Nein, werden sie sicher nicht. Ein einfaches Erziehungsmittel wie das hier genannte Reinigen des Schulhofs ist kein Verwaltungsakt. Und wenn bereits der Widerspruch nicht möglich ist, dann ist es erst recht nicht die Klage. Also keine Sorge.
Auch die Reinigung 2 Wochen lang? (Ich war dagegen)
Danke für deine Mühe