Ermäßigungsstunden ab 60 Jahren (Angestellte)

  • Das Schuljahr darauf beginnt einen Tag nach Deinem Geburtstag, wenn Du am 31.07. Geburtstag hast. Der 31.07. Gehört nämlich noch zum alten Schuljahr. Wenn Du am 01.08. Geburtstag hast, dann muss Du ein Jahr warten.

    Nein, eben nicht. Das wäre dann der Fall, wenn die Ermäßigung auf den Zeitpunkt des "Beginns des 61. Lebensjahrs" bezogen wäre. Sie ist aber auf die "Vollendung des 60. Lebensjahres" bezogen...welches einen Tag vor dem Geburstag endet.

  • Keine Ahnung, wie das juristisch genau ist, aufs BGB wurde ja schon verwiesen.

    Ich glaube aber nicht, dass es einen ganzen Tag dauert, um ein Lebensjahr zu vollenden. Es geht wohl eher um einen Zeitpunkt. Wenn also jemand am, sagen wir mal, 1. August Geburtstag hat, dann endet deren n-tes Lebensjahr an dem Zeitpunkt, an dem das (n+1)-te anfängt — Mitternacht zwischen den letzten Juli und dem ersten August.

    Das ist dann übrigens der gleiche Zeitpunkt, an dem das Schuljahr anfängt. Man wird also (wenn auch knapp) im neuen Schuljahr n Jahre alt.

    Ähnlich wäre das wohl, wenn man in der 18. Geburtstagsnacht zum Reinfeiern Schnaps kaufen möchte, das geht erst ab Mitternacht. Am Vortag wird man nichts Hochprozentiges bekommen. Auch nicht mit der Begründung, dass das 18. Lebensjahr schon „vollendet“ sei. Nee, das muss man mit Bier reinfeiern und nach Mitternacht zum Kiosk.

    Viel Spaß.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier (27. Juni 2026 10:46)

  • Seph

    Nichts anderes sage ich doch. Die Vollendung des 60. Lj erfolgt am 31.07. das darauf folgende Schuljahr beginnt einen Tag später also am 01.08 und an dem Zeitpunkt steht mir die Ermäßigung zu.

    Hätte ich am 01.08. Geburtstag hätte ich Pech gehabt. Dann muss ich tatsächlich ein ganzes Jahr warten, da ich mich bei meiner Volle Ding schon im neu en SJ befunden habe und daher lt. BASS erst ab dem folgenden Schuljahr von der Ermäßigung profitiere

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Seph

    Nichts anderes sage ich doch. Die Vollendung des 60. Lj erfolgt am 31.07. das darauf folgende Schuljahr beginnt einen Tag später also am 01.08 und an dem Zeitpunkt steht mir die Ermäßigung zu.

    Hätte ich am 01.08. Geburtstag hätte ich Pech gehabt. Dann muss ich tatsächlich ein ganzes Jahr warten, da ich mich bei meiner Volle Ding schon im neu en SJ befunden habe und daher lt. BASS erst ab dem folgenden Schuljahr von der Ermäßigung profitiere

    Nein, eben nicht. Wer am 01.08.1966 geboren wurde, vollendet das 60. Lebensjahr am 31.07.2026. Am 01.08.2026 ist die Person bereits 61 Jahre alt. Das Schuljahr, das auf die Vollendung des 60. Lebensjahres folgt, ist dasjenige, das am 01.08.2026 beginnt.

  • Eyh Leute... Hängt es nicht von der Uhrzeit der Geburt ab?
    (Nein, aber es zeigt: das Jahr ist erst VORBEI, wenn die Geburtstaguhrzeit rum ist.
    Nur bleibt die Frage offen, ob das Schuljahr um Mitternacht oder um 7 Uhr 55 beginnt)

  • Eyh Leute... Hängt es nicht von der Uhrzeit der Geburt ab?
    (Nein, aber es zeigt: das Jahr ist erst VORBEI, wenn die Geburtstaguhrzeit rum ist.
    Nur bleibt die Frage offen, ob das Schuljahr um Mitternacht oder um 7 Uhr 55 beginnt)

    Nope, das ist rechtlich irrelevant.

  • § 187 BGB

    Zitat

    (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.

    Der jährliche Geburtstag markiert also den Beginn des neuen Lebensjahres und gehört somit nicht mehr zum alten, damit vollendeten.

  • Hallo, ich glaube, es sind 2 Ebenen die voneinander getrennt gesehen werden müssen.

    1. Die Vollendung des 60. Lebensjahr ist unstrittig am 31.07.2026 23.59 und Sek. Es gibt auch keinen Unterschied zwischen Angestellten und Beamten.
    2. Die Auslegung des Landes NRW. Hier gibt es wohl Spielraum in der juristischen Auslegung. Nochmal: ich würde denken, dass ich am 01.08.2026 im 61. Lebensjahr bin und deshalb die Berechtigung der 3 Stunden Ermäßigung erhalten.
    3. Je mehr ich im Netz lese, desto mehr glaube ich , dass die Ermäßigung erst zum 01.08 2027 stattfindet. Ich berichte, wenn die Entscheidung gefallen ist. Wenn es KUK gibt, die den Fall schonmal erlebt haben , dann bitte eine kurze Nachricht
    4. LG
  • Warum die Rechtslage absolut eindeutig ist

    1. Die BGB-Fristenregelung steht fest: Die Berechnung, wann ein Lebensjahr vollendet ist (§ 187 Abs. 2 i.V.m. § 188 Abs. 2 BGB), ist höchstrichterlich ausgeurteilt und gilt für das gesamte deutsche Rechtssystem (auch für den TV-L und das Schulrecht). Ein am 1. August Geborener vollendet sein Lebensjahr immer am 31. Juli um 24:00 Uhr.
    2. Die Formulierung der Verordnung ist präzise: In der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG heißt es: „vom Beginn des Schuljahres, das auf die Vollendung des [...] Lebensjahres folgt“.
    3. Offizielles Infomaterial der Gewerkschaften: Selbst die Informationsblätter der Lehrergewerkschaften (wie z. B. der GEW NRW) nutzen exakt dieses Prinzip für ihre Fallbeispiele:
      • Geburtstag am 25.07.1969 → Vollendung am 24.07. → Ermäßigung ab dem 01.08. des gleichen Jahres.
      • Geburtstag am 02.08.1969 → Vollendung am 01.08. → Ermäßigung erst ab dem 01.08. des Folgejahres.
      • Da Ihr Geburtstag am 01.08. liegt, ist der Tag der Vollendung der 31.07. Das darauf folgende Schuljahr beginnt exakt am nächsten Morgen (01.08.). Eine Verschiebung um ein ganzes Jahr nach hinten ist gesetzlich unzulässig. [1, 2]

    Das ist ein Auszug aus der Google KI. Für mich nachvollziehbar.

    Sind Zitate in dieser Form hier statthaft? LG. Ich dachte nur, es würde zur Einsicht weiterhelfen

  • Warum die Rechtslage absolut eindeutig ist

    1. Die BGB-Fristenregelung steht fest: Die Berechnung, wann ein Lebensjahr vollendet ist (§ 187 Abs. 2 i.V.m. § 188 Abs. 2 BGB), ist höchstrichterlich ausgeurteilt und gilt für das gesamte deutsche Rechtssystem (auch für den TV-L und das Schulrecht). Ein am 1. August Geborener vollendet sein Lebensjahr immer am 31. Juli um 24:00 Uhr.
    2. Die Formulierung der Verordnung ist präzise: In der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG heißt es: „vom Beginn des Schuljahres, das auf die Vollendung des [...] Lebensjahres folgt“.
    3. Offizielles Infomaterial der Gewerkschaften: Selbst die Informationsblätter der Lehrergewerkschaften (wie z. B. der GEW NRW) nutzen exakt dieses Prinzip für ihre Fallbeispiele:
      • Geburtstag am 25.07.1969 → Vollendung am 24.07. → Ermäßigung ab dem 01.08. des gleichen Jahres.
      • Geburtstag am 02.08.1969 → Vollendung am 01.08. → Ermäßigung erst ab dem 01.08. des Folgejahres.
      • Da Ihr Geburtstag am 01.08. liegt, ist der Tag der Vollendung der 31.07. Das darauf folgende Schuljahr beginnt exakt am nächsten Morgen (01.08.). Eine Verschiebung um ein ganzes Jahr nach hinten ist gesetzlich unzulässig. [1, 2]

    Das ist ein Auszug aus der Google KI. Für mich nachvollziehbar.

    Sind Zitate in dieser Form hier statthaft? LG. Ich dachte nur, es würde zur Einsicht weiterhelfen

    Ja, soweit waren wir schon längst. Welchen Mehrwert hat dieser Post?

  • ...die Frage ist, wann die Ermäßigungsstunden gewährt werden. Darum geht es doch. Dieser Beitrag vertritt meine Meinung zum 01.08.2026.

    Verstehe den Einwand Nicht!

  • ...die Frage ist, wann die Ermäßigungsstunden gewährt werden. Darum geht es doch. Dieser Beitrag vertritt meine Meinung zum 01.08.2026.

    Verstehe den Einwand Nicht!

    Wie gesagt, soweit waren wir schon. Die Begründung hast du mit Quellen auch schon bekommen. Daher weiterhin die Frage: welchen Mehrwert hat die copy&paste KI Antwort?

  • ..weil es auch andere Meinungen gibt, die besagen, dass die Ermäßigung erst zum 01.08.2027 wirksam wird. Wenn es so eindeutig wäre, hätte ich das hier nicht thematisiert!!!

  • ..weil es auch andere Meinungen gibt, die besagen, dass die Ermäßigung erst zum 01.08.2027 wirksam wird. Wenn es so eindeutig wäre, hätte ich das hier nicht thematisiert!!!

    Meinungen und rechtliche Begründungen sind nicht dasselbe. Ein KI Chatbot hat übrigens keine Meinung. ;)

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