Ermäßigungsstunden ab 60 Jahren (Angestellte)

  • Das Schuljahr darauf beginnt einen Tag nach Deinem Geburtstag, wenn Du am 31.07. Geburtstag hast. Der 31.07. Gehört nämlich noch zum alten Schuljahr. Wenn Du am 01.08. Geburtstag hast, dann muss Du ein Jahr warten.

    Nein, eben nicht. Das wäre dann der Fall, wenn die Ermäßigung auf den Zeitpunkt des "Beginns des 61. Lebensjahrs" bezogen wäre. Sie ist aber auf die "Vollendung des 60. Lebensjahres" bezogen...welches einen Tag vor dem Geburstag endet.

  • Keine Ahnung, wie das juristisch genau ist, aufs BGB wurde ja schon verwiesen.

    Ich glaube aber nicht, dass es einen ganzen Tag dauert, um ein Lebensjahr zu vollenden. Es geht wohl eher um einen Zeitpunkt. Wenn also jemand am, sagen wir mal, 1. August Geburtstag hat, dann endet deren n-tes Lebensjahr an dem Zeitpunkt, an dem das (n+1)-te anfängt — Mitternacht zwischen den letzten Juli und dem ersten August.

    Das ist dann übrigens der gleiche Zeitpunkt, an dem das Schuljahr anfängt. Man wird also (wenn auch knapp) im neuen Schuljahr n Jahre alt.

    Ähnlich wäre das wohl, wenn man in der 18. Geburtstagsnacht zum Reinfeiern Schnaps kaufen möchte, das geht erst ab Mitternacht. Am Vortag wird man nichts Hochprozentiges bekommen. Auch nicht mit der Begründung, dass das 18. Lebensjahr schon „vollendet“ sei. Nee, das muss man mit Bier reinfeiern und nach Mitternacht zum Kiosk.

    Viel Spaß.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier (27. Juni 2026 10:46)

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