Schulhof reinigen als pädagogische Maßnahme

  • Nein, werden sie sicher nicht. Ein einfaches Erziehungsmittel wie das hier genannte Reinigen des Schulhofs ist kein Verwaltungsakt. Und wenn bereits der Widerspruch nicht möglich ist, dann ist es erst recht nicht die Klage. Also keine Sorge.

    Auch die Reinigung 2 Wochen lang? (Ich war dagegen)


    Danke für deine Mühe

  • Ich muss nachfragen: Geht hier um einen Vorfall, der 7 Monate zurück liegt? Das empfinde ich dann als nicht verhältnismäßig. Egal ob pädagogische Maßnahme oder Ordnungsmaßnahme. Aber vielleicht habe ich falsch gelesen, es ist schon spät 😉.

  • Wieso schaust du nicht nach, was der Unterschied zwischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme bei euch ist, triffst eine Entscheidung und informierst die Eltern dann? Ich verstehe die ganze Verhandlerei nicht.

    Und zur Frage, ob es "nur" Eicheln waren- und?! Dann ist es okay oder was? Zumal die Diskussion -trotz irgendwo dokumentierter Belehrung- vorher schon zusätzlich gelaufen ist.

    Es werden keine Gegenstände geworfen, das nächste Mal ist die Ordnungsmaßnahme xy fällig. Und auch da: die Anhörung hat nicht mal aufschiebende Wirkung.

  • Ich muss nachfragen: Geht hier um einen Vorfall, der 7 Monate zurück liegt? Das empfinde ich dann als nicht verhältnismäßig. Egal ob pädagogische Maßnahme oder Ordnungsmaßnahme. Aber vielleicht habe ich falsch gelesen, es ist schon spät 😉.

    Der Vorfall mit den Eicheln liegt einen Monat zurück

  • Wieso schaust du nicht nach, was der Unterschied zwischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme bei euch ist, triffst eine Entscheidung und informierst die Eltern dann? Ich verstehe die ganze Verhandlerei nicht.

    Und zur Frage, ob es "nur" Eicheln waren- und?! Dann ist es okay oder was? Zumal die Diskussion -trotz irgendwo dokumentierter Belehrung- vorher schon zusätzlich gelaufen ist.

    Es werden keine Gegenstände geworfen, das nächste Mal ist die Ordnungsmaßnahme xy fällig. Und auch da: die Anhörung hat nicht mal aufschiebende Wirkung.

    Welche Anhörung meinst du? Und was machen wir, wenn er nicht kommt?

  • Auch die Reinigung 2 Wochen lang? (Ich war dagegen)


    Danke für deine Mühe

    Ja klar. Die möglichen Ordnungsmaßnahmen sind abschließend in §53 Absatz 3 SchulG NRW geregelt. Die Erziehungsmittel sind nicht abschließend in §53 Absatz 2 SchulG NRW geregelt. Dazu gehören explizit auch Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung und Beauftragungen mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.

    Der Schüler, zur Reinigung. Das war eine Antwort auf die fehlende aufschreibende Wirkung. Dazu schreiben die auch etwas

    Wenn Erziehungsmittel torpediert werden, kann man langsam mal über Ordnungsmaßnahmen nachdenken.

  • OT: Wo kommen eigentlich die ganzen Eicheln um diese Jahreszeit her, die geworfen bzw. gefegt werden sollen?

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Es war nicht deutlich, dass er dafür extra kommen muss - ich mache das nach Absprache im Anschluss oder irgendwann am Schultag.

    Wenn ein Kind die verhängte Strafe nicht umsetzt, wird es wohl eine neue Konferenz brauchen, in der genau das Inhalt sein muss. Wenn man mehrfach den Anweisungen nicht folgt und den Schulfrieden stört, läuft man Gefahr, eine Ordnungsmaßnahme zu erhalten.

    Bis dahin solltet ihr euch vielleicht informieren, was man sich vorab notiert, dokumentiert und wie die Einladung aussehen muss, damit es kein Formfehler ist und ein möglicher Widerspruch nicht deswegen kassiert werden kann.

    Aber dass Nicht-Erscheinen ist kein Grund, eine Maßnahme nicht zu verfolgen, die ihr bereits verhängt habt. Wenn man sich an eurer Schule aussuchen kann, wann man eine Maßnahme machen muss und wann nicht, könnt ihr sie euch auch sparen.

  • OT: Wo kommen eigentlich die ganzen Eicheln um diese Jahreszeit her, die geworfen bzw. gefegt werden sollen?

    Das ist ja ein guter Anlass, sie mal zu beseitigen. Wenn sie da nicht mehr liegen, kann man auch nicht mehr mit ihnen werfen.

  • Wenn Erziehungsmittel torpediert werden, kann man langsam mal über Ordnungsmaßnahmen nachdenken.

    Bei uns wurde aufgrund von Torpedierung schon das Jugendamt eingeschaltet. War aber auch viel vorgefallen und dokumentiert.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

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