Das Schuljahr darauf beginnt einen Tag nach Deinem Geburtstag, wenn Du am 31.07. Geburtstag hast. Der 31.07. Gehört nämlich noch zum alten Schuljahr. Wenn Du am 01.08. Geburtstag hast, dann muss Du ein Jahr warten.
Nein, eben nicht. Das wäre dann der Fall, wenn die Ermäßigung auf den Zeitpunkt des "Beginns des 61. Lebensjahrs" bezogen wäre. Sie ist aber auf die "Vollendung des 60. Lebensjahres" bezogen...welches einen Tag vor dem Geburstag endet.