Schulhof reinigen als pädagogische Maßnahme

  • Dass der Junge auch samstags und sonntags kommen soll ist nun wirklich unverhältnismäßig.

    Den Gedanken hatte ich auch, wenn die Maßnahme 2 Wochen dauern soll, und das ist bei uns auch der Fall, dann sind es 10 Werktage. Daher dachte ich gestern auch an Eltern und habe mich herausgehalten.

    Knapp 3 Wochen ist seltsam, dann würde ich 15x verhängen, also genau 3 Wochen.

    Zum Thema, klar hätte man sagen können, so lange bis alle Eicheln entfernt sind, und da hatten wir mal den Fall, dass die Mutter reinigte und das Kind daneben stand, aber die Maßnahme ist so verhängt worden und verhältnismäßig. Ein jetziges Nachgeben bedeutet, dass in Zukunft immer diskutiert wird und das betroffene Kind lernt, dass es sich nur weigern muss und aus 14x wird 2x. Erziehungsmaßnahme fehlgeschlagen.

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  • Der Schüler muss zwei Wochen Schulhof kehren, weil er Eicheln ins Gebüsch geworfen hat und anwesend war, als ein Mitschüler (der lediglich verwarnt wird) einem Mädchen einen Stein an den Kopf geworfen hat?

    Finde ich auch nicht verhältnismäßig. Dass vorherige Vorfälle nicht dokumentiert und den Eltern nicht kommuniziert wurden, machts nicht besser.

    Die Reaktion der Eltern finde ich anstrengend und auch irgendwie etwas albern, in der Sache stimme ich ihnen aber tendenziell schon zu. Letztlich ist aber wichtig, ob ihr das Ganze weiterhin für verhältnismäßig haltet. Wenn ja, bleibt dabei und lasst die Eltern eben Beschwerden schreiben, wenn sie Spaß dran haben.

  • Finde ich auch nicht verhältnismäßig.

    Die ganze Sachverhaltsbeschreibung ist derartig konfus, dass sie überhaupt keine geeignete Basis für eine Diskussion über den Inhalt ist.

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