur weil er vlt. mal in einem Fall "einkassiert" wurde, bedeutet es gerade nicht, dass er nicht verwendet werden kann und vor Verwaltungsgerichten nicht zu halten wäre.

    Wieso "Hörensagen über Schulleitungen"?

    Selbst wenn es die Schulleitungen wären, die quasi nichts tun wollen, dann könnten wir einfachen Lehrkräfte ja auch nichts tun und müssten die Entscheidungen hinnehmen. Wenn ich 0 Punkte vergeben und damit das Risiko einer Klage eingehen wollte, dann würde das ja nichts ändern, wenn die Schulleitung mir genau das untersagt.

  • Sie brauchte in der mündlichen Prüfung nur noch einen Punkt ... Andere S*S waren ehrlich und sind durchgefallen.

    Das ist leider manchmal so. Es geht selten für alle gerecht aus. So viele SuS, die still und zurückhaltend sind, werden schlechter als extrovertierte Blender bewertet.

    Das Ministerium schwafelt immer von anderen Prüfungsformaten, aber Tatsache ist, dass die da oben verantwortlich sind. Wenn die Vorgaben lauten, dass wir die S*S auf die Abitur-Prüfungsformate und -Bedingungen vorbereiten sollen, dann hilft es uns gar nicht, wenn wir andere Leistungskontrollformate anwenden.

    Ich würde mich da nicht aufreiben. Wenn die Vorgaben eben so sind, wie sie sind, dann bestehen eben auch SuS, die es in anderen Situationen nicht geschafft hätten.

    Allerdings würde ich an Deiner Stelle auch einfach mal dazu entscheiden und trauen, bestimmte Situationen als Täuschung zu bewerten. Wenn sich dann durch SuS/Eltern beschwert wird, dann kann man immer noch die Leitungen einbeziehen, aber wenn ich überzeugt bin, dass hier eine Täuschung vorliegt, dann bewerte ich auch entsprechend.

    Wird das dann einkassiert, dann ist für mich jedenfalls die Devise: So what? Denn ich muss noch einige Jahre im Job durchhalten. Mir gefällt so vieles im Schulsystem nicht, da ist diese Situation noch die harmloseste. Sicher wurdest Du schon oft betuppt, ohne, dass es Dir aufgefallen ist.

  • Die Schulleitung darf in Schleswig Holstein direkt in die Notengebung eingreifen? In Abiturklausuren? Auf welcher Rechtsgrundlage?

    Das dürfte sie (euer Schulgesetz ist da ähnlich drauf wie das in NRW) dann, wenn du offensichtlich rechtswidrig agiert und das ist ja (siehe Ausführungen oben) gerade nicht der Fall.

    Das Abitur kann übrigens auch nachträglich noch entzogen werden, wenn die Täuschung erst später auffällt, da sind die Hürden aber tatsächlich höher.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Beitrag von Klinger (18. April 2026 09:39)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Doppelt (18. April 2026 09:40).
  • ? Die wollen bessere Noten und kriegen sie auch. Die bescheißen sich selbst also nicht wirklich.

    Es ist außerdem unfair gegenüber den vielen ehrlichen S*S. Das finde ich sehr frustrierend.

    Sie merken das spätestens, wenn sie während einer Präsentation von ihrer Geschäftsführung Fragen zu spezifischen Details gestellt bekommen, auf die sie nicht antworten können, weil Gamma das nicht in die Präsentation geschrieben hat.

  • Ja, mag sein. Aber warum erst dann? Es könnte jemand anderes die Präsentation vor der Geschäftsleitung halten, der es eben auch kann. Competency crisis und so weiter.

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