Ja, das stimmt.
Aber wenn man nicht eine Standardkombi hat UND in der Unistadt ist, ist die Wahrscheinlichkeit, eine Vertretung zu haben, deren Stundenplan man übernehmen kann, sehr niedrig.
Wir hatten den umgekehrten Fall zu Beginn des Schuljahres, dass die Kolleginnen, die in den ersten Wochen des Schuljahres in den Mutterschutz gehen sollten, keinen Stundenplan bekommen haben.
Aber mir dämmert schon seit ein paar Wochen, dass meine Schule, aus welchen Gründen auch immer, ganz besonders ist, insbesondere besonders schlecht in Ressourcen-haushalten ist. Wir mussten die letzten Jahre unglaublich viele angesammelten Überstunden (die es offiziell nicht gibt) abbummeln, es hat sicher unseren Etat auch verschlimmert.
Wenn ich nur dran denke, dass die Vertretung einer Kollegin an der Uni einen Monat vor dem Mutterschutz angefangen hat (um eine Übergabe zu machen) und am Ende auch noch nach der Elternzeit eine Teilstelle bei uns hatte, um den Übergang zu vereinfachen ...
Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW
-
-
Also wenn sich Leute Pflegegeld unrechtmäßig erschleichen, macht mich das auch wütend. Es wird nicht nur die Allgemeinheit beschissen, sondern es ist auch ein Problem für die, denen es zusteht und die es brauchen, weil dann zu viele Leute diese Leistung beantragen.
Aber hier passiert doch etwas anderes, die Kollegin ist ganz offiziell 2 Monate in VZ, sie wird nur gerade jetzt wieder schwanger.
Oder anders: wenn sie ab August TZ gearbeitet hätte und im Oktober schwanger geworden wäre, dann hätte sich die Frage nicht ergeben. Sie ist aber jetzt schwanger, wenn sie die Elternzeit beendet, ist sie in Vollzeit und wird/ist dann schwanger, während sie Vollzeit arbeitet. Glück gehabt. Den Antrag für August zieht sie zurück (oder beantragt das), die Entscheidung treffen andere.
Abgesehen vom Rechtlichen fühle ich hier auch nichts Unfaires: wenn man in Teilzeit krank/schwanger wird, bezieht man halt anteilig Geld, bei Vollzeit voll. Hier ist Letzteres der Fall, weil sie vor dem ersten Kind und nach der Elternzeit ab Juni voll arbeitet.
-
Jein.
Denn die Kollegin hätte, wäre sie jetzt nicht schwanger, nicht VZ gearbeitet.
Und hätte sie kein Beschäftigungsverbot, würde sie vermutlich auch nicht VZ arbeiten, nur um das Elterngeld zu maximieren (die Kita-Stelle, die Betreuung, usw.. ist auf TZ, die bis Ende Januar beantragt wurde, ausgerichtet. Da kann man schon verstehen, dass es falsch ankommt
-
Eigentlich doch schon, sie arbeitet ab Juni/Juli voll. Der Antrag auf Teilzeit läuft erst ab neuem Schuljahr, also 1.8. Es ist aber lediglich beantragt, warum jemand diesen Antrag zurückzieht, ist seine Sache. Wir wissen jetzt halt, dass es dafür ist, um mehr Geld zu haben, aber es ist das Recht einer Mutter, Geld zu beziehen, wenn sie schwanger ist.
Ich habe zum Wohle der Allgemeinheit/des Kollegiums schon öfter Entscheidungen gegen meine Interessen getroffen und es bitter bereut, weil es natürlich niemals jemand einem dankt, man im Gegenteil noch mehr Nachteile erfährt. Und deswegen würde ich das auch niemandem empfehlen. Nutzt, was euch zusteht.
-
Steht es ihr denn überhaupt zu? Das wird hier suggeriert, ist aber gerade der Streitpunkt.
-
Oder anders: wenn sie ab August TZ gearbeitet hätte und im Oktober schwanger geworden wäre, dann hätte sich die Frage nicht ergeben.
Wie kommst du darauf, dass sie das dann nicht genauso versucht hätte und wenn es ihr zustehen würde, wäre das ja auch kein Problem

Abgesehen vom Rechtlichen fühle ich hier auch nichts Unfaires: wenn man in Teilzeit krank/schwanger wird, bezieht man halt anteilig Geld, bei Vollzeit voll. Hier ist Letzteres der Fall, weil sie vor dem ersten Kind und nach der Elternzeit ab Juni voll arbeitet.
Aber sie arbeitet weder Vollzeit noch Teilzeit, sie arbeitet gar nicht, Ihr fehlt vermutlich dann auch die Kinderbetreuung für Vollzeit, das Geld spart sie dann ja evtl. auch ein, wenn sie die nun gar nicht braucht und reduzieren kann usw.
Nicht umsonst wird das Geld bei dem BV angepasst an den tatsächlichen Stundenumfang und das eben, wenn der Vertrag Vollzeit wäre an Vollzeit und wenn er Teilzeit wäre auch wieder runter in Teilzeit (so wie eben bei ihr), das ist nur fair. -
Eigentlich doch schon, sie arbeitet ab Juni/Juli voll. Der Antrag auf Teilzeit läuft erst ab neuem Schuljahr, also 1.8. Es ist aber lediglich beantragt, warum jemand diesen Antrag zurückzieht, ist seine Sache.
Nein, er ist schon genehmigt.
Es wäre also ein Zurückziehen aus besonderen Gründen.aber es ist das Recht einer Mutter, Geld zu beziehen, wenn sie schwanger ist.
Ja, ihren "normalen" Lohn.
Jetzt würde sie quasi versuchen, einen neuen Job zu bekommen (die Stundendifferenz zwischen TZ und VZ) und direkt zu sagen, dass sie nicht kommt, weil sie schon JETZT weiß, dass sie nicht kann.
Aber wir reden nicht jetzt über eine werdende Mutter ohne Einkommen, die ein Vorstellungsgespräch hat, sondern über jemanden, der schon im Genuss des vollbezahlten Beschäftigungsverbots kommt, aber diesen maximieren möchte.Ich habe zum Wohle der Allgemeinheit/des Kollegiums schon öfter Entscheidungen gegen meine Interessen getroffen und es bitter bereut, weil es natürlich niemals jemand einem dankt, man im Gegenteil noch mehr Nachteile erfährt. Und deswegen würde ich das auch niemandem empfehlen. Nutzt, was euch zusteht.
Da bin ich bei dir.
Habe ich ja auch oben geschrieben. Meine Entscheidung für TZ letztes Jahr war richtig dumm. (Und ich habe eben den Antrag erst in Mai für August vervollständigt, das heißt, dem war noch nicht zugestimmt worden). Und mein Gewissen hat mir 10000 Euro gekostet. Und ich wusste von Anfang an, dass es mir 5000 Euro kostet. Dass ich die WE verlängere, habe ich zu dem Zeitpunkt nicht mal 1% geahnt. Das Geld hätte ich auch gut gebrauchen können, auch wenn ich eben ohne geplant habe und mir BEWUSST dadurch mein schlechtes Gewissen, verbeamtet zu sein, freikaufen wollte. Ja, dumm...
"Nutzen, was einem zusteht".
Ja, versuchen kann / soll man es.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es durchgeht, ist sehr gering, weil der SL und der BR alle Karten schon vorliegen.
Aber wer es nicht versucht, wird es nicht erfahren. -
Werbung