Im Ernstfall: gelben holen
Frühzeitige Kündigung/Auflösungsvertrag
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Im Ernstfall: gelben holen
Wenn Ernstfall = man ist Krank heißt, dann ja. Sonst bitte nicht.
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abgesehen davon: Krank sein und bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, wird auch nicht funktionieren.
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Du schreibst, dass es Dir nicht gut geht und Du gesundheitliche Probleme hast. Im Zweifel käme mir persönlich in dieser Situation die Idee der außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund ( Gesundheit ist ein wichtiger Grund). Das solltest Du aber sowohl mit Deinem Anwalt als auch mit deinem Hausarzt besprechen.🤷
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Du schreibst, dass es Dir nicht gut geht und Du gesundheitliche Probleme hast. Im Zweifel käme mir persönlich in dieser Situation die Idee der außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund ( Gesundheit ist ein wichtiger Grund). Das solltest Du aber sowohl mit Deinem Anwalt als auch mit deinem Hausarzt besprechen.🤷
Außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen um direkt im Anschluss den neuen Job anzunehmen? Mutig.
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Nun ich weiß nicht, ob es sich bei der Stelle um eine Stelle im Schuldienst handelt, das wäre dann mutig. Andernfalls kenne ich mittlerweile genügend Kollegen, die einfach an ihrer derzeitigen Schule nicht mehr arbeiten können, jedoch sehr wohl andere berufliche Tätigkeiten verrichten könnten. Die psychosoziale Belastung an Schulen wird zu häufig unterschätzt.
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Außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen um direkt im Anschluss den neuen Job anzunehmen? Mutig.
Psychische Probleme, weil das Vertrauensverhältnis zum alten Arbeitgeber zerrüttet ist, wäre ein möglicher Grund.
Ich war z.B. damals als Referendar Wochenendpendler und hab jeden Sonntagabend, wenn ich wieder zurück in meiner Bude war und mir eine Woche in meiner Ausbildungsschule bevorstand beim Gedanken an die SL ins Waschbecken geko****. Das nennt man dann psychosomatische Belastungsstörung.
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Psychische Probleme, weil das Vertrauensverhältnis zum alten Arbeitgeber zerrüttet ist, wäre ein möglicher Grund.
Es sind sicherlich einige Situationen denkbar. Aber einen neuen Arbeitsvertrag anzunehmen und dann festzustellen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen so kündigen muss, dass ich meine neue Arbeitsstelle fristgerecht annehmen kann, das ist zu mindestens mutig. Da würde ich es als Arbeitgeber durchaus auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Wann wurde die Erkrankung erstmalig festgestellt? Warum wurde nicht früher gekündigt? ...
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Das würde mich mehr als erstaunen, wenn eine Bezirksregierung einen Rechtsstreit aus diesem Grunde vor dem Arbeitsgericht führt.
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Wieso nicht bei Versagen der Vertragsauflösung zum 31.5. einfach sagen "verstehe ich, werde aber trotzdem ab 1.6. woanders arbeiten und nicht mehr hier antreten"? Mehr als im allerschlimmsten Fall Schadensersatz zahlen zu müssen, kann ja nicht passieren.
Krankmeldungen und ein herbeiphantasiertes zerrüttetes Arbeitsverhältnis wären mir zu unaufrichtig. Wenn der neue Job eine Investition in die Zukunft und es wert ist, würde ich mit klarer Ansage und Haltung gehen, auch wenn es ggf. am Ende etwas Geld kostet.
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Die Frage ist halt wie hoch der Schadenersatz werden kann. Sollte es am Ende um 10.000€ gehen, würde ich wohl auch klar Front machen und sagen, dass ich am 1.6. nicht mehr zum Dienst erscheinen werde. Punkt!
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Was wären wohl die steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Konsequenzen, wenn ich 2 mal Vollzeit arbeite. Muss einer der Arbeitgeber irgendwelche Schutzvorschriften einhalten, weil ich dann 2 mal 40 h arbeite? Muss ich meine Nebentätigkeiten von beiden Arbeitgebern genehmigen lassen? Was ist, wenn man neuer AG das nicht so witzig findet. Wäre das ein Kündigungsgrund? Spannende Fragen.
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Psychische Belastung als Grund angeben und irgendwann in diesem BL vielleicht womöglich verbeamtet werden wollen ist auch „mindestens mutig“.
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Psychische Belastung als Grund angeben und irgendwann in diesem BL vielleicht womöglich verbeamtet werden wollen ist auch „mindestens mutig“.
Das sehe ich auch so.
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Was wären wohl die steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Konsequenzen, wenn ich 2 mal Vollzeit arbeite. Muss einer der Arbeitgeber irgendwelche Schutzvorschriften einhalten, weil ich dann 2 mal 40 h arbeite? Muss ich meine Nebentätigkeiten von beiden Arbeitgebern genehmigen lassen? Was ist, wenn man neuer AG das nicht so witzig findet. Wäre das ein Kündigungsgrund? Spannende Fragen.
Naja, mal realistisch betrachtet.. Sozialversicherungen und Krankenkasse werden bei zwei Vollzeitmeldungen vermutlich nachfragen, was da los ist... man wird feststellen, dass das arbeitsrechtlich nicht okay ist... da man das nicht als Dauereinrichtung plant, sondern eh nur ein paar Wochen Überschneidung überbrückt, kann einem das letztlich egal sein, man behebt die Zustände ja schnell... das Land wird einen Verstoß gegeh den Arbeitsvertrag feststellen, fristlos kündigen und ggf. Schadensersatz geltend machen, danach ist der Drops gelutscht
Wenn man sicher (!) nicht mehr vor hat, jemals wieder im ÖD zu arbeiten, ist das meines Erachtens die bessere Variante, als sich eine sehr passende Stelle mit Zukunftsperspektive durch die Lappen gehen zu lassen. Man sollte mit dem neuen Arbeitgeber aber vermutlich offen kommunizieren, der könnte das sonst möglicherweise komisch finden^^
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ich kenne eine, die kurz vor Schulbeginn in den Sommerferien gesagt hat, sie käme nicht mehr wieder. Frist für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wäre eigentlich 6 Wochen oder so gewesen. Hatte die Behörde so festgelegt. Hat sie einfach nicht eingehalten. Passiert ist einfach gar nichts. Sie kam einfach nicht mehr.
ob damit eine Rückkehr ausgeschlossen ist, weiß man nicht. Wenn der Mangel groß genug ist (und das wird in einigen Jahren sicher der Fall sein, wenn die Boomer-Generation in Pension geht), geht es ja doch meistens irgendwie. -
ich kenne eine, die kurz vor Schulbeginn in den Sommerferien gesagt hat, sie käme nicht mehr wieder. Frist für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wäre eigentlich 6 Wochen oder so gewesen. Hatte die Behörde so festgelegt. Hat sie einfach nicht eingehalten. Passiert ist einfach gar nichts. Sie kam einfach nicht mehr.
Nur damit es hier "richtig" steht: Das Land kann eine*n für bis 3 Monate einbehalten. Das Wort "bis" ist total bescheuert, weil man damit gar nicht planen kann. Wobei es natürlich mit bestimmten Daten im Schuljahr durchaus eine größere Wahrscheinlichkeit auf Erfolg bei der eigenen Festlegung gibt.
Es passiert vielleicht nichts, könnte aber Schlimmes: Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ergeben sich eine Menge Sachen, die beim "Festhalten" im Beamtenstatus doch ganz doof sein können.
Aber das Land hat sicher was Anderes zu tun, als Exempel zu statuieren.
Zum Beispiel könnten sie ihre Sachen bearbeiten, so dass es nicht so lange dauert wie aktuell (egal welche Stelle). -
Naja, mal realistisch betrachtet.. Sozialversicherungen und Krankenkasse werden bei zwei Vollzeitmeldungen vermutlich nachfragen, was da los ist... man wird feststellen, dass das arbeitsrechtlich nicht okay ist... da man das nicht als Dauereinrichtung plant, sondern eh nur ein paar Wochen Überschneidung überbrückt, kann einem das letztlich egal sein, man behebt die Zustände ja schnell... das Land wird einen Verstoß gegeh den Arbeitsvertrag feststellen, fristlos kündigen und ggf. Schadensersatz geltend machen, danach ist der Drops gelutscht
Wenn man sicher (!) nicht mehr vor hat, jemals wieder im ÖD zu arbeiten, ist das meines Erachtens die bessere Variante, als sich eine sehr passende Stelle mit Zukunftsperspektive durch die Lappen gehen zu lassen. Man sollte mit dem neuen Arbeitgeber aber vermutlich offen kommunizieren, der könnte das sonst möglicherweise komisch finden^^
Du bist da sehr optimistisch. Das kann persönlich sicher so machen. Ob das eine gute Idee ist, ist aber eine andere Sache. Frage ist auch, wie der neue Arbeitgeber damit umgeht. Das ist nicht gerade ein Zeichen eines zuverlässigen Arbeitnehmers. Aber wie gesagt, dass kann man alles so versuchen. Ob das eine gute Idee, wäre ich persönlich mir nicht sicher.
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ich kenne eine, die kurz vor Schulbeginn in den Sommerferien gesagt hat, sie käme nicht mehr wieder. Frist für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wäre eigentlich 6 Wochen oder so gewesen. Hatte die Behörde so festgelegt. Hat sie einfach nicht eingehalten. Passiert ist einfach gar nichts. Sie kam einfach nicht mehr.
Mutig, besonders wenn man das aus dem Beamtenverhältnis heraus macht.
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Um letztlich wirklich zu entscheiden, was man selber machen würde, fehlen extrem wichtige Details:
1.) Wer ist der neue Arbeitgeber (Land oder Privatwirtschaft?)
2.) Was ist das für eine Tätigkeit (desto weiter dies vom Schulbetrieb entfernt ist, umso besser lässt sich mit gesundheitlichen Gründen argumentieren.
Daher können wir hier nur theoretische Möglichkeiten aufzeigen. Bevor ich fristlos kündige, würde ich im Übrigen das ärztliche Attest beim Arbeitgeber einreichen und um einen Auflösungsvertrag bitten. Ich kann mit kaum vorstellen, dass man dies bei dieser zusätzlichen Information verweigert.
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